Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.3 Inhalt der Hausarztzentrierten Versorgung

Rz. 26 Die 4 in Abs. 2 enthaltenen Anforderungsbeispiele normieren den besonders qualifizierten Hausarzt und zielen auf die Verbesserung der Pharmakotherapie, den Einsatz wissenschaftlich begründeter und zugleich praxiserprobter Behandlungsleitlinien für die hausärztliche Versorgung, die Konzentration der ärztlichen Fortbildung auf hausarzttypische Problemfelder sowie auf di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.2.9 Beendigung der Teilnahme des Hausarztes

Rz. 40 Der Hausarzt kann seine Teilnahme an der HzV mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband e. V. kündigen. Sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die lange Frist ist notwendig, weil z. B. die Krankenkasse ihren Versicherten die Wahl lassen muss, sich einen anderen besonders qualifizierten Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Am 30. Juni ist Sendeschluss: Dann gibt's freie Wahl fürs Mieter-TV!

Was bisher gilt: Mieter mussten es hinnehmen, dass ihr Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss bindet – und die monatlichen Kosten fürs Nutzen und den Betrieb der Breitbandnetze mit ihnen abrechnet. Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts" (kurz TKMoG) ist diese Praxis seit 1.12.202...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Verhandlung des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber

Rz. 9 Der Betriebsrat oder der Personalausschuss (§§ 27 Abs. 2 Satz 2, 28 BetrVG) fassen über den Einspruch einen Beschluss (§ 33 BetrVG). Dieser kann auch von früheren Stellungnahmen zur Kündigung, z. B. von einer Stellungnahme, die der Betriebsrat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG abgegeben hat, abweichen. Vor allem kann der Betriebsrat neue Umstände b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Aufwendungsersatz

Rz. 1 Voraussetzung für den Aufwendungsersatzanspruch nach § 539 ist zunächst, dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist; denn nur der Mieter als berechtigter Besitzer gegenüber dem Vermieter hat Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen auf die Mietsache. Ist der Mieter gleichzeitig Miteigentümer der Mietsache, ist entscheidend, im Rahmen welchen Rechtsverhältnisses (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 3.2.1 Kriterien zur Einordnung von Genussrechtskapital als bilanzielles Eigen- oder Fremdkapital

Rz. 40 Einleitende Bemerkungen Hinsichtlich der Abbildung von kapitalersetzenden Genussrechten enthält die Stellungnahme HFA 1/1994 keine Vorgaben. Sie bezieht sich vielmehr ausschließlich auf diejenigen Genussrechte, die bei der emittierenden Gesellschaft eine Kapitalzuführung darstellen. In solchen Fällen ist das bereitgestellte Genussrechtskapital in Abhängigkeit von der j...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.2 Anfechtung

Die unwahre Beantwortung einer in einem Einstellungsfragebogen zulässigerweise gestellten Frage ist eine arglistige Täuschung und berechtigt daher zur Anfechtung.[1] Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Einstellung und den Folgen falscher Angaben des Bewerbers Einstellung von Arbeitnehmern. Wegen gesundheitlicher Mängel kann die Anfechtung begründet sein, wenn dem Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.7 Kündigungsrechte

Rz. 28 Vorbemerkungen Hinsichtlich der Einräumung von Kündigungsrechten kann zum einen zunächst einmal auf die vertragliche Gewährung von Kündigungsrechten vollständig verzichtet werden. Das jeweilige Genussrecht ist dann unkündbar. Der Genussrechtsvertrag endet in einem solchen Fall entweder durch den Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch die Auflösung der emittieren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1 Geltungsbereich

Rz. 25 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Datenschutzbeauftragten ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Satz 2 BDSG). 4.1.1 Persönlicher Geltungsbereich Rz. 26 Bereits aus dem Wortlaut ("Kündigung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.2 Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 1 BGB)

Rz. 34 Eine Kündigung gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten, dessen Bestellung gesetzlich verpflichtend ist, ist im zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 3.2 Aus wichtigem Grund

Rz. 15 Das Arbeitgeberunternehmen kann die Bestellung des Datenschutzbeauftragten analog § 626 BGB widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG); dies gilt nach § 38 Abs. 2 BDSG bei nicht öffentlichen Stellen (wie Privatunternehmen) aber nur, wenn die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist (nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO bzw. Art. 37 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 10 Die zuständige Agentur für Arbeit kann auf ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers [1] die Sperrfrist verkürzen, indem sie nach § 18 Abs. 1 KSchG ihre Zustimmung erteilt, dass die Entlassung vor Ablauf der regelmäßigen Sperrfrist von einem Monat wirksam wird. Die Zustimmung kann auch rückwirkend bis zum Tage der Antragstellung erteilt werden (§ 18 Abs. 1 Halbsatz 2 KSch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Freifrist (Abs. 4)

Rz. 20 Die in § 18 Abs. 4 geregelte Freifrist von 90 Tagen schließt sich unmittelbar an das Ende der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG an. Nach der gesetzlichen Regelung bedarf es einer erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zulässig sind, "durchgeführt" werden. W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Möblierter Wohnraum / 3.3 Kündigungsfristen

Auch bei den Kündigungsfristen hat das Mietrechtsreformgesetz für möblierten Wohnraum eine Änderung gebracht. Gemäß § 573c Abs. 3 BGB ist eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. Eine zum Nachteil des Mieters hiervon abweichende Vereinbarung ist unwirksam.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitmietvertrag / 1.2 Kündigungsausschlussvereinbarung bzw. Kündigungsverzicht

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter von Wohnraum können ein Interesse daran haben, dass das Mietverhältnis bestimmte Zeit andauert. Der Vermieter will sich nicht in kurzer Zeit wieder einen neuen Mieter suchen müssen, der Mieter will eine Sicherheit, dass er für eine gewisse Zeit nicht mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen braucht. Seit dem 1.9.2001 ist ein einfach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitmietvertrag / 3 Einfacher Zeitmietvertrag nach altem Recht

In vor dem 1.9.2001 geschlossenen Verträgen finden sich oft Klauseln wie "Das Mietverhältnis wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, falls es nicht gekündigt wird". Fraglich ist, ob in diesen Fällen die Verlängerung, soweit sie nach dem 1.9.2001 eintritt, wirksam ist oder nicht, ob sich also diese Verträge automatisch in ein Mietv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitmietvertrag / 2.4 Kündigung des Zeitmietvertrags

Auch Zeitmietverträge können außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.[1] Eine solche außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist an einigen Stellen im Gesetz zugelassen.[2] Berechtigtes Interesse Der Vermieter kann auch bei der außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist grundsätzlich nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 3 Sonstiges

Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer enthält zudem Vorschriften über Arbeitsausfall infolge ungünstiger Witterung, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Lohnberechnung, Erschwerniszuschläge, Auswärtsbeschäftigung, Freistellung zu Arbeitsgemeinschaften und Kündigungsfristen. 3.1 Ausschlussfristen Alle beide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2.2 Ordentliche Kündigung durch den Studierenden

Das Recht der ordentlichen Kündigung steht nach § 4 Abs. 3 Buchstabe b) TVHöD nur dem Studierenden zu. Ein die Kündigung des Studierenden rechtfertigender Grund kann z. B. die Aufgabe des Studiums bzw. die Aufnahme einer neuen Ausbildung sein. Für die Berechnung der 4-wöchigen Kündigungsfrist gelten die §§ 186 ff. BGB. Da sich der Kündigende grundsätzlich frei entscheiden kan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.2 Kündigung nach der Probezeit, § 4 Abs. 3 TVHöD

Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden von beiden Seiten aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (Buchst. a), nur von der studierenden Person mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (Buchst. b). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 39 Abs. 1 HebG). Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund (Buchst. a) is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.1 Kündigung während der Probezeit, § 4 Abs. 2 TVHöD

Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Möglichkeit gilt sowohl für die verantwortliche Praxiseinrichtung als auch für den Studierenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (vgl. § 39 Abs. 1 HebG), die Angabe von Kündigungsgründen ist jedoch nicht erforderlich (Ausnahme siehe Ziffer 2.4.2.2)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.2 Nebenabreden

Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 TVHöD sind Nebenabreden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Gegensatz zum Abschluss des Studienvertrages selbst nach § 3 Abs. 1 Satz 1 TVHöD handelt es sich bei dieser Formvorschrift um ein konstitutives Schriftformerfordernis, auf das § 126 BGB anwendbar ist. Schriftform heißt: Unterschrift beider Vertragspartner unter demselben Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.1 Entstehen und Fälligkeit von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 4 Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG mit Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten. Wann Teilurlaubsansprüche entstehen, ist im Gesetz nicht geregelt und umstritten. Dabei geht es entscheidend darum, wann der Arbeitgeber einen geltend gemachten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu erfüllen hat. Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.5 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c

Rz. 26 § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG kommt bei Vorliegen von 2 kumulativen Voraussetzungen zur Anwendung: Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit und Ausscheiden in der ersten Kalenderjahreshälfte Da mit Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG der Vollurlaubsanspruch entsteht, handelt es sich bei § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG um eine Vorschrift, die den Vollurlaubsanspruch entweder gekür...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3 Ordentliche Änderungskündigung mit sofortiger Wirkung?

Rz. 135 Durch die Rechtsprechung bislang nicht geklärt ist, ob eine Änderungskündigung ausnahmsweise auch in der Weise wirksam erklärt werden kann, dass eine ordentliche Kündigung, also unter Wahrung der Kündigungsfrist, verbunden wird mit einem Angebot der Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen ab sofort oder einem anderen Zeitpunkt bereits vor Ablauf der Künd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.4.1 Formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 112 Die Änderungskündigung bedarf wie die Beendigungskündigung der Schriftform (§ 623 BGB) und muss hinreichend bestimmt sein, insbesondere muss sie angeben, zu welchem Zeitpunkt sie wirksam werden soll. Die elektronische Form nach § 126a BGB ist nicht ausreichend. Soll die Änderungskündigung als ordentliche erklärt werden, ist die maßgebliche Kündigungsfrist zu wahren. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt (Satz 1, 2. Halbsatz und Satz 2)

Rz. 64 § 2 KSchG regelt die Möglichkeit des Arbeitnehmers, das mit einer Kündigung verbundene Änderungsangebot unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist (§ 2 Satz 1 KSchG). Daneben hat der Arbeitnehmer noch 2 weitere Möglichkeiten, auf eine von dem Arbeitgeber ausgesprochene Änderungskündigung zu reagieren. Er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1.2 Frist für die Abgabe der Vorbehaltserklärung (Satz 2)

Rz. 69 Der Arbeitnehmer muss die Vorbehaltsannahme gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigungsfrist also kürzer als 3 Wochen, gilt diese, anderenfalls muss die Vorbehaltsannahme spätestens binnen 3 Wochen dem Arbeitgeber zugegangen sein. Für die Fri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Rechtsfolgen (§§ 4 Satz 2, 8 KSchG)

Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 2 KSchG vor, hat der Arbeitnehmer also fristgerecht die Annahme der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung erklärt, ist für die gerichtliche Überprüfung nach § 4 Satz 2 KSchG Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.2.1 1. Stufe: Wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB

Rz. 128 Ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung ist gegeben, wenn die alsbaldige Änderung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitgeber unabweisbar notwendig ist.[1] Im Rahmen der Interessenabwägung nach § 626 Abs. 1 BGB ist ferner zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu den bisherigen Bedingungen noch bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1.1 Vorbehaltserklärung (Satz 1)

Rz. 66 Die Annahme unter Vorbehalt ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist nur dann beachtlich, wenn sie entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für empfangsbedürftige Willenserklärungen hinreichend klar gegenüber dem Arbeitgeber erklärt wird. Die Vorbehaltsannahme kann auch durch einen Vertreter ausgesprochen werden (vgl. §§ 164 ff. BGB). Sie ist nicht formbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Auflösungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 42 § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG verlangt für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, dass diesem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 BGB nicht identisch. Bei § 626 BGB wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.3 Kosten aus der Freistellung

