Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Einzelfälle

Rz. 44 Verschiedene Angelegenheiten liegen dann vor, wenn nach einer Antragserweiterung eine Trennung in mehrere Verfahren erfolgt.[41] Hinsichtlich der Besonderheiten im Falle der Abtrennung einer Folgesache aus dem Verbund (Folgesache bleibt trotz Abtrennung im Verbund oder Fortführung als isoliertes Verfahren) wird auf die Ausführungen zu § 21 Abs. 3 RVG verwiesen (siehe ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / B. Unzulänglichkeit der Beratungshilfegebühren

Rz. 58 Die Gebühren nach dem Beratungshilfegesetz sind insbesondere in Familiensachen oft nicht einmal kostendeckend, weil beispielsweise die Beratungsgebühr von 38,50 EUR kaum die Kosten für das Anlegen der Akte deckt (bei konkreter Gegenüberstellung der aufzuwendenden Materialien und Arbeitszeit der Angestellten), geschweige denn auch nur annähernd eine adäquate Vergütung ...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Regelung in § 50 RVG

Rz. 41 Im Zuge des 2. KostRMoG wurde auch der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 RVG geändert, wonach bislang nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche "die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Gebühren nach § 13 einzuziehen" hatte. Aufgrund dieser Formulierung war es in der Vergangenheit umstritten, ob ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ta... / 3.1 Spannungsfeld zwischen Verantwortung und Autonomie

Ein Großteil der Arbeit in einer Steuerkanzlei wird heute von den meisten Mitarbeitern relativ autonom und eigenverantwortlich abgewickelt: Sie klären mit der Mandantschaft Fragen, stellen Abschlüsse, Erklärungen und Buchhaltungen eigenständig fertig. Bis dahin läuft das – mehr oder weniger – in der Praxis alles gut. Je nachdem, wie gut fachliche Standards z. B. durch Vorlage...mehr

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Steuerkanzleimanagement: St... / 3.2.2 Organisationsanpassung: Umbau der Kanzlei bei laufendem Geschäft

Geradezu zwangsläufig ergibt sich aus einer neuen, für die Zukunft angestrebten strategischen Positionierung, dass die Strukturen und Prozesse der Kanzlei angepasst werden müssen. Je nachdem, auf welchem Niveau von Organisiertheit sich Ihre Kanzlei vor einem Strategieprozess befindet, ergeben sich aus Ihrer Strategie unterschiedliche Teilprojekte der organisatorischen Anpass...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 1.2 Hören Sie nie auf, exzellente Arbeit für Ihre Mandanten zu leisten!

Neuen Mandanten wird berechtigterweise viel Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet. Vergessen Sie darüber hinaus nicht, weiterhin exzellent für Ihre aktuelle Mandantschaft zu arbeiten. Denn nichts ist ineffektiver, als neue Mandanten zu akquirieren und aufgrund von mangelnder Organisation, zu wenig Kapazitäten oder zu wenig bzw. zu schlechter Delegation die vorhandenen Aufträge zu...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Fü... / 4.1.1 Kern-Werte als Teil der Kern-Ideologie

Kern-Werte sind die essenziellen, beständigen Grundsätze der Kanzlei. Sie sind eine kleine Sammlung von zeitlosen Prinzipien, die keiner Begründung außerhalb der Kanzlei bedürfen. Sie haben deshalb intrinsischen Wert für alle innerhalb der Kanzlei – und brauchen deshalb auch nicht zwangsläufig nach außen kommuniziert werden. Es gibt ein sehr einfaches Mittel, wie Sie erkennen...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ma... / 4.4.6 Werbung und bezahlte Sichtbarkeit

Prinzipiell funktionieren Anzeigen für Steuerkanzleien nicht – Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Regelmäßig im lokalen Anzeigenblatt zu erscheinen, sichert manchen Kanzleien in mittelgroßen Städten allgemeine Bekanntheit. Jährlich die größte Anzeige in den Gelben Seiten einer Großstadt zu haben, bringt einer anderen Kanzlei jährlich 3-4 Unternehmermandate. Unter "Werbung ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen

Rz. 51 Ausgehend von der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft sollten die Auskünfte grundsätzlich von allen Miterben geltend gemacht werden. Rz. 52 Hinweis Es kann vorkommen, dass nach Erteilung von Auskünften die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich nicht mehr über das weitere Vorgehen einigen können. Ursache hierfür können z.B. Erkenntnisse üb...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / II. Mandatsannahme/Vergütung

Rz. 5 Der Rechtsanwalt, dem ein Mandat im Zusammenhang eines möglichen Vollmachtsmissbrauchs angetragen wird, muss sich zur Ermittlung des Anspruchsgegners zunächst einen Überblick über den Bestand und die Reichweite der erteilten Vollmachten verschaffen. Zuvor ist aber unbedingt die Vergütungsfrage zu klären. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG, die sich im Wesentlichen n...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / A. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis können sehr unterschiedliche Formen des unberechtigten Vertreterhandelns vorkommen: vom einmaligen "Sündenfall" durch eine eigenmächtige Barabhebung bis hin zum jahrelangen Vollmachtsmissbrauch, mit dem der Vollmachtgeber systematisch enteignet wird, reichen die Fälle, in denen der Rechtsanwalt meist für die Erben retten soll, was zu retten ist. Neben die...mehr

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Literaturverzeichnis

Ante, Der Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben, NJW 2020, 3487 Bartsch, Auskunftsansprüche der Erben gegen die Bank im Erbfall, ZErb 1999, 20 ff. Böhr, Beweislastprobleme bei der Schenkung, NJW 2001, 2059 Bühler, Vollmachtserteilung zur Vermeidung einer Betreuerbestellung – Möglichkeiten und Grenzen einer Vorsorgevollmacht, FamRZ 2001, 1585 ff. Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxisko...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.9 Outsourcing in Kanzleien

Am 9.11.2017 ist das "Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen" in Kraft getreten.[1] Geregelt sind in § 203 Abs. 3 und 4 StGB Fragen im Zusammenhang mit Hilfspersonen, die der Berufsgeheimnisträger einsetzt, um seine Leistungen zu erbringen. Es liegt kein tatbestandliches Offenbaren i. ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 1. Der Steuerberatervertrag

Rz. 4 Jeder Vergütungsanspruch muss sich auf eine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung zum Auftraggeber stützen. Die Vergütungsverordnung regelt die Gebühren für die "originären Tätigkeiten" i. S. v. § 33 StBerG; hinsichtlich der "vereinbaren Tätigkeiten" i. S. v. § 57 Abs. 3 StBerG ist sie hingegen nicht einschlägig (dazu Fach 4 des Werkes, insbesondere E II). Sowei...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 5. Das Honorargespräch

Rz. 49 Bei der Akquisition von Aufträgen für vereinbare Leistungen sind nicht nur Marketing-Prinzipien einzusetzen, sondern für den Abschluss von Aufträgen ist auch die richtige Kommunikation mit dem Auftraggeber hinsichtlich des Honorars erforderlich. Auch bei langjährigen Mandanten sind die "weichen" Faktoren der Kommunikation insbesondere bei Honorarvereinbarungen von emi...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / a) Abrechnung nach Zeitgebühr

Rz. 29 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften für die Abrechnung von vereinbaren Leistungen vorliegen, ist die Zeitgebühr ein gutes Instrument, flexibel auf die Auftragsart und, insbesondere bei zeitlich unterschiedlichen Leistungserbringungen, zielgerecht abzurechnen. Für den StB hat es den Vorteil, dass er den Stundensatz, den er intern kalkulieren muss, um kostendeckend z...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / c) Abtretung des Vergütungsanspruches

Rz. 65 Mit dem 8. StBerÄndG vom 08. 04. 2008 (BGBl. I 2008, 666) wurde die Möglichkeit der Abtretung von Honorarforderungen völlig neu gefasst. § 64 Abs. 2 StBerG lautet nunmehr: Zitat Die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personenvereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1–3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften (§ 56) ist a...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / b) Mahn- und Klageverfahren

Rz. 59 Regelmäßig wird der Vergütungsanspruch aber durch ein Mahn- bzw. Klageverfahren durchzusetzen sein. Kommt es zu einem zivilgerichtlichen Verfahren, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Regeln der ZPO. Gem. § 29 ZPO kann zwar an dem Erfüllungsort der Leistung aus dem Beratungsvertrag geklagt werden (so ausdrücklich OLG Köln v. 29. 06. 1994 – 17 ...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 19 Insolvenzberatung

Rz. 15 Der StB wird häufig sowohl von Mandanten als auch von Insolvenzverwaltern beauftragt, Tätigkeiten auszuführen, die entweder die Beurteilung, ob eine Insolvenz vorliegt, beinhaltet oder Fragen im Rahmen der Durchführung der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter betrifft. Soweit es sich um Erstellung von Lohnbuchführungen, Finanzbuchführungen oder Jahresabschlüssen mit...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Gebühren für alle gebräuchlichen (üblichen) Buchführungsarbeiten mit Ausnahme der Buchführung für Lohnkonten sowie für Land- und Forstwirtschaft, welche in §§ 34 und 39 geregelt worden sind. Anwendung findet dabei Tabelle C. Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit den Gebühren abgegolten...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 56 Zustellungsvertreter und Zustellungsbevollmächtigter

