Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2 Honorargespräch bei Beginn des Mandats

2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnb...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5 Forderungsmanagement während des Mandats

5.1 Dokumentation der Leistungen Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2024– 3 ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 1 Überlegungen zur Mandatsübernahme

Honorarmanagement beginnt schon vor der Annahme des Mandats. Der Steuerberater sollte prüfen, ob der künftige Mandant in seine Mandantenstruktur passt (Spezialisierung in der Kanzlei auf z. B. Ärzte heißt im Einzelfall dann erhöhte Einarbeitungszeiten bei z. B. "Mandanten aus der Baubranche"), und ob ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind (Überstunden der Mitarbeit...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.2 Abtretung durch Steuerberater

Der Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses kann gem. § 64 Abs. 2 StBerG unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder die Abtretung an den gem. § § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG benannten Personenkreis abgetreten werden soll, grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Mandanten abgetreten werden. Die Abtretung eines b...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.2 Richtige Kommunikation

Das Thema Honorierung wird häufig vom Steuerberater als "unliebsam" empfunden, Mandanten haben aber Anspruch auf vollständige Information, auch über das Honorar und dessen Höhe. Das Honorar muss daher fester Bestandteil des Erstgesprächs mit dem Mandanten sein und sollte unaufgefordert vom Steuerberater angesprochen werden, auch wenn noch keine genauen Angaben zur Höhe gemac...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.6.1 Entstehung

Rz. 82 Im Jahr 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet. Als UN-Sonderbeauftragter für Wirtschaft und Menschenrechte war der Politikwissenschaftler John Ruggie von 2005 bis 2011 mit dem Mandat betraut, einen Bericht über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen zu erstellen. Die UN-Leitprinzipien, ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.2 Zurückbehaltungsrecht der Akten

Vor allem dann, wenn das Mandatsverhältnis nicht einvernehmlich beendet worden ist, wird der Mandant häufig unberechtigterweise das ausstehende Honorar nicht bezahlen bzw. Gründe suchen und finden, warum er nicht bezahlt. Je korrekter und präziser die Honorarrechnungen des Steuerberaters sind und wenn er zudem die erbrachten Leistungen dokumentiert hat, desto leichter wird e...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.2 Abschlagszahlungen/Vorschuss

Abschlagszahlungen für regelmäßige Arbeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. sollten selbstverständlich sein. Aber auch die Vereinbarung von Vorschüssen, z. B. für die Jahresabschlusserstellung, in monatlichen Raten ist empfehlenswert. Das Recht des Steuerberaters auf Vorschuss ist in § 8 StBVV ausdrücklich vorgesehen. Dazu geh...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.6 Drohung mit Mandatskündigung und Folgen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dem Mandanten mit der Mandatskündigung zu drohen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies ergibt sich daraus, dass ein Steuerberatungsvertrag nach §§ 627, 628 BGB vom Steuerberater grundsätzlich auch jederzeit gekündigt werden darf.[1] Eine Kündigung des Steuerberatungsvertrags zur "Unzeit" wird durch den in § 627 Abs. 2 Sat...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 4 Verankerung: Funktionen und Rollen für das Nachhaltigkeitsmanagement

Rz. 12 So unterschiedlich wie Unternehmen aufgebaut sind und agieren, so unterschiedlich sind die Verortung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Festlegung dessen grundlegender Kompetenzen. Bislang hat sich nicht die eine Organisationsform herausgebildet. Die gewählte Verankerung reflektiert auch die Ambition und Motivation des Unternehmens, z. B. in der Frage, ob Nachhalt...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.13 Alternative Streitbeilegung

5.13.1 Hinweispflichten auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform Die ODR-Verordnung[1] gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) muss auf seiner Homepage a...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.8 Gültigkeit des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Steuerberater in finanzgerichtlichen Verfahren

§ 45 StBVV verweist auf die Vorschriften des RVG. Im Gesetz sind die allgemeinen Regelungen zu finden, während die Gebühren abschließend im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Die für den Steuerberater maßgeblichen Vorschriften für die Gebühren im finanzgerichtlichen Verfahren finden sich in Teil 3, Abschn. 2, Unterabschn. 1 VV RVG.[1] Die Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.3 Lastschrifteinzugsermächtigung

Die Vereinbarung eines Lastschrifteinzugsverfahrens mit dem Mandanten ermöglicht dem Steuerberater, wenn er regelmäßig davon Gebrauch macht, sofort Kenntnis zu erlangen, wann der Mandant in Zahlungsschwierigkeiten ist (Rücklastschrift). Hier kann der Steuerberater dann sofort reagieren: Arbeiten einstellen, den Mandanten anrufen etc. Bezüglich liquider Mandanten ist dann auc...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.1 Vorschuss

