Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.3.1 Die Tarifregelung zur Beschäftigungs- und Dienstzeit

§ 6 BMT-G II (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Die Beschäftigungszeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme der Arbeit; sie wird frühestens von der Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden müssen; ...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / aa) Ausschluss durch Anordnung des Erblassers, § 2044 BGB

Rz. 216 Die Möglichkeit eines Erben gem. § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, ist häufig vom Erblasser unerwünscht. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung gerichtet. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser jedoch die Möglichkeit gegeben, hier gestaltend einzugreifen. Das bloße Teilungsverbot nach § 2044 BGB ist eine Teilun...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses

Tz. 818 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen oder bei Liquidation der GmbH Abfindungen an den ausscheidenden Ges-GF wegen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt, ist zu prüfen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten in der gleichen Situation ebenfalls eine Abfindung zugesagt hätte. Ein...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Kündigung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 490 Durch § 2226 BGB wird dem Testamentsvollstrecker ermöglicht, jederzeit eine Kündigung auszusprechen. Der Erblasser kann diesen Schritt durch ein Verbot in der letztwilligen Verfügung nicht verhindern. Wohl aber kann er etwaige Zuwendungen an den Testamentsvollstrecker unter der auflösenden Bedingung von der Nichtausübung des Kündigungsrechts abhängig machen. Rz. 491 H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.5 Vertragsänderungen

Tz. 1172 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) angemessen war. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit günstiger oder ungünstiger als erwarte...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Umsatzpacht

Tz. 1334 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Gerade bei der Verpachtung eines ganzen Betriebs an eine Betriebs-GmbH werden oftmals auch umsatzabhängige Pachtzinsen vereinbart. Diese sind – anders als umsatzabhängige GF-Vergütungen – grds zulässig; s Urt des BFH v 29.10.1974 (BStBl II 1975, 366). Demggü dürfte eine Umsatzpacht bei der Überlassung einzelner materieller WG (Grundstücke, ...mehr

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Beschäftigungszeit / 5 Die Berechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen

Nach dem TVöD haben grundsätzlich nur die bis zum Eintritt des Ereignisses erreichten vollen Beschäftigungsjahre Bedeutung (vgl. z. B. § 34 Abs. 1 – Kündigungsfristen, § 23 Abs. 2 – Jubiläumsgeld). Wurde die Beschäftigungszeit z. B. durch einen Sonderurlaub unterbrochen, so ist die Beschäftigungszeit tageweise zu berechnen. Der erste und letzte Tag der Beschäftigungszeit wird ...mehr

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Beschäftigungszeit / 1 Einleitung

Beschäftigungszeit ist grundsätzlich die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen werden für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss und das Jubiläumsgeld auch Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 TVöD). Der TVöD unterscheidet – entgegen ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.1 Vorbemerkung

Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TVöD. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von den beamtenrechtl...mehr

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Beschäftigungszeit / 3 Die Bedeutung der Beschäftigungszeit nach dem TVöD

Die Beschäftigungszeit hat im TVöD Bedeutung für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die Zahlung des Jubiläumsgelds und die Dauer der Kündigungsfristen und im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) im Bereich des Bundes nach § 3 des Digitalisierungstarifvertrags – Entgeltsicherung – auf die Dynamisierung der persönlichen Zulage b...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.3 Wechsel zwischen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern

Nach § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD werden "bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" die Vorzeiten als Beschäftigungszeit anerkannt. Bezüglich der Definition des Begriffs "Wechsel" wird auf die Ausführungen oben, Ziffer 2.2.2.2, verwiesen. Wichtig Aufgrund der Formulierung "… Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber" greift die Besti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Bauen auf fremdem Grund und Boden

Tz. 997 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges auf dem Grundstück ihres Gesellschafters ein Gebäude, ist in diesem Vorgang noch keine vGA zu sehen; s Urt des BFH v 30.07.1997 (BStBl II 1998, 402). Die von der Gesellschaft aufgewendeten HK sind nämlich in ihrer Bil grds zu aktivieren und bilanziell wie ein materielles WG zu behandeln. UU liegt bei Bauen auf fremdem ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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Vorräte / 3 Ansatz von Vorräten

IAS 2 "Vorräte" befasst sich anders als etwa IAS 16 "Sachanlagen" nicht mit dem Ansatz, sondern geht nach den Definitionen gleich zum Bewertungsaspekt über. Angesichts dieser Regelabstinenz gelten zunächst die allgemeinen Regeln des Conceptual Framework, insbesondere nach dem substance-over-form-Prinzip das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums. Als typische Anwendungsfälle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Berechnung der Fristen

Rz. 7 Für die Berechnung der Dauer der Elternzeit gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB.[1] Wird die Elternzeit von einem Berechtigten in vollem Umfang in Anspruch genommen, so endet die Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG i. d. R. an dem Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Das Kind wurde am 12.5.2020 geboren und vollendet so mit Ablauf de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Bei § 19 handelt es sich nicht nur um die Regelung einer besonderen Kündigungsfrist, die im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit einzuhalten ist, die Vorschrift gewährt dem elternzeitberechtigten Arbeitnehmer vielmehr ein fristgebundenes Sonderkündigungsrecht. [1] Dabei kommt der Regelung eine doppelte Zweckrichtung zu: Zum einen wird dem I...mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 5 Kündigungsrecht des Mieters bei verweigerter Untermieterlaubnis

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.[1] Für das gesetzliche Kündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Mieter eine angemessene Überlegungsfrist zu[2]; di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Rechtsfolgen der Sonderkündigung