Rz. 49 Der Zustellungsvertreter kann gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 ZVG eine Vergütung für seine Tätigkeit und Ersatz seiner Auslagen fordern. Über die Höhe der Vergütung und die Angemessenheit der Auslagen entscheidet das Vollstreckungsgericht gegenüber dem Vertretenen nach billigem Ermessen. Kriterien sind insbesondere die Dauer und Schwierigkeit der Tätigkeit. Nimmt ein StB im Rah...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / d) Änderungen durch die Einführung des Euro

Rz. 23 Die Umstellung auf den Euro ist zum 01. 01. 2002 in allen Bereichen erfolgt. Dies galt auch für die damalige StBGebV: Die Gebührenverordnung wurde mit dem Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der StBGebV auf Euro (KostREuroUG) angepasst (BGBl. I 2001, 751). Diese Umstellung erfolgte zeitgleich für eine Vielzahl von Kosten- und Gebührenordnungen, insbesondere zei...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 17 Dokumentenpauschale

Rz. 1 Die Regelung der Dokumentenpauschale entspricht mit der Änderung durch das JStG 2007 fast vollständig Nr. 7000 VV RVG. Mit Wirkung zum 01. 01. 2007 werden die Ablichtungen für "Gegner und Beteiligte" und für den "Auftraggeber" getrennt geregelt. Zudem stellt die an das RVG angeglichene Vorschrift nicht mehr auf die Anzahl der zu unterrichtenden Beteiligten, sondern auf...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 3 Auslagen

Rz. 1 unbesetzt Rz. 2 Die Gebühren stellen nicht nur das Entgelt für die berufliche Leistung des StB dar, sondern gelten auch die allgemeinen Geschäftskosten ab; hierzu zählen z. B. auch nicht mandatsbezogene DATEV-Gebühren (OLG Düsseldorf v. 20. 02. 1992 – 13 U 134/91, GI 1993, 151). Diese können nur auf Grund einer besonderer Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt wer...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 7. Honorarmanagement

Rz. 64 Steuerberatungskanzleien leben nicht nur von den Vorbehaltsaufgaben: Der Anteil der Honorare aus vereinbaren Tätigkeiten nimmt erheblich zu. Dies ist für die private und berufliche Existenz der Berufsangehörigen und deren Mitarbeiter auch erforderlich. Aus diesem Grund kommt dem Honorarmanagement eine erhebliche Bedeutung zu. Es ist unbedingt erforderlich, dass alle e...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Zu den einzelnen Vorschriften

Rz. 2 Abs. 1 enthält die wesentlichen berufsüblichen Abschlussarbeiten auf der Grundlage einer vorhandenen, ordnungsmäßigen Buchführung. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist seit dem 29. 05. 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden die Bilanzierungsvorschriften für die Bundesrepublik Deutschland neu gefasst. Ziel dieses Gesetzes ist für Unternehmer im HGB ein Bil...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 34 Lohnbuchführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten der Lohnbuchführung dienen der Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für den Lohnsteuerabzug (§§ 41–41c EStG, § 7 LStDV) und der ordnungsgemäßen Ermittlung und Erfassung der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge. Sie werden mit einer Betrags-Rahmengebühr pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum vergütet. Als Abrechnungszeitraum gilt der Zeitraum, für d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / A. Anwaltliches Mandat im Pflichtteilsrecht

I. Pflichtteilsrecht in der anwaltlichen Praxis 1. Beratung des Mandanten in Pflichtteilsangelegenheiten Rz. 1 Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratu...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 3. Erweiterung der Beratungshilfe-Mandate – schlecht für Anwälte

Des einen Freud ist des anderen Leid. Durch die Erweiterung des Anwendungsgebietes der Beratungshilfe ist absehbar, dass demzufolge weniger Anwälte in den Genuss normaler Mandate kommen werden. Dies kann sich in Einkommensbußen auswirken. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Beispiel Der Rechtsuchende R möchte sich in einem Nachbarschaftsstreit anwaltlich beraten und v...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Steigerung der Beratungshilfe-Mandate – Hürde für die mutwillige Inanspruchnahme steigt

