Gefördert werden

  • der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten;
  • der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 einhält;
  • der Kauf mit Modernisierung einer Immobilie, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H'T den Standard Effizienzhaus SH 100 erreicht.

Alle Objekte müssen in Schleswig-Holstein belegen sein.

 

Energetische Förderstandards

Weitere Informationen zum Effizienzhaus SH-Standard findet man in der Anlage "Energetische Förderstandards und Mindestanforderungen", die auf der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden kann.

Voraussetzung für ein Aufstockungsdarlehen ist, dass das Objekt entweder den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreicht oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

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