Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Der Personenkreis der von der Erbenhaftung Betroffenen

Rz. 594 § 102 SGB XII regelt zwei postmortale Kostenersatzansprüche. Sie richten sich gegen die Erben der leistungsberechtigten Person und darüber hinaus gegen die Erben des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartners, falls dieser vor der leistungsberechtigten Person verstorben ist.[978] Sie richten sich nicht gegen den Leistungsberechtigten, wenn dieser Erbe des v...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Bausparverträge

Rz. 118 Nach Tz 28.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG gehören zu den Lasten u.a. diejenigen Verbindlichkeiten, die der auszubildenden Person als Rückforderung von Bausparprämien sowie durch die Nachversteuerung von Bausparbeiträgen erwachsen, weil Guthaben aus Bausparverträgen oder aus Anlageformen nach dem Vermögensbildungsgesetz nach Tz 29.3.3 der Allgemei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die unechte Erbenhaftung – § 103 Abs. 2 SGB XII

Rz. 643 Ist der Bezieher nachrangiger Leistungen zum Kostenersatz verpflichtet, weil er sich schuldhaft bedürftig gemacht hat, so wirkt der Anspruch gegen ihn über seinen Tod hinaus. Die Verpflichtung zum Kostenersatz geht als Erblasserschuld auf den Erben über. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass dieser Anspruch schon zu Lebzeiten geltend gemacht worden ist.[1060] Der Erbe ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verwertung = Verstoß gegen die wirtschaftliche Vernunft

Rz. 134 Das BAföG untersteht dem Nachrangrundsatz. Die auszubildende Person soll keine staatlichen Hilfen unter Schonung des eigenen Vermögens erlangen.[127] Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. a) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG allerdings in den sog. "Verschleuderungsfällen" vor,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Härte – § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII

Rz. 567 Nach § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII kann von der Heranziehung zum Kostenersatz abgesehen werden, soweit sie eine Härte bedeuten würde. Das Vorliegen einer Härte kann sich ("soweit") nicht nur auf den Umfang eines Kostenersatzanspruchs, sondern bereits auf die Frage seines Bestehens auswirken. Eine Härte liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls von einer...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Verwertung – ganz oder gar nicht?

Rz. 361 Wenn die Entscheidung für eine Härte gefallen ist, dann führt dies nicht zwingend zur vollständigen Freistellung des Vermögens von seiner Einsatz- oder Verwertungspflicht. § 90 Abs. 3 SGB XII steht unter dem Vorbehalt "soweit" der Einsatz oder die Verwertung eine Härte bedeuten würde.[623] Das BVerwG hat in diesem Vorbehalt auch die Möglichkeit gesehen, schon im Rahm...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Bewohnen/Nutzen allein oder zusammen mit Angehörigen (§ 16 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 320 Das "Bewohnen" oder "Nutzen" im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist zu verneinen, wenn ein Haus voraussichtlich längere Dauer nicht mehr bewohnt wird. Ebenso ist es bei nur gelegentlich genutzten Immobilien wie z.B. Ferienwohnungen, so dass sich insoweit inhaltlich kein Unterschied ergibt. In dem Hausgrundstück muss die antragstellende Person allein oder zusammen ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Wohnkosten

Rz. 12 Als zweites Element gehören zu den Unterkunftskosten die Wohnkosten.[19] Das sind alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung abzusetzen sind. Dazu gehören u.a. Schuldzinsen eines Finanzierungskredits, Betriebskosten wie bei Mietwohnungen, dauernde Lasten, Steuern auf Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträg...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§ 11 SGB II)?

Rz. 28 Bis zum 1.8.2016 folgten SGB II und SGB XII für die Bestimmung von Einkommen gleichen Regeln. Das SGB XII versteht in § 82 SGB XII unter Einkommen heute immer noch Einnahmen in Geld und Geldeswert – und zwar gleich welcher Art und gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Das SGB II hat sich davon gelöst und ordnet Einnahmen in Geldeswert dem Vermögen zu. a) Einnahme...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / D. Wiederherstellung des Nachrangs durch Anspruchsübergang (§ 141 SGB IX)

Rz. 33 § 141 SGB IX regelt sodann einen Anspruchsübergang wie er in etwa dem bisherigen § 93 SGB XII entspricht. Der Unterscheid besteht darin, dass es keinen Anspruchsübergang für Ansprüche von Partnern gibt. Einbezogen sind allerdings Ansprüche, die ein nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person gegen einen anderen hat.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Kongruenz von "Sozialhilfe"-anspruch und Anspruch

Rz. 196 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II wird vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger einen Anspruch gegen einen Dritten für die Zeit hat, für die er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht. Der Übergang des Anspruchs impliziert, dass das, was der Sozialhilfeträger an den Hilfebedürftigen als Leistung erbringt, geeignet war, einen Lebensunterhalt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 13. Erbschaftsteuererstattung

