Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Formalien

Rz. 511 Ausschlagung ist nach § 1942 BGB in einseitig amtsempfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Mit der Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft nach § 1953 BGB für den Ausschlagenden als nicht erfolgt. Sie hat den Verlust sowohl des Erbrechts als auch des Pflichtteilsrechts zur Folge. Die Ausschlagung ist nach § 1945 BGB form- und fristgebunden. Sie kann nur binnen sechs Woc...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Sozialhilfe im klassischen Sinn (SGB XII) ist die letzte Sozialleistung neben der Grundsicherung nach § 19 SGB II, "wenn sonst nichts mehr geht" und niemand mehr hilft. Der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist so zu prüfen, dass zunächst der Bedarf des Betroffenen zu ermitteln und in einem zweiten Schritt zu prüfen ist, inwieweit dieser durch anzurechnendes Einkommen...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Besondere Härte

Rz. 146 Fallbeispiel 65: Der Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung und Wohnungsrecht A war zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer eines Hausgrundstückes und eines unmittelbar angrenzenden unbebauten Grundstücks. Die Grundstücke hatte der Vater dem Kläger 1993 gegen Einräumung eines Wohnungsrechtes zu seinen Gunsten und zugunsten seiner Lebensgefährtin an einem Tei...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen

Rz. 73 Das VG München hatte am 17.3.2011 entschieden, dass die Ausschlagung eines Erbes durch einen Auszubildenden sittenwidrig nach § 138 BGB und also unbeachtlich sei.[61] Es könne deshalb dahinstehen, ob eine Erbausschlagung rechtsmissbräuchlich i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG sein könne, so dass der entsprechende Erbteil der Klägerin fiktiv anzurechnen wäre.[62] Rz. 74 D...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Vermögensverschonung IV: Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und besondere Härte (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II)

Rz. 143 § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 SGB II stellt darauf ab, dass als Vermögen diejenigen Sachen und Rechte nicht zu verwerten sind, deren Verwertung für den Betroffenen entweder offensichtlich unwirtschaftlich sind oder eine besondere Härte bedeuten würde. Die Prüfung dieser Ausnahmetatbestände erfordert grundsätzlich zunächst die Feststellung, in welcher Form und in welchem Zei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Schulden/Verbindlichkeiten

Rz. 60 Schulden sind – wie im SGB XII – auch im SGB II grundsätzlich vom Einkommen nicht abzugsfähig.[94] Sie reduzieren das anrechenbare Einkommen nicht. Auch Verbindlichkeiten beeinflussen ein Einkommenscharakter oder die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht. "Ein vertraglicher oder bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Schenkers führt regelmäßig ni...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schongrenzen abhängig von der Art der erbrachten Leistung

Rz. 128 Im SGB XII wird danach unterschieden, ob der Hilfebedürftige und seine Einsatzgemeinschaft Einkommen generell oder nach Zumutbarkeitskriterien einsetzen müssen. § 19 SGB XII differenziert dabei nach existentiellen Leistungen (genereller Einkommenseinsatz nach §§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII) und Hilfe in speziellen Lebenslagen (Einkommenseinsatz nach Zumutbarkeit nach § 1...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind

Rz. 111 Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Inwieweit sich hieraus gleichzeitig das Recht des bedürftigen Erben ergibt, die...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 232 Für den Kostenersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten ist Voraussetzung, dass die Leistungen, für die ein Ersatz geltend gemacht wird, rechtmäßig gewährt wurden, d.h. mit dem materiellen Recht in Einklang standen. "Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, der Gesetzessystematik, einer historischen Auslegung sowie nach dem Willen des Gesetzgebers."[377] H...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Der Verzicht durch einen nicht behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII

Rz. 496 In der Literatur wird zum Teil angenommen, dass eine generelle Anerkennung von Pflichtteilsverzichten Bedürftige allgemein nicht vollständig gesichert sei.[832] Nach einer anderen Ansicht wird eine Differenzierung innerhalb der Gruppe der Bezieher nachrangiger Leistungen abgelehnt.[833] Zwar ließen sich die Argumente des Familienlastenausgleichs bei Behinderung nicht...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Belastung einer Versicherung mit einem Verwertungsausschluss bis zum Ruhestand – § 168 Abs. 3 VVG

Rz. 236 Eine Lebensversicherung ist nach § 168 VVG für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode künd- und damit verwertbar. Für einen für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsvertrag gilt das nicht, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen hat. Das BSG verneint eine grundsätzli...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Sozialrechtliche Bedenken?

