Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 13 Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil Muster 17.3: Anrechnung auf den Pflichtteil Der Übernehmer hat sich den Wert des unter Ziff. _________________________ übertragenen Grundbesitzes, soweit er den Wert der unter Ziff. _________________________ übernommenen Gegenleistungen übersteigt, auf seinen Pflichtteilsanspruch gemäß der Vorschrift des § 2315 BGB anrechnen ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Muster: Nachträgliche Anordnung einer Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmung

Rz. 16 Muster 17.5: Nachträgliche Anordnung einer Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmung Muster 17.5: Nachträgliche Anordnung einer Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Mit notarieller Urkunde vom _________________________, UR-Nr. _________________________, des Notars _________________________ mit Amtssitz in _____...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / II. Voraussetzungen der Vergütungsfestsetzung

Das VG München hat zunächst dargelegt, dass die formellen Voraussetzungen für die Festsetzung der Vergütung gem. § 11 Abs. 1 RVG erfüllt waren. Die Antragsteller hätten als frühere Prozessbevollmächtigte der Klägerin und jetzigen Antragsgegnerin in deren Auftrag das Asylstreitverfahren als Prozessbevollmächtigte geführt. Dementsprechend hätten die Rechtsanwälte die sich nach...mehr

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zfs 07/2023, Verfahrens- od... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Koblenz liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH und ist m.E. jedenfalls im Ergebnis richtig. Allerdings überzeugt die Urteilsbegründung nicht in allen Punkten. Erstaunlich ist auch, dass die offensichtlich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle tätig gewordenen Rechtsanwälte die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Voraus...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB)

Rz. 251 Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) Muster 13.53: Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB) An das Amtsgericht – Nachlassgericht – Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _______...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Haftungsgrundlagen

Rz. 252 Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene Regelung, nachdem zwischen Testamentsvollstrecker und Erben keine vertragliche Beziehung besteht und daher vertragliche Haftungsgrundlagen nicht anwendbar sind. Dem Erben haftet der Testamentsvollstrecker für schuldhafte Pflichtverletzungen, die aus seiner freien Stellung entstehen und durch d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 6. Interessenkollision

Rz. 9 Im Rahmen der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter besteht grundsätzlich keine Interessenkollision. Vielmehr sind sich die Pflichtteilsberechtigten, da alle enterbt, weitgehend einig und vertreten insoweit die gleichen Interessen gegenüber dem oder den Erben. Um aber sicherzugehen, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine unerwarteten Sachverhaltsinformationen zu...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Allgemeines

Rz. 10 In der notariellen Praxis spielt die Frage des Pflichtteilsrechts insbesondere im Rahmen der lebzeitigen Übergabe von Vermögen (vorweggenommene Erbfolge) eine Rolle, und zwar zum einen bei der Frage der Bestimmung einer Anrechnungs- bzw. Ausgleichspflicht nach §§ 2050, 2316 BGB und § 2315 BGB und zum zweiten bei der Frage eines Pflichtteilsverzichts (teilweisen Pflich...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 In der Rechtspraxis werden die Anrechnungs- und Ausgleichungsbestimmungen, was ihre genaue Formulierung angeht, bislang leider eher stiefmütterlich behandelt. Eine nicht ordnungsgemäße Formulierung birgt aber ein erhebliches Streitpotenzial bei der späteren Erbauseinandersetzung in sich. So fehlt es in Übergabeverträgen oftmals an einer Differenzierung zwischen der Au...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Ausgleichung unter Abkömmlingen

Rz. 14 Muster 17.4: Ausgleichung unter Abkömmlingen Muster 17.4: Ausgleichung unter Abkömmlingen Der Übernehmer hat den Wert des unter Ziff. _________________________ übertragenen Grundbesitzes, soweit er den Wert der unter Ziff. _________________________ übernommenen Gegenleistungen übersteigt, im Verhältnis zu seinen Geschwistern gemäß den Vorschriften der §§ 2050 ff., 2316...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / Literaturtipps