Manchmal zwingt die wirtschaftliche Lage ein Unternehmen, beim Personalabbau sehr weit zu gehen. Damit werden auch immer mehr Positionen betroffen, die mit großem Vertrauen zu den Mitarbeitern ausgestattet sind. Mitarbeiter im Vertrieb kennen wichtige Kundendaten, Einkäufer die Konditionen bei wichtigen Lieferanten. Die IT-Mitarbeiter können an alle Daten gelangen. Durch ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Ablehnung des Änderungsangebots

Rz. 119 Ohne Vorbehalts- oder vorbehaltlose Annahme des Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer tritt die auflösende Bedingung, unter welcher die Kündigung erklärt wurde, nicht ein, sodass diese wie eine "normale" Beendigungskündigung wirkt. Der Arbeitnehmer kann sie mit dem üblichen Feststellungsantrag nach § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich angreifen und die soziale Rechtfertig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 2.2 Kosten aus entstehender Arbeitslosigkeit

Trotz des Mangels an Fachkräften mündet eine Entlassung gerade bei älteren Arbeitnehmern in eine zumindest zeitweilige Arbeitslosigkeit. Dadurch entstehen dem Unternehmen direkt keine Kosten. Indirekt kann es jedoch zu enormen Aufwendungen kommen, wenn eine mögliche Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt wird. Ansprüche durch geringeres Arbeitslosengeld Grundsätzlich wird eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auflösungszeitpunkt

Rz. 24 Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis zum Auflösungszeitpunkt nach § 9 Abs. 2 KSchG noch besteht. Der Antrag kann grds. nicht gestellt werden, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt bereits aus anderen Gründen beendet war.[1] In Betracht kommen dabei insbesondere die Beendigung durch eine auflösende Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Höchstgrenzen

Rz. 3 Die Höhe der als angemessen festzusetzenden Abfindung wird in § 10 Abs. 1, 2 KSchG begrenzt. Als normale Höchstgrenze gibt § 10 Abs. 1 KSchG 12 Monatsverdienste vor. Diese Höchstgrenze von 12 Monatsverdiensten erhöht sich in Abhängigkeit von Lebensalter und längerer Betriebszugehörigkeit nach folgender Tabelle:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.4.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 113 Ein einzel- oder tarifvertraglicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung schließt auch eine ordentliche Änderungskündigung aus. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Änderungskündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam.[1] Es gelten auch der gesetzliche Sonderkündigungsschutz (§ 17 Abs. 1 MuSchG, § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG, §§ 168 ff. SGB IX, § 15...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist ein Instrument zur einseitigen Änderung von Vertragsbedingungen. Grundsätzlich bedarf die Änderung des Inhalts eines Arbeitsverhältnisses eines Änderungsvertrags der Parteien (§ 311 Abs. 1 BGB). Das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO erlaubt nur eine Änderung der Arbeitsbedingungen innerhalb des vom Arbeitsvertrag gezogenen Rahm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.2 Streitgegenstand

Rz. 77 Streitgegenstand der Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG ist nicht die Wirksamkeit der Kündigung, sondern der Inhalt der für das Arbeitsverhältnis geltenden Vertragsbedingungen. [1] Die Regelung in § 8 KSchG spricht nicht gegen dieses Verständnis. Danach gilt zwar "die Änderungskündigung" als von Anfang an rechtsunwirksam, wenn das Gericht festgestellt hat, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Änderungsangebot

Rz. 6 Zur Kündigungserklärung muss als 2. Element ein bestimmtes oder jedenfalls bestimmbares Angebot i. S. v. § 145 BGB zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen.[1] Praxis-Beispiel "Wir kündigen das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.9. dieses Jahres und bieten Ihnen gleichzeitig an, das Arbeitsverhältnis ab dem 1.1...mehr