Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbst beschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Rehabilitations-/Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung er...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 68 Baltz, Förderung der freien Jugendhilfe – Möglichkeiten, Voraussetzungen, Grenzen der Bewilligung, Kürzung oder Streichung von Fördermitteln nach dem SGB VIII, NDV 1996, 360; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.2 Subjektiv-individueller Rechtsanspruch

Rz. 4 Fraglich ist aber, ob darüber hinaus ein subjektiv-individueller Rechtsanspruch auf die Betreuung innerhalb einer Wohnform besteht. Ein solcher Leistungsanspruch richtet sich nach der sog. Schutzzweck­theorie. Danach liegt ein subjektiv-öffentliches Recht vor, wenn der Rechtssatz eine Verhaltenspflicht enthält, zumindest auch die Individualinteressen des Einzelnen befri...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.3 Doppelseitiges Treuhandmodell

Rz. 22 Das in praxi am meisten verwendete Modell ist die doppelseitige Treuhand.[1] Bei ihr erfolgt die Absicherung des Treuhandvermögens vor dem Zugriff des Arbeitgebers oder seiner Gläubiger im Insolvenzfall durch die Implementierung einer zusätzlichen Sicherungstreuhand. Arbeitgeber und Treuhänder vereinbaren bei Gründung eines externen Versorgungsträgers eine Sicherungst...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.3 Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über Sozialleistungen darf nur geschlossen werden, wenn die Leistung im Ermessen des Leistungsträgers steht (Ermessensleistung, § 39 SGB I), auf die Leistung also kein Rechtsanspruch besteht. Der Schutz des Bürgers erfordert es, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nicht über Leistungen geschlossen werden darf, auf die ein Anspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) mit Wirkung zum 1.1.1981 in Kraft getreten. Aufgrund der Regelung im Vierten Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) ist sie unverändert mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) mit Wirkung zum 1.1.2001 bekanntgemacht und seitdem nicht geändert worden. Rz. 2 Das Rechtsinstit...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2 Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2)

Rz. 10 Bei § 16 handelt es sich um eine "Soll-Vorschrift", also eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen für den Regelfall vorschreibt und eine Ermessensentscheidung in atypischen Fällen zulässt. Hieraus ergibt sich ein hoher Verpflichtungsgrad des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, da es nur ausnahmsweise in seinem Ermessen steht, Leistungen der allgemein...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 5 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.3 Teleologische Interpretation

Rz. 15 Zum selben Ergebnis gelangt die Auslegung nach dem Normzweck (teleologische Interpretation). Denn der Gesetzgeber kann sich seiner Haushaltsverantwortung nicht in der Weise entäußern, dass er die Anspruchsteller faktisch über die Mittelverwendung entscheiden lässt. Dies wäre ineffektiv, unpraktikabel und würde die Funktionstüchtigkeit der Jugendhilfe insgesamt infrage...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2 Subjektiv-öffentliches Recht

Rz. 8 Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit nur einen objektiven Rechtszustand herstellen möchte oder dem einzelnen jungen Menschen auch einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit einräumt. Denn mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) korrespondiert noch nicht die subjektive Befugni...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Seit der Einführung des SGB VIII wurde die Vorschrift lediglich durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 geändert und Abs. 1 Satz 3 angefügt. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bilden den Schwerp...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung

Rz. 2 Abs. 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht (Wapler, in: Wiesner/Wapler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII, § 1 Rz. 11 mit Hinweis auf die Gesetzesbegründung zum Kinder- und Jugendhilfegesetz — KJHG, BT-Drs. 11/5948 S. 4...mehr

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Sommer, SGB XI § 5 Präventi... / 2.7 Pflicht zu Rehabilitationsmaßnahmen (Abs. 6)

Rz. 97 Die Versicherungsträger haben grundsätzlich Leistungen im Rahmen ihrer vom Gesetz vorgegebenen Zuständigkeit zu erbringen. Insoweit ruhen die Leistungen eines anderen Versicherungsträgers bzw. sind ausgeschlossen. Rz. 98 Nach Abs. 6 haben die Leistungsträger im Rahmen ihres Leistungsrechts auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit ihre medizinischen und ergänzenden Le...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ziel des Gesetzes (§ 1 Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Neufassung des Mutterschutzgesetzes ab dem 1.1.2018 hat der Gesetzgeber erstmals die Ziele des Mutterschutzgesetzes normiert. Neben dem schon früher durch das Mutterschutzgesetz gewährleisteten Schutz der Gesundheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes am Arbeitsplatz hob der Gesetzgeber hervor, dass der Frau die Fortsetzung ihrer Beschäftigung während der S...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2 Abgrenzung zum rehabilitationsträgerspezifischen Leistungsrecht

