Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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§ 29 Kündigung / ff) Unterrichtung über Kündigungstermin und Kündigungsfrist

Rz. 107 Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, hat er dem Betriebsrat grds. die Kündigungsfrist mitzuteilen, mit der das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, § 102 BetrVG Rn 101). Das BAG erachtet die Kündigungsfrist als notwendiges Element der Interessenabwägung. Zudem kann der Betriebsrat aufgrund der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

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§ 29 Kündigung / 3. Kündigungsfrist in der Probezeit

Rz. 228 Das Gesetz enthält in § 622 Abs. 3 BGB eine Regelung der Kündigungsfristen während einer vereinbarten Probezeit. Während der Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ein Kündigungstermin ist dabei nicht einzuhalten. Die Kündigungsregelung für die Probezeit gilt in gleicher Weise...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IX. Kündigungsfristen/-termine

Rz. 662 Die Kündigungsfristen/-termine ergeben sich einheitlich für Arbeitnehmer und Angestellte aus § 622 BGB. Im Anstellungsvertrag finden sich dennoch – insofern an sich überflüssig – vielfach Formulierungen wie: Rz. 663 Muster 17.28: Kündigungsfristen/-termine Muster 17.28: Kündigungsfristen/-termine Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. oder Die Kündigungsfristen ri...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / IV. Kündigungsfristen und -termine im Insolvenzverfahren

Rz. 18 Insolvenzverwalter und Dienstverpflichteter (Arbeitnehmer) können ohne Rücksicht auf gesetzlich (§ 622 BGB), tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltende Kündigungsfristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (BAG v. 25.4.2007 – 6 AZR 622/06, AP § 113 InsO Nr. 12 = ZIP 2007, 1875; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 789 = ZInsO 2003, 480; BAG v. ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Tarifvertragliche Regelungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 22 Tarifliche Kündigungsfristen sind vielfach in der ersten Zeit der Beschäftigung kürzer als die gesetzlichen Grundkündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB – so beträgt diese z.B. im Baugewerbe im ersten Beschäftigungsjahr sechs Werktage (§ 11 Nr. 1.11. BRTV-Bau) – oder kürzer als die gesetzliche Probezeitkündigungsfrist – so beträgt diese z.B. in der Metall- und Elektroi...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / V. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 34 Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – 7 BGB bis hin zur Höchstkündigungsfrist von sieben Monaten zum Monatsende und bei Tarifgeltung (Tarifbindung kraft Organisationszugehörigkeit, Allgemeinverbindlicherklärung, Inbezugnahme) und evtl. bestehende abweichende Kündigungsfristen von sechs Monat...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Verlängerte Kündigungsfristen

Rz. 218 Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich gem. § 622 Abs. 2 BGB mit zunehmender Beschäftigungsdauer. Rz. 219 Die verlängerten Kündigungsfristen sind nach der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in dem Betrieb oder Unternehmen gestaffelt. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer, die für die Bestimmung der längeren Kündigungsfristen maßgebend sind, ...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Kündigungsfristen

Rz. 207 Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Zeitpunkt, zu dem sie wirksam wird. Der Sinn und Zweck dieser Frist ist u.a., dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Arbeitsplatz zu finden oder sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Rz. 208 Kündigungsfristen zählen zu den wesentlichen Arbeitsb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Einzelvertragliche Vereinbarungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 21 Ausnahmsweise zulässige, ggü. der gesetzlichen Grundkündigungsfrist kürzere Kündigungsfristen (bei Aushilfsarbeitsverhältnissen § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BGB oder in Kleinbetrieben § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB) gelten auch in der Insolvenz (Tschöpe/Fleddermann, ZInsO 2001, S. 455; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 97).mehr

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§ 16 Vertragstypen / (aa) Gesetzliche Kündigungsfristen

Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widerspricht der Rechtsprechung des BGH ...mehr

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§ 29 Kündigung / E. Kündigungsfristen und -termine

Rz. 204 Kündigungsfristen und -termine gehören begrifflich zur ordentlichen Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist zwar regelmäßig fristlos, muss es aber nicht notwendig sein. Sie kann auch mit einer sog. sozialen Auslauffrist ausgesprochen werden, bei der weder die gesetzlichen noch die tariflichen Kündigungsfristen und -termine zu beachten sind, sondern Frist und T...mehr

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§ 29 Kündigung / 4. Besondere Kündigungsfristen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen

Rz. 229 Weitere besondere Kündigungsfristen folgen aus anderen gesetzlichen Regelungen. Schwangere und Wöchnerinnen haben die Möglichkeit, ihr Arbeitsverhältnis gem. § 10 Abs. 1 MuSchG während der Schutzfrist nach der Entbindung und während der Schwangerschaft ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der Schutzfrist (§ 6 Abs. 1 MuSchG) zu kündigen. Die Kündigung muss dem Arbeitg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Einzelvertragliche Abweichungen

Rz. 249 Die Arbeitsvertragsparteien können in bestimmten Grenzen die Kündigungsfristen abweichend von § 622 Abs. 1 und 2 BGB regeln. Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Kündigungsfrist nur in den Fällen des § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 und 2 BGB vereinbart werden (vgl. dazu im Einzelnen Rdn 251 und Rdn 252). Die einzelvertragliche Vereinbarung...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Auslegung

Rz. 282 Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist nicht allein auf ihren Wortlaut abzustellen. Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 15; BAG v. 20.6.2013 – 6 AZR 805/11, Rn 14; vgl. auch B...mehr

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§ 29 Kündigung / VI. Fristbeginn bei Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 263 Der Arbeitsvertragsschluss und der vorgesehene Arbeitsbeginn fallen regelmäßig zeitlich auseinander. Im Zeitraum zwischen der Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn können Umstände eintreten, die den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber veranlassen, das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden zu wollen. In einem solchen Fall ist eine...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / j) Aufhebungsvereinbarung als Mittel der Probezeitverlängerung

Rz. 245 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber selbst am Ende einer sechsmonatigen Probezeit kein eindeutiges Bild darüber gewonnen hat, ob der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. In solchen Fällen ist es zwar möglich, die Probezeit durch eine Individualabrede mit dem Arbeitnehmer über die Dauer von sechs Monaten hinaus zu verlänge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (f) Koppelungsklauseln

Rz. 258 Nur dann beendet die Abberufung des Geschäftsführers – quasi automatisch – auch den Anstellungsvertrag, wenn der Bestand des Anstellungsvertrages mit der Organstellung wirksam vertraglich verknüpft ist (sog. Koppelungsklausel oder Gleichlaufklausel) bzw. wenn in der Abberufungserklärung zugleich die Erklärung der fristgemäßen oder außerordentlichen Kündigung des Gesc...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Probearbeitsverhältnis

Rz. 134 Eine Probezeit trägt dem praktischen Bedürfnis der Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in den ersten Monaten des Arbeitsverhältnisses, während der der Arbeitnehmer ohnehin noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber zu erproben, um bei "Nichtgefallen" das Arbeitsv...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / II. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 57 Fallen Abschluss des Arbeitsvertrages und vorgesehener Arbeitsbeginn zeitlich auseinander, stellt sich die Frage, ob der Arbeitsvertrag auch schon vor Arbeitsbeginn wieder gelöst werden kann. Einvernehmlich ist dies als Ausübung der Vertragsfreiheit jederzeit möglich. War das Arbeitsverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt, bestehen selbst gegen eine rückwirkende einv...mehr

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§ 29 Kündigung / IX. Fristen und Termine in Insolvenzverfahren

Rz. 280 Nach den früher geltenden Vorschriften der KO (§ 22 Abs. 1 S. 2 KO, § 9 Abs. 2 GesO) konnten Arbeitsverhältnisse im Konkurs oder in der Gesamtvollstreckung von jedem Teil jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Kündigungsfrist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Daran hat das neue Insolvenzrecht nur insoweit etwas geändert, als...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Kündigungstermine

