Rz. 126

Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Buches liegt der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 7.1.2021 vor. Danach sollen auch vor dem Hintergrund der in 2020 und 2021 geltenden Corona-Sonderregeln auch der Vermögensschonbetrag und die geschonte Größe von selbstbewohntem Immobilienvermögen geändert werden. Es gelten die vorstehend zum Einkommen bereits erteilten Hinweise.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge