Auch ein innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer. Ein solcher liegt unter folgenden Voraussetzungen vor[1]:

  • Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Erwerber aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats,
  • der Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt,
  • die Lieferung an den Erwerber wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt.
 
Praxis-Beispiel

Verein kauft Waren von französischem Unternehmer

Ein Verein kauft von einem französischen Unternehmer in Frankreich verschiedene Waren für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z. B. ein Vereinsfest).

Es liegt ein steuerbarer und steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb[2] vor. Der Verein hat für die gekauften Waren deutsche Umsatzsteuer zu entrichten; die Steuersätze richten sich nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht. Soweit der Verein zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er diese Umsatzsteuer (Erwerbsteuer) in gleicher Höhe wieder als Vorsteuer abziehen. Dies wird dann i. d. R. gleichzeitig in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Liquiditätsfluss deklariert.[3] Die Waren erhält der Verein vom französischen Unternehmer steuerfrei (Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerbefreiung und beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verein dem Lieferer eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorgelegt hat. Der eigenständige innergemeinschaftliche Erwerb des Vereins löst hingegen die deutsche Umsatzsteuerpflicht aus.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb kann aber auch in bestimmten Fällen (z. B. oberhalb der Erwerbsschwelle von 12.500 EUR oder bei bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Waren) vorliegen, wenn der Verein gar kein Unternehmer ist oder die Waren für den nichtunternehmerischen Bereich erwirbt. Der Lieferant wird in diesen Fällen die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vereins anfordern. In einigen Fällen sind allerdings Besonderheiten zu beachten.[4]

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