Rz. 38

Das Vorgehen für einen Arbeitnehmeranwalt in Kündigungsschutzsachen lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Ausführliches, persönliches Gespräch mit dem Mandanten. Unterzeichnung von allgemeinen Mandatsbedingungen, Vollmacht (außergerichtlich!) und Vergütungsvereinbarung.
Schreiben an den Arbeitgeber und Deckungszusage gegenüber der Rechtsschutzversicherung für die außergerichtliche Tätigkeit beantragen (ohne Kostenvorschuss).
Telefonische Besprechung mit dem/der Betriebsratsvorsitzenden.
Ausführliche persönliche oder telefonische Besprechung des gesamten Inhalts des Schreibens mit dem Arbeitgeber (z.B. Personalleiter/in).
Ausführliche persönliche oder telefonische Besprechung der Ergebnisse der außergerichtlichen Einigungsbemühungen mit dem Mandanten.
Ggf. weiteres Schreiben an den Arbeitgeber.
Erteilung des Klagauftrags, Unterzeichnung der Vollmacht (gerichtlich).
Deckungszusage gegenüber der Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Tätigkeit beantragen und Kostenvorschuss abrechnen.
Klageeinreichung mit allen Anträgen.
Nach Verfahrensbeendigung Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren und für den Vergleich stellen.
(Endgültige) Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung mit festgesetztem Streitwert und eventueller Einigungsgebühr.

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