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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Patricia Goratsch, Florian Enzensberger
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Rz. 203

Muster 7.22: Herausgabevermächtnis

 

Muster 7.22: Herausgabevermächtnis

Herausgabevermächtnis

Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, an deren einseitige Abkömmlinge aus anderen Verbindungen oder an deren Verwandte aufsteigender Linie fallen oder Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteilsanspruch unserer Schwiegerkinder/Expartner bilden, beschweren wir unseren jeweiligen Erben mit folgendem Vermächtnis:

1.

Er hat alles, was er aus unserem Nachlass erhalten hat und zum Zeitpunkt seines Todes noch in seinem Vermögen vorhanden ist, an seine Abkömmlinge untereinander nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, wiederum ersatzweise an unsere anderen als Schluss- bzw. Ersatzerben eingesetzten Abkömmlinge nach den Regelungen der gesetzlichen Erbfolge herauszugeben.

Unsere Schwiegerkinder/Expartner, deren Abkömmlinge aus anderen Verbindungen sowie deren Verwandte aufsteigender Linie sind als Vermächtnisnehmer ausgeschlossen.

2.

Herauszugeben ist auch alles, was der Erbe aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, als Ersatz für nicht mehr vorhandene oder beschädigte Nachlassgegenstände oder durch Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses aus unserem Nachlass erlangt hat.

Das Vermächtnis fällt mit dem Tod des Erben an und ist sofort fällig. Die Anwartschaft des Vermächtnisnehmers ist weder vererblich noch übertragbar. Eine Sicherung kann während der Schwebezeit nicht verlangt werden.

Ansprüche auf Nutzungsherausgabe sowie Verwendungs- oder Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen.

3.

Soweit Abkömmlinge unserer Kinder mit dem Vermächtn...

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