Rz. 38
Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
▪ | Ausführliches, persönliches Gespräch mit dem Mandanten. Unterzeichnung von allgemeinen Mandatsbedingungen, Vollmacht (außergerichtlich!) und Vergütungsvereinbarung. |
▪ | Schreiben an den Arbeitgeber und Deckungszusage gegenüber der Rechtsschutzversicherung für die außergerichtliche Tätigkeit beantragen (ohne Kostenvorschuss). |
▪ | Telefonische Besprechung mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden. |
▪ | Ausführliche persönliche oder telefonische Besprechung des gesamten Inhalts des Schreibens mit dem Arbeitgeber (z.B. Personalleiter/in). |
▪ | Ausführliche persönliche oder telefonische Besprechung der Ergebnisse der außergerichtlichen Einigungsbemühungen mit dem Mandanten. |
▪ | Ggf. weiteres Schreiben an den Arbeitgeber. |
▪ | Erteilung des Klagauftrags, Unterzeichnung der Vollmacht (gerichtlich). |
▪ | Deckungszusage gegenüber der Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Tätigkeit beantragen und Kostenvorschuss abrechnen. |
▪ | Klageeinreichung mit allen Anträgen. |
▪ | Nach Verfahrensbeendigung Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren und für den Vergleich stellen. |
▪ | (Endgültige) Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung mit festgesetztem Streitwert und eventueller Einigungsgebühr. |
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