Rz. 13 Die Rechtsfolgen der Sonderkündigung nach § 19 unterscheiden sich nicht von denen jeder anderen Kündigung. Bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis endgültig zum Ablauf der Elternzeit. Daher ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsplatz anderweitig zu besetzen, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht kein gesetzlicher Wiedereinstell...mehr

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Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 3.2 Ersatzmieter

Hinweis Grundsätzlich kein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag bei kurzer, gesetzlicher Kündigungsfrist Die normale, d. h. gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat der Mieter auch bei den o. g. wichtigen Gründen einzuhalten. Er hat in der Regel keinen Anspruch darauf, dass diese Frist verkürzt wird. Die Frage des Ersatzmieters stellt sich daher in der Praxis nur in zwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Keine Angabe von Kündigungsgründen

Rz. 6 Die Motivation des Arbeitnehmers für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts des § 19 ist letztlich gleichgültig. Der Gesetzgeber sah davon ab, bestimmte Gründe in Zusammenhang mit der Kindererziehung als Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechts vorzuschreiben. Der Arbeitnehmer muss die Gründe für die Kündigung daher dem Arbeitgeber auch auf Verlangen nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 1 Zustandekommen durch Vereinbarung

Ein Mietaufhebungsvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien darin einig sind, dass ein unbefristeter Mietvertrag nicht im Wege der Kündigung, sondern im Wege der vertraglichen Einigung aufgehoben werden soll, oder dass ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit enden soll, oder dass der Mieter nach vorangegangener Kündigung vor Ablauf der Kündigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigung / 2.4 Freistellung des Arbeitnehmers vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer von ihrer Arbeit freigestellt werden, obwohl das (arbeits)rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses noch gar nicht erreicht ist. Die Auswirkungen auf die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung sind dabei – je nach Vereinbarung und Sachverhalt – unterschiedlich. Freistellung von der Arbeitsleistung Hat der Arbeitgeber ein "Rüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarf – Vorratskündig... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall kündigte der Vermieter mit Schreiben vom 25.1.2021 das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs für die Tochter zum 31.1.2022, obwohl die Tochter in die Wohnung nach eigener Darstellung frühestens zum 1.10.2022 einziehen wollte. Zur Begründung der frühen Kündigung führte der Vermieter aus, es sei absehbar, dass der Mieter seiner Pflicht zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Den AGB widersprechende Individualvereinbarungen

Rz. 6 Ziel der gesetzlichen Regelung ist, der individuellen Vertragsabrede volle Geltung zu verschaffen und sie nicht durch AGB konterkarieren zu lassen. Daher wird von der individuellen Vertragsabrede kraft § 305b BGB nicht nur eine AGB-Bestimmung verdrängt, die gerade auf das Gegenteil des individualvertraglich Geregelten abzielt, sondern auch solche Bestimmungen, die mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Ausfallzeit, Urlaubsanspruch und Vergütung

Rz. 34 Während des Arbeitsausfalls infolge des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs aufgrund oder für die Dauer der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.[1] Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen und Gründen der Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 1.2 Anwendbarkeitsvoraussetzung: Erfüllung Wartezeit

Weitere Voraussetzung für das Eintreten des Kündigungsschutzes ist ein mehr als 6-monatiger Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Abgehoben wird hierbei auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses, nicht darauf, ob der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums auch tatsächlich gearbeitet hat. Somit genießt auch ein Arbeitnehmer Kündigu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Der Kammertermin

Die Kammer des Arbeitsgerichts besteht aus dem Vorsitzenden als Berufsrichter und 2 Laienrichtern. Die Laienrichter sind ehrenamtliche Richter und werden aus den Kreisen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden im Falle eines Urteils gleichrangig mit. In der Kammerverhandlung wird meist nochmals eine gütliche Einigung vom Vorsitzende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutzverfahren: ... / 1 Die Klagefrist im Kündigungsschutzverfahren

Zum 1.1.2004 wurde eine einheitliche Frist von 3 Wochen für die gerichtliche Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung eingeführt.[1] Bislang musste ein Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochenfrist lediglich Gründe, die im Rahmen von § 1 KSchG zur Unwirksamkeit einer Kündigung geführt haben, geltend machen. Die einheitliche Klagefrist von 3 Wochen gilt nun für alle K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 2 Schutz bei außerordentlicher Kündigung

Zu den Kündigungsbeschränkungen bei fristloser Kündigung ist Folgendes anzumerken: Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, können die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung genauso wie die Rechtsunwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nur durch Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.9 Beendigung des Vertrags

Abschließend sollten auch noch die Modalitäten der Beendigung des Überlassungsvertrages einer vertraglichen Regelung zugeführt werden. Eine solche könnte folgendermaßen lauten: Zitat Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen (oder: von einem Monat zum Monatsende) zu kündigen. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit; die Parteien des Üb...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-4 Folgebetrag

B1-4.1 Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. B1-4.2 Verzug und Schadensersatz Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsfrist

Rz. 7 Nach § 580 können Vermieter und Erbe die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist innerhalb eines Monats, nachdem sie von dem Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, aussprechen. Auf die Kenntnis von der Erbenstellung bzw. der Person des Erben kommt es zwar nach dem Wortlaut des § 580 nicht an; diese Kenntnis ist aber für den Fristenlauf notwendig, damit der E...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 580a Kündigungsfristen

1 Anwendungsbereich Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden grds. mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 54...mehr