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Wichtig

Anlage Kind/steuerliche Vergünstigungen für Kinder

Die Anlage Kind benötigen Sie, wenn Kinder bzw. damit zusammenhängende Vergünstigungen bei Ihnen steuermindernd berücksichtigt werden sollen. Für jedes Kind ist eine eigene Anlage notwendig.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Kind (Zeilen 4–15)

Hier werden die persönlichen Angaben zum Kind, Verwandtschaftsverhältnis und Kindergeldanspruch abgefragt.

Volljähriges Kind (Zeilen 16–21)

Volljährige Kinder können nur in den im Vordruck aufgeführten Fällen berücksichtigt werden.
Seite 2

Angaben zur Erwerbstätigkeit bei volljährigen Kindern (Zeilen 22–25)

Die Angaben sind nur von Bedeutung, wenn das Kind bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder (Zeilen 26–37)

Derartige Beiträge sind bei den Eltern abzugsfähig, wenn sie das Kind nicht geltend macht.

Übertragung des Kinderfreibetrags und Betreuungsfreibetrags (Zeilen 38–43)

Eine Übertragung auf einen Elternteil, Stiefelternteil oder Großeltern ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Seite 3

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Zeilen 44–50)

Hier beantragen Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag.

Sonderbedarf bei Berufsausbildung (Zeilen 51–54)

Der Freibetrag ist nur für auswärtig untergebrachte volljährige Kinder möglich.

Schulgeld (Zeilen 55–57)

Der Abzug ist möglich, wenn das Kind eine Privatschule oder Schule in freier Trägerschaft mit anerkanntem Schulabschluss besucht.

Übertragung des Pauschbetrags für ein behindertes Kind (Zeilen 58–62)

Dieser kann hier auf die Eltern übertragen werden.
Seite 4

Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale (Zeilen 63–65)

Wird der dem Kind zustehende Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung auf die Eltern übertragen, können diese auch die dem Kind zustehende Pauschale für private Fahrten in Anspruch nehmen.

Kinderbetreuungskosten (Zeilen 66–72)

Abziehbar sind die Kosten für im Haushalt lebende Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder.

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