2.2.1 Überblick Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Rehabilitanden. Wenn Rehabilitanden z...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für die Kinder bei viel...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 8 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 62 verletzt worden ist und dabei weder die Grenzen der Mitwirkung nach der speziellen Mitwirkungsvorschrift noch die sich aus § 65 ergebenden Grenzen überschritten worden sind. Weiterhin müssen die sich aus Abs. 1 oder 2 und zusätzlich aus Abs. 3 ergebenden Voraussetzungen vorlie...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihre letzte Änderung erfuhr die durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 in das SGB II eingefügte Vorschrift durch die zusammen mit ihrem Inkrafttreten vorgenommene Ergänzung des Abs. 2 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014). Rz. 2 § 19a verkörpert eine der grö...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.1 Versagung und Entziehung der Leistung

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 sehen die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Leistung zu versagen. Durch die Versagung wird eine beantragte Leistung verweigert, im Ergebnis also die Leistungsgewährung nicht aufgenommen. Versagung bedeutet, dass über den materiellrechtlichen Anspruch auf die Leistung selbst gar nicht entschieden wird. Insofern wird das Verwalt...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.13 Elterngeld

Rz. 96 Elterngeld ist grundsätzlich vollständig als Einkommen zu berücksichtigen. Das LSG Hessen ist der Auffassung, dass sich die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf die Fürsorgeleistung Bürgergeld, soweit nicht vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen erzielt wurde, systematisch in die vom BVerfG gebilligte gesetzgeberische Ausgestaltung des Elterngeldes als ste...mehr

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Sommer, SGB V § 283 Aufgabe... / 2.2 Richtlinienkompetenz (Abs. 2)

Rz. 10 Der MD Bund erlässt Richtlinien für die Tätigkeit der MD auf Länderebene, die die MD binden (Satz 1). Die Richtlinien haben die Gesetze und sonstiges Recht zu beachten. Dazu gehören u. a. das Leistungs- und Leistungserbringungsrecht, das für die Begutachtungstätigkeit der MD von zentraler Bedeutung ist. Das Leistungsrecht regelt die Ansprüche der Versicherten gegen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.3 Arbeitnehmer, für die Eingliederungsleistungen gewährt werden

§ 1 Abs. 3 Buchst. c hatte bis zum 31.10.2022 folgende Fassung: Arbeitnehmer, Diese Fassung deckte sich mit § 1 Abs. 2 Buchst. i und k TVöD in der bis zum 31.10.2022 geltenden Fassung und entsprach schon seit einiger Zeit nicht mehr der aktuellen Gesetzes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtskreis / 4 Leistungsrecht

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten bundeseinheitliche Regelungen. Das gilt sowohl für sämtliche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen als auch für die Befreiungsregelungen bei der Festlegung der Härtefallgrenzwerte. Demgegenüber gab es bis zum 31.12.2024 in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung noch Unterschiede bei den einkommensbezogenen Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssichernde Leistun... / 1 Zuständigkeit/Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe

Da sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe vorrangig nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen richten[1], ergeben sich Verweise in das Leistungsrecht der einzelnen Rehabilitationsträger.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Bürgergeld bezeichnet die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozia...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.2.2 Häusliche Pflege

Rz. 52 Der Begriff der häuslichen Pflege(hilfe) ist legaldefiniert in § 36 Abs. 1 Satz 1; danach haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung. Rz. 53 Die häusliche Pflege zeichnet sich dadurch aus, dass die Betreuu...mehr

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Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.3 Anwendung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

Rz. 49 Abs. 3 stellt das Verhältnis der Regelungen des § 11 zu denen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen – WBVG, BGBl. I 2009 S. 2319) klar. Die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes bleiben unberührt. Rz. 50 Abs. 3 regelt damit das Konkurrenzverhältnis zwischen dem SGB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 1.2 Normzweck

Rz. 6 Ganz allgemein ist es Sinn und Zweck von Beratung und Aufklärung durch Sozialleistungsträger, sicherzustellen, dass jeder Einzelne seine gesetzlich verankerten sozialen Rechte tatsächlich verwirklichen kann. Da das soziale Leistungssystem zunehmend komplexer wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist, dienen diese Pflichten dazu, die Bedingungen für ein zweckmäßige...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.2.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungvorschriften in den Abkommen für Soziale Sicherheit für den Bereich des Leistungsrechts regeln grundsätzlich nur den Leistungsanspruch und die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass nur Leistungen in Anspruch genommen werden, die den in dem Staat lebenden und versicherten Personen zur Verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.1.2 Leistungsrecht

Die Gleichstellungsvorschriften im Bereich des Leistungsrechts richten sich grundsätzlich nur auf den Leistungsanspruch selbst und auf die Anerkennung von leistungsauslösenden Tatbeständen. Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt der Grundsatz, dass Sachleistungen immer vom aushelfenden Träger und Geldleistungen immer vom zuständigen Träger er...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 1 Abgrenzung zur Pflegeversicherung

Die soziale Sicherung bei Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung grundlegend neu aufgestellt. Mit den Leistungen der Pflegeversicherung konnte der Anteil der Menschen, die im Falle der Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfeleistungen angewiesen waren, deutlich gesenkt werden. Die Pflegeversicherung ist jedoch kein "Vollabsicherungssystem". Sie übern...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.2.2 Leistungsrecht

Rz. 49 Außerdem – und damit beschreibt der Gesetzgeber eine Selbstverständlichkeit – findet das Wunschrecht seine Grenze im Leistungsrecht. Der Gesetzgeber muss daher den Anspruch positiv-rechtlich geregelt haben. Es besteht kein eigenständiges Wunschrecht außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs des SGB XI. Damit konkretisiert Satz 2 die in § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB I niede...mehr

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Sommer, SGB V § 223 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 9, Art. 13 Abs. 1 des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 3 der Verweis auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze von § 6 Abs. 1 Nr. 1 in "§ 6 Abs. 7" geändert worden. Rz. 2 Die V...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 33 Berger, Kinder mit Behinderung – Stand und Zukunft der Eingliederungshilfe von der Geburt bis zur Schulzeit, NZS 2022, 841; Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen, jM 2024, 385; ders., Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das gepl...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.2.2 Gestaltung der Pflege – Wunschrecht (Satz 2)

Rz. 44 Bei der Gestaltung der Hilfe besteht ein eigenständiges Wunschrecht des Pflegebedürftigen; Satz 2. Den Wünschen des Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe soll, soweit sie angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden. Rz. 45 Das Wunschrecht nach Satz 2 ist damit weiter als das enger gefasste Wahlrecht nach Satz 1, es ergänzt dieses zugleich i. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 98 Örtliche... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132a SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Einzelmaßnahmen nach § 29 Abs. 3

Rz. 17 Nach Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde in Einzelfällen die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten zu treffen hat, die sich aus dem 2. Abschnitt (Gesundheitsschutz) und aus den aufgrund des § 31 Nr. 1-5 MuSchG erlassenen Rechtsverordnungen ergeben. Die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 29 dienen der Konkretisierung der ges...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.1 Übersicht zu Änderungen der Rechtsprechung

Rz. 49 Die Vorschrift hat in Anwendung und Rechtsprechung nach ihrer Einführung erhebliche Probleme bereitet. Dies betraf insbesondere die Frage von Art (nur Erstattungsanspruch oder auch Sachleistungsanspruch?) sowie Umfang des resultierenden Anspruchs (auch Leistungen auf die nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich kein Sachleistungsanspruch besteht?...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.4.2 Kein fingierter Verwaltungsakt

Rz. 57 Die Genehmigungsfiktion vermittelt dem Versicherten eine "Rechtsposition sui generis" (kritisch dazu etwa Knispel, KrV 2021, 14, 19), die es ihm erlaubt, die Leistung (bei Gutgläubigkeit) selbst zu beschaffen und die es der Krankenkasse verbietet, die Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe kein Recht...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.5.1 Erstattungsfähige Leistungen – Gutgläubigkeit

Rz. 60 Nach Rechtsprechung des BSG (vgl. nur Urteil v. 26.5.2020, B 1 KR 9/18 R; BSG, Urteil v. 11.7.2017, B 1 KR 26/16 R) und h. M. im Schrifttum (vgl. nur Schifferdecker, in: BeckOGK-SGB V, § 13 Rz. 216; Noftz, in: Hauck/Noftz SGB V, § 13 Rz. 58l) sind bei hinreichend bestimmtem Antrag die Kosten der Selbstbeschaffung nach Eintritt der Genehmigungsfiktion grundsätzlich auc...mehr