Effizienzhaus

Gefördert werden

  • der Neubau oder Neukauf (innerhalb von 2 Jahren nach der Fertigstellung) einer Wohnung, die die energetischen Mindeststandards einhält und den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust der aktuellen EnEV um mindestens 10 % unterschreitet,
  • der Kauf einer Wohnung, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 100 einhält.

Die Objekte müssen in Schleswig-Holstein belegen sein.

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