Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferant

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 2 Gefährdungen

Um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, müssen mögliche Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden (§ 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV), und zwar bevor Tätigkeiten mit Lösemitteln aufgenommen werden. Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung sind: toxische Eigenschaften, inhalative und dermale Belastungen, physikalisch-ch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3.3 Feedback versus Beurteilungssystem

Um Agilität zu fördern, sollten Performance-Instrumente möglichst unkompliziert und einfach zu handhaben sein. Es braucht eine schnelle und direkte Rückmeldung zwischen den Beteiligten, aus der vornehmlich auch "gelernt" werden soll.[1] Beteiligt in der Gemeinschaft ist nicht nur die Führungskraft, sondern z. B. sind auch das Team, die Kollegen, Lieferanten und möglichst sog...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Hersteller iSd § 4 I ist zunächst der Endprodukthersteller, § 4 I 1 , also derjenige, der eine neue Sache in seinem Organisationsbereich für eigene Rechnung produziert (s nur Brüggemeier/Reich WM 86, 149, 151; Soergel/Krause § 4 Rz 3). Im Konzern können auch Mutter- und Tochtergesellschaft Hersteller sein, sofern sie beide Herstellungsleistungen (und nicht etwa bloße Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verletzung der Aktualisierungspflicht gem § 475b IV.

Rn 7a Mit Geltung zum 1.1.22 liegt durch die Ergänzung von I ein ersatzfähiger Mangel auch bei Verletzung der objektiven Aktualisierungspflicht nach § 475b IV vor, (s dazu § 475b Rn 7 ff). Im Gegensatz zum Mangel (Rn 7) wird der Regressanspruch allein durch die Verletzung der Aktualisierungspflicht im Verhältnis Verkäufer/Käufer (Verbraucher) ausgelöst. Folglich kann der Lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Passivlegitimation von Zulieferern.

Rn 4 Aufgrund der Legaldefinition als der ›Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant)‹ (I Hs 2), muss der Lieferant dem regressierenden Verkäufer die Kaufsache als solche geliefert haben. Damit scheiden alle Vertragsbeziehungen zwischen (Gesamt-)Herstellern (OEM) und Zulieferern aus, so dass der selbst verkaufende Hersteller bei Zulieferern nicht Regress nehmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verkäufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von dem Verkäufer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Absatz 2, 3 und 6 Satz 2 sowie nach § 475 Absatz 4 zu tragen hatte, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 5 ProdHaftG – Mehrere Ersatzpflichtige.

Gesetzestext 1Sind für denselben Schaden mehrere Hersteller nebeneinander zum Schadensersatz verpflichtet, so haften sie als Gesamtschuldner. 2Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette.

Rn 7 Ein Mangel der Sache muss vorliegen im Verhältnis Verkäufer/Käufer wie im Verhältnis Verkäufer/Lieferant, also im Regressverhältnis (Erman/Grunewald Rz 4). Für letzteres folgt dies aus dem Wortlaut, ›der vom Käufer geltend gemachte Mangel (sc: musste) bereits beim Übergang der Gefahr auf den Verkäufer vorhanden‹ gewesen sein. Daher dürfen die Mängelrechte des Regressier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aufrechnungsbefugnis.

Rn 3 § 406 erhält dem Schuldner die Aufrechnungsmöglichkeit, sofern die Aufrechnungslage schon bei der Abtretung bestand. Er kann sich darüber hinaus auch auf solche Umstände berufen, die später eingetreten sind u die ihm ohne die Abtretung das Recht zur Aufrechnung ggü dem früheren Gläubiger gegeben hätten (BGHZ 19, 153, 156 f; 58, 327, 329; NJW 03, 1182, 1183). § 406 Hs 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Ersatzpflichtiger.

Rn 11 Ersatzpflichtig ist der Hersteller iSd § 4 I, II. Wenn dieser nicht festgestellt werden kann, haftet nach § 4 III auch der Lieferant des Produkts.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beweislastumkehr gem § 477 (Abs 1).

