Rz. 328
Zu den Angemessenheitskriterien gehört auch die Grundstücksfläche, die im Regelfall[572] mit folgenden Werten als angemessen angesehen wird:
▪ | bei einem Reihenhaus bis zu 250 qm |
▪ | bei einer Doppelhaushälfte/Reihenendhaus bis zu 350 qm |
▪ | bei einem freistehenden Haus bis zu 500 qm. |
Auch hier sind die Flächenangaben nicht "in Stein gemeißelt", sondern es entscheidet die Gesamtbeurteilung aller genannten Kriterien.[573]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen