Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.1 Verweisung auf das BAföG (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 verweist hinsichtlich des Bedarfs auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings auf die niedrigen Sätze der Fachschulen. Danach ist bei Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils (mit Ausnahme der Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Auszubildenden) bei einer beruflichen Ausbildung...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG)

Rz. 54 Nach § 867 ZPO wird auf Antrag des Gläubigers eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Da es sich bei diesem Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Hinweis: Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR (also minde...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess erhält die "arme" Partei einen RA zur Ge...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IX. Geldforderungen

Rz. 84 Die Einforderung von Geldbeträgen bietet erfreulicherweise in der Regel bewertungstechnisch überhaupt keine Probleme. Bei Geltendmachung z. B. einer Kaufpreisforderung oder einer Darlehensrückforderung steht mit dem eingeforderten Geldbetrag der Gegenstand der anwaltlichen oder gerichtlichen Tätigkeit und damit der Streitwert eindeutig fest. Wenn ein Geldbetrag geforde...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern

Rz. 62 Da in einer erheblichen Anzahl von Fällen auffällig wurde, dass zu Lasten der Schuldner Inkassokosten in doppelter Höhe gefordert wurden, weil erst einmal Inkassodienstleister und dann zusätzlich Rechtsanwälte vom Gläubiger beauftragt wurden, hat der Gesetzgeber folgende Regelung in § 13c RDG getroffen: "Beauftragt der Gläubiger einer Forderung mit deren Einziehung so...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / e) Der Vollstreckungsstreitwert für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 3 ZPO)

Rz. 15 Bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück darf eine Zwangssicherungshypothek nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro in das Grundbuch eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung und den Kosten zusammen. Bei der Feststellung des Erreichens dieser Wertgrenze bleiben Zinsen unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen ...mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Die Berechnung der Zinstage in der Zwangsvollstreckung

Rz. 30 In der Zwangsvollstreckung ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Zinstage zu beachten: Im Gegensatz zu der bei der kaufmännischen Zinsrechnung üblicherweise gültigen Regel, dass der erste Tag – an dem z. B. das Kapital eingezahlt wird – nicht mitgerechnet wird, der letzte Tag aber mitgerechnet wird, gilt für die Zinsrechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung fo...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Frage: Was heißt es eigentlich, eine Gebühr ist anzurechnen?

Rz. 29 Zweck der Anrechnungsvorschrift ist es, zu verhindern, dass in einer Sache eine vergleichbare Tätigkeit mehrfach honoriert wird, wenn der RA z. B. zunächst einen Anspruch außergerichtlich verfolgt hat und später in dieser Sache gerichtlich tätig wird. Wäre es in der Sache gleich zum Prozess gekommen, hätte der RA auch keine anderen Tätigkeiten ausgeübt, sodass die vor...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Höhe des Bedarfs für den Lebensunterhalt eines Auszubildenden (Lehrling). Mit dem AföRG wurde sowohl die Unterscheidung nach dem Alter als auch die nach dem Wohnort (West oder Ost) aufgegeben. Der Gesetzgeber hat den Personenkreis der unter 27-Jährigen Unverheirateten mit dem Personenkreis der über 27-Jährigen oder Verheirateten gleichgestellt...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / III. Sonstige Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG)

Rz. 97 Wenn in einem Prozess ein RA weder als Prozessbevollmächtigter oder als Verkehrsanwalt (Nr. 3400 VV RVG) noch als Terminsvertreter (Nrn. 3401, 3402 VV RVG) eingesetzt wird, dann verbleibt noch als weitere Möglichkeit, dass der RA in dem Prozess nur mit ganz bestimmten Einzeltätigkeiten (Nrn. 3403, 3404 VV RVG) beauftragt wird. Diese beiden Nummern des VV erfüllen also...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Inhalt der Vergütungsrechnung

Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werdenmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Erstattungspflicht der Gegenpartei

Rz. 67 Die gemäß § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG erhöhten Gebühren müssen von der unterlegenen Gegenpartei erstattet werden. Dies kommt übrigens durch die Degression der Gebührentabelle für sie billiger, als wenn jeder Streitgenosse jeweils einen eigenen RA beauftragt hätte. Umstritten ist aber, in welcher Höhe ein Einzelner der Streitgenossen Gebühren und Auslagen von der unterlege...mehr

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Aufgabenteil / 21. Gebühren bei Beschwerde, Erinnerung (→ § 7 Rdn 105 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Reihengeschäfte bei der Ein... / 3. Zweifelsfragen

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu eindeutigen und in der Regel auch rechtlich gewollten Ergebnissen und ist daher vor dem Hintergrund der Rechtsklarheit grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings zeigen insbesondere die Alternativen 4 und 5 des obigen Beispielsfalles, dass eine str...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / F. Das Vergütungsverzeichnis des RVG

