Anspruchsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
- Anspruchsberechtigt bei Modernisierungsmaßnahmen an vermieteten Wohnungen sind Personen, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigt (Einkommensgruppe A). Haben Mieter eine geförderte Wohnung bereits vor Erteilung der Förderzusage bewohnt, müssen die Einkommensgrenzen nicht eingehalten werden.
- Bei Modernisierungen an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung darf das anrechenbare Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht übersteigen (Einkommensgruppe A) oder um bis zu 40 % übersteigen (Einkommensgruppe B).
Beispiele Einkommensgruppe A
Personen im Haushalt | Gesetzliche Einkommensgrenze für den Haushalt in EUR | Mögliches Jahreseinkommen brutto in EUR | |
---|---|---|---|
Haushalt allgemein | 1 Person | 20.420 | 33.136 |
2 Personen | 24.600 | 45.918 | |
3 Personen (davon 1 Kind) | 31.000 | 49.668 | |
4 Personen (davon 2 Kinder) | 37.400 | 59.668 | |
5 Personen (davon 3 Kinder) | 43.800 | 69.668 | |
Haushalt Ehepaar /eingetragene Lebensgemeinschaft | 3 Personen (davon 1 Kind) | 31.000 | 55.918 |
4 Personen (davon 2 Kinder) | 37.400 | 65.918 | |
Haushalt Alleinerziehende | 2 Personen (davon 1 Kind) | 25.340 | 47.074 |
3 Personen (davon 2 Kinder) | 31.740 | 50.824 | |
Haushalt Rentner | 1 Person | 20.420 | 26.970 |
2 Personen | 24.600 | 37.734 |
Beispiele Einkommensgruppe B
Personen im Haushalt | Gesetzliche Einkommensgrenze für den Haushalt in EUR | Mögliches Jahreseinkommen brutto in EUR | |
---|---|---|---|
Haushalt allgemein | 1 Person | 28.588 | 45.889 |
2 Personen | 34.440 | 61.293 | |
3 Personen (davon 1 Kind) | 43.400 | 69.043 | |
4 Personen (davon 2 Kinder) | 52.360 | 83.043 | |
5 Personen (davon 3 Kinder) | 61.320 | 97.073 | |
Haushalt Ehepaar /eingetragene Lebensgemeinschaft | 3 Personen (davon 1 Kind) | 43.400 | 75.293 |
4 Personen (davon 2 Kinder) | 52.360 | 89.293 | |
Haushalt Alleinerziehende | 2 Personen (davon 1 Kind) | 35.476 | 62.911 |
3 Personen (davon 2 Kinder) | 44.436 | 70.661 |
Förderfähiger Wohnraum
Gefördert werden nur Modernisierungen an Wohnungen, die
- im Land NRW belegen sind und
- bei Antragstellung bereits seit 5 Jahren bezugsfertig sind und
- wenn die Wohnung ein gesundes Wohnverhältnis erwarten lässt und
- wenn die Wohnung durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt wird und
- wenn die weiteren Vorgaben der Förderrichtlinie dieses Programms erfüllt werden.
Zweckbindung
Geförderte Mietwohnungen unterliegen den Mietpreis- und Belegungsbedingungen. Die Dauer der Zweckbindung beträgt einheitlich für alle öffentlich geförderten Wohnungen wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre.
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