Aufgabenteil Gruppe 21

1.

RA Winkel stellt Kostenfestsetzungsantrag über 3.010,00 EUR. Die Kosten werden durch Kostenfestsetzungsbeschluss jedoch lediglich auf 2.970,00 EUR festgesetzt. Dagegen legt RA Winkel die befristete Erinnerung ein, welcher abgeholfen wird. Der Rechtspfleger hebt den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss auf und setzt die Kosten, wie mit der Erinnerung beantragt, in einem Kostenfestsetzungsbeschluss neu fest.

Fertigen Sie die Vergütungsrechnung von RA Winkel.

2.

RA Dr. Eisenbarth legt auftragsgemäß gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 3.333,00 EUR die befristete Erinnerung ein. Er begehrt die Festsetzung von 3.380,00 EUR. Der Rechtspfleger hilft nicht ab und legt die Akte dem Richter vor, der auch nicht abhilft.

Ermitteln Sie die Vergütung von RA Dr. Eisenbarth.

3.

RA Feldbusch legt auftragsgemäß gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 9.999,00 EUR sofortige Beschwerde ein. Er begehrt die Festsetzung von nur 8.888,00 EUR. Das Beschwerdegericht weist den Antrag nach einer mündlichen Verhandlung zurück.

Berechnen Sie die Vergütung von RA Feldbusch.

4.

RAin Lücke beantragt die Festsetzung von Verfahrenskosten in Höhe von 4.100,00 EUR. Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden jedoch nur 4.070,00 EUR festgesetzt. Dagegen legt RAin Lücke die befristete Erinnerung ein. Der Prozessbevollmächtigte des Gegners, RA Hinterthür, legt gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ebenfalls die befristete Erinnerung ein; er begehrt die Festsetzung von nur 4.050,00 EUR. RAin Lücke fertigt für ihren Auftraggeber diesbezüglich eine Gegenerklärung.

Der Rechtspfleger hilft der Erinnerung von RAin Lücke ab und legt die Akte dem Richter vor, der die Erinnerung von RA Hinterthür zurückweist.

Fertigen Sie die Vergütungsrechnung von RAin Lücke.

Lösungsteil Gruppe 21

 
1. §§ 2, 13, VV Nrn. 3500, 7002, 7008 RVG. [34,99 EUR]
2. §§ 2, 13, VV Nrn. 3500, 7002, 7008 RVG. [34,99 EUR]
3. §§ 2, 13, VV Nrn. 3500, 3513, 7002, 7008 RVG. [174,93 EUR]
4. §§ 2, 13, 16, 22, VV Nrn. 3500, 7002, 7008 RVG. [34,99 EUR]

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