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zfs 07/2023, Pflicht zur un... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat einen Anspruch auf Erteilung der Deckungszusage gegen die Bekl. zur vorgerichtlichen und erstinstanzlichen Rechtsverfolgung gegen die A. AG gemäß § 125 VVG i.V.m. § 17 der ARB 2006. Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. in welchem Umfang die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Kl. Aussicht auf Erfolg hat. Denn der Bekl. ist es verwehrt, sich auf die fehlende Erfolgsa...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gesetzliche Grundlage Ein Rechtsanwalt darf Zweigstellen betreiben, also weitere unselbstständige Geschäftsräume an einem anderen Ort. Die Errichtung einer solchen Zweigstelle ist der eigenen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen (§ 27 Abs. 2 BRAO). Eine Zweigstelle ist auch im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer zulässig. Eine Mitgliedschaft in dieser Rechtsanw...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Haftung bzw. Strafbarkeit des Steuerberaters

Rz. 442 [Autor/Stand] Das Feld der Tax Compliance eröffnet neben den Chancen des Betätigungsfeldes "Compliance" für den steuerlichen Berater auch mögliche (Haftungs-)Risiken und Strafbarkeitsrisiken (Beihilfeproblematik), die im Einzelnen noch zu erörtern sind bzw. sich hierzu Erkenntnisse erst aus der Praxis ergeben werden. Hierunter fallen u.a. die Frage zur Haftung, falls...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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zfs 07/2023, Verfahrens- od... / 2 Aus den Gründen:

…" II. Die nach §§ 516 ff. ZPO statthafte und zulässige Berufung des Klägers hat unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 205/17, Urt. v. 15.8.2019, juris Rn 43–44 m.w.N., zfs 2019, 702 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 453 (Hansens); VI ZR 353/20, Urt. v. 22.6.2021 juris Rn 7–8, zfs 2021, 522 m. Anm. Hansens = AGS 2022, 16 (...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / III. Keine Auslagen des Hauptbevollmächtigten

Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die von den Hauptbevollmächtigten geschuldeten Pauschalhonorare auch keine erstattungsfähigen gesetzlichen Auslagen der Hauptbevollmächtigten i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO darstellen. Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV kann der Rechtsanwalt, soweit nichts anderes bestimmt ist, Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 67...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / III. Keine Erstattungsfähigkeit als Auslagen des Anwalts

Rechtsfehlerfrei hat das OLG auch eine Erstattungsfähigkeit der hier in Rede stehenden Kosten der Terminsvertreterin als Auslagen i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV verneint. Nach dieser Vorschrift kann der Rechtsanwalt – soweit in Nrn. 7000 ff. VV nichts anderes bestimmt ist – Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 i.V.m. § 670 BGB) verlangen. In der Rspr. der Instanzgeric...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2.1 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, ist seine Entscheidung. Da § 28 Abs. 3 WEG den Wohnungseigentümern jedoch die Kompetenz einräumt, über die Art und Weise von Zahlungen mehrheitlich zu beschließen, können die Wohnungseigentümer darüber entscheiden, ob sie am Lastschriftverfahren ("SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahr...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.7 Honorarpotenzial

Das Honorarpotenzial des Beratungsfelds der privaten Vermögensberatung ergibt sich aus zwei Aspekten. Das unmittelbare Honorar aus der Dienstleistung selbst und das Honorar aus der Möglichkeit Preisdruck auf die Standardleistungen zu vermeiden und durch die Mandantenbindung und Kanzleiattraktivität gute Mandate zu halten bzw. zu gewinnen. Dieser Aspekt lässt sich unter Umständ...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.9 Außenmarketing zur Mandanteninformation

Die mit Abstand wichtigste Marketingmaßnahme ist es, das Dienstleistungsangebot bei den Mandanten bekannt zu machen. Die kann durch folgende Maßnahmen geschehen: Informationsbroschüren zu den Beratungsthemen auslegen Bewerben der Dienstleistung mit informativen Plakaten in der Kanzlei Kurzinformationen an alle Mandanten verschicken, die über die Einführung eines neuen Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8.1 Die Honorarkalkulation

Die Zahlungsbereitschaft des Mandanten stellt für den Berater eine sehr schwer greifbare, aber dennoch enorm wichtige Größe dar, denndieObergrenze des Honorars ist die Zahlungsbereitschaft des Mandanten. Bei bestehenden Mandaten hat der Berater häufig viele Erfahrungswerte aus den Standardleistungen und bereits erfolgten Beratungen, wie die Zahlungsbereitschaft des einzelnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 8 Abgeordnete und Mandatsträger

Kündigungen oder Entlassungen aus Anlass oder aufgrund einer Tätigkeit als Abgeordneter sind unwirksam.[1] Diese Grundgesetzbestimmung gilt ausdrücklich nur für Abgeordnete des Deutschen Bundestags, ist jedoch Ausdruck für die Geltung eines entsprechenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes. Entsprechendes gilt daher für die Mitglieder der Landtage und die Abgeordneten auf Kreis- ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unabhängi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung des Mandats.

Rn 3 Die Prozessvollmacht endet mit dem der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrag (§ 168 S 1 BGB), also mit der Kündigung des Anwaltsvertrags durch die Partei oder den Anwalt, die nach §§ 671, 675, 627 BGB jederzeit möglich ist. In diesem Fall bestimmen sich die Außenwirkungen nach § 87. Ergibt sich die Vollmacht aus einer umfassenden materiell-rechtlichen Vollmacht (§ 80 Rn ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Berichterstattung bei Kündigung eines Mandats und in anderen Fällen des Prüferwechsels

Rn. 100 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Fall einer Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP aus einem wichtigen Grund (vgl. § 318 Abs. 6f.) hat der AP gemäß § 318 Abs. 6 Satz 4 gegenüber den Organen des geprüften UN über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. § 321 ist entsprechend anzuwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Feststellungen des bisheri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Früherer Rechtsanwalt.

Rn 28 Ein schuldhaftes Verhalten ihres früheren Rechtsanwalts, also etwa ein nach Mandatsniederlegung erfolgtes schuldhaftes Verhalten muss sich die Partei hingegen nicht zurechnen lassen (BGH NJW 08, 2713 [BGH 11.06.2008 - XII ZB 184/07]). Bsp: Nach Mandatsniederlegung nimmt der Anwalt noch eine Zustellung nach § 87 II wirksam entgegen und informiert die Partei davon nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 14 Die Zurechnung endet mit dem Ende des Mandatsverhältnisses und damit im Normalfall mit der Erledigung des erteilten Auftrags. Wann dies der Fall ist, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. So endet das Mandat des für den ersten Rechtszug bestellten Anwalts idR erst mit der Annahme des Mandats durch den Rechtsmittelanwalt (BGH VersR 93, 502; 93, 770) und der für die 1. ...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / B. Tatbestandsfeststellung: Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Eine vorsätzliche Begehung muss dem Betroffenen regelmäßig nachgewiesen werden.[6] Fehlt die Angabe der Schuldform, ist grundsätzlich von Fahrlässigkeit auszugehen.[7] Da der Bußgeldkatalog im Bereich von Geschwindigkeitsverstößen zunächst von einer fahrlässigen Begehung ausgeht, führt eine vorsätzliche Begehung grundsätzlich zu einer Erhöhung der Geldbuße (§ 3 Abs. 4a BKatV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 8 Die Partei kann dem Rechtsanwalt jederzeit das Mandat wieder entziehen und die Prozessvollmacht widerrufen. Damit endet dessen Befugnis zur Prozessvertretung, was einen wichtigen Grund für die Aufhebung der Auswahlentscheidung darstellt. Diese Entpflichtung soll die Partei jederzeit verlangen können (Nürnbg OLGR 03, 373 zu § 121). Die Partei kann aber nur dann die Auswa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Überwachung (§ 29 II 1 Fall 2).