Rz. 494 Die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, vorhandenes Vermögen und vorhandenes Einkommen sozialhilferechtlich einzusetzen, greift der BGH mit seiner Entscheidung zum Pflichtteilsverzicht dem Grunde nicht an.[830] Er verweist das Problem der "Solidaritätsprovokation" vielmehr ins Sozialhilferecht und auf die sozialhilferechtlichen Möglichkeiten der §§ 26, 103 SGB XII, e...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Die Durchsetzung des Nachrangs durch Darlehensgewährung – § 24 SGB II

Rz. 160 Wie im SGB XII ist es auch im SGB II nicht zulässig, Leistungen generell und ganz allgemein zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Form eines Darlehens zu gewähren.[283] Die Möglichkeit der Darlehensgewährung stellt eine Begrenzung von Faktizitäts- und Gegenwärtigkeitsgrundsatz dar. Die Gewährung von Darlehen anstelle von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen soll – im...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 423 Dass ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB überleitungsfähig ist, ist völlig unbestritten. Er ist häufig assoziiert mit der Aufgabe von Rechtspositionen bzw. dem Erlass von Forderungen. Der Anspruch entsteht nicht erst durch die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe, sondern mit dem Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers, so dass das versche...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Hausgrundstück

Rz. 319 Zwei[548]- oder Mehrfamilienhäuser unterfallen dem Schutz von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII nicht. Dabei ist rechtlich irrelevant, dass ein Haus nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus bezeichnet wird.[549] Ein Haus ist nicht geschont, wennmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII – Grenzbetrag

Rz. 618 Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur ein einziges Mal vom Nachlass abzusetzen.[1006] Die "Bagatellgrenze" schützt keinen Mindestwert des Erbteils eines Miterben.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)

Rz. 6 Wenn einem Hilfebedürftigen Wohnraum zugewendet wird oder durch Erbfall zu Eigentum zufällt, ist für den Nutzen einer solchen Zuwendung entscheidend, ob der Begünstigte dieses Eigentum behalten darf (Schonvermögensprüfung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II) und bejahendenfalls, ob er sich die Nutzung und Unterhaltung einer solchen Immobilie auf Dauer überhaupt leisten ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Bausparverträge

Rz. 118 Nach Tz 28.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG gehören zu den Lasten u.a. diejenigen Verbindlichkeiten, die der auszubildenden Person als Rückforderung von Bausparprämien sowie durch die Nachversteuerung von Bausparbeiträgen erwachsen, weil Guthaben aus Bausparverträgen oder aus Anlageformen nach dem Vermögensbildungsgesetz nach Tz 29.3.3 der Allgemei...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / II. Der Vermögensbegriff (§ 139 SGB IX)

Rz. 10 Der Einsatz des Vermögens gem. § 139 SGB IX knüpft an das verwertbare Vermögen im Sinne von § 90 Abs. 1 SGB XII bzw. die Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 Nr. 1–8 SGB XII an. Insofern kann auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden. Das Barvermögen oder sonstige Geldwerte sind für den Bezug von Eingliederungshilfeleistungen bis zu einem Betrag von 150 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Die Endgültigkeit der Leistungsgewährung

Rz. 446 Da es bei § 93 SGB XII um die (Wieder-)herstellung des Nachrangs der Sozialhilfe geht, muss die Leistungsgewährung endgültig sein. Wird ein Vorschuss i.S.v. § 42 SGB I gewährt, mangelt es an der Endgültigkeit. Die Rechtsprechung hat bei einem Darlehen, das keine endgültige Leistung darstellt, anders entschieden, wenn Sozialhilfe im Wege eines Darlehens gewährt worden...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verwertung = Verstoß gegen die wirtschaftliche Vernunft

