Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2 Steuerliche Vergünstigungen für Kinder

2.1 Kindergeld und Freibeträge Rz. 576 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder di...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.4 Alleinerziehende

Rz. 583 [Entlastungsbetrag für Alleinerziehende → Zeilen 44–50] Alleinerziehende können nach § 24b EStG unter folgenden Voraussetzungen einen Entlastungsbetrag steuermindernd angerechnet bekommen: alleinstehender Elternteil mindestens ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bzw. Freibetrag zur Betreuung, Erziehung und Ausbildung besteht (unabhängig v...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps und Gestaltung

1 Allgemeines 1.1 Steuervergünstigungen für Kinder Rz. 558 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 577) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 583) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Au...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden

1 Allgemein Rz. 104 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 5 Alleinerziehende, Auswärtsausbildung, Schulgeld, Kinder mit Behinderung (Seite 3)

Rz. 116 [Alleinerziehende → Zeilen 44–50] Alleinerziehende, die mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern (d. h. Kindergeld; Zeile 45) eine Haushaltsgemeinschaft bilden (d. h. in der Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet; Zeile 44), können hier den Abzug eines Entlastungsbetrags von 4.260 EUR im Jahr für das erste bzw. 240 EUR für jedes weitere Kind beantragen ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 4 Allgemeine steuerliche Vergünstigungen für Kinder (Seite 2)

Rz. 113 Erfüllt ein Kind alle Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung, erhalten die Eltern in jedem Fall Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und zusätzlich einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Weitere Vergünstigungen sind zusätzlich möglich (→ Tz 577, → Tz 576). Rz. 114 [Kranken-/Pflegepflichtversicherung des...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.8 Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

Rz. 599 [Übertragung auf die Eltern → Zeilen 63–65] Kann das Kind mit Behinderung die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bekommen, ist auch diese auf die Eltern übertragbar. Dies gilt nur für Fahrten, an denen das Kind teilgenommen hat. Zu den Voraussetzungen der Fahrtkostenpauschale siehe → Tz 464. Über die Pauschale hinaus sind keine Fahrtkosten abzugsfähig. Das gilt...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 587 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 51–54] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 104 Wichtig Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig. [Überblick]mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1 Allgemeines

1.1 Steuervergünstigungen für Kinder Rz. 558 Für Kinder gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen. Dazu zählen im Wesentlichen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes (→ Tz 577) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (→ Tz 583) Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Ausbildung befi...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 576 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 600 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 2 Kinderberücksichtigung

Rz. 105 Ob ein Kind steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt im Wesentlichen vom Kindschaftsverhältnis und dem Alter des Kindes ab (→ Tz 558 ff.).mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 6 Kinderbetreuungskosten (Seite 4)

Rz. 121 [Kinderbetreuungskosten → Zeilen 66–72] Kosten für Betreuungsleistungen (Zeile 66, ohne Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Unterricht) für bei Ihnen berücksichtigungsfähige und in Ihrem Haushalt lebende Kinder (Zeilen 68–70) unter 14 Jahren bzw. behinderte Kinder sind je Kind bis zu 4.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Werden die Eltern des Kindes nicht...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 106 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %) überschreiten. Einkommensgrenzen – Ü...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.1 Antragsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müsse...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.9 Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen

Rz. 546 [Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Der Steuerpflichtige kann grds. die Aufwendungen, die er als Versicherungsnehmer schuldet und geleistet hat, als Sonderausgabe abziehen. Beiträge für die eigene Person und die des Ehegatten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 11–27) einzutragen. Hat der Steuerp...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 1 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Rz. 605 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

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Anlage AV 2023 – Leitfaden / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 553). Die Angaben dienen d...mehr

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Anlage AV 2023 – Tipps und ... / 2.2 Altersvorsorgezulage (§§ 79ff. EStG)

Rz. 554 Die staatliche Förderung erfolgt durch Grundzulage und Kinderzulage. Die Altersvorsorgezulage wird nicht ausgezahlt, sondern dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Grundzulage Jeder Zulageberechtigte (erhält auf Antrag für seine gezahlten Altersvorsorgebeiträge eine Grundzulage. Die Grundzulage beträgt jährlich 175 EUR (§§ 83, 84 EStG). Förderberechtigte, die zu Beg...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 21–32] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Lebt die unterstüt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.4 Anspruchsdauer

Rz. 56 Mutterschaftsgeld wird gem. § 24i Abs. 3 Satz 1 SGB V (ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989) für die letzten 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Konkretisierung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach § 10

Rz. 38 Die Einhaltung aller Vorschriften und Arbeitsplatzregeln führt nicht automatisch zum Ausschluss von Gefährdungen. Diese sind an die besondere Situation der Schwangeren und Stillenden und die individuelle Situation des konkreten Arbeitsverhältnisses anzupassen. Neben den bereits dargestellten allgemeinen Rahmenregelungen für die Arbeitsbedingungen und konkreten Gestalt...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Lei... / 4 Angaben zu weiteren unterstützten Personen (Seiten 3 und 4)

Rz. 136 Auf den Seiten 3 und 4 werden für eine weitere im Haushalt lebende Person dieselben Angaben wie für die erste Person verlangt. Leben im Haushalt weitere Personen, ist eine zusätzlich Anlage Unterhalt nötig. Checkliste Anlage Unterhaltmehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 1 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 517 In die Anlage Vorsorgeaufwand 2023 sind nicht alle Daten zwingend einzutragen (→ Tz 75). In die eZeilen 4, 7–9, 11, 13–16, 18–19, 21, 23–26, 34–36, 39–41 und 43 sind Daten nur einzutragen, wenn der Steuerpflichtige von den elektronisch an das Finanzamt gemeldeten Daten abweichen will. Rz. 518 Sonderausgaben werden grds. unterteilt in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungs...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3 Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen

Rz. 95 [Steuerfreie Zuschüsse oder Arbeitgeberbeiträge und Beihilfen → Zeile 49] Für sämtliche sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Basiskranken-, Pflegepflicht- und andere Versicherungen) gibt es insgesamt einen Höchstbetrag von 2.800 EUR oder 1.900 EUR je Person. Grundsätzlich wird im Standardfall vom Höchstbetrag von 1.900 EUR ausgegangen. Haben Sie Ihre Krankenversicherungsbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Der Gefährdungsbegriff (Abs. 2)

Rz. 60 Der Arbeitgeber hat – nicht nur für Schwangere und Stillende – die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen möglichst vermieden werden. Dazu dienen die umfangreichen Arbeitsschutzvorschriften, wie oben[1] dargestellt. Darüber hinaus konkretisiert § 9 Abs. 2 Satz 1 die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und führt den Begriff der Gefährd...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.8 Ausnahmen vom Arbeitszeitverbot nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8

Rz. 25 Nr. 8 regelt, dass die Aufsichtsbehörde Ausnahmen von den Vorschriften des § 11 Abs. 6 und des § 12 Abs. 5 MuSchG bewilligen kann. Nach Nr. 8 ist zudem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen heranzuziehen und zu prüfen. Es dürfen keine Arbeitsbedingungen vorherrschen, bei denen durch die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine unverantwortbare Gefährdung für die schw...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten; der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 ei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Besonderheit für Schwangere und Stillende

Rz. 54 Der Gesetzeswortlaut hebt auf Schwangere und Stillende ab. Nur diese sind bei den besonderen Vorschriften des MuSchG erfasst. Nicht stillende Frauen mit einem neugeborenen Kind werden grundsätzlich nicht erfasst, da nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt sind, die unabhängig vom Stillen typischerweise nach dem Woc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Es sei denn, sie erklären sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 MuSchG). Nach der Entbindung dürfen Mütter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG bis zum Ablauf von 8 Wochen und in den...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unverantwortbare Gefährdungen (§ 31 Nr. 1)

Rz. 2 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MuSchG durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. D...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Diskriminierungs- und Nachteilsverbot (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 57 Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 sollen Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung oder Stillzeit vermieden oder ausgeglichen werden. Die Verwendung der Formulierung "Nachteile" lässt weiten Spielraum zu. Aus dem Grundgedanken des MuSchG ist damit die Partizipation am Arbeitsleben und Teilhabe gemeint, also nicht nur eingegrenzt auf finanzielle Aspekte, sondern darüber ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.2 Das wird gefördert

Über dieses Programm lassen sich folgende Vorhaben finanzieren: Neubau von Wohnimmobilien Kauf von Wohnimmobilien – gegebenenfalls mit anschließenden Maßnahmen zu Modernisierung oder Umbau Energetische Sanierung von Wohnimmobilien Installation von Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie von Speichern für die erzeugte Energie (auch ohne Neubau oder S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.3 Begriff der hinnehmbaren Gefährdung

Rz. 68 Der verantwortungsvolle Umgang mit Gefährdungen in der Schwangerschaft und der Stillzeit erfordert die Unterscheidung zwischen hinnehmbaren und nicht hinnehmbaren Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes. Diese Unterscheidung muss vom Arbeitgeber im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 9 vorgenommen werden. Dies gilt nach dem Wortlaut auch...mehr