Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 5 Fortentwicklung des AsylbLG

Rz. 8 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde der Kreis der Leistungsberechtigten auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Personen, bei denen Abschiebungshindernisse bestehen, erweitert. Dabei wurden die sog. Flughafenfälle einbezogen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 25.8.1998 (BGBl....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 3 Literatur

Rz. 47 Atzler, Sozialhilfe für die Vergangenheit?, DVBl. 1992 S. 1481. Bieback, Kein Folgeantrag für neuen Bewilligungszeitraum bei Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jurisPR-SozR 8/2010 Anm. 2. Dillmann, Sozialhilfe und Verfahren – Ein nicht immer harmonisches Paar, DVP 2011 S. 90. Grieger, Die Bedarfsdeckung im Leistungsrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.4 Mitwirkungspflicht

Rz. 11 Abs. 4 bürdet dem Versicherten eine besondere Mitwirkungsverpflichtung auf. §§ 60 ff. SGB I gelten nicht, da es sich bei der Kontenklärung nicht um die Gewährung einer Sozialleistung handelt. Sinn der Mitwirkungspflicht ist es, den Versicherten in die Ermittlungen einzubeziehen, da er den relevanten und klärungsbedürftigen Sachverhalt am besten kennt und auch die notw...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.2 Aufgaben des Kooperationsausschusses

Rz. 11 Aufgaben des Kooperationsausschusses nach § 18b sind Koordination der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, Vereinbarung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, ohne dass dadurch die Zielvereinbarungen nach § 48b angetastet würden, Mögliche personelle Übersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / VII. Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst (§ 18 BetrAVG)

Rz. 401 Die Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erfolgt über Zusatzversorgungskassen, die regelmäßig als Pensionskassen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und zum anderen um eine Vielzahl kommunaler Zusatzversorgungskassen (Z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur Berechnung von Zeiten. Unberührt hiervon bleibt die Berechnung von Fristen, die lex specialis in § 26 SGB X, §§ 187 bis 193 BGB geregelt ist. Rz. 3 Abs. 1 regelt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Nach dem sog. "Monatsprinzip" ist damit der Kalendermonat die kle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt die Berechnungsmethode bei Ermittlung von Geldbeträgen fest. § 123 ist zwar im 2. Kapitel des SGB VI "Leistungen", 6. Abschnitt, 5. Unterabschnitt verortet, gilt aber nicht nur für das Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gemäß § 189 grundsätzlich auch für die im 4. Kapitel des SGB VI "Finanzierung" durchzuführenden Berechnung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 189 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 189 soll sicherstellen, dass im Beitragsrecht, insbesondere für die Ermittlung von relevanten Größen in Teilzeiträumen, nach den gleichen Berechnungsgrundlagen verfahren wird wie im Leistungsrecht. Eine vergleichbare Regelung bestand im alten Recht nicht; vielmehr wurde generell auf die beitragsrechtlichen Grundsätze der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 1400 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die im 2. Kapitel des SGB VI verorteten Berechnungsgrundsätze zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 121 bis 124) sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 19.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten, und zwar im 6. Abschnitt, 3. Unterabschnitt. Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde der 3. Unterabschnitt wegen der Einführung des Rentensplitting...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 91 Gemeinsa... / 2.1 Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Organisation des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die eigentlichen Aufgaben ergeben sich aus den materiellen Vorschriften des Leistungsrechts (vgl. auch Filges, in: jurisPK-SGB V, § 91 Rz. 23). Im systematischen Zusammenhang steht die Regelung mit § 91a und § 91b. Die eine Norm regelt die Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, die andere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der Vorschrift werden die Grundsätze der Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der humanen Krankenbehandlung noch einmal für alle Leistungserbringer zusammengefasst. Damit werden diese drei Prinzipien quasi vor die Klammer gezogen. In ihnen setzen sich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes einfach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.3 Wirtschaftlichkeit

Rz. 5 Das in §§ 2 und 12 für alle Leistungen der Krankenversicherung festgelegte Gebot der Wirtschaftlichkeit wird in § 70 für alle Krankenkassen und alle Leistungserbringer als Grundsatz vorgeschrieben. Alle Beteiligten, dazu zählt nach § 2 auch der Versicherte, sind für die Einhaltung dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes gleichermaßen verantwortlich. Leistungen, die nicht not...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.2 Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 9 Der Bund hat keine unmittelbare Aufsichtsfunktion gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern. Abs. 2 regelt eine Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Die Rechtsaufsicht betrifft die Gesetzmäßigkeit der obersten Landesbehörde als Aufsichtsstelle. Sie ist auf den Bereich beschränkt, in dem die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.2 Berechtigte Wünsche

Rz. 10 Der Rehabilitationsträger hat im Zusammenhang mit den Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistungen die Wünsche des betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung (§ 2 Abs. 1) zu erfüllen, wenn diese Wünsche berechtigt sind. Berechtigt sind die vom Leistungsberechtigten geäußerten Wünsche dann, wenn diesen keine Rechtsvorschrift entgegensteht und wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 2.1.1 Überblick

Rz. 6 Nach der BT-Drs. 14/5074, S. 100, die im Zusammenhang mit der inhaltlich fast identischen Vorgängervorschrift (§ 9 a. F.) ergangen ist, stellt § 8 Abs. 1 sicher, dass bei Auswahl und Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Vorstellungen/Wünschen des Menschen mit Behinderung entsprochen sowie auf persönliche und familiäre Bedürfnisse und Gegebenheiten Rücksich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 8 Wunsch- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 9, der bis auf leichte Veränderungen beim Sprachgebrauch inhaltlich dem heutigen § 8 entsp...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 52 Leistung... / 2.2.4.1 Berechnung der Rückforderung bei den Kosten der Krankenbehandlung

Rz. 17 In den Fällen des § 52 Abs. 1 und Abs. 2 hat sich der Versicherte in angemessener Höhe an den Kosten der Krankenbehandlung (§§ 27 bis 43) zu beteiligen. Der Gesetzgeber hat den Begriff "angemessene Kostenbeteiligung" gesetzlich nicht definiert. Daher haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in Ihrem GR vom 9.3.2007 zu § 52 SGB V, Tit. 5, bestimmt, dass bei der Ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Doering-Striening 2. Auflage 2022 904 Seiten, 89 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-079-0 Sieben Jahre nach der Erstauflage von "Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung" hat Dr. Gudrun Doering-Striening (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Essen) im Frühjahr 2022 die zweite, komplett überarbeitete Auflage ihres viel beachteten und zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 19 Benz, Der Anspruch des Versicherten auf berufliche Rehabilitation (Berufshilfe), WzS 1984 S. 225. ders., Zweifelsfragen bei qualifizierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (Dauer, Teilförderung, selbstgewählte Umschulung), BG 1992 S. 642. Bonnermann, Medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompaß 1981 S. 74. Deutscher Bundestag, BT-Drs. 15...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Diese Vorschrift hat grundsätzliche Bedeutung für das Leistungsrecht. Der Begriff und Inhalt der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung wird dabei wie im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 28 SGB V) bestimmt. Abs. 4 schafft die gesetzliche Grundlage für das sog. Durchgangsarztverfahren (D-Arztverfahren). Die Freiheit der Arztwahl wird eingeschränkt, soweit...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 2.1 Zeitpunkt

Rz. 3 Altes Recht kann nur angewendet werden, wenn der entsprechende Teilhabeantrag vor Inkrafttreten des RRG gestellt worden ist, wobei es auf den Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger oder aber bei den in § 16 SGB I genannten Stellen ankommt. Soweit die Antragstellung nicht erforderlich ist (etwa bei Rehabilitationsleistungen von Amts wegen mit Zustimmung des ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.2 Ausgangslage vor der Reform der Zusatzversorgung

Wie alle großen Alterssicherungssysteme hatte auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebliche Finanzierungsprobleme. So blieb die Anzahl der Beitragszahler nahezu gleich oder war bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen sogar stark rückläufig. Auf der anderen Seite war ein kontinuierlicher Anstieg des Rentnerbestands zu verzeichnen. Grund hierfür waren die g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 2.3 Kein Leistungsausschluss bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen

Rz. 8 Bei der Definition der "missbräuchlichen Inanspruchnahme von Krankenkassenleistungen" stellt sich die Frage, ob die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung missbräuchlich sein kann. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich in ihrem "Besprechungsergebnis v. 18./19.4.2007 zum Leistungsrechts des ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.2 Ausgangslage vor der Reform der Zusatzversorgung

Wie alle großen Alterssicherungssysteme hatte auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebliche Finanzierungsprobleme. So blieb die Anzahl der Beitragszahler nahezu gleich oder war bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen sogar stark rückläufig. Auf der anderen Seite war ein kontinuierlicher Anstieg des Rentnerbestands zu verzeichnen. Grund hierfür waren die g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2021, Genehmigungsbe... / 2 Aus den Gründen:

1. Der Klageantrag zu Ziffer II., dem das LG unter Ziffer 2. der Urteilsformel stattgegeben hat, ist zulässig gemäß § 258 ZPO. Diese Sichtweise ist schon deshalb geboten, weil es dem Kl. unter den Gesichtspunkten von effektivem Rechtsschutz und Prozessökonomie bei einem bereits begonnenen Versicherungsfall ermöglicht werden muss, seine Rechte frühzeitig zu wahren, ohne auf d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern in Kindertagespflege. Damit enthält sie kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffskompetenzen, um das Kindeswohl in der Kindertagespflege zu gewährleisten. Mit Kindertagespflege ist gemeint, dass das Kind außerhalb des Haushalts des Erz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Senderechte, Überlassung von

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Überlässt ein Verband/Verein einem Berichterstatter die Rechte zur Herstellung und Übertragung von Sportveranstaltungen (Sportaufnahmen), unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19% (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Anhang 5) ist nicht anwendbar. Werden aber die Sportaufnahmen anlässlich vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für Leistungsbezieher im SGB VIII

A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für sozialhilfebedürftige Leistungsbezieher in der Eingliederungshilfe des SGB IX (Bundesteilhabegesetz)

A. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1 Durch das neue Bundesteilhabegesetz[1] wurde die Eingliederungshilfe (früher §§ 53 ff. SGB XII) – und nur diese – aus dem allgemeinen "Fürsorgesystem" des SGB XII herausgeführt.[2] Das bedeutet, dass man bei volljährigen [3] behinderten Menschen die notwendigen Bedarfe konsequent aufteilt und entsprechenden Leistungen, G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall im Existenzsicherungsrecht der "gehobenen Sozialhilfe" (Kriegsopferfürsorge, BVG)

A. Leistungsrecht Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Leistungsrecht und Regress des Sozialleistungsträgers bei Schenkung und Erbfall für Leistungsbezieher im Wohngeldrecht

A. Einleitung Rz. 1 Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld nach § 1 Abs. 2 WoGG gibt es Rz. 2 Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist nach § 3 WoGG jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiele

aa) Tarifvertragliches Sterbegeld Rz. 80 Sterbegeld aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen ist nicht von einem Träger öffentlich-rechtlicher Verwaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht worden. Es handelt sich auch nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II. Nach der Rechtsprechung des BSG wäre für eine Privilegierung nach dieser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Fallbeispiele Einkommen – wie wird aus Einkommen gerechnet?

1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII) Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / I. Einkommen im SGB II (§ 11 SGB II)

1. Voraussetzungen und Prüfungsmöglichkeiten Rz. 24 Hilfebedürftig ist nach § 9 SGB II, wermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / E. Der Regress des Sozialleistungsträgers im SGB II

I. Überblick Rz. 158 Das Leistungsstörungsrecht des SGB II richtet sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der bestanden hätte, wenn das grundsätzlich vorhandene Einkommen bzw. Vermögen zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden hätte, also ein "bereites" oder prognostisch "im Leistungszeitraum verwertbares Vermögen" gewesen wäre. Die Grundstruktur des Sozialhilferegress...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Die "sozialhilfe"-rechtliche Seite des "Regress-Dreiecks"

a) Anspruchsübergang wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Rz. 190 Der gesetzliche Forderungsübergang erfolgt ausschließlich wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 19 ff. SGB II). Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind im 3. Kapitel des SGB II (§§ 19–29 SGB II) geregelt. Leistungen zur Sicherung des Lebensunter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / D. Bedürftigkeit und Schontatbestände des SGB XII bei Einkommen und Vermögen

I. Einleitung Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schonta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / XIII. Vermögensverschonung 4: Verschonung wegen Härte – § 90 Abs. 3 SGB XII

1. Tatbestandsprüfung Rz. 344 Wenn Vermögen nicht nach § 90 Abs. 1 oder 2 SGB XII aus der Einsatz- und Verwertungspflicht herausfällt, kann eine Schonung immer noch aus Härtegründen in Betracht kommen. § 90 Abs. 3 SGB XII fordert den Vermögenseinsatz oder die -verwertung nicht, soweit dies für den, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine unterhaltsberechtigten Angehör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) (Dauer-)Testamentsvollstreckung, §§ 2197 ff. BGB

aa) Grundsätzliches Rz. 279 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung – häufig angekoppelt an die Anordnung von Vorerbschaft/Nacherbschaft oder Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – wird ab und an als absolutes Verwertungshindernis im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand angesehen.[477] Das ist so nicht richtig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung weist dem Testamentsvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Einkommen im SGB XII – §§ 82 ff. SGB XII

1. Übersicht Rz. 49 Wer Zuflüsse aus Erbfall oder Schenkung oder Ansprüche aus einer selbst getätigten Schenkung hat, ist möglicherweise nicht bedürftig im Sinne des SGB XII. Es ist also zu prüfen, ob es sich um sozialhilferechtliches Einkommen und/oder Vermögen handelt, das aufgrund des Nachranggrundsatzes zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss. Mittel, die zufließen und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / E. Regress des Sozialhilfeträgers im SGB XII – Erscheinungsformen

I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Wiederherstellung des Nachrangs durch Überleitung nach § 93 SGB XII

1. Prüfungsschema Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilfer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Die zivilrechtliche Seite des "Regress-Dreiecks"

a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses Rz. 413 Die leistungsberechtigte Person muss Anspruchsinhaber des überzuleitenden Anspruchs sein. Aber nicht nur die Ansprüche des Leistungsberechtigten selbst, sondern auch solche, die sein Ehegatte, sein eingetragener Lebenspartner oder seine Eltern gegen einen Dritten haben, sind überleitungsfähig. Solche Ansprüche von Angehöri...mehr