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§ 1 Allgemeine Bestimmungen des Vergütungsrechtes / b) Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit

Grit Andersch
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Rz. 223

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Muster 1.14: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit

Vergütungsvereinbarung

zwischen Rechtsanwalt

_________________________

– nachfolgend Rechtsanwalt –

und _________________________

– nachfolgend Auftraggeber –

wird in der Beratungssache

_________________________

die folgende

Vergütungsvereinbarung

getroffen:

1. Beratungsvergütung

Der Auftraggeber zahlt für die Leistungen des Rechtsanwaltes zur Beratung und zur außergerichtlichen Vertretung in sämtlichen übertragenen Angelegenheiten ein Honorar in Höhe von _________________________ EUR je Stunde zzgl. der Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Abgerechnet wird in Einheiten je angefangener 5 Minuten, wobei für die Arbeitsleistungen eines Arbeitstages stets die angefallenen Zeiten addiert und aus der Summe die abzurechnenden Einheiten ermittelt werden.

Gerichtliche Streitigkeiten werden nach den gesetzlichen Gebühren des RVG berechnet. Berechnungsgrundlage ist dabei der Streitwert der Angelegenheit. Eine Anrechnung der Vergütung aus dieser Vergütungsvereinbarung auf die späteren Verfahrensgebühren scheidet aus.

2. Auslagen

Der Auftraggeber erstattet die Auslagen des Rechtsanwaltes nach gesonderter Aufstellung.

Zu den Kosten gehören insbesondere:

Fotokopierkosten je schwarz/weiß Kopie oder Scan in Höhe von _________________________ EUR,

Fotokopierkosten je Farbkopie oder Scan in Höhe von _________________________ EUR,

Fahrtkosten für die Wahrnehmung von Terminen außerhalb der Kanzlei in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten für Flug oder Bahnfahrt in der 1. Klasse, sowie Taxi-Kosten oder für die Fahrt mit dem eigenen Pkw in Höhe von _________________________ EUR je gefahrenem Kilometer,

Porti und Telekommunikationskosten mit monatlich 20,00 EUR pauschal, es ...

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