Bereits seit Beginn an wurden im Rahmen der Beratungshilfe sog. Schutzmechanismen etabliert, die die Wertigkeit der anwaltlichen Inanspruchnahme heben und eine mutwillige Inanspruchnahme ausschließen sollten. Hier ist z.B. der sog. Eigenbetrag, die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV zu nennen. Gem. § 44 S. 2 RVG steht der Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden, dem sie Berat...mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Rechtsanwälte mit ihrer Vertretung im Asylstreitverfahren vor dem VG München beauftragt. Am 7.3.2019 haben die Rechtsanwälte Klage erhoben und Klageanträge gestellt. Mit Schriftsatz vom 27.3.2019 haben sie die Klage begründet. Mit E-Mail vom 29.5.2020 kündigte Rechtsanwältin S von der Anwaltskanzlei G im Auftrag der Klägerin gegenüber den Anwälten das ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / II. Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 3 Jede Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats – ob im gestalterischen oder im prozessualen Bereich – setzt eine genaue Kenntnis des Sachverhalts voraus. Je umfangreicher und genauer die Informationen sind, desto größer sind die Chancen einer erfolgreichen Mandatsführung. Der Anwalt kann seine Rechtskenntnisse und die in der Praxis erlernten Kunstgriffe nur dann anwende...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Pflichtteilsrecht in der anwaltlichen Praxis

1. Beratung des Mandanten in Pflichtteilsangelegenheiten Rz. 1 Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratungssituationen verlangen vom Anwalt eine genaue...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / f) Muster: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB

Rz. 158 Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB Muster 13.32: Freigabeverlangen des Erben bezüglich eines Nachlassgegenstandes nach § 2217 Abs. 1 BGB An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am ________...mehr

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zfs 07/2023, zfs Aktuell / 2.1 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Am 13.6.2023 ist das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und Änderung des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes v. 8.6.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden (BGBl I Nr. 147). Das Gesetz ist in großen Teilen am 14.6.2023 in Kraft getreten. Es begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630. Dazu sieht es einen Verzicht auf die...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Pflichtteilsrecht in der notariellen Praxis

1. Allgemeines Rz. 10 In der notariellen Praxis spielt die Frage des Pflichtteilsrechts insbesondere im Rahmen der lebzeitigen Übergabe von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge) eine Rolle, und zwar zum einen bei der Frage der Bestimmung einer Anrechnungs- bzw. Ausgleichspflicht nach §§ 2050, 2316 BGB und § 2315 BGB und zum zweiten bei der Frage eines Pflichtteilsverzichts (tei...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / I. "Erster Zugriff"

Rz. 1 Abhängig von der Rechtsstellung des Mandanten und der Phase, in der das Mandat übernommen wird, ergeben sich folgende Konstellationen:mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Beratung des Mandanten in Pflichtteilsangelegenheiten

Rz. 1 Der Beratungsbedarf in Pflichtteilsangelegenheiten liegt nach Eintritt des Erbfalls in der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Vor dem Eintritt des Erbfalls geht es dem Mandanten in der Regel um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen. Beide Beratungssituationen verlangen vom Anwalt eine genaue Kenntnis der pflichtteilsrechtlichen Grundlagen und des...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 3. Rechtsschutzversicherung

Rz. 3 Nur wenige Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Bereich des Erbrechts Kosten über den Beratungs-Rechtsschutz hinaus. Der Mandant ist nach einer Rechtsschutzversicherung zu befragen und eine Deckungszusage einzuholen, zumindest im Hinblick auf ein erstes Beratungsgespräch.mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / I. Allgemeines

Rz. 283 Die anwaltlichen Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein. Dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs und bevor er dem Anwalt das Mandat erteilt, über die Höhe der zu erwartenden Anwaltskosten informiert werden. Im Vorsorge- und Betreuungsrecht sind folgende anwaltliche Tätigkeite...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 11 In der Rechtspraxis werden die Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmungen, was ihre genaue Formulierung angeht, bislang leider eher stiefmütterlich behandelt. Eine nicht ordnungsgemäße Formulierung birgt aber ein erhebliches Streitpotenzial bei der späteren Erbauseinandersetzung in sich. So fehlt es in Übergabeverträgen oftmals an einer Differe...mehr

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AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Anwaltshaftung: Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Mit zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[1] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen, gerade im Rahmen des Pflichtteilsrechts ist die von der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB abweichende Verjährungsvorschrift des § 2332 BGB zu beachten. Nach der Ents...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / IV. Die Verfahrensabschnitte

Für die Aufteilung des Strafbefehlsverfahrens in verschiedene Verfahrensabschnitte gelten keine Besonderheiten. Auch das Strafbefehlsverfahren kann aus vorbereitendem, gerichtlichen und Rechtsmittelverfahren bestehen. Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren sind nach § 17 Nr. 10a RVG verschiedene Angelegenheiten. Von Bedeutung ist, dass das vorbereitende Verfahren nach de...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale)

Rz. 4 Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) Muster 17.2: Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung (erstes Beratungsgespräch mit Auslagenpauschale) An Rechtsschutzversicherung _________________________ Ihr Versicherungsnehmer _________________________ Versicherungsnummer _________________________ Wir haben die E...mehr