Rz. 134 Das BAföG untersteht dem Nachrangrundsatz. Die auszubildende Person soll keine staatlichen Hilfen unter Schonung des eigenen Vermögens erlangen.[127] Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. a) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG allerdings in den sog. "Verschleuderungsfällen" vor,mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Sterbegeld im Sinne von § 18 BeamtVG

Rz. 81 Das BVerwG hat entscheiden, dass es sich bei Sterbegeld i.S.d. § 18 BeamtVG (§ 122 BBG a.F.), soweit es dazu dient, die Kosten der Beerdigung und ggf. der letzten Krankheit des verstorbenen Beamten zu decken, um eine ausdrücklich anderweitig zweckbestimmte, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von einem hierzu verpflichteten oder ermächtigten Verwaltungsträger...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / f) Härte

Rz. 249 Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 34 SGB II ist abzusehen, soweit dies für den Hilfebedürftigen eine Härte bedeuten würde. Eine solche Härte kann dann vorliegen, wenn die Ersatzpflicht den Betroffenen künftig von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums abhängig machen würde. "Abzustellen ist insoweit allerdings nicht auf die aktuelle Hilfebedürf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Was wird in die Bewertung einbezogen?

Rz. 329 Grundsätzlich kommt es auf die Beurteilung des gesamten Objekts[574] an, wenn der Vermögensinhaber das Hausgrundstück selbst nutzt und keinen rechtlichen Grenzen einer uneingeschränkten tatsächlichen Nutzung der gesamten Wohnfläche des Hauses unterliegt. Einzubeziehen sind auch leerstehende Räume in einer Immobilie.[575] Rz. 330 Die Gesamtfläche ist auch dann heranzuz...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Wohnkosten

Rz. 12 Als zweites Element gehören zu den Unterkunftskosten die Wohnkosten.[19] Das sind alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung abzusetzen sind. Dazu gehören u.a. Schuldzinsen eines Finanzierungskredits, Betriebskosten wie bei Mietwohnungen, dauernde Lasten, Steuern auf Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträg...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / IV. Vermögensverschonung I: Tatsächliche/wirtschaftliche und rechtliche Unverwertbarkeit (§ 12 Abs. 1 SGB II)

Rz. 101 Der Begriff der Verwertbarkeit in § 12 SGB II ist – wie in § 90 SGB XII – ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen. Hinweis Wegen der nahezu identischen Inhalte zur Verwertbarkeit von Vermögen in SGB II und SGB XII wird ausdrücklich auf die Ausführungen zu § 90 SGB XII verwiesen; insbesonder...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Zahlung aus Sterbevierteljahr

Rz. 83 Nach § 46 SGB VI gibt es bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente den sog. Sterbevierteljahrbonus. Seine Behandlung als Schontatbestand ist streitig. Schon das BSG zur Arbeitslosenhilfe hat entschieden: Zitat "Etwas anderes gilt für den das Normalmaß übersteigenden Betrag der Witwen- oder Witwerrente; dieser sog. Sterbevierteljahresbonus enthält eine bestimmte, vom Ges...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Rechtsfolgen

Rz. 616 § 102 SGB XII ist auf Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch den oder die Erben gerichtet. Es geht um die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Es ist nicht erforderlich, dass der Sozialhilfebezug im Zehnjahreszeitraum bis zuletzt angedauert hat. Es kann auch um Sozialhilfe gehen, die "mittendrin" ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 30 Strukturprinzipien [29] prägen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis. Strukturprinzipien bezeichnen "die rechtlichen Bedingungen für die Leistung von Sozialhilfe und wirken damit zugleich als Leitlinien für die Rechtsanwendung und -auslegung."[30] Strukturprinzipien sind Wegweiser für die rechtliche Prüfung, vor allem im Rahmen eines Schlüssigkeitschecks des ge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Sonderschonbetrag für Bezieher von Hilfe zur Pflege – § 66a SGB XII

