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Das britische Recht kennt keinen Güterstand im eigentlichen Sinn.[870] Der einzige "Güterstand" des britischen Rechts ist damit letztlich die Gütertrennung, so dass Eigentümerstellung, Verfügungs- und Erwerbsbefugnis des jeweiligen Ehegatten durch die Ehe nicht beeinträchtigt werden.[871] Allerdings haben die britischen Gerichte die Befugnisse, insbesondere bei Scheidung, die Eigentumsverhältnisse an den Gegenständen der Eheleute zu verändern.[872] Da es keinen anderen Güterstand gibt, kennt das britische Eherecht auch keine Eheverträge im eigentlichen Sinne.[873]
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