Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferant

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmensziele / 4 Shareholder-Konzept versus Stakeholder-Konzept

Die Eigenkapitalgeber des Unternehmens (Shareholder) streben eine angemessene Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals an. Das Management soll hierzu den Shareholder Value, den Wert des Unternehmens für die Anteilseigner, steigern. Es gibt jedoch noch weitere Anspruchsgruppen (Stakeholder), die bei dem Zielfindungsprozess berücksichtigt werden wollen. Die Kunden wünschen ein a...mehr

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Digitalisierung in der Buch... / 1.1.2 Externe Partner im Rechnungsaustausch

Eine Rechnung hat immer 2 Partner, Rechnungssteller und -empfänger, wovon einer immer extern ist. Bei einer Eingangsrechnung ist der Rechnungssteller ein Lieferant, ein Dienstleister oder eine andere Stelle, die Forderungen anmeldet. Bei einer Ausgangsrechnung ist der externe Partner in der Regel ein Kunde. Beide Seiten verfolgen mit der Digitalisierung des Rechnungsaustausc...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.2 Einkaufskommission

Rz. 18 Der Ablauf einer Einkaufskommission entspricht grundsätzlich dem Ablauf bei der Verkaufskommission, jedoch nur mit dem Unterschied, dass der Lauf der Ware entgegengesetzt ist. Ausgangspunkt ist deshalb wiederum der Abschluss des Kommissionsvertrages, durch welchen der Kommissionär verpflichtet wird, für den Kommittenten eine bestimmte Ware zu besorgen. Rz. 19 Regelmäßi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Passivlegitimation von Zulieferern.

Rn 4 Aufgrund der Legaldefinition als der ›Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant)‹ (I Hs 2), muss der Lieferant dem regressierenden Verkäufer die Kaufsache als solche geliefert haben. Damit scheiden alle Vertragsbeziehungen zwischen (Gesamt-)Herstellern (OEM) und Zulieferern aus, so dass der selbst verkaufende Hersteller bei Zulieferern nicht Regress nehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 5 ProdHaftG – Mehrere Ersatzpflichtige.

Gesetzestext 1Sind für denselben Schaden memehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette.

Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regressverhältnis (Erman/Grunewald Rz 4). Für letzteres folgt dies aus dem Wortlaut, ›der vom Käufer geltend gemachte Mangel (sc: musste) bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden‹ gewesen sein. Daher dürfen die Mängelrechte des Regressier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unpfändbarkeit der Ersatzleistung.

Rn 10 Der überlassene Geldbetrag ist nach Abs 3 unpfändbar. Für das Ersatzstück folgt die Unpfändbarkeit unmittelbar aus § 811 I, eine nochmalige Austauschpfändung ist jedoch möglich. Unpfändbar ist auch der Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags, es sei denn, es vollstreckt der Lieferant des Ersatzstücks wegen seiner Kaufpreisforderung (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 14;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislastumkehr gem § 477 (Abs 1).

Rn 2 Zugunsten eines Letztverkäufers, der als Unternehmer an einen Verbraucher veräußert hat, findet § 477 bei der Geltendmachung der Ansprüche aus §§ 445a, b Anwendung mit der Maßgabe, dass es auf den Gefahrübergang beim Verbraucher ankommt. Sie bewirkt, dass der jeweils in Regress genommene Lieferant die Vermutung der Mangelhaftigkeit widerlegen muss (Erman/Grunewald Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Ersatzpflichtiger.

Rn 11 Ersatzpflichtig ist der Hersteller iSd § 4 I, II. Wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haftet nach § 4 III auch der Lieferant des Produkts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681 f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Grenzen.

Rn 49 In der Literatur wird die Ansicht vertreten, über die gesetzlich geregelten Ausnahmefälle hinaus müsse ein Dritter unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn ihm dies zumutbar sei, die rechtskräftige Entscheidung über ein vorgreifliches Rechtsverhältnis gegen sich gelten lassen (Blomeyer §§ 91 II, 93; Schwab ZZP 77 [1964], 124 ff). Einer solchen Ausweitung des Begriff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. 2Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 51 Der Vollstreckungsgläubiger muss die zu pfändende Sache selbst unter Eigentumsvorbehalt verkauft haben und gerade wegen einer gesicherten Geldforderung aus dem Verkauf vollstrecken. Der Eigentumsvorbehalt muss so vereinbart sein, dass er sich lediglich auf die verkaufte, unter Eigentumsvorbehalt übereignete Sache erstreckt und mit der Kaufpreiszahlung erlischt (einfach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Banken.

Rn 25 Eine Bank darf gegen Forderungen ihres Kunden nur mit Forderungen aufrechnen, die sie iRe bankmäßigen Geschäftsverbindung erworben hat (BGH NJW-RR 88, 173). Ob eine Bank mit der ›Freigabe‹ einer Forderung nur auf ihr formularmäßiges Sicherungsrecht verzichtet oder auch die Aufrechnung ausgeschlossen wird, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH WM 83, 873). Zu Treuhandko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer sich auf eine der Vorschriften des 3. Untertitels beruft, trägt dafür die Beweislast: bei den §§ 474, 475, 476, 477, 479 also idR der Verbraucher, bei § 475 II der Unternehmer, bei den §§ 445a, b, 478 idR der den Regress begehrende Händler oder in der Lieferantenkette der Anspruch stellende Lieferant (BGH NJW 07, 2619 Rz 13; Karlsr NJW-RR 12, 289; Staud/Matusche-Be...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6 Sicherheiten

Verträge, die sich nicht in einem punktuellen Leistungsaustausch erschöpfen oder ihrer Natur nach mit besonderen Risiken behaftet sind, begründen den Wunsch der Parteien nach Sicherheit. Der Besteller eines großen Bauwerkes fürchtet, sein Werkunternehmer könnte während der Bauarbeiten insolvent werden; der Käufer eines Grundstückes fürchtet, die Immobilie könnte sich später ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umgehungen (Abs 2 S 3).

Rn 7 S § 476 Rn 12. Bei ersichtlich an Verbraucher adressiertem Produkt verbietet II 3, dass der Lieferant Weiterveräußerungen an Verbraucher untersagt oder von seiner Zustimmung abhängig macht (Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 25), nicht aber bei anderen Produkten (Erman/Grunewald Rz 7). Gegen II 3 verstößt auch die Vereinbarung des UN-Kaufrechts bei Fehlen jeden Auslan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Systematische Einordnung.

Rn 4 Im Ausgangspunkt erfordert die Haftung nach dem ProdHaftG ebenso wie diejenige nach der RL kein Verschulden. Str ist, ob es sich um eine an die Verletzung bestimmter Sorgfaltspflichten anknüpfende verschuldensunabhängige Haftung (zB Taschner/Frietsch § 1 Rz 2, 17 ff mwN; ähnl wohl Sieglitz Die Weiterentwicklung des deutschen Produkthaftungsrechts durch Einflüsse des US-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Passivlegitimation.

Rn 16 Welcher Unternehmer als Sender (dazu Rn 4, 7) verpflichtet sein soll, muss sich, ggf im Wege der Auslegung (Rn 9 ff) aus der Erklärung selbst ergeben. Auf den äußeren Versendungsvorgang oder das Drucken der Erklärung kommt es nicht an (KG BeckRS 20, 19502). Irrelevant ist auch, wer Vertragspartei oder Lieferant des beworbenen Versandhandels- oder anderen Geschäfts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) ›Weiterfresserschäden iwS‹.

Rn 47 ›Weiterfresserschäden iwS‹ traten in der Rspr erst später auf (BGHZ 117, 183; 138, 230; 146, 144) und werden vielfach nicht als eigenständige Fallgruppe behandelt (vgl aber Brüggemeier JZ 99, 99; Franzen JZ 99, 702 ff; Gsell Substanzverletzung und Herstellung 03, 8 ff u passim; Foerste FS v Westphalen 161, 173 ff), obwohl sie sich strukturell von ›Weiterfresserschäden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erfüllungsgehilfen.

Rn 12 Nach dem Wortlaut von § 278 S 1 ist Erfüllungsgehilfe derjenige, dessen sich der Schuldner ›zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient‹. Die von der Rechtslehre entwickelte Definition des Erfüllungsgehilfen ist erheblich detaillierter: Erfüllungsgehilfe ist hiernach, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Wo die Pflichten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. (2) Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Absatz 1 bestimmten Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Verkäufer die Ansprüch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 4 bestimmt (abschließend) die Haftungsadressaten und fasst deren Kreis im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes sehr weit; er wurde durch die VO (EU) 2017/245 (ABl 17, L 117/1; 20, L 130/18) für Medizinprodukte auf die benannte Stelle erweitert (Art 10 XVI, 11 V der VO). Eine tatsächliche Entstehung des Fehlers im Risikobereich der in § 4 genannten Personen ist ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Tz. 28 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren hält DRS 20 Beispiele für die jeweiligen Aspekte bereit:mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.3 Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen

Tz. 27 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Des Weiteren formuliert DRS 20 spezifische Anforderungen in Bezug auf die Risiken aus eigener Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen (vgl. DRS 20.277–283). So wird klargestellt, dass dies insbesondere auch Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten und Subunternehmen betrifft. Eine Besonderheit ergibt sich aus der ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Governance Standard

Tz. 134 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der von der CSRD aufgeführten Faktoren der Unternehmensführung bzw. Governance-Faktoren wurde unter dem Themenbereich "Governance" nur ein themenspezifischer Standard (ESRS G) verabschiedet zum Verhalten im Geschäftsleben: ESRS G1 – Geschäftsgebaren (Business conduct) . Gegenüber den im April zur öffentlichen Diskussion herausgege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umkehr der Beweislast.

Rn 6 § 363 setzt im Zusammenwirken mit § 362 voraus, dass bis zur Annahme einer Leistung als Erfüllung grds der Schuldner beweisen muss, dass er durch seine Leistungshandlung eine mangelfreie Leistung angeboten oder erbracht hat (BGH NJW 86, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84]). Anders liegt es, wenn die Gegenseite vorleistungspflichtig ist. Verweigert sie die Vorleistung,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Tatbestandsverwirklichung durch Mitarbeiter

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wesentlich ist die Frage, wer von den Mitarbeitern eines (gemeinnützigen) Vereins überhaupt Täter einer Steuerhinterziehung sein kann. In Betracht kommen hier stets der (zuständige) (Bereichs-)Vorstand, derjenige, der die Steuererklärung erstellt und abgibt, sowie derjenige, der die Informationen zur Erstellung der Steuererklärung zur Verfüg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentlichkeit

Tz. 22 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Berichtspflichtige Unternehmen müssen nach § 289c Abs. 3 HGB in der nichtfinanziellen Erklärung Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung machen, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einmaliges Forderungsrecht.

Rn 3 Nach § 421 darf der Gläubiger zwar von jedem Schuldner die Leistung verlangen, insgesamt aber nur einmal. Nicht erfasst ist also das mehrfache Forderungsrecht (Verpflichtungskumulation), also etwa der Fall, dass der Gläubiger zur Befriedigung des Bedarfs vorsorglich mit mehreren Lieferanten selbstständige Verträge abschließt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Dritte.

Rn 22 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte beliebig an der Übereignung beteiligt sein, zB bei unmittelbarer Übereignung vom Lieferanten des Verkäufers auf den Käufer. Beim Streckengeschäft erfolgt die Übereignung regelmäßig doppelt im Wege des Geheißerwerbs unmittelbar zwischen den jeweiligen Vertragspartnern (BGH NJW 82, 2371 f [BGH 22.03.1982 - VIII ZR 92/81]; 86, 1166 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängelrechte des Unternehmers.

