Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / II. Erbengemeinschaft; Nießbrauch zugunsten der Ehegatten; Testamentsvollstreckung; Hausratsvermächtnis; Auseinandersetzungsausschluss; Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 189 Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Muster 7.19: Ehegattentestament mit Nießbrauchsvermächtnis, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungsausschluss Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _______________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Für alle Vermögensarten geeignet; Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Rz. 61 Die Familiengesellschaft kann insb. genutzt werden, um liquides Vermögen (Aktien, Rentenpapiere etc.) oder Grundbesitz zu verwalten. Je nach der gegebenen steuerlichen Situation, der geplanten Tätigkeit und der Ausschüttungspolitik muss entschieden werden, in welcher Rechtsform die Familiengesellschaft ausgestaltet wird.[106] Wie bereits gesagt, kann hier eine pauscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Gütergemeinschaft ohne Fortsetzungsvereinbarung

Rz. 37 Ist die Gütergemeinschaft durch notarielle Vereinbarung als eine solche ohne Fortsetzungsvereinbarung begründet worden, bedarf es beim Tod eines Ehegatten einer gesonderten Auseinandersetzung dieser Gesamthandgemeinschaft. Dies kann auch durch Vermittlung des Nachlassgerichts geschehen, §§ 487 ff. FamFG (§§ 373, 363 FamFG). Wird eine Einigung nicht erzielt, kann jeder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Auslegungsregel (§ 2108 Abs. 2 BGB)

Rz. 91 Das Anwartschaftsrecht des Nacherben ist, sofern der Erblasser nichts Gegenteiliges verfügt hat – was sich, wie stets bei Testamenten, auch aus der ergänzenden Testamentsauslegung ergeben kann –, vererblich. § 2108 Abs. 2 BGB ist eine Auslegungsregel.[110] Hat der Erblasser den Wegfall des Nacherben zwischen Erb- und Nacherbfall nicht in Erwägung gezogen, so treten an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Der neue Ehegatte als Störfaktor im Pflichtteilsrecht

Rz. 140 Seit den siebziger Jahren propagierte der BGH[209] die sog. Theorie von der Doppelberechtigung, nämlich dass die Pflichtteilsberechtigung nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung bestehen muss. Mit der Entscheidung aus dem Jahre 2012[210] ist er der starken Kritik aus der Literatur nachgekommen und hat diese Theorie der Doppelbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Bemessungsgrundlage und Bewertung

Rz. 286 Die Bemessungsgrundlage der Erbersatzsteuer erstreckt sich auf das gesamte Stiftungsvermögen zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht.[427] Zustiftungen nach Errichtung der Stiftung werden demnach unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Zugangs von der Erbersatzsteuer erfasst. Das ist bei der Gründung einer sog. Stufenstiftung zu berücksichtigen. Rz. 287 Praxishinwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Inhalt des Erbscheinantrags

Rz. 20 Das Nachlassgericht ist an den Inhalt des Antrags gebunden. Es darf von dem gestellten Antrag nicht abweichen oder auch nur in Teilen stattgeben.[52] In der Praxis nimmt das Gericht in aller Regel die Möglichkeit wahr, bis zur endgültigen Erteilung des Erbscheins durch Hinweise an die Beteiligten die fehlenden Unterlagen oder Informationen doch noch zu erhalten. Rz. 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vereinbarung von Rückforderungsrechten

Rz. 135 In der Praxis werden die Eltern sich häufig Rückforderungsrechte für unvorhergesehene Fälle (z.B. das Vorversterben ihres Kindes) vorbehalten wollen (im Einzelnen vgl. Rdn 96 ff.). Auch bei diesen Gestaltungen stellt sich, wie bereits dargelegt, die Frage, ob die Zuwendung unter dem Vorbehalt eines Rückforderungsrechts für das minderjährige Kind lediglich rechtlich v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / G. Familienrechtliche Anordnungen in der letztwilligen Verfügung

Rz. 99 In letztwilligen Verfügungen können auch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle spielen. Von praktischer Bedeutung sind insb. zwei Bereiche: Das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge ergeben sich aus § 1626 Abs. 1 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Lebzeitige Übertragungen

Rz. 95 Menschen mit behinderten Angehörigen und größeren Vermögen bewegt neben Erwägungen der Absicherung des Behinderten und dem Schutz des Vermögens vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig auch der Gedanke nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Die Schenkungssteuerfreibeträge von Kindern liegen aktuell bei 400.000 EUR pro Kind und Elternteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Wann darf ein Minderjähriger selbst handeln?

Rz. 146 Minderjährige, die das siebte, nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben (also vom 7. Geburtstag, 0.00 Uhr bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag, 23.59 Uhr) sind beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB), vorher sind sie geschäftsunfähig (§ 104 BGB). Natürlich kann auch in Einzelfällen der Minderjährige für sich selbst handeln, wenn er denn bereits beschränkt geschäftsfä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Allgemeines

Rz. 200 Mit der Zuweisung einer Grabstelle ist das Recht verbunden, diese in einer "dem Herkommen, der allgemeinen Pietätsauffassung und dem Friedhofszweck entsprechenden Weise zu gestalten, zu schmücken und zu pflegen".[289] Die Nutzungsberechtigten sind hierbei allerdings nicht völlig frei, sondern müssen sich nach den Vorgaben der Friedhofsordnung richten. Gestaltungsbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Grundzüge des Erbverzichts

Rz. 112 Der Erbverzicht ist in §§ 2346–2352 BGB geregelt. Nach § 2346 Abs. 1 BGB können die Verwandten sowie der Ehegatte auf das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichten. Der Erbverzichtsvertrag[185] wirkt deshalb verändernd auf die künftige gesetzliche Erbfolge ein. Der Erbverzicht ist ein abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt.[186] Sofern ein Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 6. Lebenspartnerschaftsgesetz

Rz. 58 Das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners ist in § 10 LPartG geregelt. Der eingetragene Lebenspartner wird genauso wie ein Ehegatte behandelt, sodass ihm folgende gesetzliche Erbquoten zustehen: Neben Verwandten der ersten Ordnung: ¼; neben Verwandten der zweiten Ordnung: die Hälfte; neben Verwandten der dritten Ordnung: bei noch lebenden Großeltern die Hälfte; bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen

Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat, auf unvorhergesehene zukünftige Ereignisse zu rea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Ausdrückliche Ersatzerbenbenennung

Rz. 90 Die Ersatzerben (Gleiches gilt für die Ersatzvermächtnisnehmer) können zu solchen entweder durch Auslegung (§§ 2069, 2190 BGB) oder durch ausdrückliche Benennung in der letztwilligen Verfügung werden. Diskutiert wird, ob die Wirkung des § 2349 BGB auch in jedem Fall eintreten soll, wenn eine ausdrückliche Ersatzerbenberufung vorliegt. Insoweit könnte der Wille des Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) §§ 2101 Abs. 1, 2106 Abs. 2 BGB

Rz. 8 Nach § 1923 BGB kann eine im Erbfall noch nicht gezeugte Person nicht Erbe werden. Setzt der Erblasser daher eine noch nicht gezeugte Person zum Erben (nicht: Nacherben) ein, so ist diese nach der Auslegungsregel des § 2101 Abs. 1 BGB Nacherbe und erhält mit der Geburt als Ereignis, das den Nacherbfall auslöst (§ 2106 Abs. 2 BGB), das Erbe als Nach- und damit Vollerbe....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 62 Die Erbfähigkeit folgt aus der allg. Rechtsfähigkeit, § 1 BGB. Nur Rechtssubjekte sind daher erbfähig, nicht hingegen Rechtsobjekte, wie z.B. Tiere. Rechtssubjekte sind alle natürlichen Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB. Allerdings wird das noch unge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Einrede des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Untervermächtnis (§ 2187 BGB)

Rz. 162 Nach § 2187 Abs. 1 BGB kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung eines Untervermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung des Untervermächtnisses nicht ausreicht. Nach § 2187 Abs. 3 BGB kommen dann die Vorschriften über die Erbenhaftung nach § 1992 BGB und §§ 1990, 1991 BGB entsprechend zwischen dem Vermächtnisnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Gesetzliche Erbfolge und DDR-Recht

Rz. 24 Nach Art. 230 Abs. 2 EGBGB gelten für ab dem 3.10.1990 eingetretene Erbfälle in den neuen Bundesländern die Regelungen des BGB. Die vor diesem Stichtag eingetretenen Erbfälle werden nach dem ehemaligen DDR-Erbrecht beurteilt, Art. 230 Abs. 1 EGBGB. Demzufolge beziehen sich die Bindungswirkung eines nach §§ 383 Abs. 1, 385, 391 Abs. 2 ZGB-DDR errichteten gemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / a) Anfechtung durch Dritte

Rz. 115 Dritte können die in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen des erstverstorbenen Ehegatten nach den allg. Vorschriften der §§ 2078 ff. BGB anfechten.[157] Insbesondere können Pflichtteilsberechtigte, die zwischen der Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments und dem ersten Erbfall geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden sind (z.B. ein nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / aa) Unbestimmtheit der Erbteile, § 2043 BGB

Rz. 208 § 2043 BGB enthält ebenso wie §§ 2044 und 2045 BGB Ausnahmen von dem Recht der Miterben, jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können. Durch § 2043 BGB wird verhindert, dass sich nach der erfolgten Auseinandersetzung die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteile ändern. Hierdurch werden die möglichen Erben geschützt. Rz. 209 Die Auseina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / IV. Verwandtenerbrecht

Rz. 15 Um in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten zu können, § 1922 BGB, ist die Erbfähigkeit des Rechtsnachfolgers notwendig. Erbfähig ist, wer zurzeit des Erbfalls lebt, § 1923 BGB. Der nasciturus ist aufgrund einer gesetzlichen Fiktion bereits erbfähig, obwohl er noch nicht rechtsfähig ist, § 1 BGB. Hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass das Kind lebend zur Wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Auslegung und V... / Leitsatz

1. Welche Formen des Umgangskontakts von einer konkreten Umgangsregelung ausgeschlossen sind, ist es eine Frage der Auslegung des Titels im Einzelfall. 2. Bei der Auslegung von Umgangstiteln gilt der Grundsatz, dass dem Verpflichteten bei verständiger und objektiver Betrachtung hinreichend deutlich sein muss, was mit der Regelung von ihm verlangt wird. Dabei dürfen allerdings...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 275 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Überblick

Rz. 281 Inländische Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet sind, unterliegen in 30-jährigem Turnus der Erbersatzsteuer, die einen Übergang des gesamten Stiftungsvermögens von Todes wegen fingiert, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Hierdurch soll verhindert werden, dass das in den Familienstiftungen gebundene Vermögen auf Generati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Klage auf Feststellung, dass Vorerbe Vollerbe geworden ist

Rz. 83 Schlägt der Nacherbe die Erbschaft aus (§ 2142 Abs. 1 BGB), z.B. um nach § 2306 Abs. 2 BGB den Pflichtteil zu erlangen, wird, wenn nichts Gegenteiliges im Testament angeordnet wurde (§ 2142 Abs. 2 BGB), der Vorerbe Vollerbe. § 2069 BGB, der "im Zweifel" beim Wegfall von Abkömmlingen deren Abkömmlinge als Ersatz-(nach-)Erben berücksichtigt, soll bei der Anfechtung zum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 7. Befreite Vorerbschaft

Rz. 88 Schwierigkeiten bereitet vor allem die bis vor kurzem anhaltende Niedrigzinsphase. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die Erhöhung des Leitzinses in der jüngeren Vergangenheit hierauf auswirkt. Soll der behinderte Angehörige spürbare Vorteile aus dem Erwerb von Todes wegen erhalten, kann dies über die Erträgnisse aus dem Nachlass häufig nicht mehr erreicht werden. Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Allgemeines