Rn 2 Zugunsten eines Letztverkäufers, der als Unternehmer an einen Verbraucher veräußert hat, findet § 477 bei der Geltendmachung der Ansprüche aus §§ 445a, b Anwendung mit der Maßgabe, dass es auf den Gefahrübergang beim Verbraucher ankommt. Sie bewirkt, dass der jeweils in Regress genommene Lieferant die Vermutung der Mangelhaftigkeit widerlegen muss (Erman/Grunewald Rz 2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Umgehungen (Abs 2 S 3).

Rn 7 S § 476 Rn 12. Bei ersichtlich an Verbraucher adressiertem Produkt verbietet II 3, dass der Lieferant Weiterveräußerungen an Verbraucher untersagt oder von seiner Zustimmung abhängig macht (Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 25), nicht aber bei anderen Produkten (Erman/Grunewald Rz 7). Gg II 3 verstößt auch die Vereinbarung des UN-Kaufrechts bei Fehlen jeden Auslandsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Passivlegitimation.

Rn 16 Welcher Unternehmer als Sender (dazu Rn 4, 7) verpflichtet sein soll, muss sich, ggf im Wege der Auslegung (Rn 9 ff) aus der Erklärung selbst ergeben. Auf den äußeren Versendungsvorgang oder das Drucken der Erklärung kommt es nicht an (KG BeckRS 20, 19502). Irrelevant ist auch, wer Vertragspartei oder Lieferant des beworbenen Versandhandels- oder anderen Geschäfts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Banken.

Rn 25 Eine Bank darf gg Forderungen ihres Kunden nur mit Forderungen aufrechnen, die sie iRe bankmäßigen Geschäftsverbindung erworben hat (BGH NJW-RR 88, 173). Ob eine Bank mit der ›Freigabe‹ einer Forderung nur auf ihr formularmäßiges Sicherungsrecht verzichtet oder auch die Aufrechnung ausgeschlossen wird, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH WM 83, 873). Zu Treuhandkonte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 12 Wer sich auf eine der Vorschriften des 3. Untertitels beruft, trägt dafür die Beweislast: bei den §§ 474, 475, 476, 477, 479 also idR der Verbraucher, bei § 475 II der Unternehmer, bei den §§ 445a, b, 478 idR der den Regress begehrende Händler oder in der Lieferantenkette der Anspruch stellende Lieferant (BGH NJW 07, 2619 Rz 13; Karlsr NJW-RR 12, 289; Staud/Matusche-Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. 2Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt. (2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- und Leasingverträge, WEG.

Rn 28 Der Vermieter verabredet ein Aufrechnungsverbot ggü seinem Mietzinsanspruch, um dessen zeitnahe Durchsetzbarkeit zu sichern. Hierauf kann er sich nach dem Ende des Mietverhältnisses regelmäßig nicht mehr berufen (BGH NJW-RR 00, 530). Ebenso liegt es hinsichtlich einer Klausel, die eine Vorankündigungsfrist für eine Aufrechnung bestimmt (BGH NJW-RR 88, 329 [BGH 16.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Systematische Einordnung.

Rn 4 Im Ausgangspunkt erfordert die Haftung nach dem ProdHaftG ebenso wie diejenige nach der RL kein Verschulden. Str ist, ob es sich um eine an die Verletzung bestimmter Sorgfaltspflichten anknüpfende verschuldensunabhängige Haftung (zB Taschner/Frietsch § 1 Rz 2, 17 ff mwN; ähnl wohl Sieglitz Die Weiterentwicklung des deutschen Produkthaftungsrechts durch Einflüsse des US-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) ›Weiterfresserschäden iwS‹.

Rn 47 ›Weiterfresserschäden iwS‹ traten in der Rspr erst später auf (BGHZ 117, 183; 138, 230; 146, 144) und werden vielfach nicht als eigenständige Fallgruppe behandelt (vgl aber Brüggemeier JZ 99, 99; Franzen JZ 99, 702 ff; Gsell Substanzverletzung und Herstellung 03, 8 ff u passim; Foerste FS v Westphalen 161, 173 ff), obwohl sie sich strukturell von ›Weiterfresserschäden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erfüllungsgehilfen.

Rn 12 Nach dem Wortlaut von § 278 S 1 ist Erfüllungsgehilfe derjenige, dessen sich der Schuldner ›zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient‹. Die von der Rechtslehre entwickelte Definition des Erfüllungsgehilfen ist erheblich detaillierter: Erfüllungsgehilfe ist hiernach, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Pflichtenkreis tätig wird. Wo die Pflichten ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Besondere Geschäftsstrategien

Rz. 579 [Autor/Stand] Unternehmerische Zielvorstellung und Geschäftsstrategien. Weitere, die Vergleichbarkeit der Verhältnisse möglicherweise beeinträchtigende Einflussfaktoren sind die konkrete unternehmerische Zielvorstellung, die speziellen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Geschäftsstrategien der am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmen. Unterstell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Jahresendanpassungen/Year-End-Adjustments

Rz. 722 [Autor/Stand] Plan-Ist-Abweichungen und Jahresendanpassungen. In der Verrechnungspreispraxis werden die Verrechnungspreise für gleichartige Lieferungen und Leistungen üblicherweise im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses auf Planbasis bestimmt und unterjährig abgerechnet. Entsprechend dem Ex-ante-Ansatz erfolgt die Preissetzung mithin im Vorhinein auf Basis der zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 4 bestimmt (abschließend) die Haftungsadressaten und fasst deren Kreis im Sinne eines effizienten Verbraucherschutzes sehr weit; er wurde durch die VO (EU) 2017/745 (ABl 17, L 117/1; 20, L 130/18, 23, L 70/1 u L 80/24) für Medizinprodukte auf die benannte Stelle erweitert (Art 10 XVI, 11 V der VO), die neue Produkthaftungsrichtlinie (RL [EU] 2358/24) bringt in Art 8 z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 445a Absatz 1 bestimmten Aufwendungsersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache. (2) Die Verjährung der in den §§ 437 und 445a Absatz 1 bestimmten Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten wegen des Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Verkäufer die Ansprüch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Gewinnaufschlag

Rz. 795 [Autor/Stand] Unternehmens- und branchenübliche Gewinnaufschläge. Neben der Ermittlung der Kostenbasis liegt das zentrale Problem der Kostenaufschlagsmethode in der Bestimmung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Es besteht jedoch weder dem Grunde nach noch der Höhe nach Einigkeit darüber, nach welchen Grundsätzen die Angemessenheit des Gewinnaufschlags zu beurteilen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Umkehr der Beweislast.

Rn 6 § 363 setzt im Zusammenwirken mit § 362 voraus, dass bis zur Annahme einer Leistung als Erfüllung grds der Schuldner beweisen muss, dass er durch seine Leistungshandlung eine mangelfreie Leistung angeboten oder erbracht hat (BGH NJW 86, 2570 [BGH 22.01.1986 - IVa ZR 105/84]). Anders liegt es, wenn die Gegenseite vorleistungspflichtig ist. Verweigert sie die Vorleistung,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Durch die Leistung eines anderen – Leistungsbegriff (Grundlagen).

Rn 22 Am Tatbestandsmerkmal ›durch die Leistung eines anderen‹ scheiden sich Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen (grds zur Erforderlichkeit einer Differenzierung: Rn 8, 14 ff). Was geleistet ist, kann nicht zugleich ›in sonstiger Weise‹ erlangt sein. Leistungs- und Nichtleistungskondiktion schließen einander also aus (Alternativität). Einziges Kriterium für die Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängelrechte des Unternehmers.

