Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)

  • um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder
  • um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %)

überschreiten.

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 10 %

Die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 10 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 25 % maßgeblich.

 
Haushaltsgröße Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze aller Haushaltsangehörigen in EUR Jahresbruttoeinkommen[1] ca. in EUR
1 Person 20.350 30.301
2 Personen 2 Erwachsene 29.150 42.873
1 Erwachsener, 1 Kind 30.470 44.759
3 Personen 3 Erwachsene 35.970 52.616
2 Erwachsene, 1 Kind 37.290 54.501
1 Erwachsener, 2 Kinder 38.610 56.387
4 Personen 4 Erwachsene 42.680 62.601
3 Erwachsene, 1 Kind 44.000 64.087
2 Erwachsene, 2 Kinder 45.430 66.130
1 Erwachsener, 3 Kinder 46.750 68.016
5 Personen 5 Erwachsene 49.500 71.944
4 Erwachsene, 1 Kind 50.820 73.830
3 Erwachsene, 2 Kinder 52.140 75.716
2 Erwachsener, 3 Kinder 53.460 77.601
1 Erwachsener, 4 Kinder 54.890 79.644

Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 60 %

Diese Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 60 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 15 % maßgeblich:

 
Haushaltsgröße Anzahl der Personen im Haushalt Einkommensgrenze in EUR Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR
1 Person 29.600 43.516
2 Personen 2 Erwachsene 42.400 61.801
1 Erwachsener, 1 Kind 44.320 64.544
3 Personen 3 Erwachsene 52.320 75.973
2 Erwachsene, 1 Kind 54.240 78.716
1 Erwachsener, 2 Kinder 56.160 81.459
4 Personen 4 Erwachsene 62.080 89.916
3 Erwachsene, 1 Kind 64.000 92.659
2 Erwachsene, 2 Kinder 66.080 95.630
1 Erwachsener, 3 Kinder 68.000 98.373
5 Personen 5 Erwachsene 72.000 104.087
4 Erwachsene, 1 Kind 73.920 106.830
3 Erwachsene, 2 Kinder 75.840 109.573
2 Erwachsener, 3 Kinder 77.760 112.316
1 Erwachsener, 4 Kinder 79.840 115.287

Wohnflächenobergrenze

Es gilt eine Wohnflächenobergrenze. Diese liegt bei einem 4-Personenhaushalt bei 145 m2 und erhöht sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen um je 15 m2 (z. B. für eine schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt oder jede weitere Person ab dem 5. Haushaltsmitglied).

[1] Summe des Jahreseinkommens des Antragstellers und der zum Haushalt gehörenden Personen.

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