Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Familien- und Erbstücke – § 90 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII

Rz. 315 Durch eine Erbschaft erlangte Gegenstände sind grundsätzlich vorrangig zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen.[538] Bei den sozialhilferechtlich geschonten Familien- und Erbstücken kommen Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel in Betracht, deren Besitz für den Hilfesuchenden oder dessen Familie aus Gründen der Familientradition oder aus Gründ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Allgemeine Abzugsposten vom Einkommen – § 82 SGB XII

Rz. 104 Auf der Grundlage der ermittelten berücksichtigungsfähigen monatlichen Einkünfte muss festgestellt werden, wie sich dieses Einkommen für den jeweils konkret geltend gemachten oder bereits bestehenden Anspruch auswirkt. "Der individuelle Leistungsanspruch, der einem Hilfebedürftigen im Regelfall für einen Kalendermonat zusteht, ergibt sich, wenn die Summe des für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Wer ist Erbe der leistungsberechtigten Person?

Rz. 595 Der Begriff des Erben in § 102 SGB XII ist der Begriff des BGB (§§ 1922 ff. BGB); es kann sich sowohl um den gesetzlichen als auch um den gewillkürten Erben handeln. Es kann auch eine Mehrheit von Erben sein, die dann als Gesamtschuldner nach § 2058 BGB i.V.m. § 412 BGB haften.[979] So können z.B. Nacherben mit unmittelbaren eigenen Erben eines Vorerben zusammentreff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VII. Härtefallregelung

Rz. 43 Eine besondere Schutzwürdigkeit von Einkommen und Vermögen im Jugendhilferecht ist allein im Rahmen der vorgesehenen Härtefallregelungen gegeben. § 94 Abs. 6 S. 2 SGB VIII regelt: Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Verschenken

Rz. 209 Man kann sein Vermögen vorzeitig durch "Verschenken" verbrauchen, auch in der Absicht, Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Das löst sich aber meistens relativ einfach dadurch auf, dass an die Stelle der einzusetzenden Mittel in der Regel[339] der Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB tritt,[340] der seinerseits ein einsatzpflichtiges Mittel ist. Ist das nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Unveräußerbare Rechte

Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, weil das Recht unveräußerbar bzw. unübertragbar ist. Typische Beispiele aus der Praxis für fehlende Verfügungsbefugnis an einem Recht sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Vermächtnis

Rz. 422 Auch Vermächtnisansprüche können von einem Sozialleistungsträger übergeleitet werden. Ob eine Überleitung eines solchen Vermächtnisanspruches evtl. sittenwidrig sein kann, wenn sie erfolgt um ihn auszuschlagen und dann den – dem vollen Zugriff unterliegenden – Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, ist in der Rechtsprechung ohne weitere Resonanz andiskutiert worden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Existentieller Bedarf

Rz. 5 Existentieller Bedarf wird nach §§ 19 Abs. 1 SGB XII in der Form der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII oder nach § 19 Abs. 2 SGB XII in der Form der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII abgesichert. § 41 SGB XII richtet sich an die dauerhaft voll Erwerbsgeminderten (§ 43 SGB XII) oder diejenigen, die die Altersgrenze überschritten haben. § 27 SGB XII ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Exkurs: Informationspflichten

Rz. 541 Der Zufluss von Mitteln aus Erbfall und Schenkung bewirkt im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Es besteht eine Verpflichtung zur Information des Leistungsträgers. Die Rechtsprechung zum hierher übertragbaren SGB II formuliert eindeutig, dass es für "jeden vernünftig denkenden SGB II-Leistungsbezieher auf der Hand li...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / X. Vermögensverschonung 2: unverwertbar aus rechtlichen Gründen

Rz. 229 Vermögensgegenstände, die nicht veräußerbar sind bzw. über die man nicht frei verfügen kann, unterliegen einem dauernden Verwertungshindernis, wenn die Aufhebung der Beschränkung nicht erreicht werden kann.[414] Es besteht aber kein Nutzungshindernis an der originären Sache oder ihrem Surrogat, so dass die Verwertung durch die zu erzielenden Einkünfte erfolgen kann. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Belastung einer Immobilie mit einem Verfügungsverbot