Rz. 232 Unter dem Kündigungstermin versteht man den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses, also den Zeitpunkt, an dem die Kündigungsfrist abläuft. Ganz allgemein gilt für das Verhältnis von Kündigungsfristen zu Kündigungsterminen: Ordentliche Kündigungen sind – soweit gesetzlich oder tariflich vorgeschriebene bzw. einzelvertraglich vereinbarte Kündigungstermine beste...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 107 Im Fall einer betriebs- oder personenbedingten Kündigung sowie bei Verdachtskündigungen kann der gekündigte Arbeitnehmer unter Umständen einen Wiedereinstellungsanspruch haben. Ein Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wurde, kann nach der Rspr. des BAG einen Wiedereinstellungsanspruch, der seine Grundlage in § 611 BGB i.V.m. § 242 BGB findet (vgl. BAG v. 25.10...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Voraussetzungen

Rz. 147 Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG zunächst voraus, dass der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß innerhalb der vorgeschriebenen Frist widersprochen hat. Der Beschluss des Betriebsrates muss nach § 33 BetrVG ordnungsgemäß gefasst worden sein und den Voraussetzungen des § 102 Abs. 3 BetrVG entsprechen. Das Gesetz verlangt für die E...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / IV. Befristungen

Rz. 49 Keine nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses liegt in einer Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Ein sachlicher Grund ist nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien später den Beendigungstermin auf das En...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Umdeutung

Rz. 285 Wenn eine Kündigungserklärung nicht als Kündigung zum nächst zulässigen Termin ausgelegt werden kann, ist die Kündigung zu dem angegebenen Termin unwirksam und gem. § 140 BGB in eine Kündigung zum nächsten möglichen Termin umzudeuten (vgl. BAG [5. Senat] v. 1.9.2010 – 5 AZR 700/09, NZA 2010, 1409; BAG v. 18.4.1985, NZA 1986, Ascheid/Preis/Schmidt/Linck, § 622 BGB Rn ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Besonderheiten bei der fristlosen Kündigung

Rz. 402 Nach Maßgabe des § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund deren dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Grenzen der Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen

Rz. 997 Vertragsstrafenvereinbarungen, die die arbeitsvertragswidrige Nichterfüllung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers sanktionieren, benachteiligen diesen nicht generell unangemessen (BAG v. 4.3.2004 – 8 AZR 196/03, NZA 2004, 727, 733). Der Arbeitnehmer hat i.d.R. weder ein Interesse daran noch ein Recht, den Arbeitsvertrag zu brechen. Die Abreden zur Verhinderung der ve...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Wiedereinstellungsanspruch und Abfindungsvergleich

Rz. 1253 Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat, wenn er mit dem Arbeitgeber nach Ausspruch der Kündigung einen Abfindungsvergleich geschlossen hat. Das BAG erwägt, dass durch einen Abfindungsvergleich ein etwaiger Wiedereinstellungsanspruch wirksam ausgeschlossen worden sein kann (BAG v. 28.6.2000 – 7 AZR 940/98, NZA...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Außerordentliche Kündigung

Rz. 981 Die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes ist für die Dauer der Mitgliedschaft in dem betriebsverfassungsrechtlichen Gremium als außerordentliche Kündigung zulässig, allerdings dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich, § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 Abs. 1 BetrVG. Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes stets der vorherigen Zust...mehr

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§ 29 Kündigung / VII. Fristen und Termine bei Schwerbehinderten

Rz. 274 Das SchwbG v. 26.8.1986 (BGBl I, 1421, ber. 1550) ist durch Gesetz v. 19.6.2001 (BGBl I, 1046) aufgehoben und – soweit arbeitsrechtlich von Bedeutung – ohne inhaltliche Änderungen mit Wirkung v. 1.7.2001 in das SGB IX überführt worden. Am 1.1.2018 trat im Zuge der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes eine komplette Neufassung des SGB IX in Kraft. Bei der Entlassu...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Unzulässige Kündigungserschwerungen