Rn 15 Da I nur gesetzliche Mängelrechte erleichtert, setzt der Regress gem II eine Mangelhaftigkeit in der Lieferantenkette voraus, dh dem regressierenden Verkäufer muss ein Mängelrecht gg seinen Lieferanten zustehen (Grüneberg/Weidenkaff Rz 14). Vom Umfang sind die Mängelrechte beim Regress an die vom Käufer geltend gemachten Mängelrechte, also das Regressinteresse gebunden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Dritte.

Rn 22 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte beliebig an der Übereignung beteiligt sein, zB bei unmittelbarer Übereignung vom Lieferanten des Verkäufers auf den Käufer. Beim Streckengeschäft erfolgt die Übereignung regelmäßig doppelt im Wege des Geheißerwerbs unmittelbar zwischen den jeweiligen Vertragspartnern (BGH NJW 82, 2371 f [BGH 22.03.1982 - VIII ZR 92/81]; 86, 1166 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einmaliges Forderungsrecht.

Rn 3 Nach § 421 darf der Gläubiger zwar von jedem Schuldner die Leistung verlangen, insgesamt aber nur einmal. Nicht erfasst ist also das mehrfache Forderungsrecht (Verpflichtungskumulation), also etwa der Fall, dass der Gläubiger zur Befriedigung des Bedarfs vorsorglich mit mehreren Lieferanten selbstständige Verträge abschließt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Früchte.

Rn 11 § 1 G zur Sicherung der Düngemittel- u Saatgutversorgung v 19.1.49 (BGBl III 403–11; verlängert am 30.7.51 BGBl I 476; dazu BGHZ 29, 280; 41, 6; 120, 268; WM 01, 1628; Oldbg RdL 63, 25; Ddorf NJW 59, 1227; LG Braunschw AgrarR 92, 175; Eller Kommentar zum Früchte-Pfandrecht 1988; Staud/Schaub vor § 581 Rz 106 ff; Sichtermann, Früchtepfandrechtsgesetz 1955; Ebeling WM 55...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung, WKRL.

Rn 1 § 445a berechtigt den (Letzt-)Verkäufer zum Schutz vor der Regressfalle, die Ansprüche des Käufers an seinen Lieferanten (I) und über die Lieferantenkette an den Verursacher des Mangels durchzureichen (BTDrs 18/8486, 41f), soweit der jeweilige Verkäufer Unternehmer ist (III); die Regressfalle resultiert va aus dem fehlenden Verschulden von Zwischenhändlern und der ihnen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.

Rn 55 Der Mietvertrag kann Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sein (BGH NJW 10, 3152, 3153; BGHZ 61, 227, 233; Vor §§ 328 bis 335 Rn 20). In den Schutzbereich einbezogen sind va Angehörige des Mieters, Lebenspartner (BGH NZM 18, 509 Rz 18), Hauspersonal, Angestellte, nach hM hingegen nicht gelegentliche Besucher, Lieferanten, Handwerker oder Kunden (BGHZ 2, 94, 97; Köln MD...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufwendungen gem §§ 439 II, III, VI 2, 475 IV.

Rn 8 Erfasst sind nur dem Verkäufer effektiv entstehende Kosten, einschl der Freistellung gem § 257 für geltend gemachte noch nicht erstattete Kosten (zu § 478 aF: HP/Faust Rz 22; aA MüKo/Lorenz Rz 27; Oetker/Maultzsch 218). Die Kosten müssen nach § 439 II, III, VI 2 bzw § 475 IV als Nacherfüllung geschuldet sein (s Wortlaut: ›zu tragen hatte‹; BTDrs 18/8486, 41); dazu gehör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unselbstständige Rechnungsposten.

Rn 4 Eine Aufrechnung setzt voraus, dass sich zwei selbstständige Forderungen gegenüberstehen. Einer Aufrechnung bedarf es dann nicht, wenn lediglich einzelne Abrechnungsposten innerhalb eines einheitlichen Anspruchs einander gegenüberstehen, wie dies etwa aufgrund der Saldotheorie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gegenseitiger Verträge der Fall ist. Kein bloß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wichtigste Unterschiede zur Produkthaftung nach § 823 I BGB.

