Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / j) Wesentlicher Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Nutzung fachlicher Ressourcen kann bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten ebenso wie etwa gemeinsames Eigentum Fragen nach der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aufwerfen. Nach der Gesetzesbegründung soll daher bei gemeinsamer Nutzung fachlicher Ressourcen regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlic... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kooperation

Rz. 130 [Autor/Zitation] Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Verbindung, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft oder einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung, sondern auf sonstige Weise erfolgt, bei der Mandate nicht gemeinschaftlich, sondern von jedem Beteiligten geso... mehr

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AGS 07/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Christian Cremers, Formerleichterungen bei Anwaltsrechnungen, NJW 2024, 3497 Seit vielen Jahrzehnten erfordert eine formgerechte Kostenberechnung des Rechtsanwalts dessen eigenhändige Unterschrift. Cremers weist in seinem Beitrag darauf hin, dass seit dem 17.7.2024 nunmehr nach der Neufassung des § 10 RVG die Textform genüge. Nach der alten Fassung des § 10 Ab... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Gemeinsame Geschäftsstrategie

Rz. 92 [Autor/Zitation] Das Merkmal "gemeinsame Geschäftsstrategie" lenkt den Blick von den Umständen eines gemeinsamen Wirkens (etwa gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Geschäftsführung) auf seine Motive. Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Geschäftsstrategie ist gegeben, wenn Praxen aus Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten zur Erreichung einer ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verstöße bei der Abschlussprüfung (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 340n Abs. 2 stellt für Abschlussprüfer geltende Ordnungswidrigkeiten dar und dient der Sicherung der Unvoreingenommenheit von Abschlussprüfern (Gaber in BeckOGK HGB, § 340n Rz. 8 [8/2024]; Waßmer in MünchKomm. BilR, § 334 HGB Rz. 49). Diese Vorschrift sanktioniert abschließend die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 1, wenn Ausschlus... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Ausschluss wegen Beschäftigung von befangenen Personen bei der Prüfung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Arbeitnehmer des Abschlussprüfers sind keine Personen, mit denen er seinen Beruf gemeinsam iSd. Abs. 3 Satz 1 ausübt. Daher sind Ausschlusstatbestände, die in der Person von Arbeitnehmern vorliegen, grds. nicht geeignet, den WP/die WPG von der Prüfung auszuschließen. Nur wenn sie als Prüfungsgehilfen vom Abschlussprüfer bei der zu prüfenden Kapitalges... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesamte ununterbrochene Mandatsdauer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO)

Rz. 504 [Autor/Zitation] Neben der "Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften" verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch "die Angabe … der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer, einschließlich bereits erfolgter Verlängerungen und erneuter Bestellungen". Sachlich steht die Angabe mit den Reg... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Seit Inkrafttreten des BaBiRiLiG, das als lex specialis zum BiRiLiG ebenfalls das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Vorschriften über die Rechnungslegung für Unternehmen in der EU unterstützte und erstmals für das GJ 1993 anzuwenden war, haben sich weitgehende Änderungen im Zusammenhang mit § 340a ergeben. In seiner ursprünglichen Fassung unte... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Befreiende (IFRS-)Einzelabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 340l Abs. 1 Satz 1 ist Instituten im Anwendungsbereich von §§ 340 ff. die Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anstelle des JA nach HGB eröffnet. Das Wahlrecht zur Ausübung der Offenlegung wurde allein zu Informationszwecken eröffnet, um "den Unternehmen die größtmögliche Flexibilität" z... mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl der Ausschussmitglieder (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 160 [Autor/Zitation] Anders als beim regulären organinternen Prüfungsausschuss (Rz. 108), dessen Ausschussmitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger des AR bzw. Verwaltungsrats rekrutiert werden können, existiert im Fall des eigenständigen Prüfungsausschusses nach § 324 kein solches Gesamtorgan (Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 6). Anstelle der selbstorganisatorischen Entsc... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d... mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.2 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot

Rz. 4 Die Vorschrift des § 179 Abs. 2 bestimmt, dass Vertrauensperson in der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder behindert noch aufgrund dieser Tätigkeit benachteiligt oder auch begünstigt werden dürfen. Auch diese Schutzregelungen weisen grundlegende Parallelen zu den gesetzlichen Bestimmungen für Betriebs- und Personalräte (§ 37 BetrVG, § 50 BPersVG) auf und soll... mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ... mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 1 Die Rechtsstellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber auch betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Rechtskräftig festgestellte Verpflicht... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse... mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied... mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XVII. Erbe, Fortsetzung mit dem Erben

Rz. 44 Verstirbt der (bisherige) Mandant, so setzt sich das Mandat mit den bzw. dem Erben fort, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[15] Daher bleibt es auch beim bisherigen Recht. Das gilt auch für die dann nach Nr. 1008 VV RVG eintretende Gebührenerhöhung (s. "Hinzutreten weiterer Auftraggeber", Rdn 48). mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVI. Parteiwechsel

Rz. 55 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[21] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 27: Gegen A war im März 2025 Klage erhoben worden. Im Juni 2025 wird die Klag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG im Jahre 1977 gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sin... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abzugsverbot für Wahlkampfkosten, § 22 Nr 4 S 3 EStG

Rn. 620 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufwendungen zur Erlangung eines Mandats im Bundestag, im Europäischen Parlament oder im Parlament eines Landes (Wahlkampfkosten) dürfen gem § 22 Nr 4 S 3 EStG nicht als WK abgezogen werden. Im Prinzip handelt es sich bei derartigen Aufwendungen um vorweggenommene WK iSd § 22 Nr 4 S 2 EStG (s Rn 612), deren Nichtabziehbarkeit vom Gesetzgebe... mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / II. Anpassung der Wertgebühren

Rz. 4 Bei der Anpassung der Wertgebühren ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden sei. Das betreffe insbesondere Mietsachen durch die gestiegenen Mieten, aber auch arbeitsrechtliche Mandate durch gestiegene Loh... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bezüge nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Rn. 581 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Inkrafttreten des EU-Abgeordnetenstatuts (2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments; Amtsblatt der EU v 07.10.2005 L 262/1) v 28.09.2005 am 14.07.2009 erfolgte eine grundlegende Neuregelung der Abgeordnetenbezüge. Danach erhalten die Europaabgeordneten ihre Bezüge nicht mehr von den einzelnen Mitgliedsstaaten, sondern von der... mehr

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FF 06/2025, Verfahrenswertb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Höhe der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Amtsgericht. I. [2] Mit Antrag vom 15.4.2019 beantragte die Antragstellerin für sich Trennungs- und für ihre am xx.xx.2010 und xx.xx.2014 geborenen Kinder Kindesunterhalt. [3] Im Einzelnen beantragte sie, den Antragsgegner zu verpflichten, ihr ab 1.5.2019 Trennungsunterha... mehr

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zfs 06/2025, Kosten für die... / 2 Aus den Gründen:

[…] Il. Die Erinnerung ist zulässig. Da der Wert des Beschwerdegegenstand die Grenze von 200 EUR nicht überstiegt, war vorliegend nicht die Beschwerde, sondern die Erinnerung statthaft, der seitens des Rechtspflegers nicht abgeholfen wurde. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die Auslage des Verteidigers für die Aktenversendungspauschale war im vorliegenden Einzelfall nich... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gemeindebeamte

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Beamte, > Beamtenanwärter, > Ehrenamt, > Nebentätigkeit. Helfer in Gemeindesachen in Bayern, die gleichzeitig für mehrere Gemeinden tätig sind, stehen zu diesen Gemeinden idR nicht in einem Anstellungsverhältnis (BFH 91, 565 = BStBl 1968 II, 430); in einigen Bundesländern sind die > Bürgermeister > Arbeitnehmer (zB in Bayern, vgl Bekanntmach... mehr

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AGS 06/2025, Aufhebung der ... / II. Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

1. Voraussetzungen Nach dem über § 73a Abs. 1 S. 1 SGG entsprechend anwendbaren § 121 ZPO ist das Prozessgericht nach Aufhebung einer Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts dann verpflichtet, wenn die Aufhebung von dem Beteiligten unverschuldet ist oder ein triftiger Grund vorlag. Diese Voraussetzungen sind von dem Beteiligten vorzutragen. D... mehr

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§ 10 Materialien / B. Begründung

Rz. 2 A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt am 1. Januar 2021 durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) erhöht worden. Der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien ist seitdem erheblich gestiegen. Neben einem sprunghaften A... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Zusätzliche Angaben im Anhang von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kreditinstitute haben im Anhang zusätzlich folgende Angaben zu machen: mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 1.1 Warum Steuerberater die Fördermittelberatung anbieten

Die Zukunftsfähigkeit von bestehen Unternehmen und Gründungen ist grundsätzlich geprägt von den Entscheidungen der Unternehmenslenker bzw. Gründer des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebes. Die Entscheidungen wiederum sind geprägt von unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. die Investition in neue Maschinen, dem Kapitalbedarf bei Gründungen und Startups, der Finanzierung von ... mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 2.3 Zuschuss

Das Thema Zuschuss oder Zuschüsse ist für alle wichtig, die investieren wollen – ob der Mandant nun in der Gründungsphase ist oder das Unternehmen bereits besteht. Warum ist das wichtig für Ihre Mandanten? Zuschüsse sind nicht zurückzuzahlende Gelder. Der Mandant bekommt diese bei bestimmten Investitionsmaßnahmen aus Steuermitteln geschenkt. Das heißt, der Mandant hat sofort ... mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3 Gebührenarten

Die StBVV sieht überwiegend Wertgebühren [1] vor, für die ein bestimmter Gegenstandswert gesetzlich definiert ist. Eine Zeitgebühr darf der Steuerberater hingegen grundsätzlich nur in bestimmten Fällen berechnen.[2] Daneben kennt die StBVV noch die Betragsrahmengebühr,[3] die jedoch von untergeordneter Bedeutung ist. Für alle diese Gebühren gilt der Grundsatz der Angemessenhei... mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen

In welchem Rahmen findet die Fördermittelberatung statt, bzw. wer hat geregelt, welche Förderorganisation, welche Förderprogramme verwaltet, das Geld zur Verfügung stellt und die Richtlinien erstellt? Was sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die der Steuerberater auf jeden Fall kennen und wissen muss und auch zu berücksichtigen hat? Wichtig Förderprogramme werden meist ... mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 3.4 Werbeimpulse des Steuerberaters

Ein Steuerberater, der sich als Fördermittelberater betätigen will, sollte sich einen Fundus an Argumenten zurechtlegen, mit denen er sich an neue und bestehende Mandanten "empfiehlt". Hier sind einige Werbeimpulse genannt, die in unterschiedlichen Medien in unterschiedliche Weise anwendbar sind. Hieraus lassen sich Anschreiben in Briefen, Texte in Blogartikeln, Flyer und Br... mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 2.1 Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters besteht im Gebühren- und Auslagenersatz für seine selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Mit den Gebühren werden auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten.[1] Hierzu zählen insbesondere die Personalkosten (z. B. Gehälter, Sozialleistungen), Raumkosten (Miete, Heizung, Licht), Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der Büroausstattung (M... mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 5.1.1 Relevanz der Mandantenstruktur

Die Beurteilung der Übertragbarkeit der Umsätze setzt eine fundierte Analyse der Mandantenstruktur voraus. Die BStBK empfiehlt hierzu die Erstellung einer anonymisierten Mandantenliste, die zwingend Bestandteil des Praxisübertragungsverfahrens sein sollte. Je detaillierter diese aufbereitet ist, desto verlässlicher lässt sich der nachhaltig erzielbare Umsatz abschätzen. Wicht... mehr