Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1 Güterstand

10.2.1.1 Allgemeines Rz. 448 Maßgebend für die Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Ehegatten ist auch der Güterstand. Zu unterscheiden sind Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. 10.2.1.2 Gütergemeinschaft Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.1 Allgemeines

Rz. 448 Maßgebend für die Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Ehegatten ist auch der Güterstand. Zu unterscheiden sind Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.3 Gütertrennung/Zugewinngemeinschaft

Rz. 452 Im Falle der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft stehen die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte grundsätzlich demjenigen Ehegatten zu, der den Tatbestand des § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG verwirklicht. Dies gilt nicht bei Bestehen vertraglicher Nutzungsüberlassungen oder im Rahmen von Mitunternehmerschaften. Steuerlich unbeachtlich sind Nutzungsüberlassungen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.2 Gütergemeinschaft

Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befindet, sind Mitunternehmer.[1] Zu qualifizieren ist eine durch Ehevertrag erfolgte unentgeltliche Begründung einer Gütergemeinschaft als unentgeltliche Aufnahme i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG.[2] Die zwischen den Ehegatten bestehende Gütergemeinschaft st...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Zitat § @ Modifi...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann auch modifiziert werden. Die Modifizierungen bleiben gem. § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG lediglich bei der Bestimmung der fiktiven erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung unberücksichtigt, sodass ein zivilrechtlicher Ausschluss der Zugewinnausgleichsforderung die erbschaftsteuerliche Befreiung nach § 5 Abs. 1 ErbStG nicht en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Zentrales Testamentsregister

Die Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[23] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, eine Registrierung im ZTR hat daher nicht zu erfolgen.mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung und Tod

Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs s...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichts auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig.[8] Der Verzicht eines Ehegatten auf einen möglicherweise zukünftig entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch vor Eingehung der Ehe stelle keine Gegenleistung im schenkungsteuerrechtliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Notarkosten

Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Güterstan...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / bb) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das erprobte Mittel der Güterstandsschaukel: Beenden Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) und wechseln in die Gütertrennung (§ 1414 BGB), so entsteht ein Ausgleichsanspruch des im Laufe der Ehe erzielten Vermögenszuwachses nach den §§ 1373 bis 1390 BGB, welcher nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerlich kein schenkungsteuerbarer Erwerb ist. Ein ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Eheliche Güterstände

Rn. 59 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der Beurteilung ehelicher Güterstände als Mitunternehmerschaft Hinweis auf § 26a EStG und die Kommentierung dazu (s § 26a Rn 20 ff Schneider).mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / I. Problemaufriss

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft basiert auf Gütertrennung. Jeder Ehegatte verwaltet das ihm gehörende Vermögen eigenständig und erwirbt solches auch für sich allein (§ 1378 BGB). Über die ihnen gehörenden Gegenstände können die Ehegatten frei verfügen und Verpflichtungen eingehen. Sie sind unabhängig sowohl was den Umgang mit ihrem Vermögen angeht als auc...mehr

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FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von...mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Familienrecht

Rz. 135 Bei der Beurkundung eines Antrags auf Annahme als Kind (§ 1752 Abs. 2 S. 2 BGB) kann der Notar verpflichtet sein, die Beteiligten über die erbrechtlichen Folgen einer Adoption zu belehren.[441] Diese Belehrungspflicht lässt sich aus Abs. 1 ableiten. Die erbrechtlichen Auswirkungen gehören zur rechtlichen Tragweite der Erklärung, da sie als zwingende Folge der Adoptio...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Sachverhaltsklärung

Rz. 18 Der Notar hat den Sachverhalt zu klären. Nur wenn er das getan hat, kann er den Willen der Beteiligten richtig erfassen und in die passende rechtliche Form bringen.[50] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung ist insofern die notwendige inhaltliche Voraussetzung für die Belehrungspflicht.[51] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung trifft den Notar allerdings nur insoweit, al...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Sonstige Willenserklärungen (§ 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG)

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG können überdies Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden. Insoweit geht es um die sog. unechten Satzungsbestandteile.[35] Hierbei handelt es sich um Regelungen, die lediglich schuldrechtlich wirken und die Betroffenen nur per...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsätze

Rz. 35 Bei natürlichen Personen sind zunächst der Vorname oder die Vornamen und der Familienname vollständige anzugeben. Bei mehreren Vornamen reicht die Angabe des Rufnamens oder des ersten Namens grundsätzlich aus; der Notar soll nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie viele Vornamen er für eine sichere Identifizierung angibt.[91] Häufig wird in der Praxis bei mehrer...mehr

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Testamentsregister / II. Erbfolgerelevanz einer notariellen Urkunde

Rz. 11 Erbfolgerelevant sind nach § 78d Abs. 2 BNotO Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen. Rz. 12 Erbfolgerelevant sind zunächst alle notariell beurk...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / II. Die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Rz. 51 Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)[150] hat das Datenschutzrecht in Deutschland auf neue legislative Füße gestellt. Durch die europaweite Regelung soll der Datenschutz an die geänderten Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Die DSGVO führt jedoch nicht, wie häufig zu lesen ist, zu einem einheitlichen und lückenlosen supranationalen Schutzniveau; si...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / e) Genehmigungserfordernisse

Rz. 58 Der Notar hat grds. auf die zur Vollendung des Rechtsgeschäfts erforderlichen Handlungen hinzuweisen. Hängt die Wirksamkeit eines Grundstücksgeschäfts oder der Eintritt des damit bezweckten Erfolges von der Genehmigung eines Dritten ab, gehört es daher zu den Belehrungspflichten des Notars aus § 17 BeurkG, die Beteiligten auf das Genehmigungserfordernis aufmerksam zu ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Einzelfälle

Rz. 269 Zu Einzelfragen des ausl. IPR siehe die Gutachten des DNotI, online abrufbar: https://www.dnoti.de/gutachten (letzter Abruf: 23.4.2026). Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen: Siehe die Länderliste bei Hausmann, in: Hausmann/Odersky (Hrsg.), Internationales Privatrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, 4. Aufl. 2021, § 4 Rn 20 ff. Rz. 270 Grundstücksrecht: Zum Gru...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Eigentumsverhältnisse Grundbesitz (bebaut und/oder unbebaut) kann bei Eheleuten im Alleineigentum eines der Ehegatten stehen, gemeinsames Eigentum beider Ehegatten (Bruchteilseigentum i. S. d. §§ 741 ff. BGB) oder Gesamthandseigentum sein. Maßgebend dafür ist auch der Güterstand, in dem die Ehegatten familienrechtlich leben: Zugewinngemeinschaft Im gesetzlichen Güterstand der Z...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.1 Gebäude auf eigenem Boden

Fallgruppe I: Das Grundstück gehört nur einem Ehegatten, dieser hat den Bauauftrag erteilt Praxis-Beispiel Einzelner Ehegatte ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks Ehegatte A ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks. Er erteilt einen Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes. Von den beauftragten Bau- und Handwerksbetrieben erhält A Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis. Es ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2.2 Ausschlagung der Erbschaft oder eines Betriebsvermächtnisses

Die Erbschaft fällt mit dem Erbfall zwar automatisch auf den berufenen Erben an, dieser Erwerb ist aber nur vorläufig, weil der Erbe die Erbschaft nach § 1942 ff. BGB ausschlagen kann. Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Der Erbe kann nach freiem Belieben nach §§ 1942 ff. BGB die Erbschaft ausschlagen und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder...mehr

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FF 05/2026, Rechtsprechung ... / 9.2 BGH, Beschl. v. 18.2.2026 – XII ZB 254/25

a) Die aus dem islamischen Rechtskreis herrührende Rechtsfigur der Brautgabe betrifft jedenfalls in ihrer typischen, nicht überwiegend unterhaltsrechtlich geprägten Ausgestaltung die "ehelichen Güterstände" im Sinne der Europäischen Güterrechtsverordnung. b) Zur kollisionsrechtlichen Behandlung einer unter der Geltung iranischen Rechts vereinbarten Brautgabe (mahr) bei einer ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / bb) Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei Vorliegen eines Leistungs- oder Stufenantrags im Verbund zum Zugewinnausgleich sowie einer Verfahrensdauer seit Getrenntleben von drei Jahren ist wie folgt zu beschreiben: Zunächst ist der Verfahrensgegner außergerichtlich aufzufordern, die Zustimmung zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu erklären, und zwar mit Fristsetzung und Angebot der Kostenübe...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.1 Allgemeines

Haben sich Ehegatten oder auch eingetragene Lebenspartner für ein Berliner Testament entschieden, dann sieht die Besteuerung wie folgt aus[1]: Der überlebende Ehegatte, der beim Berliner Testament als Vollerbe anzusehen ist, hat den gesamten Vermögensanfall vom erstversterbenden Ehegatten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (aufgrund Erbanfall) und als Zwischenerwerb[2] zu versteuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.3 Pflichtteilsstrafklauseln

Wie oben schon ausgeführt, sind die Kinder beim Berliner Testament hinsichtlich des erstversterbenden Ehegatten enterbt. Daher haben diese gemäß § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Pflichtteilsanspruch, der in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils besteht (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Von den Ehegatten wird es in der Regel nicht gewollt sein, dass die Kinder beim Tod des erstversterb...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.3 Steuergestaltungsmöglichkeiten

Zur steuerlichen Optimierung bzw. als Alternative zum Berliner Testament werden verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Ist es dem überlebenden Ehegatten finanziell möglich, so sollten Pflichtteile (in Höhe der persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG) an die Schlusserben ausgezahlt werden. Durch die persönlichen Freibeträge bei Kindern von 400.000 EUR ergibt sich h...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.5.2 Tod des letztversterbenden Ehegatten

Die oben genannten Vergünstigungen finden auch für den Schlusserben Anwendung. Praxis-Beispiel Auch der Schlusserbe erhält die Vergünstigungen Die Ehegatten E und F, die im Güterstand der Gütertrennung leben, haben sich in einem formgültigen gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Darüber hinaus haben sie den gemeinsamen Sohn S als Schlusserben vorg...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr