Es wird folgende Ausgangslage unterstellt: Die Ehegatten betrachten die einseitigen Kinder als "unsere Kinder" und beabsichtigen daher, dass alle drei Kinder im Ergebnis in gleichem Maße vom "gemeinsamen Nachlass" profitieren. Besonders Augenmerk ist deshalb auf die Pflichtteilsansprüche zu legen.
Wir, die Eheleute _________________________, geboren am _________________________, und _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, beide deutsche Staatsangehörige, errichten nachfolgendes Testament.
§ 1 Testierfreiheit, Güterstand
Wir erklären, dass wir nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert sind. Hiermit heben wir einzeln und gemeinsam alle bisher von uns errichteten Verfügungen von Todes wegen in vollem Umfang auf.
Wir leben im gesetzlichen Güterstand. Der Ehemann hat zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, _________________________, geboren am _________________________, und _________________________, geboren am _________________________. Die Ehefrau hat einen Sohn, _________________________, geboren am _________________________, mit in die Ehe gebracht. Ehegemeinschaftliche Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
§ 2 Verfügung für den ersten Todesfall
(1) Erbeinsetzung
Für den Fall, dass die Ehefrau vor dem E...