Rz. 234 Bei freiwilligen Zuwendungen ist anerkannt, dass sich der Erwerber bei gravierenden Änderungen ggf. auch den Entzug der Zuwendung gefallen lassen muss.[422] Das ist rechtstechnisch durch mehrere Rückabwicklungsformen machbar. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken – ggf. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – wird in der notariellen Praxis häufig ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Überblick

Rz. 158 Das Leistungsstörungsrecht des SGB II richtet sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der bestanden hätte, wenn das grundsätzlich vorhandene Einkommen bzw. Vermögen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden hätte, also ein "bereites" oder prognostisch "im Leistungszeitraum verwertbares Vermögen" gewesen wäre. Die Grundstruktur des Sozialhilferegresses im SGB II...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen aus Treuhandabreden

Rz. 110 Ob offene oder verdeckte Treuhandabreden förderungsrechtlich anzuerkennen sind, ist nach der Rechtsprechung des BVerwG allein anhand ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit zu bestimmen. Dazu kann vollinhaltlich auf die Ausführungen zur Vermögenszuordnung von Vermögensgegenständen und Forderungen Bezug genommen werden. In Tz 28.3.2b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schontatbestand Einkommen I: Schmerzensgeld (§ 11 Abs. 2 SGB II)

Rz. 68 Fallbeispiel 58: Der geerbte Schmerzensgeldanspruch A war Alleinerbe seiner Mutter. Aus einem Prozess gegen eine behandelnde Klinik hatte er für seine Mutter sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeldansprüche erstritten, die erst nach ihrem Tod festgestellt und im Leistungsbezug des seit Jahren bedürftigen A standen. Der Aufhebung des Leistungsbewilligungsbescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Tarifvertragliches Sterbegeld

Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser Vorschrift erforderlich, dass es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Selbstbewohnte Hausgrundstück – § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Rz. 318 § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt das Der Begriff des Hausgrundstücks wird in § 90 SGB XII nach seiner sozia...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Kausalität

Rz. 233 Der Ersatzanspruch nach § 34 SGB II setzt ferner voraus, dass das beanstandete Verhalten kausal für die Erbringung von SGB II-Leistungen ist. Dazu muss der Eintritt der Hilfebedürftigkeit als wahrscheinliche Folge des Verhaltens anzusehen sein. Gibt es mehrere Kausalitätsfaktoren, muss das beanstandete Verhalten überwiegen. Hätte trotz des beanstandeten Verhaltens ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Grundstücksfläche

Rz. 328 Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall [572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird: Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Die Sozialwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts

Rz. 560 Grundsätzlich ist es – auch nach der Rechtsprechung des BGH – trotz des Grundsatzes der negativen Erbfreiheit möglich, die Ausübung dieser Freiheit sozialrechtlich mit Sanktionen zu belegen.[935] Deshalb greift das Argument, dass sich der Verzichtende nur der erbrechtlich zulässigen Gestaltungselemente bedient, nicht.[936] So wie der BGH[937] die Zulässigkeit eines Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Angemessenheit

Rz. 321 Die Angemessenheit nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII wird – anders als nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II [555] – mittels einer Vielzahl von Kriterien (Kombinationstheorie [556]), z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Rechtsfolge

Rz. 472 Durch die Überleitung wird bewirkt, dass ein Anspruch, den der Leistungsbezieher gegen einen Dritten hat, der nicht Sozialleistungsträger ist, auf den Sozialhilfeträger übergeht und der Gläubiger ausgewechselt wird. Der Anspruch ändert sich seinem Wesen nach aber nicht.[795] Es ist in der Gerichtsbarkeit geltend zu machen, der er grundsätzlich zugewiesen ist. Rz. 473...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) und betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 237 Nicht jeder Volljährige kann frei und wirksam Willenserklärungen abgeben, insbesondere nicht, wenn Betreuung angeordnet ist (§ 1896 BGB). Hinweis Am 1.1.2023 tritt neues Betreuungsrecht unter vollkommener Neuregelung der Genehmigungsvorschriften in Kraft. Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / A. Einführung

Rz. 1 Nach dem SGB II werden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst nach § 1 Abs. 3 SGB II u.a. Leistungen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VII. Unbillige Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG)

Rz. 127 § 29 Abs. 3 BAföG eröffnet zur Vermeidung von unbilligen Härten die Möglichkeit, "weitere Teile" des Vermögens der auszubildenden Person anrechnungsfrei zu stellen. Damit sollen diejenigen Härten abgefedert werden, die sich aus den der Vermögensanrechnung immanenten Typisierungen und Pauschalierungen ergeben können. Zu den Typisierungen des Gesetzgebers gehört, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / V. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen Dritter ohne rechtliche oder sittliche Pflicht – ein Schontatbestand nach § 84 Abs. 2 SGB XII

Rz. 120 § 84 Abs. 1 SGB XII regelt die Freistellung von Zuwendungen bei der Anrechnung von Einkommen, die der Hilfebedürftige von der freien Wohlfahrtspflege erhält. Als Zuwendungen kommen sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen in Betracht.[223] Generell ist der Begriff der Zuwendung weit. Es kann sich um die Übertragung von Vermögensgegenständen handeln, aber z.B. auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Zumutbarer Einkommenseinsatz bei Leistungen in stationären Einrichtungen – § 92 SGB XII

Rz. 129 § 92 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass der Bedürftige nicht in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2 S. 2 SGB XII lebt. Für den Betroffenen und den nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner eines Heimbewohners gilt für den Bezug von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt eine Sonderregelung für den Einkommenseinsatz. Nach § 92 Abs. 1 SGB XII kann von ihm un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Kein Verschulden im Sinne des § 254 BGB

Rz. 542 Mit der Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1973, bei dem es noch um solch bescheidene Dinge wie eine Beihilfe für einen Wintermantel, ein Winterkleid und eine Strickjacke ging, ist klargestellt, dass das Sozialhilferecht eine Verschuldensregel vergleichbar § 254 BGB nicht kennt und dass das unwirtschaftliche Verhalten von Hilfebedürftigen kein Fall auf der Anspruch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Erbengemeinschaft und Miteigentümergemeinschaft

Rz. 245 Die Verfügungsmacht eines Rechtsinhabers kann auch dadurch beschränkt sein, dass dem Rechtsinhaber die erforderliche Verfügungsbefugnis nicht allein zusteht. Typische Fälle sind die Miteigentümergemeinschaft oder die Erbengemeinschaft. Die Tatsache, dass ein Hilfesuchender nur Miteigentümer einer Immobilie ist, steht der Verwertbarkeit des Vermögens aus rechtlichen G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Schulden und Lasten

Rz. 119 Vermögen kann belastet sein, ein Grundstück z.B. durch eine Grundschuld oder Hypothek, die ein Darlehen besichert. Die Darlehensforderung ist dann eine berücksichtigungsfähige Schuld nach § 28 Abs. 3 BAföG, wenn sie nicht zuvor schon bei der Eingangsbewertung abgezogen wurde. Rz. 120 Sofern die auszubildende Person Eigentümer einer Immobilie ist, die mit einem Nießbra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / hh) Pflichtteilsansprüche

Rz. 427 Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Der Sozialleistungsträger kann daher z.B. auch Pflichtteilsansprüche ohne weiteres auf sich überleiten.[719] Rz. 428 Fallbeispiel 34: Übergeleiteter Pflichtteilsanspruch aus einem fehlgeschlagenen Behindertentestament Eltern hatten ein gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Einkommensbegriff des SGB IX

Rz. 6 Der Einkommensbegriff, der im SGB II und SGB XII losgelöst von den Regeln des Einkommensteuerrechts ist, ist seit 1.1.2020 für die Eingliederungshilfe an § 2 Abs. 2 EStG angekoppelt bzw. an den Begriff der Renteneinkünfte. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX, den der bedürftige Mensch zu leisten hat, ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 170 Aus § 9 Abs. 4 SGB II ergibt sich die Fiktion der Hilfebedürftigkeit als Ausnahmeregel. Hilfebedürftig ist danach auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde. § 9 Abs. 4 SGB II ist Grundlage für die Gewährung eines Darlehens nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Der Härtefalltatbestand des § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII

Rz. 126 In begründeten Einzelfällen kann nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ein anderer als in § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XII festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden. Die Einkommensvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII kennen – anders als § 90 Abs. 3 SGB XII zum Vermögen – keinen allgemein formulierten Härtefalltatbestand. Das BSG hat in der Vergangenheit § 82 Abs. 3 S. 3 SGB X...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Bedarfsdeckungsgrundsatz

Rz. 35 Das Sozialhilferecht ist final ausgerichtet. Es geht darum, einen in der aktuellen Situation konkret vorhandenen Bedarf (Bedarfsdeckungsgrundsatz)[38] zu decken. Im Bedarfsdeckungsgrundsatz kommt zum Ausdruck, dass als Sozialhilfe nur das zu leisten ist, was zur Deckung des konkreten Bedarfs notwendig ist. Es ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe, zur Vermögensbildung bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Fallgruppe Darlehenstilgung/Kontokorrentverrechnung

Rz. 167 Darlehensverbindlichkeiten oder Kontokorrentabsprachen haben keinen Einfluss auf den Einkommensbegriff des § 11 SGB XII. [292] "Es gilt der unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht."[293] Die Schulden sind nicht vom Einkommen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / III. Vermögen (§ 12 SGB II)

Rz. 99 Was Vermögen i.S.d. SGB II ist, ergibt sich aus der vorstehend diskutierten Abgrenzung zum Einkommen. Wenn die Frage danach, ob Einkommen oder Vermögen vorliegt, im Sinne des Vermögens entschieden ist, schließt sich folgende Prüfung an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Freiwillige Zuwendungen Dritter – Schenkung oder Darlehen?

Rz. 141 Das BSG unterscheidet bei freiwilligen Zuwendungen Dritter zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Nachranggrundsatz

Rz. 31 Das SGB XII ist ein existenzsicherndes Leistungssystem. Mit anderen hier diskutierten Gesetzen eint das SGB XII das Strukturprinzip der Subsidiarität bzw. des Nachrangs (§ 2 SGB XII). Die vorrangige Selbsthilfeverpflichtung gilt als Ausdruck der Menschenwürde.[32] Das Verständnis der Begriffe von Einkommen und Vermögen, die vorrangig einzusetzen sind, muss sich daraus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Barbetrag – § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII

Rz. 335 Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden von kleineren Barbeträgen oder sonstigen Geldwerten; dabei ist eine besondere Notlage der nachfragenden Person zu berücksichtigen. Die Höhe der Beträge wird durch die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII näher bestimmt.[585] § 1 DVO bestimmt, was kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Sin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Finanzierungskosten

Rz. 10 Zu den zu berücksichtigenden Positionen der Kosten der Unterkunft in Eigentum (KdU) gehören die Finanzierungskosten.[10] Notarkosten, wie sie anlässlich des Erwerbs einer Immobilie entstehen, fallen nicht unter den Begriff der Unterkunftskosten.[11] Ob eine Leibrentenzahlung an den Voreigentümer wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder einer Kaufpre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 6. Sonstige Unbilligkeitsgründe

Rz. 155 Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. f)–l) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG insbesondere weiter vor,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Herausgabe des Geschenks – Wiedererlangung der Schonvermögensqualität?

Rz. 452 In einer alten Entscheidung des BSG heißt es: "Einnahmen aus der Veräußerung von Erbschaftsgegenständen werden nicht zunächst für den Bezugsmonat zu Einkommen, sondern behalten den Charakter von Vermögen. Nichts anderes kann dann für evtl. Rückerstattungsansprüche des Klägers gegen seine Söhne nach §§ 528, 529 BGB gelten, die ohnedies gem. § 11 Nr. 1 AlhiV [756] nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Nießbrauch/Wohnungsrecht/Versorgungsrechte

Rz. 147 Zu den Nutzungsrechten, die in der Praxis häufiger zugewendet oder im Rahmen einer Zuwendung vorbehalten werden, gehören z.B. der Nießbrauch (§ 1059 BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 i.V.m. § 1092 BGB). Die Ausübung des Wohnungsrechtes durch den Bedürftigen selbst wirkt auf den sozialhilferechtlichen Leistungsanspruch wie folgt:mehr