Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.1.2 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 37 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit erfordert neben dem Vorliegen der Vermögensgegenstandseigenschaft die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.[1] Steuerrechtlich setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft aus dem Gesamthandsvermögen und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter zusammen. Das Gesamthandsvermögen besteht aus dem notwendigen Betriebsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalcontrolling / 6 Kostenvergleich Eigen-/Fremdpersonal

In Hochlohnländern wie Deutschland sind die Themen Lohn- und Lohnnebenkosten ein Dauerbrenner. Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Personalfragen sind in der Regel nachhaltig und kostspielig. Nicht quantifizierbare Faktoren wie keine Kündigungsfristen, keine Kosten im Falle von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft, kein Risiko im Hinblick auf Ausfälle durch Krankheit, Weiterb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korrespondenz zwischen HR u... / 5 Schreiben zur Probezeit

Die Probezeit beträgt üblicherweise sechs Monate, ist jedoch stets anhand des individuellen Arbeitsvertrags sowie geltender Tarifverträge zu prüfen. Während der Probezeit gilt gemäß § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei befristeten Verträgen oder Führungspositionen können abweichende Regelungen greifen. Praxis-Tipp Probezeitverlängerung ist demo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 3 Abs. 3 TVSöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Studierenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Abs. 3 betreffen sowohl den Ausbildungsteil als auch den Studienteil. 2.3.2.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 3 Abs. 3 Buchstabe b TVSöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kann,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.2 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVSöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Ausbildungs- und Studienvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVSöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 3 Abs. 2 TVSöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 22 Abs. 3 BBiG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich. Lediglich dann, wenn der Ausbildende mit seiner Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Obergrenze

Seit 1.7.2026 werden tatsächliche Aufwendungen, die mehr als 1,5x so hoch sind wie die abstrakt als angemessen geltenden Aufwendungen, nicht mehr als Bedarf anerkannt. Sofern die Überschreitung aber aus einer Verminderung der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft resultiert, wird ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt. Innerhalb der Karenzzeit können im Einzelfall a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.1.2 "Dürfen"

Das Erfordernis, eine Beschäftigung auch ausüben zu "dürfen", bezieht sich auf etwaige rechtliche Hindernisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen. Derartige, die Verfügbarkeit ausschließende Tatbestände sind z. B. gesetzliche Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Rechtliche Hinderungsgründe können aber auch für nichtdeutsche Antragsteller bestehen. Dies ist z. B. der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.2 Arbeitslosmeldung

Wie das Arbeitslosengeld wird auch das Teilarbeitslosengeld frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur (teil)arbeitslos gemeldet hat.[1] Unabhängig davon, muss der Arbeitnehmer sich nach Empfang der Kündigung nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend melden. Ist die Kündigungsfrist länger,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung und Betriebsaufgabe

Rn. 190 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen oder durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 2 Beschäftigungslosigkeit

Die Voraussetzung der Beschäftigungslosigkeit erfüllt, wer nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.[1] Das Gesetz stellt dabei auf einen leistungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff ab, der sich im Schutzinteresse der Arbeitnehmer vom beitrags- und arbeitsrechtlichen Beschäftigungsbegriff unterscheidet. Entscheidend für das Vorliegen von Beschäftigungslosigkeit ist danac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.1 Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Im Hinblick auf den betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gelten bei einer Änderungskündigung folgende Besonderheiten: Stimmt der Arbeitnehmer den geänderten Arbeitsbedingungen zu, die ihm mit der Änderungskündigung mitgeteilt werden, so kommt durch die Änderungskündigung eine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Das hat zur Folge, dass der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen und Rechtsfolgen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / Zusammenfassung

Überblick In der Praxis wird die Kündigungsschutzklage häufig mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung verbunden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung endet nämlich mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.3 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit der Begründung widersprechen, der betroffene Arbeitnehmer könne auf einem anderen freien Platz im Unternehmensbereich weiterbeschäftigt werden. Der Betriebsrat muss mitteilen, in welchem Bereich freie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Es reicht aus, wenn der Arbeitsplatz mit Ablauf der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.5 Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Weiterbeschäftigungsklage ist eine ohne weiteres zulässige sog. Leistungsklage. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Anders als bei dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 3.2 Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt: Nimmt der Arbeitnehmer nach einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, kann er nicht auf vorläufige Weiterbeschäftigung zu den ursprünglichen Bedingungen klagen. Es besteht also kein allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch. Der Vorbehalt hat die Wirkung, dass die geänderten Bedingungen zunächst bis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.6 Entbindungsantrag des Arbeitgebers und Folgekündigung

Nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitgeber sich auf Antrag durch das Arbeitsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung von der Beschäftigungspflicht entbinden lassen. Voraussetzung ist nach dieser Vorschrift, dass die Kündigungsschutzklage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder die Weiterbeschäftigung zu einer unzumutbaren wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterbeschäftigungsansprüc... / 4 Rückabwicklung des Beschäftigungsverhältnisses

Mit rechtskräftigem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsrechtsstreit steht fest, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich ununterbrochen und unverändert fortbestanden hat. Wurde er zwischenzeitlich weiterbeschäftigt, geschah das rückblickend durchgängig auf der Grundlage des Arbeitsvertrags. Für Ausfallzeiten wegen Urlaubs oder Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer Anspru...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3 Kündigungsfrist

Für die Prüfung, ob ein Arbeitsverhältnis vorzeitig im Sinne der Ruhensregelung beendet wurde, ist entscheidend, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der "ordentlichen Kündigung" und Sachverhalten mit einem "Ausschluss der ordentlichen Kündigung". 3.1 Ordentliche Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.2 Zeitlich unbegrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen, ist eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten maßgeblich. Die Berechnung dieser fiktiven Kündigungsfrist bezieht sich nicht auf einen bestimmten Endtermin (Monats- oder Quartalsende). Achtung Keine rückwirkenden Änderungen zulasten der Arbeitslosenversicherung m...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.4 Fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

In Ausnahmefällen sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vor, dass auch bei grundsätzlichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch eine fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist. Auch in diesen Fällen ist – im Interesse des Arbeitnehmers – für die Anwendung der Ruhensregelung von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den Ausschlu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 1 Ziel der Regelung

Wenn auch der Vorschrift in der Praxis häufig Widerstand entgegengesetzt wird, so ist es grundsätzlich aber normal, wenn man sich schon in der Kündigungsfrist um eine neue Beschäftigung bemüht. Dies ist auch eine Funktion der Kündigungsfrist. Je eher gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sich auch mit Hilfe der Agentur für Arbeit um eine neue Beschäftigu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, A...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3.2 Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer Kündigung

Anlass für die Prüfung, ob ein Beteiligungssachverhalt vorliegt, besteht für die Agentur für Arbeit regelmäßig auch dann, wenn eine Kündigung offensichtlich rechtswidrig war und der Arbeitnehmer finanzielle Vergünstigungen (z. B. eine Abfindung) beanspruchen kann. Offensichtliche Rechtswidrigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennen musste, da...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4 Ruhenszeitraum

Dem Ziel der Ruhensregelung entsprechend ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist geendet hätte.[1] Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist. Beim Fehlen einer solchen Kündigung beginnt sie mit dem Tag der Verei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / Zusammenfassung

Überblick Soll ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist beendet werden, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Im Falle anschließender Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers führt dies regelmäßig dazu, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Für die Dauer des Ruhenszeitraums ist der Betroffene darauf zu verweisen, seinen Lebensunterhalt und die Aufw...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.1 Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag mit Abfindung bei ansonsten drohender Arbeitgeberkündigung

Hat ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet, weil ihm andernfalls eine Arbeitgeberkündigung droht, liegt darin allein kein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe. Grundsätzlich reicht auch das Interesse an einer Abfindung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht aus. Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 2 Pflicht zur Arbeitsuche für Arbeitnehmer

Nach der Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als 3 Monate, ha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1.3 Sonstige Beteiligung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Ein Sperrzeitsachverhalt kann auch bei einer formalen Arbeitgeberkündigung vorliegen, wenn die Begleitumstände der Kündigung darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war, in Wahrheit also ein verdeckter Aufhebungsvertrag vorliegt. Ein solcher Beteiligungssachverhalt kann z. B. dann vorliegen, wenn der Arbeitslos...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.2 Fiktiver Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung

Der maßgebliche Bruttobetrag der Entlassungsentschädigung wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem gesetzlich bestimmten – fiktiven – Anteil für die Ermittlung des Ruhenszeitraums herangezogen. Dieser fiktive Entgeltanteil beträgt mindestens 25 % und höchstens 60 % der Entlassungsentschädigung. Die im Einzelfall maßgebliche Höhe des Prozentsatzes bestimmt sich nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Es gilt der Grundsatz der freien Rec...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3 Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, nur vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund Die rechtlichen Voraus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.2 Berufsaufgabe- bzw. Berufswechselkündigung

Die Aufgabe der Berufsausbildung bzw. Aufnahme einer neuen Berufsausbildung ist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ein die Kündigung des Auszubildenden rechtfertigender Grund. Dies dürfte gleichermaßen für die Kündigung nach § 16 Abs. 4 Buchstabe b TVAöD gelten, wobei die tarifliche Regelung andere Kündigungsgründe nicht ausschließt. Die 4-wöchige Kündigungsfrist des § 22 Abs. 2 Nr....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.2.1.5 Nebenabreden

Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 TVAöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages selbst nach § 2 Abs. 1 Satz 1 TVAöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner unter de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 3 Anwendbare Kündigungsfrist

Nach § 113 Satz 2 InsO muss bei der Kündigung in der Insolvenz eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende eingehalten werden, wenn nicht eine kürzere Frist greift. Diese Frist gilt auch dann, wenn in anderen Gesetzen, im Tarifvertrag oder einzelvertraglich längere Kündigungsfristen vorgesehen sind. Die Vorschrift ist auch auf Änderungskündigungen und Kündigungen befri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 5.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Während der Probezeit [1] gibt es keine Besonderheiten. Nach § 22 Abs. 1 BBiG kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann jedoch nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dem Auszubildenden nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Zu § 22 KO, der Vorgängerregelung von § 113 InsO, hatte das BAG[2] die Auffa...mehr