Rz. 66 Zumindest seit dem Jahr 2004 wird über die Inhaltskontrolle[130] von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen vermehrt diskutiert.[131] Anlass und Ausgang für die Überlegungen war die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen. Ein anderes Thema ist die Frage, ob der Verzicht, z.B. bei einem von Sozialleistungen abhängigen Kind, zu Lasten eines Sozialleistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Geltendmachung der Bestattungskosten als Pauschbetrag

Rz. 237 Nach § 10 Abs. 5 ErbStG kann der erbschaftsteuerpflichtige Erwerber von seinem Erwerb die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug bringen. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG kann er hierbei für die Kosten der Bestattung des Erblassers, für die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal und für die üblichen Grabpflegekosten insgesamt einen Betrag i.H.v. 10.300 EUR als Pauschbetrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / F. Lebensversicherungsanspruch zur Absicherung von Verbindlichkeiten, Hinterlegung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten

Rz. 164 Lebensversicherungen wurden (häufig) zur Absicherung von Krediten herangezogen. Diese Konstellation hat Auswirkungen auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch. Fall Erblasser E ist im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit EP verheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind K1 hervorgegangen. E ist Alleinverdiener. Er kauft eine Immobilie zu einem Kaufpreis von 40...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / C. Probleme bei der Kollision Zugewinn und Pflichtteil

Rz. 27 Sofern ein Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird, erhält er aufgrund der Vorschrift des § 1371 Abs. 2 BGB neben dem kleinen Pflichtteil den Zugewinnausgleich nach den güterrechtlichen Bestimmungen der §§ 1373–1383 sowie 1390 BGB. Die Problematik des kleinen und großen Pflichtteils ist hinreichend bekannt. Dennoch wird bei der Berechnung der Pflichtteile gera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / bb) Testamentsvollstreckung

Rz. 20 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft wird mit einer Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 BGB kombiniert. Dadurch soll verhindert werden, dass der Sozialleistungsträger Zugriff auf die Vorerbschaft und deren Erträge nimmt. Nur mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft alleine würde dieses Ziel nicht erreicht. Ohne die Verwaltungsvollstreckung würden d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 4. Auseinandersetzungsvertrag

Rz. 192 Der Auseinandersetzungsvertrag selbst ist formlos, soweit keine Vereinbarungen enthalten sind, die nach allgemeinen Bestimmungen formbedürftig[258] sind. Andernfalls sind die besonderen Formvorschriften einzuhalten.[259] Sind jedoch Gegenstände "betroffen", für deren Verfügung oder Verpflichtung es einer bestimmten Form bedarf, muss auch der Auseinandersetzungsvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 80 Die sog. umgekehrte Vermächtnislösung ist ein Modell, das von Grziwotz entwickelt wurde.[121] Sie basiert auf der Grundlage der Erbschaftslösung und vermeidet durch Anordnung von Vermächtnissen zugunsten der nicht behinderten Kinder die Nachteile der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses. Rz. 81 Nach diesem Vorschlag erfolgt zunächst die Einsetzung des behinderten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Beide betreuen - beide bezahlen?

Silke Morsch Der Bundesjustizminister liefert: Am 25.8.2023 hat er das Eckpunktepapier zur Reform des Kindes- und des Betreuungsunterhalts vorgelegt: "Das Unterhaltsrecht muss dringend reformiert werden. Es muss faire und gerechte Rahmenbedingungen setzen." Zukünftig sollen die Unterhaltslasten in den in der Praxis weit verbreiteten Fällen, bei denen sich der bisher nicht haup...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / (1) Geburtsurkunden

Rz. 43 Geburtsurkunden i.S.v. § 59 PStG bezeugen Ort, Zeit, Abstammung und Geschlecht des Kindes. Darüber hinaus wird auch die Ehe- oder Nichtehelichkeit dadurch nachgewiesen. Die sog. Geburtsscheine nach § 61c PStG sind keine ausreichenden Beweismittel, da sie keinen Nachweis über die Abstammung beinhalten, sondern lediglich Ort, Zeit, Geschlecht und Namen des Kindes dokume...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Abwägung der Vor- und Nachteile

Rz. 55 Die Möglichkeit einer pflichtteilsfesten Übertragung klingt zwar verlockend, ist aber auch mit großen Gefahren verbunden. Stirbt der Ehegatte mit dem zuvor geringeren Vermögen, erbt der überlebende Ehegatte den so übertragenden Teil wieder zurück. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Fällen der Patchwork-Familie, also nicht gemeinsamer Abkömmlinge, so Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / 4. Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit und Abänderungsmöglichkeit

Rz. 164 § 2270 i.V.m. § 2271 BGB ermöglicht im gemeinschaftlichen Testament bindende – sog. wechselbezügliche – Verfügungen zu treffen und damit ähnliche Wirkungen zu erzielen wie durch eine vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag. Bei einem Ehegattentestament entsteht die Bindungswirkung mit Ableben des erststerbenden Ehegatten, beim Erbvertrag mit Unterzeichnung des V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / c) Beschlussfassung unter mehreren Angehörigen und gerichtliche Durchsetzung

Rz. 82 Sind mehrere Angehörige gleichen Grades (z.B. mehrere Kinder) vorhanden, so müssen grundsätzlich alle die Einwilligung zu den vorgesehenen Regelungen der Bestattung erteilen; es gibt keinen Mehrheitsbeschluss. Ist nur eines der Kinder nicht einverstanden, so verhindert dies die von den anderen beabsichtigte Verfügung. Die Ausübung des Totenfürsorgerechts setzt nämlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Ausgleichung gemäß §§ 2050 ff. BGB

Rz. 113 Wenn ein Übergeber einem seiner Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch sonstige Schenkung lebzeitig Vermögenswerte zuwendet und seine Vermögensnachfolge von Todes wegen entweder gar nicht oder durch ein Testament regelt, das mit der gesetzlichen Erbfolge im Wesentlichen im Gleichklang steht,[197] ist zu beachten, dass bei der Miterbenauseinandersetzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Ausdrückliche Anordnung eines Pflegevergütungsvermächtnisses

Rz. 136 Ein Pflegevergütungsvermächtnis kann in der letztwilligen Verfügung angeordnet werden. Ist die Person noch nicht bekannt, kann und will der Erblasser den Umfang noch nicht bestimmen, kann er einen möglichen in Betracht kommenden Personenkreis bestimmen und sowohl die Auswahl der Person als auch den Umfang des Vermächtnisses einem Testamentsvollstrecker übertragen. Mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / IV. Begleitende Maßnahmen

Rz. 23 Im Rahmen der Vermögensübergabe ist es unter Umständen geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu flankieren. Geboten sein kann eine lebzeitige Vermögensübertragung, bspw. um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen i.d.R. au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / III. Erbengemeinschaft; überquotale Teilungsanordnung

Rz. 185 Muster 7.15: Überquotale Teilungsanordnung (2) Muster 7.15: Überquotale Teilungsanordnung (2) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, geschieden, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit (Vgl. Muster 7.13) (II.) Erbeinsetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Abfindungszahlungen an Geschwister

Rz. 122 Häufig verfügen Eltern lediglich über einen oder wenige werthaltige Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Nachfolge unter den Kindern nicht geteilt werden können oder sollen, wie z.B. der elterliche Betrieb oder das elterliche Grundstück. Möchten die Eltern dennoch ihre Kinder wirtschaftlich gleich behandeln, wird in Übergabeverträgen mit dem Übernehmer häufig vorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / I. Alleinerbeneinsetzung; Teilungsanordnung; Bindungswirkung; beschränkter Änderungsvorbehalt; Anfechtungsverzicht

Rz. 188 Muster 7.18: Ehegattentestament – Berliner Testament mit Teilungsanordnungen, Pflichtteilsstrafklausel, Anfechtungsverzicht und Änderungsbefugnis Muster 7.18: Ehegattentestament – Berliner Testament mit Teilungsanordnungen, Pflichtteilsstrafklausel, Anfechtungsverzicht und Änderungsbefugnis Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. ...mehr