Rz. 342 Für Personen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege – §§ 61 ff. SGB XII) erhalten, gilt als Schonvermögensfreibetrag ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger un...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Einbeziehung Dritter

Rz. 548 Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Beschränkung auf Personen, mit denen man in Einsatzgemeinschaft lebt, findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit können auch völlig auße...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Einzelpositionen

Rz. 9 Die angemessenen Unterkunftskosten werden aus den Positionen ermittelt, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen.[7] Hinweis: Unterkunftskosten bei Angehörigen Verbilligte Wohnraumüberlassung durch Angehörige wird grundsätzlich bedarfssenkend und damit zumindest zur Minderung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verbrauchen/"Verprassen"

Rz. 169 Der vorzeitige Verbrauch und damit das "Verprassen" von zugeflossenen Einmaleinnahmen in Geld nennt die Rechtsprechung " eigenverantwortliche Verwendungsentscheidung ". Sie wurde bisher beim sozialwidrigen Handeln i.S.v. § 103 SGB XII bzw. § 34 SGB II oder bei § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II abgehandelt.[299] Das Jobcenter kann dort gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB II gegen Ansprü...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / IV. Was sind Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung?

Rz. 13 Eine Erbschaft, ein Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine unentgeltliche Zuwendung, sie alle sind im SGB IX im Grunde nach § 135 SGB IX für Eingliederungshilfeleistungen kein Einkommen mehr, sondern nach § 139 SGB IX Vermögen. Diese Leistungen gehören nicht zu den sieben Einkommensarten des § 2 Abs. 2 EStG, es sei denn aus der Art des Zuflusses ergäbe sich, ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Beispiel Erbanteil

Rz. 103 Ein Miterbe kann über seinen Erbanteil verfügen, ihn verkaufen und verpfänden. In der Praxis kommt dies so gut wie nicht vor. Eine Verwertung am allgemeinen Markt kommt daher eher nicht in Betracht, sondern allenfalls innerhalb der Erbengemeinschaft. Da die Miterben über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können, ist eine Verwertung bei dauerh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verzicht auf das Schonvermögen

Rz. 635 Fraglich ist, ob der Wert des Nachlasses nicht lebzeitig während oder nach der Leistungszeit zulässigerweise vermindert werden kann, um so die Erbenhaftung zu umgehen.[1051] Fallbeispiel 49: Die Wette auf den Tod Die Eheleute M und F, die ein gemeinsames Kind haben, überlegen angesichts einer drohenden Heimpflegebedürftigkeit der F, ob es nicht günstiger wäre, wenn da...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Probleme der Vermächtnislösung

Rz. 641 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung spielt eine weitere Rolle, wenn im Rahmen des Behinderten-/Bedürftigentestaments die Anordnung von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis gewählt wird. Die Vermächtnislösung gilt wegen der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung als nicht gesicherte Lösung.[1059] In der Literatur wird über die Eignung der Lösung heftig gestritten (siehe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verhältnis zu § 93 SGB XII

Rz. 614 Wenn eine Forderung vor dem Tod wirksam übergeleitet wurde, dann gehört sie nicht mehr zum Nachlass. § 102 SGB XII kann sich also darauf nicht mehr beziehen, soweit der Sozialhilfeträger damit Forderungen realisiert. Forderungen können nach der Rechtsprechung des BVerwG aber auch nach dem Tod noch übergeleitet werden, "denn aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Anhalt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich

Rz. 355 Ist eine Verwertungs-/Einsatzpflicht dem Grunde nach nicht ausgeschlossen, so muss doch immer noch geprüft werden, ob die Verwertung es Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist und deshalb eine Härte zu bejahen ist. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der durch die Verwertung zu erzielende Erlös in einem deutlichen Missverhältnis zum wirkli...mehr