Rz. 161 Als Anlage zum RVG enthält das Vergütungsverzeichnis eine Aufzählung sämtlicher Gebührentatbestände, die in sechs Teilen gegliedert sind. In einem siebenten Teil werden die Auslagentatbestände geregelt. Auch in anderen Kostengesetzen werden die Gebühren und Auslagen in einem eigenen Verzeichnis geregelt, so insbesondere im GKG. Der 1. Teil des Vergütungsverzeichnisses...mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

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Aufgabenteil / Zusammenfassung

Aufgabenteil Hinweise zur Bearbeitung der Übungsaufgabenmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

Rz. 78 Es soll hier die äußere Form einer anwaltlichen Vergütungsrechnung erläutert werden. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist es gar nicht so schwierig, eine geordnete und übersichtliche Berechnung zu Papier zu bringen, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Versetzen Sie sich bei der Erstellung einer Vergütungsrechnung doch einmal in die Lage des Auftraggebers...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.2 Einkommensanrechnung

Rz. 13 Nr. 3 trifft die grundsätzliche Aussage zur Bedürftigkeit. Die Höhe von Einkommen bzw. die Existenz und Größe von Freibeträgen wird in § 67 behandelt. Rz. 14 Für die Frage der Bedürftigkeit ist also neben der Berücksichtigung des eigenen Einkommens Eltern- und Ehegatteneinkommen anzurechnen. Mit der Anrechnung der beiden letztgenannten Einkommen soll der zivilrechtlich...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / c) Der Verurteilungsstreitwert

Rz. 13 In vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind gemäß § 708 Ziff. 11 ZPO dann Urteile vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, wenn der "Gegenstand der Verurteilung" in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn einzig die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht. Gemäß § 2 ZPO...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Grundsätzliches

Rz. 35 Die Gebühren für Zwangsvollstreckungstätigkeiten sind Verfahrenspauschgebühren, d. h., sie entgelten nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG nicht Einzeltätigkeiten, sondern jeweils die Gesamtheit aller zu einer Vollstreckungsmaßnahme (= Angelegenheit; siehe Rdn 6 ff.) gehörenden Vollstreckungshandlungen. Diese Gebühren erhält sowohl der RA des Gläubigers als auch ein eventuell f...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / F. Vorauszahlungspflicht

Rz. 8 Teilweise müssen Sie die Gebühren für gerichtliche Verfahren vorausbezahlen. So ordnet § 12 Abs. 1 GKG an, dass bei einer Klage (gilt also nur in der ersten Instanz) dem Beklagten die Klageschrift erst nach Vorauszahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden soll. Vor den Arbeitsgerichten gilt dies nicht gemäß § 11 GKG. In Berufungs- und Revisionsverfahren sind die Ko...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Wertvorschrift für Zahlungsvereinbarungen (§ 31b RVG)

Rz. 66 Da bei Zahlungsvereinbarungen über unstrittige Forderungen (insbesondere bei niedrigen Forderungen) keine gemessen an dem Aufwand des RA überhöhten Kosten entstehen sollen, wurde in § 31b RVG eine spezielle Wertvorschrift geschaffen. Wenn mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, wonach der Schuldner z. B. in Raten zahlt und der Gläubiger auf eine g...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 2 Die Anwaltstätigkeiten, die in diesem Kapitel betrachtet werden sollen, sind insbesondere solche, mit denen ein RA beauftragt wird, um Geldforderungen gegenüber einem Schuldner anzumahnen. Diese Tätigkeit wird entweder auftragsgemäßmehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Durch § 34 Abs. 1 S. 1 RVG wird der RA befugt, seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Klient Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Klienten (sinnvollerweise schon vor der Raterteilung) über die Höhe der entstehenden Ratgebühr sprechen. Hinweis: Da ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Die Berechnung von Zinsen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 29 Die Gebühren des RA für Vollstreckungsmaßnahmen können nur auf der Grundlage eines richtig berechneten Gegenstandswertes in der richtigen Höhe ermittelt werden. Dazu ist die Berechnung der bisher in der Vollstreckungssache aufgelaufenen Zinsen notwendig. Da diese Zinsen den Gegenstandswert erhöhen, kann es sein, dass durch die Einberechnung der Zinsen in den Streitwer...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / b) Protokollierung einer Einigung der Parteien (Differenzverfahrensgebühr)

Rz. 28 In Ziffer 2 der Nr. 3101 VV RVG wird die so genannte Differenzverfahrensgebühr geregelt. Dies ist eine 0,8 Verfahrensgebühr, die der RA erhält, wenn er den zusätzlichen Auftrag hat, über in diesem Prozess nicht rechtshängige Ansprüche eine Einigung herbeizuführen. Diese Ansprüche können auch in einem wegen anderer Sache laufenden Prozess anhängig sein. Sein Mitwirken ...mehr