Rn 5 Weiterreichende Haftung: Haftung jedenfalls im Ansatz ohne Verschulden und damit auch zB für ›Ausreißer‹, weiterreichende Haftung des Importeurs (§ 4 II), subsidiäre Haftung des Lieferanten (§ 4 III). Rn 6 Einschränkungen der Haftung: Keine Haftung für Schäden am fehlerhaften Produkt selbst (§ 1 I 2), nur Haftung für Produkte, die ihrer Art nach gewöhnlich für den privat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 8 Zweck von III ist, entspr § 445a III, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten zu eröffnen. Die Kette endet beim Hersteller (§ 445a Rn 16) und ist auf Regresse gg Unternehmer beschränkt, so dass sie mit jeder Einschaltung eines Nichtunternehmers aufhört (HP...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 13 S § 446 Rn 13. Es ist str, ob § 447 nur die Transport- (RG 93, 330, 331 f; 106, 16, 17; Wertenbruch JuS 03, 625, 631f) oder umfassend die Preisgefahr auf den Käufer verlagert (HP/Faust Rz 20 f; MüKo/Westermann Rz 19f). Zweck und Systematik des Gesetzes sprechen für die zweite Lösung: § 447 berücksichtigt, dass der Transport dem Käufer obliegt; damit muss der Verkäufer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verarbeitungsklausel.

Rn 27 Der Eigentumserwerb durch den Hersteller gem § 950 kann zur Verlängerung eingesetzt werden, indem der Käufer durch Vereinbarung einer Verarbeitungsklausel für den Verkäufer verarbeitet und dieser daher bei objektiver Betrachtung nach den wirtschaftlichen Verhältnissen Hersteller ist (BGHZ 20, 159, 162 f; vgl 112, 243, 249 f; mit Nachw der aA MüKo/Füller § 950 Rz 17, 25...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Vertretenmüssen.

Rn 67 In allen eben genannten Fallgruppen muss der Verhandlungspartner seine Pflichtverletzung zu vertreten haben. Das betrifft nach § 276 I zunächst eigenes Verschulden. Dabei wird man eine für den intendierten Vertrag geltende Haftungsminderung idR auf das Verhandlungsverhältnis übertragen müssen (sehr str, vgl etwa BGHZ 93, 23 mit Lit bei Medicus/Petersen BürgR Rz 209a: H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Lieferantenkette (Abs 3).

Rn 16 Zweck von III ist, dem vom Letztverkäufer in Regress genommenen Lieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten und jedem Vorlieferanten den Regress gg seinen Vorlieferanten zu eröffnen, soweit die Vorlieferanten Unternehmer sind. Die Kette endet beim Erstverkäufer, spätestens beim Hersteller (Rn 4). Zugleich stellt III klar, dass der Käufer nicht unmittelbar gg den H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zurechnung von Fremdverschulden.

Rn 26 Der Mieter haftet gem § 278 auch für die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs durch seine Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Beschädigung der Mietsache wird das Handeln des Erfüllungshilfen dem Mieter zugerechnet. Zu den Erfüllungsgehilfen zählen der Untermieter (§ 540 II) sowie die Familienangehörigen des Mieters, insb dessen Mitarbeiter (vgl Staud/Emmerich § 53...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kein Recht auf Nacherfüllung.

Rn 9 In der Regresskette besteht kein Recht auf zweite Andienung des Lieferanten, so dass der Verkäufer über die Eindeckung für die Nacherfüllung frei entscheidet (Erman/Grunewald Rz 8; zu § 478 aF: MüKo/Lorenz Rz 30; Lepsius AcP 207, 340, 355 f; aA Oetker/Maultzsch 218); dies folgt aus dem Ausschluss der Nachfrist in II, die das Recht auf zweite Andienung sichert. Allerding...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr