Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Dauer des Restmandats

Rz. 21 Das Restmandat nach § 21b BetrVG ist – anders als das Übergangsmandat nach § 21a BetrVG – zeitlich nicht beschränkt. Es ist vielmehr zweckbefristet im Hinblick auf die wahrzunehmenden Aufgaben nach §§ 111 ff. BetrVG. Rz. 22 Wie das Übergangsmandat, so kann auch ein Restmandat nur entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Vollzugs der relevanten Betriebsänderung ein Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.1 Außergerichtliche Regulierung vor Klageerhebung

Bevor Klage erhoben wird, sollte der Anspruch beim zuständigen FA bzw. der zuständigen OFD geltend gemacht werden. Falls das FA bereits gemahnt wurde, wird das FA regelmäßig zu erkennen geben, ob und in welchem Umfang es den Anspruch anerkennt oder nicht. Mit diesem Vorgehen wird die Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis des Anspruchs durch die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.2 Formale Anforderungen an die Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Textform Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars bedarf nach dem Wortlaut der Regelung lediglich der Textform, d. h. die Vereinbarung wäre auch per Telefax oder per E-Mail möglich, eine eigenhändige Unterschrift ist entbehrlich.[1] Vereinbarung einer Gebühr, die über den gesetzlichen Gebühren liegt Da es zwingend zur Wirksamkeit eines Erfolgshonorars zählt, dass für das Risiko,...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Einzugsermächtigung/Lastschriftmandat: Auswirkungen für Unternehmer

Einzugsermächtigungen können nur noch als SEPA-Lastschriftmandate genutzt werden. Das ergibt sich aus der Kundenvereinbarung mit der jeweiligen Bank. Unternehmen müssen die sog. SEPA-Einzugsermächtigungen verwenden (siehe nachfolgendes Muster).mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1.1 Voraussetzungen einer wirksamen Vergütungsvereinbarung

Die nachfolgend genannten Formvorschriften gelten immer dann, wenn eine Vergütung vereinbart werden soll, die höher ist als die gesetzlich vorgesehene Vergütung. Textformerfordernis Die Erklärung des Mandanten (auftraggebende Person) zur Vergütungsregelung muss in Textform abgegeben werden. Eine Unterschrift ist dazu nicht erforderlich. Derzeit erfüllen Papier, USB-Stick, CD-R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten bei Mandatsannahme und im Mandat

Rz. 156 [Autor/Zitation] Vor Annahme eines Auftrags sowie während der gesamten Dauer der Auftragsdurchführung ist zu prüfen, ob die Unbefangenheit gefährdende Umstände vorliegen (§ 29 Abs. 5 Satz 1 BS WP/vBP). Zur Vermeidung der weitrechenden Rechtsfolgen ist eine sehr sorgfältige Prüfung angeraten (WP Handbuch18, Kap. A Rz. 162). Rz. 157 [Autor/Zitation] Zur Beurteilung der Un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 11. Ausschluss wegen Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 150 [Autor/Zitation] Der Ausschluss von der Prüfungstätigkeit wegen Umsatzabhängigkeit von einem Prüfungsmandanten entspricht internationalen Grundsätzen (so schon im Positionspapier "Audit Independence and Objectivity" der FEE – Fédération des Experts-comptables Européen, heutige Accountancy Europe; dazu Windmöller in FS Ludewig, 1089, 1113). Durch das KonTraG wurde die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Gemeinsame Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren

Rz. 89 [Autor/Zitation] Aus der Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten kann sich die Frage stellen, ob ein Abschlussprüfer wegen gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen mit der notwendigen Unabhängigkeit urteilen kann, wenn sich bei einer Prüfung kritische Auswirkungen gemeinsamer Qualitätssicherungsmaßnahmen und -verfahren mit Kollegen manifestieren....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Bestellung eines Abschlussprüfers durch das Gericht

Rz. 17 [Autor/Zitation] Um die Durchführung der Pflichtprüfung sicherzustellen, hat das Gesetz Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass die Gesellschafter bzw. sonst zuständigen Organe von ihrer Befugnis zur Prüferwahl keinen Gebrauch machen oder es ihnen trotz Bemühungen nicht gelungen ist, einen Abschussprüfer zu finden, der bereit ist, das Mandat zu übernehmen (dazu Schüp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Antragsgründe (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 434 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 4 Satz 2 kann der Antrag auf Bestellung durch das Gericht darauf gestützt werden, dass der gewählte Prüfer die Annahme des Prüfungsauftrags abgelehnt hat. Der Prüfer hat sich zu dem Angebot der gesetzlichen Vertreter (§ 318 Abs. 1 Satz 4) unverzüglich zu erklären (§ 51 Satz 1 WPO). Kein Antragsgrund ist es, wenn die gesetzlichen Vertre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Berichterstattung des bisherigen Prüfers

Rz. 475 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 6 Satz 4 hat der kündigende Abschlussprüfer über das Ergebnis seiner bisherigen Prüfung zu berichten. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass die Feststellungen des ausscheidenden Abschlussprüfers nicht unter den Tisch fallen, sondern den Gesellschaftsorganen und dem neuen Prüfer bekannt werden (vgl. Begr.RegE zu § 163 AktG aF bei Kr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / j) Wesentlicher Teil gemeinsamer fachlicher Ressourcen

Rz. 103 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Nutzung fachlicher Ressourcen kann bei einem unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten ebenso wie etwa gemeinsames Eigentum Fragen nach der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aufwerfen. Nach der Gesetzesbegründung soll daher bei gemeinsamer Nutzung fachlicher Ressourcen regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personelle Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Grundsatz besteht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber allen Personen, die nicht mit der Abschlussprüfung befasst sind (IDW QS 1 Rz. 58; OLG München v. 21.4.2022 – 8 U 4257/21, BKR 2022, 646). Fraglich ist daher, gegenüber welchen Personen sie nicht besteht: Rz. 47 [Autor/Zitation] Zum Zwecke der Durchführung der Abschlussprüfung und aufgrund entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Selbstständige Arbeit

Rn. 186d Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Beteiligung eines freiberuflichen Architekten an einer Bauträger-AG kann zum notwendigen BV des Architekten gehören. Die Beteiligung ist betrieblich veranlasst und deshalb notwendiges BV, wenn sie etwas anderes ist als ein "übliches" (im Original) Geldgeschäft, insb der Betrieb der KapGes der freiberuflichen Tätigkeit des Anteilsinhabe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verhältnis des § 319 Abs. 3 zu § 319 Abs. 2 sowie §§ 43 und 49 WPO

Rz. 42 [Autor/Zitation] Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich, dass die in Abs. 3 abgegrenzten Katalogtatbestände im Verhältnis zu insbes. § 319 Abs. 2 als Spezialvorschriften anzusehen sind, was die Grenzen der Besorgnis der Befangenheit in den von Abs. 3 geregelten Feldern anbelangt. Dabei geht es nicht nur um quantitative Abgrenzungen, sondern auch um tatbestandliche Ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1 Halbs. 1 iVm. § 264 Abs. 1 Satz 3 definiert, nach welchen Regelungen Unternehmen, die vom Anwendungsbereich des § 340 erfasst sind (nachfolgend vereinfacht: Institute, vgl. § 340 Rz. 1, 81 ff.) Rechnung zu legen haben. Sie werden grds. rechtsformunabhängig als große KapGes. behandelt und sind somit rechnungslegungs- und prüfungspflichtig (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / h) Gemeinsame Geschäftsstrategie

Rz. 92 [Autor/Zitation] Das Merkmal "gemeinsame Geschäftsstrategie" lenkt den Blick von den Umständen eines gemeinsamen Wirkens (etwa gemeinsames Eigentum oder gemeinsame Geschäftsführung) auf seine Motive. Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine gemeinsame Geschäftsstrategie ist gegeben, wenn Praxen aus Sicht eines unabhängigen, vernünftigen und sachkundigen Dritten zur Erreichung einer ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Kooperation

Rz. 130 [Autor/Zitation] Kooperation ist eine auf einen Einzelfall oder auf Dauer angelegte berufliche Verbindung, die nicht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene im Rahmen einer Berufsausübungsgesellschaft oder einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Berufsausübung, sondern auf sonstige Weise erfolgt, bei der Mandate nicht gemeinschaftlich, sondern von jedem Beteiligten geso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Verstöße bei der Abschlussprüfung (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 340n Abs. 2 stellt für Abschlussprüfer geltende Ordnungswidrigkeiten dar und dient der Sicherung der Unvoreingenommenheit von Abschlussprüfern (Gaber in BeckOGK HGB, § 340n Rz. 8 [8/2024]; Waßmer in MünchKomm. BilR, § 334 HGB Rz. 49). Diese Vorschrift sanktioniert abschließend die Erteilung eines Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 1, wenn Ausschlus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 10. Ausschluss wegen Beschäftigung von befangenen Personen bei der Prüfung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Arbeitnehmer des Abschlussprüfers sind keine Personen, mit denen er seinen Beruf gemeinsam iSd. Abs. 3 Satz 1 ausübt. Daher sind Ausschlusstatbestände, die in der Person von Arbeitnehmern vorliegen, grds. nicht geeignet, den WP/die WPG von der Prüfung auszuschließen. Nur wenn sie als Prüfungsgehilfen vom Abschlussprüfer bei der zu prüfenden Kapitalges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gesamte ununterbrochene Mandatsdauer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO)

Rz. 504 [Autor/Zitation] Neben der "Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften" verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. b APrVO im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk auch "die Angabe … der gesamten ununterbrochenen Mandatsdauer, einschließlich bereits erfolgter Verlängerungen und erneuter Bestellungen". Sachlich steht die Angabe mit den Reg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Seit Inkrafttreten des BaBiRiLiG, das als lex specialis zum BiRiLiG ebenfalls das Ziel einer weitgehenden Harmonisierung der Vorschriften über die Rechnungslegung für Unternehmen in der EU unterstützte und erstmals für das GJ 1993 anzuwenden war, haben sich weitgehende Änderungen im Zusammenhang mit § 340a ergeben. In seiner ursprünglichen Fassung unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 277 [Autor/Zitation] Gemäß Art. 16 APrVO haben Unternehmen von öffentlichem Interesse ein Auswahlverfahren in Vorbereitung der Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers durchzuführen. Dabei hat der Prüfungsausschuss mindestens zwei Vorschläge für das Prüfungsmandat an den AR zu machen. Damit soll einerseits die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt und zum an...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Befreiende (IFRS-)Einzelabschlüsse (Abs. 4)

Rz. 55 [Autor/Zitation] Nach § 340l Abs. 1 Satz 1 ist Instituten im Anwendungsbereich von §§ 340 ff. die Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a anstelle des JA nach HGB eröffnet. Das Wahlrecht zur Ausübung der Offenlegung wurde allein zu Informationszwecken eröffnet, um "den Unternehmen die größtmögliche Flexibilität" z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Auswahlverfahren und Wahlvorschlag

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 318 sieht kein bestimmtes Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer vor; demgegenüber enthält Art. 16 APrVO für Unternehmen von öffentlichem Interesse iSv. § 316a konkrete Vorgaben für ein förmliches Auswahlverfahren. Dabei handelt es sich nicht um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren iSd. Vergaberechts (Justenhoven/Heinz in Beck BilKomm.[14], § 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Wahl der Ausschussmitglieder (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 160 [Autor/Zitation] Anders als beim regulären organinternen Prüfungsausschuss (Rz. 108), dessen Ausschussmitglieder aus dem Kreis der Mandatsträger des AR bzw. Verwaltungsrats rekrutiert werden können, existiert im Fall des eigenständigen Prüfungsausschusses nach § 324 kein solches Gesamtorgan (Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 6). Anstelle der selbstorganisatorischen Entsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsnatur der Vermutung der GoB-Konformität

Rz. 77 [Autor/Zitation] Begründet wurde die Vermutungsregelung in § 342q Abs. 2 vom Rechtsausschuss damit, dass den "Empfehlungen zu einer stärkeren Durchsetzungskraft" verholfen werden sollte (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses, KonTraG, BT-Drucks. 13/10038, 27). In rechtlicher Betrachtung sollten die vom BMJ bekanntgemachten Empfehlungen zur Anwendung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 179 Persön... / 2.2 Benachteiligungs-/Begünstigungsverbot

Rz. 4 Die Vorschrift des § 179 Abs. 2 bestimmt, dass Vertrauensperson in der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder behindert noch aufgrund dieser Tätigkeit benachteiligt oder auch begünstigt werden dürfen. Auch diese Schutzregelungen weisen grundlegende Parallelen zu den gesetzlichen Bestimmungen für Betriebs- und Personalräte (§ 37 BetrVG, § 50 BPersVG) auf und soll...mehr

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Schell, SGB IX § 179 Persön... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.10 Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG mit Betriebsratsmitgliedern

Rz. 362 § 14 Abs. 2 TzBfG gilt auch für Mitglieder des Betriebsrats. Deren nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine einschränkende Auslegung der Vorschrift.[1] Die unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 und A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Besonderheiten bei besonderem Bestandsschutz, inbs. bei Betriebs- und Personalratsmitgliedern

Rz. 57 Bei Betriebs- und Personalräten und sonstigen nach § 15 Abs. 1-3a KSchG geschützten Arbeitnehmern scheidet ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers aus, weil bei der allein möglichen außerordentlichen Kündigung nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nur der Arbeitnehmer einen Auflösungsantrag stellen kann. Gleiches gilt in all den Fällen, in denen die ordentliche Kündigung durch ...mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 1 Die Rechtsstellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber auch betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Rechtskräftig festgestellte Verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 610 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Vorschrift des § 22 Nr 4 S 2 EStG schließt den Abzug von WK aus, wenn zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden (sog Abgeltungswirkung der Amtsausstattung, vgl BFH BStBl II 2008, 928). Nach dem Wortlaut der Regelung kommt es lediglich darauf an, ob derartige (pauschale) Aufwandse...mehr

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AGS 06/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Sonja Lenz, Der Verfahrenskostenvorschuss des Unterhaltsberechtigten, NJW-Spezial 2024, 708 Der in § 1360a Abs. 4 BGB geregelte Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Familienunterhalts und des Trennungsunterhalts. Lenz weist zu Beginn ihres Beitrags darauf hin, dass ein solcher Anspruch zwischen Ehegatten, allerdings nicht zwischen geschied...mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XVII. Erbe, Fortsetzung mit dem Erben

Rz. 44 Verstirbt der (bisherige) Mandant, so setzt sich das Mandat mit den bzw. dem Erben fort, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[15] Daher bleibt es auch beim bisherigen Recht. Das gilt auch für die dann nach Nr. 1008 VV RVG eintretende Gebührenerhöhung (s. "Hinzutreten weiterer Auftraggeber", Rdn 48).mehr

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§ 6 Übergangsrecht RVG / XXVI. Parteiwechsel

Rz. 55 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[21] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 27: Gegen A war im März 2025 Klage erhoben worden. Im Juni 2025 wird die Klag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG im Jahre 1977 gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bezüge der Bundestagsabgeordneten

Rn. 565 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 11 AbgG erhalten Bundestagsabgeordnete eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (vgl Art 48 Abs 3 GG), deren Höhe sich an den Monatsbezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6) orientiert. Ab 01.07.2024 beträgt die Entschädigung EUR 11 227,30 brutto im Monat. Der Präsident des Bundestages un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abzugsverbot für Wahlkampfkosten, § 22 Nr 4 S 3 EStG

Rn. 620 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Aufwendungen zur Erlangung eines Mandats im Bundestag, im Europäischen Parlament oder im Parlament eines Landes (Wahlkampfkosten) dürfen gem § 22 Nr 4 S 3 EStG nicht als WK abgezogen werden. Im Prinzip handelt es sich bei derartigen Aufwendungen um vorweggenommene WK iSd § 22 Nr 4 S 2 EStG (s Rn 612), deren Nichtabziehbarkeit vom Gesetzgebe...mehr