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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 242 BGB ... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Prof. Dr. Malte Kramme
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Rn 49

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser Ausformung des Verbots unzulässiger Rechtsausübung sind auch die Fälle des § 226 (s § 226 Rn 1) sowie diejenigen einer Pflicht zur sofortigen Rückgewähr, ›dolo agit qui petit quod statim redditurus est‹, erfasst. Letzterer greift etwa dann ein, wenn sich der Architekt zur Berechnung des Honorars auch auf solche anrechenbare Kosten stützt, die er durch eine Fehlplanung selbst verursacht hat (BGH NZBau 12, 298 [BGH 09.02.2012 - VII ZR 31/11] Rz 17), wenn sich ein ArbG auf den Wegfall des Arbeitsplatzes (§ 275 I) beruft, in der Folge aber aus §§ 280 I, III, 283 die Weiterbeschäftigung schuldet (BAG NZA 18, 1071 [BAG 26.04.2018 - 3 AZR 738/16]) oder wenn ein erfolgreicher Bieter Grundbuchberichtigung fordert, obwohl er den Zuschlag sittenwidrig erlangt hat und daher gem § 826 Rückübereignung schuldet (BGH NJW 19, 3638 [BGH 22.02.2019 - V ZR 244/17] Rz 24 ff). Auf diesen Einwand kann sich auch eine Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) stützen (BGH NJW 15, 955 [BGH 04.12.2014 - VII ZR 4/13] Rz 40). Gesetzliche Ausprägungen dieses Grundsatzes finden sich in §§ 273, 387 (s § 273 Rn 2, § 387 Rn 24). Teilw kann sogar die Möglichkeit der Ver- oder Aufrechnung die Berufung auf die Nichterfüllung treuwidrig sein lassen (Frankf VersR 06, 537). Auch der Rechtsgedanke der Vorteilsausgleichung wird idS aus § 242 abgeleitet (BGHZ 30, 29, 30 ff; BGH NJW 07, 2697; 08, 3359; NJW-RR 22, 1033 Rz 18). Entspr gilt für den Aussc...

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