Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 6. Das "Regress-Dreieck" schließt sich – der Übergang des Anspruchs nach § 33 SGB II

Rz. 200 Wenn die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang gegeben sind, so findet der gesetzliche Übergang des Anspruches auf den Sozialleistungsträger (§ 6d SGB II – Jobcenter) statt. Was der Übergang des Anspruches auf den Sozialhilfeträger bewirkt, ist wiederum zivilrechtlich geregelt. a) Der Anspruchsübergang Rz. 201 Nach § 412 BGB gelten für den gesetzlichen Forderungsüb...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Rechtsfolgen

Rz. 616 § 102 SGB XII ist auf Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch den oder die Erben gerichtet. Es geht um die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Es ist nicht erforderlich, dass der Sozialhilfebezug im Zehnjahreszeitraum bis zuletzt angedauert hat. Es kann auch um Sozialhilfe gehen, die "mittendrin" ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / C. Strukturprinzipien – Wegweiser für die Prüfung von Leistungsansprüchen und Sozialhilferegress

Rz. 30 Strukturprinzipien [29] prägen das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis. Strukturprinzipien bezeichnen "die rechtlichen Bedingungen für die Leistung von Sozialhilfe und wirken damit zugleich als Leitlinien für die Rechtsanwendung und -auslegung."[30] Strukturprinzipien sind Wegweiser für die rechtliche Prüfung, vor allem im Rahmen eines Schlüssigkeitschecks des ge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Einbeziehung Dritter

Rz. 548 Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Beschränkung auf Personen, mit denen man in Einsatzgemeinschaft lebt, findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit können auch völlig auße...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / IV. Was sind Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung?

Rz. 13 Eine Erbschaft, ein Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine unentgeltliche Zuwendung, sie alle sind im SGB IX im Grunde nach § 135 SGB IX für Eingliederungshilfeleistungen kein Einkommen mehr, sondern nach § 139 SGB IX Vermögen. Diese Leistungen gehören nicht zu den sieben Einkommensarten des § 2 Abs. 2 EStG, es sei denn aus der Art des Zuflusses ergäbe sich, ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Rückübertragung des Anspruchs und die Abtretung

Rz. 202 Nach § 33 Abs. 4 SGB II kann der Sozialhilfeträger den kraft Gesetzes übergegangenen Anspruch im Einvernehmen mit dem Leistungsempfänger auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten Anspruch dann wieder abtreten lassen. Um dem Einwand zu begegnen, die treuhänderische Rückerstattung sei nach § 32 Abs. 1 SGB I nichtig, weil s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Quasi-deliktischer Ausnahmetatbestand

Rz. 550 Das BVerwG hat den Kostenersatz auf einen "engen deliktsähnlichen Ausnahmetatbestand" begrenzt.[922] Er lehnt sich ausweislich der Gesetzesbegründung an das bisherige Sozialrecht, also an § 92a BSHG an. Dazu hatte die Rechtsprechung – quasi über den Wortlaut hinaus – einschränkende Voraussetzungen entwickelt, die das BSG übernommen hat.[923] Danach kommt eine Anwendu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Sonderschonbetrag für Bezieher von Hilfe zur Pflege – § 66a SGB XII

Rz. 342 Für Personen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege – §§ 61 ff. SGB XII) erhalten, gilt als Schonvermögensfreibetrag ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger un...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente?

Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. Nach § 2124 BGB t...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (2) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall vor dem Antragszeitraum eingetreten ist und die Einnahmen tatsächlich erst im Antragszeitraum zufließen? Oder: Kann aus Vermögen Einkommen werden?

Rz. 44 Fallbeispiel 55: Die Erbin und das Arbeitslosengeld II Erbfall war der 15.4.2017. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II stammt vom 15.8.2020. Die Tochter T (50 Jahre alt) erhält nach Auflösung der Erbengemeinschaft vom Testamentsvollstrecker am 1.9.2020 4.000 EUR. Das Jobcenter rechnet nach § 11 Abs. 3 SGB II den Zufluss als zu verteilendes Einmaleinkommen an. Richtig? Alt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Aktivlegitimation des Hilfeträgers für die Vergangenheit

Rz. 204 Soweit der Hilfeträger geleistet hat und der Anspruch auf ihn übergegangen ist, darf er nicht für eine länger zurückliegende Zeit als ab Zugang der Rechtswahrungsanzeige an den Schuldner aus übergegangenem Recht gegen den Drittschuldner vorgehen (§ 33 Abs. 3 S. 1 SGB II).mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Rz. 352 Zu den Härtefällen gehört die Ungleichbehandlung, die sich ergeben kann, wenn Ehegatten zum Teil dem Leistungssystem des SGB II und z.T. des SGB XII (gemischte Bedarfsgemeinschaft) angehören. Die Berechnung nach SGB XII darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das nach der Zielsetzung des SGB II geschont werden soll, gleichwohl zugunsten der dem SGB XII unterworfenen P...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Beispiel Erbanteil

Rz. 103 Ein Miterbe kann über seinen Erbanteil verfügen, ihn verkaufen und verpfänden. In der Praxis kommt dies so gut wie nicht vor. Eine Verwertung am allgemeinen Markt kommt daher eher nicht in Betracht, sondern allenfalls innerhalb der Erbengemeinschaft. Da die Miterben über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können, ist eine Verwertung bei dauerh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verzicht auf das Schonvermögen

Rz. 635 Fraglich ist, ob der Wert des Nachlasses nicht lebzeitig während oder nach der Leistungszeit zulässigerweise vermindert werden kann, um so die Erbenhaftung zu umgehen.[1051] Fallbeispiel 49: Die Wette auf den Tod Die Eheleute M und F, die ein gemeinsames Kind haben, überlegen angesichts einer drohenden Heimpflegebedürftigkeit der F, ob es nicht günstiger wäre, wenn da...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Erbschaft/Vermächtnis mit Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2209, 2211 BGB

Rz. 178 Behinderten-/Bedürftigentestamente – richtiger Bedürftigentestamente mit ihren unterschiedlichen bedürftigen Adressaten – bestehen in der Regel aus mehreren Gestaltungselementen, die sich wie "Schutzringe" um die Erbschaft/das Vermächtnis legen. Zu den Einzelheiten vgl. § 11 dieses Buches. Diese Wirkung entsteht durch das wesentliche Gestaltungselement, nämlich die D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Probleme der Vermächtnislösung

Rz. 641 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung spielt eine weitere Rolle, wenn im Rahmen des Behinderten-/Bedürftigentestaments die Anordnung von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis gewählt wird. Die Vermächtnislösung gilt wegen der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung als nicht gesicherte Lösung.[1059] In der Literatur wird über die Eignung der Lösung heftig gestritten (siehe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schuldhaftes Verhalten

Rz. 565 Das beanstandete Verhalten muss zusätzlich schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig sein. Es reicht also allenfalls ein Verhalten aus, das die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen hat und damit etwas missachtet wurde, was eigentlich jedem hätte einleuchten müssen. Schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig i.S.v. § 103 ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Gesamtbetrachtung

Rz. 142 Nicht jeder unangemessene Vermögensgegenstand ist in jedem Fall zu verwerten. Zum Abschluss bedarf es stets einer Prüfung und Gesamtbetrachtung aller Vermögensgegenstände und Vermögenswerte, bei der das verwertbare Vermögen des Hilfebedürftigen den Absetzungsbeträgen des § 12 Abs. 2 SGB II gegenübergestellt werden. "Denn andernfalls wäre ein Hilfebedürftiger gezwunge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Kein Schutz durch Testamentsvollstreckung

Rz. 285 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügungsbefugnis nicht für alle denkbaren Fälle aus[487] und führt auch nicht zwingend zur sozialhilferechtlichen Mittellosigkeit des Erben.[488] Der Verfügungsbeschränkung des Erben gem. § 2211 BGB unterliegen immer nur die Nachlassgegenstände, auf die sich die Testamentsvollstreckung (noch) bezieht. Rz. 286 Ob...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Familien- und Erbstücke – § 90 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII

Rz. 315 Durch eine Erbschaft erlangte Gegenstände sind grundsätzlich vorrangig zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen.[538] Bei den sozialhilferechtlich geschonten Familien- und Erbstücken kommen Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel in Betracht, deren Besitz für den Hilfesuchenden oder dessen Familie aus Gründen der Familientradition oder aus Gründ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 3. Exkurs: Abgrenzung von Eingliederungshilfe (SGB IX) und Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rz. 21 Besonders schwierig sind Fälle einzuschätzen, bei denen nicht von vorneherein klar ist, dass nur Leistungen der Eingliederungshilfe neben der existentiellen Hilfe benötigt werden. Das kann insbesondere in besonderen Wohnformen passieren, wenn ein Betroffener sowohl eingliederungshilfe- als auch pflegebedürftig ist. Ob jemand aufgrund seiner Behinderung Hilfe zur Pflege...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Darlehen (§ 140 Abs. 2 SGB IX)

Rz. 31 Das vorläufige Darlehen, das es in § 91 SGB XII gibt, ist in § 140 Abs. 2 SGB IX erhalten geblieben. Soweit für den Bedarf der nachfragenden Person verwertbares Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen haben, eine Härte bedeuten würde, soll die beantragte Lei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich

Rz. 355 Ist eine Verwertungs-/Einsatzpflicht dem Grunde nach nicht ausgeschlossen, so muss doch immer noch geprüft werden, ob die Verwertung es Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist und deshalb eine Härte zu bejahen ist. Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der durch die Verwertung zu erzielende Erlös in einem deutlichen Missverhältnis zum wirkli...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Miteigentumsanteil und Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 106 Auch die nicht erzwingbare Zustimmung der nichteinsatzverpflichteten Miteigentümer kann der Verwertung eines unangemessenen Hausgrundstücks entgegenstehen.[169] Entsprechendes gilt für andere Miteigentumsanteile.[170] Die theoretische Möglichkeit der Verwertung – z.B. in der Form der Teilungsversteigerung – ersetzt nicht die Feststellung der konkreten Verwertungsmögl...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / k) Exkurs: Die sozialrechtliche Erbenhaftung und das Behindertentestament

Rz. 639 Beim Behinderten-/Bedürftigentestament kann § 102 SGB XII dann eine bedeutsame Rolle spielen, wenn der Testamentsvollstrecker nicht alle Erbmittel, die er nach den Verwaltungsanordnungen des Erblassers gem. § 2216 Abs. 2 BGB für den Bedürftigen hätte ausgeben sollen, auch tatsächlich ausgegeben hat. aa) Die übrig gelassenen Erträge Rz. 640 Wie sich aus §§ 2111 Abs. 1 S...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die unechte Erbenhaftung – § 103 Abs. 2 SGB XII

Rz. 643 Ist der Bezieher nachrangiger Leistungen zum Kostenersatz verpflichtet, weil er sich schuldhaft bedürftig gemacht hat, so wirkt der Anspruch gegen ihn über seinen Tod hinaus. Die Verpflichtung zum Kostenersatz geht als Erblasserschuld auf den Erben über. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass dieser Anspruch schon zu Lebzeiten geltend gemacht worden ist.[1060] Der Erbe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / gg) Härte – § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII

Rz. 567 Nach § 103 Abs. 1 S. 3 SGB XII kann von der Heranziehung zum Kostenersatz abgesehen werden, soweit sie eine Härte bedeuten würde. Das Vorliegen einer Härte kann sich ("soweit") nicht nur auf den Umfang eines Kostenersatzanspruchs, sondern bereits auf die Frage seines Bestehens auswirken. Eine Härte liegt vor, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls von einer...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / D. Umfang der Ausbildungsförderung

Rz. 10 Zunächst muss bei der Anspruchsprüfung der gesetzlich festgelegte Bedarf ermittelt werden, der sich gem. § 11 Abs. 1 BAföG aus Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung zusammensetzt. Die genaue Höhe ist in den §§ 12 und 13 BAföG geregelt. Rz. 11 Auf den Bedarf werden nach § 11 Abs. 2 BAföG Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, dann das Einkommen – und nur das Ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Verminderung des Einkommens/Vermögens durch leichtfertiges oder unlauteres Verhalten 2 – Umwandlung in Schonvermögen/Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 578 Die Umwandlung eines verwertbaren Vermögens in Schonvermögen, z.B. durch Kauf einer angemessenen selbstbewohnten Immobilie, wird in der Literatur nicht als schädliche Verminderung des Vermögens bewertet, weil damit keine Vermögensminderung, sondern nur eine Vermögensumschichtung verbunden sei.[951] Formaljuristisch wird argumentiert, dass auch bei einer Ausschlagung ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Härtefallregelung

Rz. 30 Eine Härtefallregelung bei der Einkommensermittlung findet sich in § 25 Abs. 6 BAföG, der dazu dient, auf atypische Belastungssituationen einzugehen, um unbillige Härten zu vermeiden. Damit sind Härten gemeint, auf die das EStG in den §§ 33–33b (außergewöhnliche Belastungen) reagiert. Belastungen für behinderte Angehörige und besondere Betreuungskosten Alleinerziehend...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 6. Verwertung – ganz oder gar nicht?

Rz. 361 Wenn die Entscheidung für eine Härte gefallen ist, dann führt dies nicht zwingend zur vollständigen Freistellung des Vermögens von seiner Einsatz- oder Verwertungspflicht. § 90 Abs. 3 SGB XII steht unter dem Vorbehalt "soweit" der Einsatz oder die Verwertung eine Härte bedeuten würde.[623] Das BVerwG hat in diesem Vorbehalt auch die Möglichkeit gesehen, schon im Rahm...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Herausgabeansprüche aus Verwaltungsanordnungen und ordnungsgemäßer Verwaltung – § 2216 BGB

Rz. 293 Der Herausgabeanspruch des Erben/Vermächtnisnehmers gegenüber dem Testamentsvollstrecker resultiert mit der h.M. aus der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses nach § 2216 BGB und nach anderer Ansicht aus der Beschränkung des Testamentsvollstreckers nach § 2208 BGB. Schuldhafte Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers gegen die Pflicht zur ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden? – "bereite" Mittel

Rz. 64 Wenn feststeht, dass Zuwendungen qualitativ Einkommen sind und offenkundig ist, dass sie nicht per se dem Grunde nach zu den normativ bestimmten Schoneinkünften i.S.d. §§ 82 ff. SGB XII gehören, dann bedeutet das nicht gleichzeitig, dass dieses Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden kann. Seine Nichtberücksichtigung kann sich daraus ergeben, dass der Einsatz von ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / D. Wiederherstellung des Nachrangs durch Anspruchsübergang (§ 141 SGB IX)

Rz. 33 § 141 SGB IX regelt sodann einen Anspruchsübergang wie er in etwa dem bisherigen § 93 SGB XII entspricht. Der Unterscheid besteht darin, dass es keinen Anspruchsübergang für Ansprüche von Partnern gibt. Einbezogen sind allerdings Ansprüche, die ein nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner für die antragstellende Person gegen einen anderen hat.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Angemessenheit

Rz. 321 Die Angemessenheit nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII wird – anders als nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II [555] – mittels einer Vielzahl von Kriterien (Kombinationstheorie [556]), z.B.mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§ 11 SGB II)?

Rz. 28 Bis zum 1.8.2016 folgten SGB II und SGB XII für die Bestimmung von Einkommen gleichen Regeln. Das SGB XII versteht in § 82 SGB XII unter Einkommen heute immer noch Einnahmen in Geld und Geldeswert – und zwar gleich welcher Art und gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Das SGB II hat sich davon gelöst und ordnet Einnahmen in Geldeswert dem Vermögen zu. a) Einnahme...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 13. Erbschaftsteuererstattung

Rz. 185 "Zumindest in den Fällen, in denen im gleichen Jahr dem Erbschaftsteuerpflichtigen die zu Unrecht eingezogene Steuer wieder zurücküberwiesen wurde, handelt es sich nicht um im Kalenderjahr zusätzlich zugeflossenes Einkommen", so lautet eine Entscheidung des VG Aachen, die zum SGB VIII ergangen ist. Die Begründung lag darin, dass die Erbschaft vorher bereits Vermögen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Sozialhilferegress durch Herabsetzung der Leistungen und Aufrechnung nach § 26 SGB XII

Rz. 569 Ein Leistungsberechtigter, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll mit der Kürzung der Sozialhilfeleistungen sanktioniert werden. Das gilt nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII auch für Leistungsbezieher, d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Rechtsfolgen

Rz. 580 § 26 SGB XII ermöglicht die Herabsetzung "der Leistung" auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche. § 26 Abs. 2 SGB XII gibt dem Leistungsträger ferner das Recht zur Aufrechnung bei Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 103 und 104 SGB XII oder bei Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vo...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Wertermittlung Miteigentum-/Erbanteil

Rz. 125 Schwierig ist die Ermittlung des Verkehrswertes eines Miteigentums-/Miterbenanteils. Eine abschlagsfreie Berücksichtigung unter Berücksichtigung des quotalen Anteils kommt nur ausnahmsweise in Betracht.[217] Bei einer Immobilie soll grundsätzlich vom anteiligen Verkehrswert der Immobilie auszugehen sein. Wegen der eingeschränkten Nutzungs- und Veränderungsmöglichkeite...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Überblick

Rz. 158 Das Leistungsstörungsrecht des SGB II richtet sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der bestanden hätte, wenn das grundsätzlich vorhandene Einkommen bzw. Vermögen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden hätte, also ein "bereites" oder prognostisch "im Leistungszeitraum verwertbares Vermögen" gewesen wäre. Die Grundstruktur des Sozialhilferegresses im SGB II...mehr