Rn 15 Da I nur gesetzliche Mängelrechte erleichtert, setzt der Regress gem II eine Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette voraus, dh dem regressierenden Verkäufer muss ein Mängelrecht gegen seinen Lieferanten zustehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 14). Vom Umfang sind die Mängelrechte beim Regress an die vom Käufer geltend gemachten Mängelrechte, also das Regressinteresse gebun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unselbstständige Rechnungsposten.

Rn 4 Eine Aufrechnung setzt voraus, dass sich zwei selbstständige Forderungen gegenüberstehen. Einer Aufrechnung bedarf es dann nicht, wenn lediglich einzelne Abrechnungsposten innerhalb eines einheitlichen Anspruchs einander gegenüberstehen, wie dies etwa aufgrund der Saldotheorie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge der Fall ist. Kein bloß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertretenmüssen.

Rn 67 In allen eben genannten Fallgruppen muss der Verhandlungspartner seine Pflichtverletzung zu vertreten haben. Das betrifft nach § 276 I zunächst eigenes Verschulden. Dabei wird man eine für den intendierten Vertrag geltende Haftungsminderung idR auf das Verhandlungsverhältnis übertragen müssen (sehr str, vgl etwa BGHZ 93, 23 mit Lit bei Medicus/Petersen BürgR Rz 209a: H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Früchte.

Rn 11 § 1 G zur Sicherung der Düngemittel- u Saatgutversorgung v 19.1.49 (BGBl III 403–11; verlängert am 30.7.51 BGBl I 476; dazu BGHZ 29, 280; 41, 6; 120, 268; WM 01, 1628; Oldbg RdL 63, 25; Ddorf NJW 59, 1227; LG Braunschw AgrarR 92, 175; Eller Kommentar zum Früchte-Pfandrecht 1988; Staud/Schaub vor § 581 Rz 106 ff; Sichtermann, Früchtepfandrechtsgesetz 1955; Ebeling WM 55...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Schadloshaltung.

Rn 9 Damit sind Schadensersatzansprüche gemeint, die der Partei bei Verlust des Hauptprozesses gegen den Streitverkündeten zustehen. Hierzu gehören Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern (BGH ZIP 15, 1189 Rz 25), Regressansprüche des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf gegen den Lieferanten (§§ 478, 479 BGB), des Bürgen gegen den Hauptschuldner (§ 774 BGB), des Beauftr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wichtigste Unterschiede zur Produkthaftung nach § 823 I BGB.

Rn 5 Weiterreichende Haftung: Haftung jedenfalls im Ansatz ohne Verschulden und damit auch zB für ›Ausreißer‹, weiterreichende Haftung des Importeurs (§ 4 II), subsidiäre Haftung des Lieferanten (§ 4 III). Rn 6 Einschränkungen der Haftung: Keine Haftung für Schäden am fehlerhaften Produkt selbst (§ 1 I 2), nur Haftung für Produkte, die ihrer Art nach gewöhnlich für den privat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: BRHP/Faust Rz 27; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu geh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Zweck von III ist, entsprechend § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gegen seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gegen Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Geheimnisschutz (Nr 3).

Rn 8 Kunst- und Gewerbegeheimnisse darf der Zeuge wahren (Stadler NJW 89, 1202). Wenngleich Nr 3, anders als Nr 1 und 2, nicht die nahen Angehörigen erfasst, schützt die Norm doch zugleich auch Geheimnisse Dritter, die der Zeuge durch seine Aussage offenbaren könnte, wenn er dem Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 5), was sich zB aus d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verarbeitungsklausel.

Rn 27 Der Eigentumserwerb durch den Hersteller gem § 950 kann zur Verlängerung eingesetzt werden, indem der Käufer durch Vereinbarung einer Verarbeitungsklausel für den Verkäufer verarbeitet und dieser daher bei objektiver Betrachtung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen Hersteller ist (BGHZ 20, 159, 162 f; vgl 112, 243, 249 f; mit Nachw der aA MüKo/Füller § 950 Rz 17, 25...mehr