Rz. 53

Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man damit sogar eine weitere gegebenenfalls fristlose Kündigung. Wenn ein Vergleich gesucht wird, muss daran gedacht werden, dass die Gegenseite zum Vergleich nur dann bereit ist, wenn eine echte Verhandlungssituation geschaffen wird. Die neudeutsche Begrifflichkeit von der "Win-win-Situation" hat durchaus ihre Berechtigung.

 

Rz. 54

Der demgegenüber alte Grundsatz, dass man sich im Leben meist zweimal sieht, ist in diesem Zusammenhang genauso berechtigt. Führt man einen Kollegen nach allen Regeln der Kunst vor, so wird man sich beim nächsten Rechtstreit mit diesem Kollegen besonders schwertun.

 

Rz. 55

Polemik und Zynismus sind meist ein Zeichen dafür, dass die eigene Position schwach ist.

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