Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verfügungsbeschränkungen allgemein

Rz. 230 Die Verwertung eines Vermögensgegenstandes mit dinglicher Wirkung setzt Verfügungsbefugnis voraus. Sie steht im Grundsatz dem Inhaber des Rechts zu und kann fehlen, weil ein Recht generell unübertragbar ist oder der Begünstigte nicht oder nicht allein verfügungsbefugt ist. a) Unveräußerbare Rechte Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, we...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schontatbestand Einkommen II: wegen normativer Zweckbestimmung (§§ 11a Abs. 3 SGB II)

a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schontatbestand Einkommen IV: Die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Schongrenzen – §§ 82 ff. SGB XII

1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialwidrigkeit

aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schul...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Schontatbestand Einkommen (§ 11a SGB II)

Rz. 67 § 11a SGB II ist den besonders geschützten Einkunftsarten der §§ 83, 84 SGB XII nachgebildet. Insofern kann vollinhaltlich auf die Ausführungen im SGB XI Bezug genommen werden. 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II) Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behande...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sich Bedürftigmachen durch Zuwendungsverzichtsvertrag

Rz. 531 Vgl. dazu Fallbeispiel 91: Der alkoholkranke Hartz-IV-Bezieher (§ 11 Rdn 194).mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatzansprüche/Kürzung der Leistungen (§§ 103, 26 SGB XII) wegen Ausschlagung/Verzicht/Verprassen u.Ä.

1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall? Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Die Abgrenzung von Einkommen (§§ 11 ff. SGB II) und Vermögen (§ 12 SGB II) – "modifizierte" Zuflusstheorie

a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wir...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die sozialhilferechtlichen Regressregeln des SGB XII

a) Kein Verschulden im Sinne des § 254 BGB Rz. 542 Mit der Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1973, bei dem es noch um solch bescheidene Dinge wie eine Beihilfe für einen Wintermantel, ein Winterkleid und eine Strickjacke ging, ist klargestellt, dass das Sozialhilferecht eine Verschuldensregel vergleichbar § 254 BGB nicht kennt und dass das unwirtschaftliche Verhalten von H...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XII. Vermögensverschonung 3: Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 SGB XII

1. Übersicht Rz. 308 Das SGB XII stellt grundsätzlich nicht sämtliches Vermögen, das nach der obigen Prüfung als verwertbares Vermögen verbleibt, zur Anrechnung. Die Sozialhilfe darf nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht abhängig gemacht werden:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Besteht überhaupt (noch) Testamentsvollstreckungsschutz?

(1) Die Verfügung über den Erbteil Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund ander...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IX. Vermögensverschonung 1: Tatsächlich und wirtschaftlich unverwertbar – § 90 Abs. 1 SGB XII

1. Prüfungsschema Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücks...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vermögensverschiebungen – "Verprassen und Verschieben"

Rz. 62 Das BAföG kennt im Rahmen seiner Regressvorschriften – anders als das SGB II oder das SGB XII – keinen sozialhilferechtlichen Kostenersatzanspruch, wenn sich der Auszubildende absichtlich oder vorsätzlich bedürftig gemacht hat, sondern nur eine Vermögenszurechnung wegen Rechtsmissbrauchs. a) "Verprassen" Rz. 63 So ist ein Auszubildender nicht gehalten, schon etwa sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Leibrente

Rz. 417 Die Überleitung eines Leibrentenanspruchs ist möglich. Der Anspruchsübergang für künftige Ansprüche steht[691] lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Sozialhilfebehörde tatsächlich Leistungen in entsprechender Höhe erbringt.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Abzugsposten

Rz. 59 Vom ermittelten Einkommen können einzelne Positionen mindernd in Abzug gebracht werden. Nachfolgend werden für Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung bedeutsame Abzugsposten dargestellt. a) Schulden/Verbindlichkeiten Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / i) Einschränkungen der Inanspruchnahme

Rz. 617 Einschränkungen der Inanspruchnahme auf Kostenersatz ergeben sich aus: aa) § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII – Grenzbetrag Rz. 618 Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur ein einziges Mal vom Nachlass abzusetzen.[1006] Die "Bagatellgrenze" schützt keinen Mindestwert des Erbteils eines Miterben. bb) § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII – Abzugsposten wegen Pflege Rz. 619 Der Abzug wegen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel – §§ 41 ff. SGB XII

Rz. 8 Für die Grundsicherung im Alter (d.h. 67. Lebensjahr vollendet oder Altersgrenze i.S.v. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht) oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) regelt § 43a SGB XII, dass der monatliche Gesamtbedarf sich aus der Summe der nach § 42 Nr. 1 bis 4 SGB XII anzuerkennenden monatlichen Bedarfe ergibt. Über § 42 SGB XII und die dortigen Ve...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. § 24 Abs. 1 SGB II

Rz. 162 § 24 Abs. 1 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein. Und auf keine andere Art gedeckt werden können. Es stellte sich bisher häufig wie im SGB XII die Frage, ob dann, wenn der Hilfesuchende Mittel aus Erbfall oder Schenkung "verprasst", nicht dar...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Kraftfahrzeuge

Rz. 117 Tz 28.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG beschäftigt sich mit der Frage, wie Kfz als Vermögen einzubeziehen und wie sie zu bewerten sind. Die Wertbestimmung eines Kfz erfolgt auf Basis des Händlereinkaufspreises (netto). Das setzt natürlich voraus, dass sich das Kfz dem Vermögen des Auszubildenden zuordnen lässt, sich also in seinem Eigentum befindet...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ff) Gestaltungsrechte

Rz. 424 An der Überleitungsfähigkeit fehlt es bei reinen Gestaltungsrechten.[709] Dazu gehört als wichtigstes Beispiel das Recht aus § 1942 BGB zur Ausschlagung einer Erbschaft.[710]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Bewohnen/Nutzen allein oder zusammen mit Angehörigen (§ 16 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 320 Das "Bewohnen" oder "Nutzen" im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII ist zu verneinen, wenn ein Haus voraussichtlich längere Dauer nicht mehr bewohnt wird. Ebenso ist es bei nur gelegentlich genutzten Immobilien wie z.B. Ferienwohnungen, so dass sich insoweit inhaltlich kein Unterschied ergibt. In dem Hausgrundstück muss die antragstellende Person allein oder zusammen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Darlehen

Rz. 615 Bei Erbringung von darlehensweisen Sozialhilfeleistungen mindert der Darlehensrückgewähranspruch als vom Erblasser herrührende Schuld den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls. Insoweit gelten bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen. Der Rückgewähranspruch, der Grundlage der Erblasserschuld ist, schließt einen au...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII – Abzugsposten wegen Pflege

Rz. 619 Der Abzug wegen Pflege setzte bis 31.12.2016 voraus, dass der Leistungsempfänger pflegebedürftig im Sinne des § 61 Abs. 1 SGB XII a.F. war. Der Zuerkennung einer Pflegestufe im Sinne des SGB XI a.F. oder von Pflegegeld im Sinne des § 64 Abs. 1–3 SGB XII a.F. bedurfte es aber nicht.[1007] Die einen forderten, dass die Pflege "in überwiegendem Maße" von der Pflegeperso...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verhältnis zu § 19 Abs. 5 SGB XII

Rz. 613 § 19 Abs. 5 SGB XII betrifft die "unechte" Sozialhilfe und den Aufwendungsersatzanspruch der für rechtmäßige Aufwendungen an den Erblasser entstanden sind. Er kann den Erblasser betreffen, aber auch die Mitglieder seiner Einsatzgemeinschaft, z.B. bei der Hilfe zur Pflege den daheimgebliebenen Ehegatten. Insoweit geht § 19 Abs. 5 SGB XII vor.[1003]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sozialhilferegress durch Kostenersatz nach § 103 SGB XII

Rz. 547 Betroffen von der Pflicht zum Kostenersatz nach § 103 SGB XII sind Volljährige, die herbeigeführt haben. Anders als in § 34 SGB II gibt es keine Regelung, die als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 auch annehmen, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrecht...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausstattung und Wert

Rz. 332 Die in § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geregelte Kombinationstheorie fordert auch die Prüfung von Ausstattung und Wert der Immobilie. Die Angemessenheit kann zu verneinen sein, wenn die Ausstattung den für den öffentlichen bzw. steuerbegünstigten Wohnungsbau üblichen Standard deutlich überschreitet; nicht aber soweit behinderungsbedingte oder pflegebedürftigkeitsbedingte Z...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Menschenwürde

Rz. 353 Versicherungen, die Leistungen auf das Erleben oder den Tod auszahlen, stellen dem Grunde nach verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII dar, wenn ein vorzeitiges Kündigungsrecht und ein Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswertes bestehen. Dieses gilt auch für Sterbegeldversicherungen.[617] Sterbegeldversicherungen können im Rahmen des § 90 Abs. 3 S. 1 ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Regelbedarf (§§ 20, 23 SGB II)

Rz. 5 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II). Die Höhe des maßgeblichen Regelbedarfs wird anhand des Lebensalters und der Lebensumstände der leistungsberechtigten Person bemessen. § 20 Abs. 1a SGB II verweist die jeweilige Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 SGB XII i.V.m. dem Regelbedar...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) (Nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft

Rz. 258 Fallbeispiel 28: Die verdeckte Vor-/Nacherbschaft T ist Erbin geworden: Einziger Nachlassgegenstand ist eine Immobilie. Der Erblasser hatte verfügt: Alleinerbin wird meine Tochter. Mein alleiniger Nachlassgegenstand ist meine Immobilie in X-stadt. Meine Tochter darf diese Immobilie nur innerhalb ihrer Abkömmlinge weitervererben. T selbst fürchtet eine zukünftige Heima...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / III. Auf wessen Einkommen oder Vermögen kommt es an?

Rz. 12 Das Bundesteilhabegesetz bringt Neuerungen hinsichtlich der Antwort auf die Frage, wessen Einkommen im SGB IX in die Beitragsberechnung einzubeziehen ist. § 136 SGB IX bestimmt, dass ein Beitrag zu den Aufwendungen nur noch aus dem Einkommen der antragstellenden Person – oder bei Minderjährigen der im Haushalt lebenden Eltern oder dem im Haushalt lebenden Elternteil – ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Zeitliche Deckungsgleichheit

Rz. 447 Zwischen der Leistungspflicht des Dritten und dem Bewilligungszeitraum der Leistung durch den Sozialleistungsträger muss zeitliche Deckungsgleichheit (Zeitraumidentität) bestehen. Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum und nicht der tatsächliche Empfang. Ob Ansprüche in den Zeitraum der Leistungsgewährung fallen, richtet sich danach, ob der Anspruch gegen den Drit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sozialleistung

Rz. 445 Das Tatbestandsmerkmal "Empfänger von Leistungen" setzt nach einer Auffassung in der Literatur voraus, dass die Gewährung von Leistungen rechtmäßig erfolgt sein muss.[746] Das ist aber streitig. Das BVerwG[747] hat ein "sowohl als auch" vertreten. Das BSG[748] hat sich dem angeschlossen und ausgeführt: Zitat "… es sind aber differenzierte Betrachtungen möglich, abhängi...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Anspruchsübergang wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Rz. 190 Der gesetzliche Forderungsübergang erfolgt ausschließlich wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 19 ff. SGB II). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind im 3. Kapitel des SGB II (§§ 19–29 SGB II) geregelt. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Rechtmäßigkeit

Rz. 549 Der Kostenersatzanspruch setzt stets voraus, dass die Leistungen rechtmäßig erbracht wurden. Rechtswidrige oder rechtswidrig gewordene Leistungsverwaltungsakte sind nach den §§ 45,48 SGB XII aufzuheben. Werden Bescheide als rechtswidrig aufgehoben, so können nach § 104 SGB XII Dritte in entsprechender Anwendung des § 103 SGB XII in Anspruch genommen werden. Als Dritt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Mehrbedarfe

Rz. 21 § 3 Abs. 3 S. 2 SGB II bestimmt, dass Leistungen nach dem SGB II den Bedarf der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen decken. § 20 Abs. 1 S. 3 SGB II regelt, dass der Regelbedarf als monatlicher Pauschbetrag geleistet wird. Für individuelle weitere Bedarfe wie in § 27a Abs. 4 SGB XII ist im SGB II kein Raum. Led...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnraum im Eigentum

Rz. 7 § 22 Abs. 1 SGB II unterscheidet nicht danach, ob der Wohnbedarf durch Eigentum oder Miete gedeckt werden muss. Was angemessen ist, wird für Mieter und Eigentümer einer Immobilie grundsätzlich nach einheitlichen Kriterien beantwortet.[3] Die Angemessenheit der Unterkunftskosten bei Wohneigentum wird anhand derjenigen Kosten geprüft, die aufzuwenden wären, wenn der Eigen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 265 Von vielen gesetzlichen Beschränkungen des Vorerben ("nicht befreite" Vorerbschaft) kann der Erblasser den Vorerben nach § 2136 BGB befreien. Der befreite Vorerbe ist berechtigt, den Nachlass für sich zu verbrauchen bzw. Erbschaftsgegenstände ersatzlos für sich zu verwenden. Die §§ 2130, 2134 BGB gelten für ihn nicht. Insoweit besteht ebenfalls kein Schutz gegen den ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Instandhaltung/Instandsetzung

Rz. 13 Als Bedarf für die Unterkunft werden nach § 22 Abs. 2 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden Kalendermonat sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemesse...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen

Rz. 14 Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen S hat einen Grad der Behinderung von 100. Der Nachteilsausgleich "g" ist anerkannt. Er erbt nach seiner verstorbenen Mutter eine vermietete Wohnung (Wert 100.000 EUR) mit Mieteinnahmen in Höhe von 550 EUR monatlich. 1. Variante: S besucht seit vielen Jahren eine Behindertenwerkstatt, lebt aber ansonsten i...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Anspruchsübergang (§ 33 SGB II)

Rz. 181 Wenn der Sozialhilfeträger einen Bedarf nach SGB II decken muss, weil zur Selbsthilfe geeignete Mittel nicht zu "bereiten" – also einsetzbaren Einkünften oder prognostisch im Bewilligungszeitraum verwertbaren Vermögen – Mitteln gemacht werden können, dann handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall", weil jeder an sich zunächst für seinen Lebensunterhalt ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 4. Beschaffung eines Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Menschen

Rz. 147 Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. d) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG insbesondere vor,mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 4. Zusammmenfassung

Rz. 23 Seit 2020 gelten in SGB XII, SGB IX und SGB II drei unterschiedliche Einkommensbegriffe mit variierenden Inhalten und unterschiedliche Vermögensbegriffe. Je nach bezogener Leistung oder drohendem Leistungsbezug kann ein Zufluss aus Erbfall oder Schenkung mal Einkommen, mal Vermögen sein. Benötigt ein Begünstigter sowohl Leistungen aus dem einen wie aus dem anderen Lei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Besondere Härte

Rz. 175 § 24 Abs. 5 SGB XII ermöglicht die Gewährung eines Darlehens auch dann, wenn die Verwertung für den Vermögensinhaber eine besondere Härte darstellen würde. Im Prüfungsablauf bedeutet das wiederum, dass die Härtefallprüfung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II schon einmal durchlaufen wurde, denn § 24 Abs. 5 SGB XII setzt voraus, dass die Schonvermögensprüfung nach § 12 ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / ee) Erbschaft/Steuererstattungen daraus

Rz. 84 Steuererstattungen aus einem Erbfall hat die Rechtsprechung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11a SGB II oder eines anderen Schontatbestandes verneint. Zwar handele es sich um eine öffentlich-rechtliche Einnahme. Aus § 1968 BGB folge aber keine Zweckbestimmung, die es gebiete, "die Erbschaft auch nur in Höhe der vom Erben zu tragenden Bestattungskosten freizu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / j) Der Wert des Nachlasses

Rz. 626 Der Erbe haftet für die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren seit dem Erbfall erbrachten Sozialhilfeaufwendungen nach § 102 Abs. 2 S. 2 SGB XII mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses. Der Wert des Nachlasses wird im Sinne von § 2311 BGB verstanden, also der Norm, nach der der Pflichtteil berechnet wird. Der Bestand des Nachlasses erg...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Wichtiger Grund

Rz. 248 Die Heranziehung zum Ersatz nach § 34 SGB II ist ausgeschlossen, wenn es ausnahmsweise einen wichtigen Grund hierfür gibt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalles Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung der Interessen des Einzelnen mit den Interessen der Allgemeinheit – also des Steuerzahlers...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / D. Die Bedürftigkeit und die Schontatbestände des SGB II bei Einkommen und Vermögen

Rz. 23 Wichtiger Hinweis Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Buches ist der Referentenentwurf – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.1.2021 veröffentlicht worden. Insbesondere die Vermögensberücksichtigung erfährt danach erhebliche Modifikationen. Dieser Entwurf wurde jedoch aufgrund von Differenzen zwischen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Gegenwärtigkeitsprinzip

Rz. 42 Eines der wichtigsten Strukturprinzipien nachrangiger Gesetze ist das Gegenwärtigkeitsprinzip.[71] Damit löst sich eine Vielzahl praktisch relevanter Notfälle. Es dürfen in der Sozialhilfe immer nur die tatsächlich zur Verfügung stehenden und zur Bedarfsdeckung geeigneten Mittel[72] für den gegenwärtigen Bedarf berücksichtigt werden. Es kommt dementsprechend darauf an...mehr