Rz. 185 "Zumindest in den Fällen, in denen im gleichen Jahr dem Erbschaftsteuerpflichtigen die zu Unrecht eingezogene Steuer wieder zurücküberwiesen wurde, handelt es sich nicht um im Kalenderjahr zusätzlich zugeflossenes Einkommen", so lautet eine Entscheidung des VG Aachen, die zum SGB VIII ergangen ist. Die Begründung lag darin, dass die Erbschaft vorher bereits Vermögen ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialhilferegress durch Herabsetzung der Leistungen und Aufrechnung nach § 26 SGB XII

Rz. 569 Ein Leistungsberechtigter, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll mit der Kürzung der Sozialhilfeleistungen sanktioniert werden. Das gilt nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auch für Leistungsbezieher, d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 580 § 26 SGB XII ermöglicht die Herabsetzung "der Leistung" auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. § 26 Abs. 2 SGB XII gibt dem Leistungsträger ferner das Recht zur Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII oder bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Rechtsfolgen

Rz. 616 § 102 SGB XII ist auf Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch den oder die Erben gerichtet. Es geht um die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Es ist nicht erforderlich, dass der Sozialhilfebezug im Zehnjahreszeitraum bis zuletzt angedauert hat. Es kann auch um Sozialhilfe gehen, die "mittendrin" ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 30 Strukturprinzipien [29] prägen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis. Strukturprinzipien bezeichnen "die rechtlichen Bedingungen für die Leistung von Sozialhilfe und wirken damit zugleich als Leitlinien für die Rechtsanwendung und -auslegung."[30] Strukturprinzipien sind Wegweiser für die rechtliche Prüfung, vor allem im Rahmen eines Schlüssigkeitschecks des ge...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / F. Sonderregeln: Minderjährige

Rz. 35 Im Eingliederungshilferecht gibt es für minderjährige Bedürftige Sonderregeln. Grundsätzlich kommt es im Eingliederungshilferecht auf die Verhältnisse des Hilfesuchenden an. Ist ein Bedürftiger aber noch minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, so stellt das Gesetz auf die Verhältnisse der Eltern ab. Rz. 36 § 136 Abs. 5 SGB IX bestimmt, dass dann, wenn der Leistung...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Durchsetzung des Nachrangs durch Darlehensgewährung im SGB XII

Rz. 383 Die Möglichkeit der Darlehensgewährung im SGB XII ist begrenzt und stellt ein Mittel dar, um Zeiten, in denen Mittel noch nicht bedarfsdeckend zur Verfügung stehen, zu überbrücken oder Verhalten des Hilfesuchenden, das gegen den Nachranggrundsatz verstößt, mit dem Prinzip der Menschenwürde in Übereinklang zu bringen, aber nicht zu belohnen. Die Darlehensgewährung an d...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / E. Der Einkommensbegriff des § 21 BAföG

Rz. 13 Der Einkommensbegriff i.S.d. des BAföG splittet sich nach § 21 BAföG in mehrere Einkommensbestandteile auf. Zunächst wird die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und sodann werden gem. § 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 1–5 und Abs. 5 BAföG in der dort festgelegten Reihenfolge die Abzugsposten ermittelt. Als Einkommen werden sodann Zahlungseingänge nach § 21 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Grundstücksfläche

Rz. 328 Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall [572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird: Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamt...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Rückübertragung des Anspruchs und die Abtretung

Rz. 202 Nach § 33 Abs. 4 SGB II kann der Sozialhilfeträger den kraft Gesetzes übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch dann wieder abtreten lassen. Um dem Einwand zu begegnen, die treuhänderische Rückerstattung sei nach § 32 Abs. 1 SGB I nichtig, weil s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente?

Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. Nach § 2124 BGB t...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Gegenwärtigkeitsprinzip

Rz. 42 Eines der wichtigsten Strukturprinzipien nachrangiger Gesetze ist das Gegenwärtigkeitsprinzip.[71] Damit löst sich eine Vielzahl praktisch relevanter Notfälle. Es dürfen in der Sozialhilfe immer nur die tatsächlich zur Verfügung stehenden und zur Bedarfsdeckung geeigneten Mittel[72] für den gegenwärtigen Bedarf berücksichtigt werden. Es kommt dementsprechend darauf an...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schuldhaftes Verhalten

Rz. 565 Das beanstandete Verhalten muss zusätzlich schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig sein. Es reicht also allenfalls ein Verhalten aus, das die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen hat und damit etwas missachtet wurde, was eigentlich jedem hätte einleuchten müssen. Schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig i.S.v. § 103 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sozialleistung

Rz. 445 Das Tatbestandsmerkmal "Empfänger von Leistungen" setzt nach einer Auffassung in der Literatur voraus, dass die Gewährung von Leistungen rechtmäßig erfolgt sein muss.[746] Das ist aber streitig. Das BVerwG[747] hat ein "sowohl als auch" vertreten. Das BSG[748] hat sich dem angeschlossen und ausgeführt: Zitat "… es sind aber differenzierte Betrachtungen möglich, abhängi...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Erbschaft/Vermächtnis mit Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2209, 2211 BGB

Rz. 178 Behinderten-/Bedürftigentestamente – richtiger Bedürftigentestamente mit ihren unterschiedlichen bedürftigen Adressaten – bestehen in der Regel aus mehreren Gestaltungselementen, die sich wie "Schutzringe" um die Erbschaft/das Vermächtnis legen. Zu den Einzelheiten vgl. § 11 dieses Buches. Diese Wirkung entsteht durch das wesentliche Gestaltungselement, nämlich die D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Temporäre Erhöhung des Vermögensschonbetrages für die Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 306 § 90 Abs. 2 SGB XII soll danach wie folgt durch § 90 Abs. 2a SGB XII ergänzt werden: Zitat "(2a) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 9 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel dieses Buches Vermögen innerhalb der ersten zwei Jahre ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden, nur einzusetzen, wenn es erheblich ist. Eine...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Tatsächliche Verwertbarkeit

Rz. 102 Vermögen ist verwertbar, wenn seine Gegenstände verbraucht, übertragen, belastet oder veräußert[162] werden können. Der Begriff "Verwertbarkeit" enthält eine tatsächliche Komponente, weil solche Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder si...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / B. Verhältnis zu Leistungen aus SGB II und SGB XII

Rz. 5 Gem. § 7 Abs. 5 und 6 SGB II haben Auszubildende i.S.d. BAföG außer in sehr wenigen Ausnahmefällen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, weil den BAföG-Leistungen selbst existenzsichernde Funktion zukommt. Was das Verhältnis von BAföG zum SGB XII betrifft, verhält es sich ähnlich, denn § 22 Abs. 1 SGB XII fungiert als Ausschlussklausel und lässt lediglich Spie...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Vergangenheit

Rz. 204 Soweit der Hilfeträger geleistet hat und der Anspruch auf ihn übergegangen ist, darf er nicht für eine länger zurückliegende Zeit als ab Zugang der Rechtswahrungsanzeige an den Schuldner aus übergegangenem Recht gegen den Drittschuldner vorgehen (§ 33 Abs. 3 S. 1 SGB II).mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / II. Kostenbeitragspflichtiger Personenkreis und Umfang der Heranziehung

Rz. 20 Zu den kostenbeitragspflichtigen Personen gehören gem. § 94 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB VIII an erster Stelle die Leistungsberechtigten, danach die Ehegatten und zuletzt die Eltern. Für die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeitragspflicht ist das bereinigte Einkommen jeder kostenbeitragspflichtigen Person einzeln zu betrachten und dann aufgrund der Kostenbeitragsverordnung ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnraum im Eigentum

Rz. 7 § 22 Abs. 1 SGB II unterscheidet nicht danach, ob der Wohnbedarf durch Eigentum oder Miete gedeckt werden muss. Was angemessen ist, wird für Mieter und Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien beantwortet.[3] Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Wohneigentum wird anhand derjenigen Kosten geprüft, die aufzuwenden wären, wenn der Eigen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Kein Schutz durch Testamentsvollstreckung

Rz. 285 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügungsbefugnis nicht für alle denkbaren Fälle aus[487] und führt auch nicht zwingend zur sozialhilferechtlichen Mittellosigkeit des Erben.[488] Der Verfügungsbeschränkung des Erben gem. § 2211 BGB unterliegen immer nur die Nachlassgegenstände, auf die sich die Testamentsvollstreckung (noch) bezieht. Rz. 286 Ob...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Das "Regress-Dreieck"

Rz. 186 Durch die Rückgriffsregel des § 33 SGB II entsteht ein "sozialhilferechtliches" Dreiecksverhältnis, innerhalb dessen durch Forderungsübergang (Legalzession)[314] dem Nachranggrundsatz nachträglich Geltung verschafft wird. Zur Vorbereitung dieses Anspruches gibt es nach § 60 SGB I einen öffentlich-rechtlichen Auskunftsanspruch. Rz. 187 In ein Prüfungsschema gefasst, ka...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Besondere Härte

Rz. 175 § 24 Abs. 5 SGB XII ermöglicht die Gewährung eines Darlehens auch dann, wenn die Verwertung für den Vermögensinhaber eine besondere Härte darstellen würde. Im Prüfungsablauf bedeutet das wiederum, dass die Härtefallprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II schon einmal durchlaufen wurde, denn § 24 Abs. 5 SGB XII setzt voraus, dass die Schonvermögensprüfung nach § 12 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Gesamtbetrachtung

Rz. 142 Nicht jeder unangemessene Vermögensgegenstand ist in jedem Fall zu verwerten. Zum Abschluss bedarf es stets einer Prüfung und Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, bei der das verwertbare Vermögen des Hilfebedürftigen den Absetzungsbeträgen des § 12 Abs. 2 SGB II gegenübergestellt werden. "Denn andernfalls wäre ein Hilfebedürftiger gezwunge...mehr