Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Die Verfügung über den Erbteil

Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund anderer Erblasseranordnungen geschützt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regr... / II. Sozialhilferechtliche Erbenhaftung

Rz. 32 Die Regelung des Darlehenstatbestandes ist mit verantwortlich für die Abschaffung der Erbenhaftung im Eingliederungshilferecht. "Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leiten müssten."[18] Nur Mittel, die darüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Verhältnis zu anderen Störfallnormen

Rz. 184 Infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs soll ein Leistungsberechtigter nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als ohne einen solchen Übergang. Die Regeln des § 33 SGB II verdrängen die Regelungen über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 SGB X) und über die Erstattung von bereits erbrachten Leistungen nach Aufhebung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 637 Vorgeschlagen wird auch die "Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch."[1052] Diesen Weg nicht frühzeitig angetreten zu haben, liegt nach der Rechtsprechung "im allgemeinen Lebensrisiko"[1053] der Betroffenen. Fallbeispiel 50: Die Flucht in den Schenkungsrückforderungsanspruch Der Leistungsbezieher fühlt sein Ende herannahen. Mittels Patientenverfügung hat er ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 3 – Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens

Rz. 579 Die Kommentarliteratur nimmt an, dass die Fälle, bei den der Betroffene "sein Vermögen ausgibt, um sich Träume/Wünsche zu erfüllen oder ein luxuriöses Leben zu erfüllen", wegen der Motivlage nicht unter § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII fallen, sondern allenfalls unter das Tatbestandsmerkmal "Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens" des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII. Hierzu is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ff) Alternative: Ansprüche auf Schadensersatz

Rz. 566 Ein möglicher anderer Anspruch auf Schadensersatz, den der Sozialhilfeträger auf sich überleiten kann, schließt einen Kostenersatzanspruch nach § 103 SGB XII nicht aus. Die jeweiligen Haftungstatbestände stehen weder in einem Vorrang-/Nachrangverhältnis noch verdrängt ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch einen sozialhilferechtlichen Kostenersatzanspruch.[942] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / C. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 7 Um Ausbildungsförderung zu erhalten, muss es sich bei der angestrebten Ausbildungsstelle um eine förderungsfähige Ausbildungsstätte i.S.d. § 2 BAföG handeln, z.B. eine Berufsfachschule oder eine Hochschule. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen die richtige Staatsangehörigkeit (§ 8 BAföG), die Eignung des Auszubildenden (§ 9 BAföG), die durch den regelmäßigen Besu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Was bedeutet Antragstellung?

Rz. 35 Was Antragstellung bedeutet, ist zusätzlich weiter zu differenzieren. Als "erste Antragstellung" gilt im Zusammenhang mit einmaligen Einnahmen, wie sie üblicherweise bei einzelnen Ansprüchen aus Erbfall und Schenkung anfallen, nicht der erste Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, der jemals gestellt wurde. Vielmehr dient die Bezugnahme auf den "ersten" Antrag der Kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Einkommen oder Vermögen? – Eine Frage des tatsächlichen und/oder "normativen" Zuflusszeitpunkts (modifizierte Zuflusstheorie)?

Rz. 56 Vieles, was vorstehend als Einkommen beschrieben wird, kann ebenso gut Vermögen sein. Eine eigene Vermögensdefinition kennt das SGB XII nicht. Die Bestimmung von Einkommen und Vermögen muss deshalb aus der Abgrenzung der Begriffe unter der Ägide des Nachranggrundsatzes kommen. Das bedingt viele verschiedene Fallkonstellationen und die Qualifizierung eines Zuflusses al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Übersicht

Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und sozialhilfere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regr... / E. Wiederherstellung des Nachrangs durch Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens?

Rz. 34 Der Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten – vergleichbar § 103 SGB XII – existiert im SGB IX nicht. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung im Eingliederungshilferecht nicht schuldhaft herbeigeführt werden.[22]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Kausaler Zusammenhang zwischen Leistungserbringung und Nichtleistung des Drittschuldners

Rz. 199 § 33 SGB II setzt weiter voraus, dass der Leistungsträger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht erbracht hätte, wenn der Dritte seine Leistung rechtzeitig erbracht hätte. Es ist also fiktiv zu prüfen, was geschehen wäre, wenn der Pflichtige rechtzeitig geleistet hätte. Hier ist der Dreh- und Angelpunkt der Prüfung im Rahmen von § 33 SGB II. Jetzt muss ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Die (in der Regel) zivilrechtlichen Seite des "Regress-Dreiecks"

Rz. 188 Die Gewährung von Alg II und Sozialgeld (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, §§ 19 ff. SGB II) folgt den vorstehend dargestellten "sozialhilferechtlichen" Regeln und damit Kriterien, die sich von denen des sonstigen Rechts deutlich unterscheiden. Der gesetzliche Forderungsübergang muss wegen eines Anspruchs gegen einen Dritten eintreten, der nicht Leistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Sich Bedürftigmachen durch Pflichtteils-/Erbverzicht zivilrechtlich (§ 2346 BGB)

Rz. 486 Gemäß § 2346 BGB können Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit diesem auf ihr gesetzliches Erbrecht oder auch nur auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten.[816] Der Erb-/Pflichtteilsverzicht ist beurkundungspflichtig. Eine Vertragsgestaltung die dies ignoriert, ist offensichtlich "von Anfang an fehlerhaft", "was jedenfalls nicht zu Lasten des überle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Die Rechtmäßigkeit der Sozialleistungsgewährung

Rz. 194 Strittig ist, ob materielle Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für den Anspruchsübergang die Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistungen [330] ist. Das BVerwG führte früher zu diesem Problem aus, dass eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung nur dann geboten sei, wenn die Voraussetzungen für den Sozialhilfeanspruch und den überzuleitenden Anspruch wesentlich un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 12. Abfindung für einen Erb-/und Pflichtteilsverzicht

Rz. 183 Fallbeispiel 25: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung S bezieht Grundsicherung seit 2010. Mit notariellem Vertrag vom 19.12.2015 hatte der Vater V ein Grundstück auf den Bruder T des S übertragen. Dafür sollte S bei Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts im Übrigen eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR erhalten, zu zahlen spätestens sechs Monat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VI. Wiederherstellung des Nachrangs durch sozialrechtliche Erbenhaftung

Rz. 581 Bei der Wiederherstellung des Nachrangs unterscheidet man zwischen echter und unechter sozialhilferechtlicher Erbenhaftung. Die echte sozialhilferechtliche Erbenhaftung ist in § 102 SGB XII geregelt, der mittlerweile fast "allein auf weiter Flur"[955] steht, weil eine solche Erbenhaftungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / E. Der Einkommensbegriff des § 21 BAföG

Rz. 13 Der Einkommensbegriff i.S.d. des BAföG splittet sich nach § 21 BAföG in mehrere Einkommensbestandteile auf. Zunächst wird die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und sodann werden gem. § 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 1–5 und Abs. 5 BAföG in der dort festgelegten Reihenfolge die Abzugsposten ermittelt. Als Einkommen werden sodann Zahlungseingänge nach § 21 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Geplante Neuregelung

Rz. 126 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7.1.2021 vor. Danach sollen auch vor dem Hintergrund der in 2020 und 2021 geltenden Corona-Sonderregeln auch der Vermögensschonbetrag und die gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Temporäre Erhöhung der Wohnflächengrenzen

Rz. 307 Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach der geplanten Neuregelung unabhängig von der Wohnfläche für die Dauer von zwei Jahren nicht als vorrangig zu verwertendes Vermögen herangezogen werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB II). Mit der Neuregelung werden die Angemessenheitsgrenzen teilweise von der Anzahl der Bewohner entkoppelt.[532] Die Neuregelung soll lauten: Zitat "eines ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit

Rz. 65 Eine zugewendete behindertengerechte Reise mag z.B. zwar den Bedarf einzelner Positionen des Regelbedarfes abdecken, ist aber nicht geeignet einen sozialhilferechtlichen Bedarf insgesamt entfallen zu lassen. Stets muss das rechtserheblich geprüfte Einkommen dazu geeignet sein, den aktuell und konkret bestehenden gesamten Bedarf zu decken. Eine zugewendete Eigentumswohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / e) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Zukunft

Rz. 205 Für die Zukunft darf der Hilfeträger unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 3 S. 2 SGB II aus eigenem Recht bis zur Höhe seiner bisherigen monatlichen Aufwendungen gegen den Drittschuldner vorgehen, wenn zu erwarten ist, dass er auch künftig öffentliche Leistungen wird erbringen müssen. Macht auch der Gläubiger seinen Anspruch für die Zukunft gegen den Schuldner geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Pflichtteilsverzicht durch einen behinderten Bezieher von Eingliederungshilfe und Leistungen des SGB XII

Rz. 489 Der Entscheidung des BGH über die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtes lag ein Sachverhalt eines behinderten Beziehers von Eingliederungshilfe i.S.d. §§ 53 ff. SGB XII a.F. und sonstigen Leistungen des SGB XII zugrunde.[822] Grundsätzlich hat der BGH in dieser Pflichtteilsverzichtsentscheidung bestätigt, dass zivilrechtlich jeder frei in seiner Entscheidung ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld nach § 1 Abs. 2 WoGG gibt es Rz. 2 Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist nach § 3 WoGG jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VII. Vermögensverschonung III: Schonvermögenstatbestände

Rz. 131 Neben den Freibetragsregelungen nimmt das SGB II – wie bereits vorstehend auch für das SGB XII beschrieben – bestimmte verwertbare Vermögensgegenstände ausdrücklich von der Berücksichtigung aus (§ 12 Abs. 3 SGB II). Dabei geht es u.a. um eine gewisse Form der Besitzstandswahrung, z.B. um den Erhalt "des Dachs über dem Kopf" und andere sozialpolitisch als verschonungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XI. Geplante Neuregelung – zu beachten

Rz. 305 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.1.2021 vor. Danach sollen die nachfolgend besprochenen Vermögensschonregeln – auch vor dem Hintergrund der Corona- Sonderregeln – abgeändert und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Aktiv-/Passivlegitimation des Hilfeträgers

Rz. 203 Das Jobcenter (§ 6d SGB II) ist im gerichtlichen Verfahren nach Anspruchsübergang aktiv- und passivlegitimiert. Der Hilfeträger kann aus eigenem übergegangenem Recht Ansprüche des Leistungsbeziehers gegen den Drittschuldner bis zur Höhe seiner eigenen Aufwendungen für den konkreten Hilfeempfänger, der Inhaber des Anspruchs ist, geltend machen; im Übrigen bleibt der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Sich Bedürftigmachen durch Ausschlagung zivilrechtlich (§ 1942 BGB)

Rz. 506 Fallbeispiel 38: Was soll das Kind mit dem Erbe II? – Ausschlagen? M hat einen behinderten Sohn S, den er und seine Frau lebenslang zu Hause im gemeinsamen Miteigentum eines Hauses versorgt haben. Als M seinen Sohn nach dem Tod seiner Frau nicht mehr selbst versorgen kann, will er für die Heimunterbringung einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und erfährt, dass sein S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Schenkung?

Rz. 493 Fraglich könnte nämlich sein, ob ein solcher Verzicht nicht eine unentgeltliche Zuwendung an den dadurch Begünstigen ist. §517 BGB sieht in dem Verzicht auf ein nicht endgültig erworbenes Recht oder ein Unterlassen des Vermögenserwerbs aber ausdrücklich keinen Schenkungstatbestand,[829] so dass die Gefahr eines Schenkungsrückforderungsanspruchs nicht besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Der Anspruchsübergang

Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsübergang die Vorschriften der §§ 399–404, 406–410 BGB entsprechend. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zum SGB XII Bezug genommen werden. Hinweis Der Drittschuldner hat stets ein hohes Interesse daran, die Elemente des "Regress-Dreiecks" seinerseits genau zu prüfen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / II. Kostenbeitragspflichtiger Personenkreis und Umfang der Heranziehung

Rz. 20 Zu den kostenbeitragspflichtigen Personen gehören gem. § 94 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB VIII an erster Stelle die Leistungsberechtigten, danach die Ehegatten und zuletzt die Eltern. Für die Bestimmung des Umfangs der Kostenbeitragspflicht ist das bereinigte Einkommen jeder kostenbeitragspflichtigen Person einzeln zu betrachten und dann aufgrund der Kostenbeitragsverordnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Für welchen Leistungsbezug?

Rz. 593 § 102 SGB XII stellt ohne Unterschied auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII ab. Die Rechtsprechung macht deshalb auch keinen Unterschied für die "Wiederherstellung" des Nachranges, wenn es von Gesetzes wegen gar keinen Nachrang gibt. Das LSG Bayern[977] sah z.B. in einem Fall, in dem es um die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Mensche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (a) Die (Mit-)Erbschaft

Rz. 45 Nach alter und neuer Rechtslage werden Einnahmen aus einem Erbfall vor dem Leistungszeitraum mit Zuflüssen daraus im Leistungszeitraum – wie auch heute noch im SGB XII – differenziert betrachtet. Zuflüsse aus Erbschaften – auch, wenn sie in Geld zufließen – werden generell als "Versilbern" von Vermögen und damit weiterhin als Vermögen behandelt. Falllösung Fallbeispiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Hausbeschaffungs- und -erhaltungsmittel – § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII

Rz. 313 Zum Schonvermögen gehört auch sonstiges Vermögen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / a) "Verprassen"

Rz. 63 So ist ein Auszubildender nicht gehalten, schon etwa sechs Monate vor Aufnahme der Ausbildung und erstmaliger Stellung eines Antrags auf Bewilligung von Förderungsleistungen sein Vermögen für die Finanzierung seiner Ausbildung bereitzuhalten und es nur aus zwingendem Grund anderweitig zu verwenden. Es steht ihm frei, mit seinem Vermögen vor Aufnahme der Ausbildung und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Ausgleichsanspruch aus Altenteil

Rz. 416 Beim Altenteilsvertrag kann sich ein Entgeltanspruch gegen den Eigentümer bei Übersiedlung eines Berechtigten in ein Pflegeheim aus den Ausführungsgesetzen der Länder zum BGB (z.B. Art. 18 S. 1 BayAGBGB i.V.m. Art. 96 EGBGB) ergeben. Beim beinhalteten Wohnungsrecht richtet sich die gesetzliche Höhe der Geldrente meistens nach dem Wert der Befreiung von der Pflicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse – § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII

Rz. 317 Unter der Voraussetzung, dass sie nicht Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII sind, sondern die Rechtsqualität als Vermögen haben, sind Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, deren Besitz nicht Luxus ist, Schonvermögen. Die Einbeziehung von Gegenständen zur Sportausübung ist umstritten.[540] Anhand des Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnendes Einkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen

Rz. 73 Das VG München hatte am 17.3.2011 entschieden, dass die Ausschlagung eines Erbes durch einen Auszubildenden sittenwidrig nach § 138 BGB und also unbeachtlich sei.[61] Es könne deshalb dahinstehen, ob eine Erbausschlagung rechtsmissbräuchlich i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG sein könne, so dass der entsprechende Erbteil der Klägerin fiktiv anzurechnen wäre.[62] Rz. 74 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Vermögensverschonung IV: Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 143 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II stellt darauf ab, dass als Vermögen diejenigen Sachen und Rechte nicht zu verwerten sind, deren Verwertung für den Betroffenen entweder offensichtlich unwirtschaftlich sind oder eine besondere Härte bedeuten würde. Die Prüfung dieser Ausnahmetatbestände erfordert grundsätzlich zunächst die Feststellung, in welcher Form und in welchem Zei...mehr