Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Muster: Geschiedenentestament

Rz. 202 Muster 7.21: Geschiedenentestament Muster 7.21: Geschiedenentestament Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Angemessenheit der Verzinsung

Tz. 1116 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Darlehensgewährungen an die Gesellschaft führt ein zu hoher Zinssatz zu einer vGA. Zu niedrige Zinsen sind dagegen im Inl-Fall unproblematisch; eine verdeckte Einlage liegt in diesem Fall nicht vor; (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022; insoweit ist auch kein Anwendungsfall von § 42 AO gegeben; dazu s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / j) Erbschein mit Nacherbenvermerk

Rz. 92 Muster 15.15: Erbschein mit Nacherbenvermerk Muster 15.15: Erbschein mit Nacherbenvermerk Nachstehend wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ geborene _________________________, am _________________________ in _________________________ verstorbene Herr _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, dur...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Minderjähriger und Testamentsvollstreckung

Rz. 172 Aufgrund der Neuregelung des § 1629a BGB wird zu Recht vertreten,[268] dass eine Verwaltungsvollstreckung am einzelkaufmännischen Unternehmen zulässig ist. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen von Bonefeld § 17 Rdn 223 ff. verwiesen.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Einheits- und Trennungslösung

Rz. 137 Zunächst ist zu fragen, ob die Ehegatten das beiderseitige Vermögen als Einheit betrachtet haben und dies auch einheitlich an die nächste Generation übergeben wollten, ohne den Überlebenden, ggf. über §§ 2286, 2287 BGB hinaus, binden zu wollen (Einheitslösung), oder ob die Vermögensmassen getrennt behandelt werden sollten, sodass für das Vermögen des Erstversterbende...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / II. Adoption und Verwandtschaft

Rz. 6 Auch durch Adoption kann eine Verwandtschaft gem. §§ 1741 ff. BGB begründet werden. Die Auswirkungen des Erbrechts adoptierter Kinder hängen davon ab, ob die Adoption vor dem 1.1.1977 erfolgte und ob die Adoption Voll- oder Minderjährige betrifft. 1. Rechtsfolge bei Adoption Minderjähriger Rz. 7 Bei der Adoption Minderjähriger erwirbt das adoptierte Kind den Status eines...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / XI. Vermächtnis betreffend die Vereinbarung von Verjährungsvorschriften

Rz. 133 Nach § 202 BGB sind Vereinbarungen über die Verkürzung oder die Verlängerung von Verjährungsfristen möglich. Als Vermächtnis kann z.B. den pflichtteilsberechtigten Kindern der Anspruch zugewandt werden, dass der Überlebende die Verlängerung der Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche vereinbart.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berücksichtigung der Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG (§ 51a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern ist nicht die nach § 2 Nr 6 EStG ermittelte ESt, sondern die ESt, die unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG zu ermitteln wäre. Das betrifft die Fälle, in denen die sog Günstigerprüfung iSd § 31 S 4 EStG ergibt, dass die gebotene steuerliche Freistellung der Eltern hinsichtlich...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis

Rz. 190 Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _________________________ und _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in ___________________...mehr

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§ 1 Von der Last, zu erben

Rz. 1 Julia Friedrichs hat uns mit ihrem Buch "Wir erben"[1] zum Nachdenken angeregt: Ist Erben eine Last für die Menschen? Diese Frage wird man wie die meisten nicht gleichermaßen für alle beantworten können. Während sich die einen freuen, von der Erbschaft nach der berühmt berüchtigten "Erbtante" zu hören, oder bei aller Trauer um einen geliebten Menschen, froh sind, sein ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Minderjährige und Unternehmensbeteiligung

1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mitunternehmer ist. Durch die Reform des Vormun...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Einzelunternehmen

Rz. 156 Ist der Minderjährige Alleinerbe, dann bedarf die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, dass das Einzelunternehmen eingestellt wird, nicht der Genehmigung des Familiengerichts, da nur der Beginn eines Erwerbsgeschäfts von § 1645 BGB erfasst wird. Sofern der Minderjährige Miterbe ist, können die weiteren Erben das Unternehmen ohne Fortsetzungsbeschluss weiterführen...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Rz. 203 Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Herausgabevermächtnis Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft ____________...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. SGB II

