Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 33 [Nachweis über Güterstand]

Aufgehoben mit Wirkung zum 1.1.2023 durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters vom 31.10.2022 (BGBI I, S. 1966); Wegen evtl. offener Fragen vgl. 8. Auflage.mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft

Rz. 93 Durch den Wechsel in den Güterstand der Gütergemeinschaft werden die beiden Vermögenssubstanzen der Ehegatten zu einem gemeinschaftlichen Vermögen, dem sog. "Gesamtgut" verschmolzen (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB). Das Gesamtgut entsteht kraft Gesetzes und Bedarf infolgedessen keines rechtsgeschäftlichen Übertragungsaktes (§ 1416 Abs. 2 Hs. 2 BGB). Durch diese Maßnahme wird ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Deutsch-französischer Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft

Rz. 109 § 1519 BGB i.V.m. dem Gesetz zu dem Abkommen vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft vom 15.3.2012[276] erlaubt deutsch-französischen Ehepaaren die Vereinbarung der Wahlzugewinngemeinschaft (WZG).[277] Art. 5 WZGA erlegt für die WZG dem Ehegatten-Eigentümer der Ehewohnung ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 23. Gesetzlicher Güterstand in sonstigen Staaten

Rz. 325 Afghanistan: Gütertrennung Ägypten: Gütertrennung Albanien: Errungenschaftsgemeinschaft Algerien: Gütertrennung Angola: Errungenschaftsgemeinschaft Aserbaidschan: Errungenschaftsgemeinschaft Bahamas: Gütertrennung Belarus (Weißrussland): Errungenschaftsgemeinschaft Bosnien-Herzegowina: Errungenschaftsgemeinschaft Bulgarien: Errungenschaftsgemeinschaft China (Hongkong): Gütertr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Andere Güterstände

Rz. 110 Eine Errungenschaftsgemeinschaft deutschen Rechts (§§ 1519 ff. BGB a.F.) kann seit 1.7.1958 nicht mehr neu vereinbart werden,[278] gilt aber für frühere ehevertragliche Regelungen weiter. Für den im Beitrittsgebiet bis zum 3.10.1993 maßgebenden gesetzlichen Güterstand der ehelichen Vermögensgemeinschaft des FGB ist die Überleitungsvorschrift des Art. 234 § 4 EGBGB zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Grundbuchrechtliche Folgen einer Vergemeinschaftung

Rz. 234 Fällt ein deutsches Grundstück in ein gemeinschaftliches Gut nach ausländischem Güterrecht, so können die Ehegatten nicht als Bruchteilseigentümer eingetragen werden.[740] Vielmehr ist die aus dem fremden Güterrecht sich ergebende gemeinschaftliche Bindung als gemeinschaftliches Rechtsverhältnis nach § 47 GBO zu bezeichnen.[741] Dabei muss der ausländische Güterstand...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Güterstandsschaukel

Rz. 94 Eine weitere Variante, um die Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann darin bestehen, dass die Ehegatten per Ehevertrag in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch wird kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst (§§ 1372, 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). Diese Konstruktion nennt man "Güterstandsschaukel". Die Vermögenswerte, die durch den Wechsel übertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

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ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Art. 16 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 253 Nach Art. 16 Abs. 1 EGBGB a.F. ist bei Geltung eines ausländischen Güterstatuts und unter der weiteren Voraussetzung, dass ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder hier ein Gewerbe betreibt, § 1412 BGB entsprechend anzuwenden; der fremde gesetzliche Güterstand steht einem vertragsmäßigen dabei gleich. Bei dem genannten Inlandsbezug eines Eh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 264 Für nach dem 27.12.1977 geschlossene Ehen ist gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft, für vorher geschlossene die allgemeine Gütergemeinschaft.[827] Die allgemeine Gütergemeinschaft kann auch durch Ehevertrag vereinbart werden. Daneben steht als Wahlgüterstand und in bestimmten Fällen als gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung zur Verfügung.[828] ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ehevertragliche Gestaltungen

Rz. 25 Ferner sollte überdacht werden, ob es bei dem bestehenden Güterstand verbleiben kann oder ob gegebenenfalls ein anderer Güterstand vorteilhafter wäre. Der richtige Güterstand kann je nach Familienstruktur zu einer geminderten Pflichtteilsquote und zu einem zusätzlichen Erbschaftsteuerfreibetrag führen (§ 5 ErbStG).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 293 Gesetzlicher Güterstand ist die allgemeine Gütergemeinschaft, Art. 1:93 ff. B.W. Das Gesamtgut umfasst das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Ehegatten, Art. 1:94 B.W.[895] Für Eigentum, welches aufgrund letztwilliger Verfügung oder Schenkung erworben wird, gilt dies aber nicht, wenn der Testator oder Schenker bestimmt hat, dass das Eigentum nicht Teil de...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 280 Das britische Recht kennt keinen Güterstand im eigentlichen Sinn.[870] Der einzige "Güterstand" des britischen Rechts ist damit letztlich die Gütertrennung, so dass Eigentümerstellung, Verfügungs- und Erwerbsbefugnis des jeweiligen Ehegatten durch die Ehe nicht beeinträchtigt werden.[871] Allerdings haben die britischen Gerichte die Befugnisse, insbesondere bei Schei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 195 Das EGBGB enthält keine Definition, was unter allgemeinen Ehewirkungen zu verstehen ist. Im Ergebnis hat Art. 14 EGBGB nur einen geringen unmittelbaren Anwendungsbereich.[642] Erfasst werden in etwa die in den §§ 1353–1362 BGB geregelten Sachbereiche.[643] Im Rahmen einer funktionalen Betrachtungsweise gehören zu den allgemeinen Ehewirkungen alle Fragen, die während ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sachrecht

Rz. 311 Nach dem gemeinspanischen "Codigo Civil" ist gesetzlicher Güterstand eine Errungenschaftsgemeinschaft, bei der zum gemeinsam zu verwaltenden Gesamtgut insbesondere gehört, was der Mann oder die Frau während der Ehe durch Arbeitstätigkeit oder sonst auf Kosten des gemeinsamen Vermögens erwirbt sowie die Früchte und Einkünfte aus Vorbehalts- und Sondergut.[942] Zum Son...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Gütergemeinschaft

Rz. 232 Güterstände, bei denen gemeinschaftliches Vermögen gebildet wird, werden regelmäßig als Gütergemeinschaft bezeichnet. Als gesetzlicher Güterstand verliert die umfassende Gütergemeinschaft international allerdings zunehmend an Bedeutung.[737] Auch muss anhand der jeweiligen Rechtsordnung sehr genau geprüft werden, wie weit die Vergemeinschaftung des Vermögens geht und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 316 In seinem ab 1.1.2002 neugefassten ZGB hat der türkische Gesetzgeber an die Stelle der bisherigen Gütertrennung die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlichen Güterstand gesetzt.[953] Für damals bereits bestehende Ehen sind bei Grundstückskäufen, die nach dem 1.1.2002 geschlossen werden, allein die Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung maßgeblich.[954] Sie wir...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Beschränkungen bei Verfügungen durch Ehegatten

Rz. 240 Verfügungsbefugnisse der Ehegatten sowie Beschränkungen derselben unterfallen dem Güterstatut,[759] wenn sie integraler Bestandteil des maßgebenden Güterstandes sind und nicht etwa ohne Rücksicht auf diesen generell für Eheleute gelten.[760] Deshalb ist die Verfügungsbeschränkung nach § 1365 BGB der güterrechtlichen Anknüpfung zu unterwerfen, da sie nur für die Zugew...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 275 Gesetzlicher Güterstand ist seit 1.12.1966 die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1400 ff. CC), bei der das gemeinschaftliche Vermögen grundsätzlich alles umfasst, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[852] Zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten gehören insbesondere die Gegenstände, die ihm am Tage der Eheschließung gehörten, und diejeni...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 230 Der Begriff "güterrechtliche Wirkungen der Ehe" bezieht sich auf diejenigen materiellen Rechtssätze, die mit der Schaffung, Änderung, Aufhebung und Abwicklung von Sonderordnungen des Vermögens beider Ehegatten zu tun haben.[731] Insbesondere, was die Abgrenzung zu den allgemeinen Ehewirkungen angeht, ist dabei davon auszugehen, dass es fast immer einen Hinweis auf di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 323 In den meisten US-Bundesstaaten ist gesetzlicher Güterstand die Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte Alleineigentümer seines Vermögens und grundsätzlich unbeschränkt darüber verfügungsbefugt ist.[970] In Arizona, Idaho, Kalifornien, Louisiana, New Mexico, Nevada, Texas, Washington, Wisconsin und Puerto Rico fungiert dagegen die Errungenschaftsgemeinschaft als gesetz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 289 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütergemeinschaft nach Art. 1400 ff. CC, die inhaltlich eine Errungenschaftsgemeinschaft darstellt.[886] Gemeinschaftliches Vermögen wird, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[887] Was ein Ehegatte während der Ehe im Wege der Erbfolge, durch Schenkung oder Vermächtnis erwirbt, gehört zu seinem Eigengut ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Vertriebenengüterstandsgesetz, Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F.

Rz. 225 Für Vertriebene, Sowjetzonenflüchtlinge, ihnen gleichgestellte Personen sowie Übersiedler aus der DDR sieht das in Art. 15 Abs. 4 EGBGB a.F. vorbehaltene Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 4.8.1969 (BGBl I 1969, 1067) eine Überleitung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht vor. In das Gesetz sind im Weg...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VIII. Checkliste zur Erfassung des persönlichen und wirtschaftlichen Sachverhalts

Rz. 30 a) Persönliche Ausgangslage (1) Personen (2) Güterstand b) Wirtschaftliche Ausgangslagemehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Übergangsrecht, Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F.

Rz. 226 Für vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1.9.1986 geschlossene Ehen sieht Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F. intertemporale Regelungen vor. Dabei wird nach dem Zeitpunkt der Eheschließung differenziert. Rz. 227 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen verweist Art. 220 Abs. 3 S. 6 Hs. 1 EGBGB a.F. auf Art. 15 EGBGB a.F. und damit auf das Recht des Staates, dem ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendung von §§ 82, 82a S. 1 auf § 14 GBBerG

Rz. 50 § 14 GBBerG [111] lautet: § 14 Gemeinschaftliches Eigentum von Ehegatten In den Fällen des Artikels 234 § 4a Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche gelten die §§ 82, 82a Satz 1 der Grundbuchordnung entsprechend. Der für die Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Nachweis, daß eine Erklärung nach Artikel 234 § 4 Abs. 2 und 3 des Einführungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 271 Gesetzlicher Güterstand ist eine Gütertrennung, bei der erst bei Beendigung der Ehe oder Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein Vermögensausgleich stattfindet.[840] Die daraus resultierende grundsätzlich freie Verfügungsbefugnis jedes Ehegatten wird dadurch eingeschränkt, dass unbewegliches Vermögen, das diesem Vermögensausgleich unterliegt, ohne Einwilligung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 305 Seit dem 1.1.1988 ist gesetzlicher Güterstand die sog. Errungenschaftsbeteiligung, bei der es sich um eine Gütertrennung mit Ausgleichsansprüchen bei Beendigung des Güterstandes handelt.[930] Jeder Ehegatte ist dabei uneingeschränkt Eigentümer seiner Errungenschaft und seines Eigengutes (Art. 196 ZGB) und kann allein darüber verfügen (Art. 201 Abs. 1 ZGB). Allerdings...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 268 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütergemeinschaft. Allerdings verbirgt sich hinter diesem Begriff ein besonderes System, bei dem die Eheleute während der Ehe bezüglich des von ihnen in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe erworbenen Vermögens, obwohl dieses in die Gemeinschaft fällt, jeweils die volle und alleinige Verfügungsbefugnis behalten, so dass präzisier...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / L. Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung

Rz. 12 Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidungsklausel, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung Muster 6.12: Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Gleichbehandlung aller (einseitigen) Kinder unter Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche, Scheidu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / I. Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung

Rz. 9 Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung § 1 Einleitung Wir, die Ehegatten _________________________, gebo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 278 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütertrennung mit einer Art Zugewinnausgleich, wobei Besonderheiten hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des einzelnen Ehegatten nicht ersichtlich sind.[860] Als Wahlgüterstand gibt es die Gütergemeinschaft, bei der über die gemeinschaftlichen Gegenstände regelmäßig nur gemeinsam verfügt werden kann.[861]mehr

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§ 6 Musterformulierungen / F. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenvermächtnis (Leibrente), Wohnungsrechtsvermächtnis, Reallast, Wertsicherungsklausel, Testamentsvollstreckung (Erfüllung Vermächtnisse) Muster 6.6: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Absicherung des Ehegatten über Rentenve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausnahmen

Rz. 4 Sonderregelungen gelten für die Eintragung von Altenteilen oder Leibgedingen (siehe § 49 GBO Rdn 13)[7] sowie für die Eintragung eines gemeinschaftlichen Vorkaufsrechts; bei Letzterem ergibt sich das Verhältnis der mehreren Berechtigten zueinander aus § 472 BGB (vgl. Rdn 11, 19, 23).[8] Rz. 5 Zur Eintragung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Berechtigte eines d...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Erfassung der persönlichen Verhältnisse des Erblassers

Rz. 3 Zu Beginn der Mandatsaufnahme sollte der Berater zunächst immer einen Familienstammbaum erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren beteiligten Personen zu gewinnen. Zudem können die Erbquoten und Pflichtteilsquoten aus dem Stammbaum heraus schneller ermittelt werden. Dies gilt um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift

Rz. 15 Ein Gesetzesverstoß im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO liegt vor, soweit eine im Eintragungsverfahren zu beachtende Rechtsnorm (zum Umfang der Prüfungspflicht des GBA siehe § 2 Einl. Rdn 29 ff.) nicht richtig angewendet wurde.[52] Die Art der verletzten Vorschrift – materiell oder formell, zwingend oder nicht zwingend – (bloße Soll-/Ordnungsvorschrift) ist unerheblich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 314 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der in die Gemeinschaft grundsätzlich alle Gegenstände fallen, die die Ehegatten während der Ehezeit erwerben, mit Ausnahme aber insbesondere solcher, die aufgrund Erbrechts oder Schenkung erlangt werden.[949] Außer in laufenden Angelegenheiten ist für Rechtsgeschäfte über die gemeinschaftlichen Güter d...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragung

Rz. 12 Erforderlich ist die genaue Bruchteilsangabe auch dann, wenn das Gesetz Berechnungsregeln aufstellt, oder wenn eine gesetzliche Vermutung zur Höhe der Bruchteile besteht (so bei Art. 234 § 4a Abs. 1, 3 EGBGB bei Ehegatten im Beitrittsgebiet, die in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft übergeleitet wurden). Empfehlenswert ist die Angabe in Ziffern; jedoch genügt auc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 297 Die Gütertrennung ist in Österreich der gesetzliche Güterstand, § 1237 ABGB.[910] Verfügungsbeschränkungen gibt es während der Ehe nicht.[911] Das österreichische Recht kennt die Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall als Wahlgüterstände,[912] wobei die Gütergemeinschaft inhaltlich sehr verschieden ausgestaltet sein kann, z.B. entsprechend einer Errun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragung von Eheleuten

Rz. 2 Sind Eheleute Inhaber eines Nutzungsrechts, Gebäudeeigentümer oder Besitzberechtigte, so steht ihnen das Recht, sofern sie vor dem Beitritt im Güterstand der ehelichen Vermögensgemeinschaft lebten und nicht gem. Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB optiert haben, nunmehr in Bruchteilsberechtigung zu je ½ zu (Art. 234 § 4a Abs. 1 EGBGB). Eheleute oder deren Erben können auf dem in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 302 Gesetzlicher Güterstand ist eine Kombination von Gütertrennung und Gütergemeinschaft, letztere allerdings aufgeschoben auf die Beendigung der Ehe.[922] Jeder Ehegatte ist Eigentümer der von ihm in die Ehe eingebrachten oder in der Ehe erworbenen Gegenstände.[923] Soweit diese aber zum Gattenanteilsgut gehören, hat der andere Ehegatte einen latenten Anspruch, zukünfti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 308 Gesetzlicher Güterstand ist eine Art Errungenschaftsgemeinschaft. Was einem Ehegatten vor Eingehen der Ehe gehört, wie auch das Vermögen, das er durch Erbschaft, Schenkung oder anders unentgeltlich erwirbt, ist sein besonderes Vermögen, das er allein verwaltet.[935] Über seinen Anteil am ungeteilten gemeinsamen Vermögen kann grundsätzlich kein Ehegatte allein verfüge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überleitung der ehelichen Vermögensgemeinschaft

Rz. 2 Nach Art. 234 § 4 EGBGB wurde die eheliche Vermögensgemeinschaft als der gesetzliche und einzige Güterstand des Familienrechts der ehemaligen DDR in die Zugewinngemeinschaft übergeleitet. Die Eheleute hatten aber die Möglichkeit, bis zum Ablauf des 2.10.1992 gegenüber jedem Kreisgericht die Option auf die Weitergeltung der ehelichen Vermögensgemeinschaft zu erklären.[1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nicht eintragungsfähige Verfügungsbeschränkungen

Rz. 84 Nicht in das Grundbuch eintragungsfähig sind sowohl bestimmte Beschränkungen des Privatrechts wie auch des öffentlichen Rechts. Unter Berücksichtigung der vorstehend dargestellten Grundsätze besteht im jeweiligen Fall auch kein Bedürfnis für eine Grundbucheintragung. An Einzelfällen sind zu nennen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 287 Gesetzlicher Güterstand ist nach kroatischem Eherecht eine Art Errungenschaftsgemeinschaft, bei der zwischen Eigen- und ehelichem Vermögen unterschieden wird, Art. 251 Familiengesetz.[885] Das eheliche Vermögen gehört ihnen, wenn nicht anders vereinbart, zu gleichen Teilen, Art. 253 Abs. 1 Familiengesetz. Nur für Geschäfte der regelmäßigen Verwaltung wird die Zustimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.2.1 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden) kann nur der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG als Werbungskosten abgesetzt werden (ab 2023: 1.000 EUR für Alleinstehende bzw. 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.[1] Beziehen Ehegatten gemeinsam Einkünfte aus Kap...mehr