Rz. 259 Nach § 622 Abs. 6 BGB ist es unzulässig, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung, die für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt, ist insoweit nach §§ 134, 139 BG...mehr

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§ 29 Kündigung / II. Rücknahme nach Klageerhebung

Rz. 60 In der Kündigungsschutzklage ist nicht die antizipierte Zustimmung des Arbeitnehmers zur Rücknahme der Kündigungserklärung durch den Arbeitgeber zu sehen (BAG v. 19.8.1992, AP, Nr. 9 zu § 9 KSchG 1969). Lehnt der Arbeitnehmer das Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Prozess ab, entfällt auch nicht sofort das allgemeine Rechtsschutzinteresse für die Künd...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 16 Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Tätigkeit bestehen in der Insolvenz keine Besonderheiten. Sofern nicht vertraglich das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können sowohl Insolvenzverwalter als auch Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme kündigen (vgl. BAG v. 23.2.2017 – 6 AZR 665/15, NZA 2017, 995; BAG v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Geltungsbereich

Rz. 694 Eine Sozialauswahl ist grds. bei allen betriebsbedingten Kündigungen durchzuführen. Dies gilt gem. § 2 S. 1 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen (BAG v. 18.10.1984, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl). Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Sozialauswahl nur bei einer ordentlichen Kündigung durchzuführen. Ist aber ausnahmsweise eine außerordentliche be...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Inhalt des Wiedereinstellungsanspruchs

Rz. 1250 Der Wiedereinstellungsanspruch ist auf die Wiederbegründung oder Fortsetzung des ursprünglich bestandenen Arbeitsverhältnisses gerichtet, nicht etwa auf die Rücknahme der Kündigung. Das alte Arbeitsverhältnis ist aufgrund wirksamer Kündigung beendet. Deshalb bedarf es einer neuen Vereinbarung über die Fortführung des bereits beendeten Arbeitsverhältnisses oder die N...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Kündigung in der Probezeit

Rz. 931 Das Berufsausbildungsverhältnis, § 10 Abs. 1 BBiG, beginnt mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat beträgt, § 20 BBiG. Diese Bestimmung ist zwingend. Es liegt zwar nach § 13 BBiG ein einheitliches Berufsausbildungsverhältnis vor, das aber kündigungsrechtlich unterschiedlich ausgestaltet ist. Rz. 932 Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vo...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / H. Annahme unter Vorbehalt

Rz. 55 Will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nur unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, muss er diesen Vorbehalt gem. § 2 S. 2 KSchG binnen der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung ggü. dem Arbeitgeber erklären. Setzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Tarifvertragliche Abweichungen

Rz. 240 Gem. § 622 Abs. 4 S. 1 BGB können durch Tarifvertrag Regelungen vereinbart werden, die von § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Die Tarifvertragsparteien können sowohl die Grundkündigungsfrist als auch die verlängerten Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer und die Kündigungstermine abändern. Dies kann auch zuungunsten der Arbeitnehmer geschehen. Insoweit ka...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Grundkündigungsfristen

Rz. 209 Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers (Arbeiters oder Angestellten) mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fünfzehnte oder der letzte Tag eines Monates ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Rz. 210 Hinweis Die Grundkündigungsfrist von vier ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / IV. Berechnungsbeispiel

Rz. 92 Gegen den Arbeitnehmer A, der seit 2004 im selben Betrieb arbeitet und 2017 mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, nach dem er eine Abfindung i.H.v. 36.000 EUR erhält, ist eine Sperrzeit von 12 Wochen festgestellt worden. A hatte bisher 5.400 EUR monatlich verdient. Ab wann kann A Arbeitslosengeld beanspruchen? Rz. 93 Wenn im v.g. Fall die Kündigu...mehr