Rn 8 § 29 II 1 Fall 2 verleiht den Verwaltungsbeiräten nicht das Recht, sich die Kompetenzen des Verw anzueignen (BTDrs 19/22634, 48) und gibt auch keine anderen Rechte. § 111 I AktG ist indes entspr anwendbar. Überwachung meint daher, dass die Verwaltungsbeiräte alle Pflichten des Verw kontrollieren müssen. Die Verwaltungsbeiräte müssen daher wenigstens stichprobenartig die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Rechtsmittelauftrag.

Rn 50 Bei einem Rechtmittelauftrag an einen anderen Anwalt ist besondere Sorgfalt auf Seiten beider Anwälte erforderlich. Alle für die Einhaltung der Rechtsmittelfrist erforderlichen Angaben, insb das vom Anwalt eigenverantwortlich festzustellende Zustelldatum der anzufechtenden Entscheidung müssen richtig und vollständig übermittelt und der Rechtsmittelauftrag eindeutig und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]), es sei denn, dass dieser zu erkennen gegeben hat, dass er nur hinsichtlich einer bestimmten Richtu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Änderung der Beiordnung.

Rn 28 Bis zur Beiordnung kann die Wahl des Anwalts – auch konkludent – jederzeit geändert werden (Saarbr MDR 13, 547). Hat der gewählte Anwalt mitgeteilt, dass er das Mandat niedergelegt habe, darf er nicht mehr beigeordnet werden (Stuttg FamRZ 06, 800). Nach der Beiordnung ist eine Änderung nur bei einer Mandatskündigung aus wichtigem Grund möglich oder wenn die erstrebte n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / G. Fazit und Ausblick

Einige Gerichte neigen viel zu voreilig zu der Annahme von Vorsatz. Ein erstes Indiz, das für Vorsatz sprechen könnte, ist grundsätzlich nur ein Anlass zur Weiterermittlung, ob die Geschwindigkeitsübertretung fahrlässig oder ausnahmsweise vorsätzlich erfolgte, kein Grundsatz, den der Betroffene widerlegen müsste. Auch im Rahmen der freien Beweiswürdigung wird ein Indiz für s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten.

Rn 4 Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 246 ist, dass eine wirksame Prozessvollmacht erteilt wurde, der ProzBev postulationsfähig ist und das Mandat zur Zeit des Ereignisses (Rn 3) noch besteht (BAG NJW 15, 1709 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13]; Anders/Gehle/Becker ZPO § 246 Rz 6). Ob Anwaltszwang besteht, ist unerheblich (Rn 1). Grds erfolgt die Vertretung durch einen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Identitätsirrtum.

Rn 26 Hier richtet sich die Erklärung an eine andere bestimmte Person oder auf einen anderen bestimmten Gegenstand, als der Erklärende wollte. Statt Rechtsanwalt R 1 erteilt der Auftraggeber dem namensgleichen Rechtsanwalt R 2 das Mandat. Richtet sich die Erklärung dagegen an die gemeinte Person oder bezieht sie sich auf den gemeinten Gegenstand, besitzen diese jedoch andere...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Insolvenz des Auftraggebers.

Rn 6 Mit der Insolvenz des Auftraggebers erlischt die Prozessvollmacht (§ 117 InsO), wie allgemein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das von der Partei erteilte Mandat endet (§§ 115, 116 InsO) und nach § 168 S 1 BGB als Folge auch die Vollmacht (BGH NJW-RR 89, 183; BAG NZA-RR 06, 602; Brandbg NJW-RR 02, 265; Köln NJW-RR 03, 264 [OLG Köln 15.11.2002 - 2 U 79/02]; Karl...mehr