Rz. 34 Die Regressmöglichkeiten des SGB II ähneln der Sozialhilfe, jedoch unter stärkerer Schonung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, allerdings ist ein Zugriff auf den Nachlass des Leistungsempfängers, siehe Rdn 30 ff., nicht möglich (Abschaffung des früheren § 35 SGB II ab 1.8.2016, anders in der Sozialhilfe: § 102 SGB XII, Rdn 30):mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Wichtiges im Zusammenhang mit Minderjährigen als Gesellschafter

Rz. 141 Nachfolgend soll im Einzelnen dargestellt werden, wann im Zuge der Gründung einer Familiengesellschaft bzw. beim Eintritt in eine bereits bestehende Familiengesellschaft, bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages und im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung minderjährige Kinder der Vertretung und Zustimmung ihrer Eltern bedürfen, wann die Eltern nicht selbs...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / i) Stellungnahme

Rz. 201 Grundsätzlich ist der Nacherbenlösung der Vorzug vor der Vermächtnislösung zu geben. Mit der Vermächtnislösung sind lebzeitige Verfügungen zugunsten ausgeschlossener Personenkreise nicht sinnvoll zu unterbinden. Außerdem bedarf es nicht nur der Mitwirkung des Erben, wie bei der Nacherbenlösung, sondern auch der des Vermächtnisnehmers. Denn mit dem Anfall des Vermächt...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Teilungsanordnung

Rz. 38 Das Behindertentestament in Form des Vor- und Nacherbenmodells birgt häufig Schwierigkeiten bei der Erbauseinandersetzung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich (selbstgenutztes) Immobilienvermögen und/oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden. Hier können im Wege von letztwillig angeordneten Teilungsanordnungen Abwicklungs- und Verwaltungserleichterung...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Nacherbenpflegschaft

Rz. 13 Eine Nacherbenpflegschaft ist, solange die Nacherbfolge nicht eingetreten ist, nicht allein deshalb schon anzuordnen, weil der Nacherbe unbekannt ist, da bis zum Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Vor dem Nacherbfall kann nur eine Pflegschaft nach § 1913 S. 2 BGB angeordnet werden. Sind Elternteil und Kinder Vor- und Nacherben, ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Begriff

Rz. 90 Der Erblasser kann einer Person alle beschränkt dinglichen Rechte des Sachenrechts einräumen. Er ist nicht auf die Zuwendung der Substanz des Vermögens oder eines dinglichen Vollrechts beschränkt. Ohne weitere Anordnung ist der Erbe verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer den Nießbrauch zu bestellen (§§ 1085, 1089 BGB).[211] Die vermächtnisweise Zuwendung des Nießbrauchs ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Unternehmertestament (2)

Rz. 216 Muster 7.24: Unternehmertestament (2) Muster 7.24: Unternehmertestament (2) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit und persönliche Verhältnisse (Vgl. Muster 7.13) Meine Ehefrau ______...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 4. Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 74 Der Bevollmächtigte ist Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen ausgesetzt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um ein innerfamiliäres Gefälligkeitsverhältnis oder um ein entgeltliches Auftragsverhältnis handelt. Bei einem innerfamiliären Gefälligkeitsverhältnis besteht im Regelfall keine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten. Die umfangreiche Rech...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / A. Scheidungsvereinbarung und erbrechtliche Verzichtserklärung

Rz. 1 Nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss der Scheidungsantrag die Angabe enthalten, ob die Ehegatten bereits ein Einvernehmen über bestimmte Scheidungsfolgen (elterliche Sorge, Umgang, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Hausrat und Wohnung) erzielt haben. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Formerfordernis, bei dessen Fehlen der Scheidungsantrag als unzulässig abzuweisen ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 169 Steuerrechtlich gilt der Vorerbe als Vollerbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Der Vorerbe hat nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten. Die Steuer wird daher aus der Substanz der Erbschaft gezahlt. Sie ist damit ausdrücklich geregelte außerordentliche Last gem. § 2126 BGB. Wird die Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.2 Geburts- und Heiratsbeihilfen

Tz. 824 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zahlt die Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat oder der Geburt eines Kindes, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Dies gilt selbst dann, wenn solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Tz. 825 Stand: EL ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Volljährigenadoption

Rz. 192 In der Beratungspraxis wird eher der Fall der Volljährigenadoption[274] besprochen werden dürfen. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass nach der Adoption der Volljährigen auch die erbschaftsteuerliche Stellung eines leiblichen Kindes mit den Vorzügen und Freibeträge der Steuerklasse I hat. Nachfolgend sollen jedoch nur die Abweichungen vom Fall der Minderj...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / IV. Nießbrauchsvermächtnis; Hausratsvermächtnis; Pflichtteilsklausel

Rz. 186 Muster 7.16: Nießbrauchsvermächtnis Muster 7.16: Nießbrauchsvermächtnis Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit, Güterstand (Vgl. Muster 7.13) Mit meinem Ehemann, _______________________...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Taktisches Vorgehen des Ehegatten

Rz. 351 Ausschlaggebend für die Entscheidung des überlebenden Zugewinn-Ehegatten ist vor allem die Höhe des konkreten Zugewinnausgleichsanspruchs im Verhältnis zum Gesamtnachlass. Außerdem kommt es entscheidend darauf an, neben Verwandten welcher Erbenordnung der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[986] Rz. 352 Für den Fall, dass nur der verstorbene Ehegatte einen Zuge...mehr

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Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / I. Übersicht: Kategorisierung der Sozialleistungsgesetze

Rz. 1 Die Gestaltung von Vermögensübertragungen ohne kaufmännisch abgewogene Gegenleistung wirft angesichts der Bestandsschwächen der Schenkung in weit höherem Maße als bei Kaufverträgen sozialrechtliche Fragen auf, die an das Risiko einer Verarmung aufseiten des Veräußerers, des Erwerbers oder Dritter (etwa weichender Geschwister) anknüpfen. Dabei ist eine Differenzierung an...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Erhaltung des Freibetrages durch "Supervermächtnis"

Rz. 173 In der Rechtspraxis wird als Ausweg das sog. Supervermächtnis genutzt.[209] Um z.B. im Rahmen eines Berliner Testaments (Voll- und Schlusserbeneinsetzung im Gegensatz zu Vor- und Nacherbschaft) dem überlebenden Ehegatten die volle Verfügungsmacht zu erhalten, vor dem Hintergrund des § 6 Abs. 4 ErbStG die Fälligkeit auf einen anderen Zeitpunkt als den Tod des Erstvers...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Ausgleichung, Pflichtteilsanrechnung, §§ 2050 ff., 2315 ff., 2327 BGB

Rz. 112 Der Übergeber sollte sich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge immer auch der folgenden Probleme bewusst sein: Zum einen ist stets das Pflichtteilsrecht im Auge zu behalten, wenn der Übergeber nur einen von mehreren Abkömmlingen dadurch begünstigt, dass er ihm Vermögensteile lebzeitig zuwendet. Dies gilt insb. dann, wenn aus dem übrigen Vermögen kein hinreichende...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Einzelfälle

Rz. 223 Unter den Schenkungsbegriff des § 2325 BGB sind auch belohnende (sog. remuneratorische) Schenkungen zu subsumieren.[673] Nach § 1624 Abs. 1 BGB gilt auch die Übermaßausstattung (hinsichtlich des Übermaßes) als Schenkung.[674] Rz. 224 Zum Teil umstritten ist der Schenkungscharakter von Abfindungsleistungen, die im Gegenzug für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht gelei...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Rechtsnachfolge an Sondergrabstätten

Rz. 196 Praxishinweis Nach § 15 (Wahlgrabstätten) der Leitfassung des Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung soll der Erwerber schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenen wirksam wird. Wi...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (2) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 173 Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben fortgeführt. Bei einem Erben geht der Gesellschaftsanteil auf den Alleinerben über (ab 1.1.2024 erstmals geregelt in § 105 Abs. 3 HGB n.F. i.V.m. § 711 Abs. 2 BGB n.F.). Rz. 174 Bei mehreren Erben kommt es zu einer Kollision zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht, weil eine Erbengemeinschaft (nach ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / h) Hoferbfolgezeugnis

Rz. 87 Das sog. Hoferbfolgezeugnis nach § 18 Abs. 2 HöfeO ist ebenfalls ein beschränkter Erbschein, da durch das Hoferbfolgezeugnis nur ausgewiesen wird, wer Hoferbe i.S.d. Höfeordnung geworden ist. Das Hoferbfolgezeugnis findet aber lediglich Anwendung in den Bundesländern, in denen die Höfeordnung Anwendung findet (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswi...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Nachteile

Rz. 7 Gerade aus psychologischer Sicht kann sich die vorweggenommene Erbfolge für den Schenker aber auch nachteilig auswirken. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Schenker es bereuen, Teile ihres Vermögens frühzeitig aus der Hand gegeben zu haben. Insbesondere wenn die selbstgenutzte Immobilie – gegen Nutzungsrecht – auf die eigenen Kinder übertragen wird, kann sich – ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 285 Auch der Inhalt der Steuerbefreiung entspricht grundsätzlich dem des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG. Allerdings gilt dies nur qualitativ, nicht aber quantitativ. Denn begünstigt ist hier nur der Übergang eines Familienheims, "soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt". Bei größeren Familienheimen ist eine Aufteilung ihres Werts entsprechend dem Verhältnis ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 5. Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB

Rz. 101 Unter den in § 2339 BGB abschließend [155] aufgezählten Erbunwürdigkeitsgründen besteht die Möglichkeit, jemanden vom Erbrecht auszuschließen. Der Erbunwürdige verliert ebenfalls einen ihm zustehenden Pflichtteils- oder Vermächtnisanspruch.[156] Rz. 102 Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 2339 BGB sind nicht analogiefähig.[157] Die fehlende Analogiefähigkeit der Vorschrif...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Gemeinschaftlicher Erbschein

Rz. 76 Der gemeinschaftliche Erbschein, § 352a FamFG, weist das Erbrecht aller vorhandenen Miterben aus, also auch ihrer Erbteile. Die Erteilung kann von jedem Miterben an sich selbst beantragt werden.[105] Es ist dabei zu beachten, dass für den Fall, dass nicht alle Erben den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt haben, nach § 352a Abs. 3 FamFG im Antrag die Angabe...mehr

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zfs 12/2023, Selbstgebastel... / 1 Hinweis

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Kl., auf seinem Grundstück Schilder aufzustellen, mit denen der auf der öffentlichen Straße fahrende Autoverkehr um eine freiwillige Geschwindigkeitsbeschränkung gebeten wird. Auf dem Grundstück des Kl. stehen im Grenzbereich zur Landesstraße, einsehbar von dort aus, zwei auf Holzpfählen befestigte Metallschilder. Auf diesen i...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / II. Überblick über konstatierte Verstöße

Rz. 122 Verstöße gegen den deutschen ordre public wurden in den nachfolgenden Fällen festgestellt: Weitere Fälle sind die gesetz...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Durchführung der Anrechnung

Rz. 105 Nach dem Wortlaut des Gesetzes vollzieht sich die Anrechnung, indem der Wert der Zuwendung dem Nachlass hinzugerechnet und ein "Anrechnungsnachlass" gebildet wird. Ob und mit welchem Wert die Zuwendung noch vorhanden ist,[272] spielt dabei keine Rolle. Anschließend wird der Vorempfang in voller Höhe von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil abgezogen...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 4. Rangverhältnis der Bevollmächtigten

Rz. 33 In der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) sollten die Bevollmächtigten nebeneinander einzeln und alleinvertretungsberechtigt bevollmächtigt sein, um sicherzustellen, dass der zuerst erreichbare Bevollmächtigte auch sofort handeln kann. Ein Rangverhältnis der Bevollmächtigten im Außenverhältnis oder gar eine Gesamtbevollmächtigung (Ausnahme: Gesamtbevollmächtigung mit...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Maßnahmen des Nacherben während der Vorerbschaft

Rz. 175 Der BFH entschied 2008 einen Fall, in dem der Nacherbe noch während der Zeit der Vorerbschaft in Erwartung der Nacherbschaft werterhöhende Maßnahmen in ein Baugrundstück vornahm. Die Werterhöhung der Investition wird nach dieser Entscheidung vom Immobilienwert zum Zeitpunkt des Nacherbfalls abgezogen. Die steuerliche Entlastung ergibt sich daher nicht aus der Höhe de...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Leichenschau

Rz. 27 Leichen und Totgeburten müssen vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Die ärztliche Leichenschau ist in allen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen zwingend vorgesehen. Mit der Durchführung der Leichenschau soll nich...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

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