Das beste Mittel der Honorarsicherung ist die Anforderung eines Vorschusses. Bei zahlungsfähigen Dauermandanten sollte nicht zwingend davon Gebrauch gemacht werden, um das Vertrauensverhältnis nicht zu stören.mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8 Abtretung von sonstigen Forderungen

5.8.8.1 Abtretung durch Mandant Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte ei...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8 Honorarsicherung

5.8.1 Vorschuss Das beste Mittel der Honorarsicherung ist die Anforderung eines Vorschusses. Bei zahlungsfähigen Dauermandanten sollte nicht zwingend davon Gebrauch gemacht werden, um das Vertrauensverhältnis nicht zu stören. 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelm...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.1 Dokumentation der Leistungen

Sinnvoll ist im Zusammenhang mit der Abrechnung eine konsequente Aufstellung der erbrachten Leistungen durch alle Mitarbeiter, auf die bei Fragen des Mandanten verwiesen werden kann. Diese Leistungsnachweise müssen für den Mandanten nachvollziehbar dokumentiert sein. Praxis-Beispiel Exakte Bemerkungen dokumentieren Bemerkungen wie "25.5.2024– 3 Stunden Besprechung" sind wenig ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.5 Zeitnahe und regelmäßige Abrechnung

Je länger die Zeitspanne zwischen der erbrachten Leistung und der dazugehörigen Rechnung ist, umso schwieriger ist es für den Mandanten, die Rechnung nachzuvollziehen und sich an den Nutzen der Tätigkeit zu erinnern. Regelmäßig "kleinere" Rechnungen treffen den Mandanten in seiner eigenen Liquidität nicht so sehr. Zeitnahe Abrechnung stärkt das Vertrauen des Mandanten. Jede ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.7 Richtiges Mahnwesen

Für das Forderungsmanagement ist ein intaktes Mahnwesen wichtig. Wenn in der eigenen Kanzlei nicht die Ressourcen bestehen, ein funktionierendes Mahnwesen einzurichten bzw. ggf. selbst Mahnbescheide etc. zu beantragen, sollte ein befreundeter oder kooperierender Rechtsanwalt danach gefragt werden. Dieser kann mit dem Steuerberater für die regelmäßigen "Inkassodienste" ggf. g...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Berater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in Anspru...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.5 Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn eine bereits bestehende Schuld bestätigt wird, um sie dem Streit der Parteien zu entziehen oder um eine Beweiserleichterung zu erreichen. Die Wirkung eines solchen Schuldanerkenntnisses hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab und so...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.6 Regelmäßige Überwachung des Zahlungsverhaltens des Mandanten

Eine Früherkennung von Krisen der Mandanten ist dem Steuerberater durch die eigene Buchhaltung des Mandanten möglich. Denn es gibt einige Anzeichen für akute oder dauerhafte Liquiditätsschwierigkeiten aufseiten der Mandanten. Anzeichen für Liquiditätsschwierigkeiten sind z. B. nicht bezahlte und angemahnte Lieferantenrechnungen, geringe Ausgangsrechnungen oder hohe Privatent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.9 Verrechnung mit Forderungen des Mandanten

Bei Forderungsrückständen durch Unternehmer-Mandanten sollte der Berater prüfen, inwieweit er das Dienstleistungsangebot des Mandanten aktuell für seine eigene Kanzlei benötigen kann (Reparaturdienste für den betrieblichen Pkw, Renovierungsarbeiten im Büro etc.). In solchen Fällen kann er nach Erledigung der Arbeiten durch den Mandanten mit seinen eigenen Honoraransprüchen g...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 7 Mandant in der Krise – Honorar Zug-um-Zug gegen Leistung vereinnahmen

Gutes Forderungsmanagement (zeitnahe Realisierung der Steuerberaterhonorare) während des Mandats, solange es dem Mandanten finanziell gut geht, schützt den Steuerberater vor späteren Rückforderungen des Insolvenzverwalters, wenn der Mandant in die Krise geraten ist. Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater sieht auf der Grundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.4 Korrekte und vollständige Abrechnung

Basis für die Abrechnungen sind die Dokumentationen bzw. Leistungserfassungen durch die Mitarbeiter und den Kanzleiinhaber. In § 9 StBVV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und ggf. auch einklagen kann. Steuerberater können ab dem 1.7.2020 Rechnungen auch elektronisch, insbesondere per E-­Mail, an die Auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG)[1] bezweckt, dass Verbraucher und Unternehmen (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) ihre Streitigkeiten nicht erst vor den ordentlichen Gerichten, sondern bereits in außergerichtlichen Verfahren (Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren) beilegen können. Das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.13.1 Hinweispflichten auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform

Die ODR-Verordnung[1] gilt für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, bei denen in der EU wohnhafte Verbraucher gegen in der EU niedergelassene Unternehmer und umgekehrt vorgehen können. Jeder Online-Händler oder Online-Dienstleister (auch Rechtsanwälte und Steuerberater) muss auf seiner Homepage auf die Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) hinweisen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen. Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird übersehen, dass § 46 Abs. 4 AO [1] den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht erlaubt. Ausdrückl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.4 Zurückbehaltungsrecht

Die Vorleistungspflicht des Steuerberaters bezieht sich nur auf die Fertigung der Hauptleistung und einer Rechnung. Hat der Steuerberater die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, kann er die Herausgabe der Arbeitsergebnisse grundsätzlich von der Zahlung der Vergütung abhängig machen und die zugehörigen Unterlagen bis zur Zahlung zurückhalten.[1] Gesetzlich geregelt ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3.4.1 Beitragszahlung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges zahlen bei Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge selbst. Sie haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung die Beiträge im Voraus zu zahlen.[1] Die Satzungen der Kranken- und Pflegekassen können eine monatliche Beitragszahlung vorsehen, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XBRL (eXtensible Business R... / 6 Weiterführende Literatur

Coffin, Strategic Finance, 2001, S. 64 ff. Hannon, Strategic Finance,2002, S. 61 f. Hannon, Strategic Finance, 2003, S. 55 ff. Koschtial/Felden/Franceschetti, in Caporarello/Di Martino/Martinez, Smart Organizations and Smart Artifacts – Fostering Interaction Between People, Technologies and Processes, 2014, S. 151 ff. Küting/Dawo/Heiden, Internet und externe Rechnungslegung, Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XBRL (eXtensible Business R... / 2.2 XBRL-Filing in den USA

Rz. 26 In den USA wurde bereits 1983 mit dem Aufbau des Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval System (EDGAR) begonnen. Hierbei handelt es sich um das primäre System zur Einreichung von Unterlagen nach dem Securities Act (1933), dem Securities Exchange Act (1934) dem Trust Indenture Act (1939) und dem Investment Company Act (1940),[1] das vergleichbar mit dem Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating und Rechnungslegung / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Kreditvergabebereitschaft der Fremdkapitalgeber ist für die Solvenz des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Dabei spielt der Jahresabschluss als Kommunikationsinstrument zwischen Unternehmen und Fremdkapitalgebern sowie für die Fremdkapitalgeber als Krisenindikator eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang ist die Stellung des Jahresabschlusses durch die V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.20 Zuwendungen an politische Organisationen (§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG)

Rz. 93 Zuwendungen von Todes wegen und unter Lebenden an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG und ihre Gebietsverbände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. a ErbStG steuerfrei, soweit sie deren freien und satzungsgemäßen Verwendung dienen. Verwendungswünsche des Spenders sind unschädlich, sofern sie unverbindlich sind und keine Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG darstellen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Anwaltliches Berufsrecht

Rz. 1507 § 3 BORA – Interessenwiderstreit[1588]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (4) Fahrzeuginsassen

Rz. 922 Da Insassen bei Verkehrsunfällen nach dem 31.7.2002 auch gegenüber Fahrer und Halter des eigenen Fahrzeuges i.d.R. verschuldensunabhängig Ansprüche haben, stellt sich für den eingeschalteten Anwalt verstärkt die Fragen der Interessenkollision (siehe auch § 3 BORA [942]) und der Strafbarkeit i.S.v. § 356 StGB.[943] Das in § 43a Abs. 4 BRAO als anwaltliche Berufspflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Erteilung der Vollmacht

Rz. 956 Eine Vollmachtsurkunde ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch sinnvoller Nachweis für den Umstand der Beauftragung. Dies gilt vor allem für die Inkassoberechtigung. Anwaltliche Versicherung einer Bevollmächtigung ersetzt nicht deren Nachweis.[1040] Rz. 957 Erfolgt (z.B. verletzungsbedingt) eine Bevollmächtigung durch Dritte, sind nahe Verwandte im Rahmen einer berechti...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 5 Verjährung / III. Entstehung des Schadens

Rz. 986 Hinweis Zum Zeitpunkt der Schadenentstehung bei Fehlern von Anwälten und Steuerberatern Schultz VersR 1994, 142 und Späth VersR 1994, 790; zur Verjährung bei Fehlern des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Führung von Prozessen Wussow, WI 1995, 117 f. (Anm. zu BGH v. 7.2.1995 – X ZR 32/93). Rz. 987 Beim Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt kommt es für den ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr