Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den > Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches G... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.2 Beherrschung durch Zusammenrechnung von Stimmrechten mehrerer Personen

Rz. 133 Eine Beteiligung mit Stimmrechten von 50 % oder weniger gewährt, isoliert betrachtet, keine beherrschende Stellung. Sie kann aber dann eine beherrschende Beteiligung sein, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass auch Stimmrechte aus anderen Beteiligungen in die Beurteilung einzubeziehen sind.[1] Maßstab ist immer, ob der Gesellschafter mit den ihm ... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Der steuerliche Zugewinnaus... / Hintergrund

Ein Ehepaar lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hatte gemeinsam mehrere Eigentumswohnungen erworben, jeweils zur Hälfte im gemeinschaftlichen Eigentum. Nach Einleitung des Scheidungsverfahrens durch die Ehefrau einigten sich beide auf folgende Regelung: Der Ehemann überträgt seine hälftigen Miteigentumsanteile an den Immobilien auf die Ehefrau, die i... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 1. Ausgangsfall

Beispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F ist Eigentümerin von zwei vermieteten Immobilien mit einem Verkehrswert von jeweils 3 Mio. EUR sowie von einem selbst bewohnten Einfamilienhaus im Wert von ca. 1 Mio. EUR. Zudem... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / 1

Nachdem sich erste Teil des Beitrags mit dem vorsorgenden Ehevertrag bei vermögenden Ehegatten befasst hat (ZErb 2026, 241), geht es nun um die Optimierungsmöglichkeiten durch einen Wechsel des Güterstandes. Gerade in den letzten Jahren haben ehevertragliche Gestaltungen als vorbereitende Maßnahme bei der Vermögensnachfolgegestaltung an Bedeutung gewonnen, um entweder eine g... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / I. Grundsätze zur Güterstandsschaukel

Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige zivilrechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.[1] Soll über den persönlichen Schenkungsteuerfreibetrag von Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR hinaus Vermögen schenkungsteuerfrei auf den Ehegatten übertragen werden, kann dies oft im Rahmen eines Güterstandswechsels erfolgen. 1. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlun... mehr

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb... mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na... mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1 Güterstand

10.2.1.1 Allgemeines Rz. 448 Maßgebend für die Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Ehegatten ist auch der Güterstand. Zu unterscheiden sind Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. 10.2.1.2 Gütergemeinschaft Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befi... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.1 Allgemeines

Rz. 448 Maßgebend für die Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bei Ehegatten ist auch der Güterstand. Zu unterscheiden sind Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft. mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.3 Gütertrennung/Zugewinngemeinschaft

Rz. 452 Im Falle der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft stehen die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte grundsätzlich demjenigen Ehegatten zu, der den Tatbestand des § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG verwirklicht. Dies gilt nicht bei Bestehen vertraglicher Nutzungsüberlassungen oder im Rahmen von Mitunternehmerschaften. Steuerlich unbeachtlich sind Nutzungsüberlassungen a... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.2 Gütergemeinschaft

Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befindet, sind Mitunternehmer.[1] Zu qualifizieren ist eine durch Ehevertrag erfolgte unentgeltliche Begründung einer Gütergemeinschaft als unentgeltliche Aufnahme i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG.[2] Die zwischen den Ehegatten bestehende Gütergemeinschaft st... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen: mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gem. § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatt... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[12] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht durch de... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gem. § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Zitat § @ Modifizierung des Güterstandes für den Fall der Ehescheidung Wird der gesetzliche Güterstand der Zug... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Zitat § @ Modifi... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann auch modifiziert werden. Die Modifizierungen bleiben gem. § 5 Abs. 1 S. 2 ErbStG lediglich bei der Bestimmung der fiktiven erbschaftsteuerfreien Ausgleichsforderung unberücksichtigt, sodass ein zivilrechtlicher Ausschluss der Zugewinnausgleichsforderung die erbschaftsteuerliche Befreiung nach § 5 Abs. 1 ErbStG nicht en... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Zentrales Testamentsregister

Die Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[23] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, eine Registrierung im ZTR hat daher nicht zu erfolgen. mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung und Tod

Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs s... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / II. Grundsätze der steuerlichen Behandlung von vorsorgenden Eheverträgen

Eine Abfindung zum Ausgleich eines Verzichts auf den Zugewinn oder für eine Begrenzung des Unterhalts ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig.[8] Der Verzicht eines Ehegatten auf einen möglicherweise zukünftig entstehenden Zugewinnausgleichsanspruch vor Eingehung der Ehe stelle keine Gegenleistung im schenkungsteuerrechtliche... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Form und Wirkung der Aufgabeerklärung

Rn. 200 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die gegenüber dem FA abzugebende Aufgabeerklärung des Betriebs muss aus Beweisgründen eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden (BFH v 11.05.2017, BFH/NV 2017, 1172); an eine bestimmte Form ist sie jedoch nicht gebunden. Sie kann sich auch aus konkludenten Handlungen ergeben (BFH v 15.10.1987, BStBl II 1988, 257; BFH BStBl II 1988, 26... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. An eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach der seit dem VZ 1996 geltenden Gesetzesfassung sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, wenn die Person, für deren Unterhalt oder Berufsausbildung die Aufwendungen erwachsen, gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Entsprechend dem System der Ehegattenbesteuerung und der sog Einheitstheorie,... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Notarkosten

Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Güterstan... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.2 Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

Der Ehepartner, der nach dem Gesetz mit dem Verstorbenen als Erblasser nicht verwandt ist, wird besonders berücksichtigt. Der gesetzliche Erbanteil des überlebenden Ehepartners wird durch zwei Faktoren bestimmt[1], nämlich, welche Verwandte neben dem Ehepartner vorhanden sind und welcher Ordnung diese angehören und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Der überle... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 2 Planungssituationen und -möglichkeiten

Der Erblasser, der seine Nachfolge nicht durch klare Regelungen und geordnete Unterlagen über den Betrieb geplant bzw. nicht vorgesorgt hat, hinterlässt seinen Erben viel Arbeit und Probleme. Der Unternehmer muss sich typischerweise mit zwei verschiedenen Nachfolgesituationen auseinandersetzen, mit der Planung der Nachfolge für den Fall des unerwarteten Todes und der Übergabe z... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / bb) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das erprobte Mittel der Güterstandsschaukel: Beenden Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) und wechseln in die Gütertrennung (§ 1414 BGB), so entsteht ein Ausgleichsanspruch des im Laufe der Ehe erzielten Vermögenszuwachses nach den §§ 1373 bis 1390 BGB, welcher nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerlich kein schenkungsteuerbarer Erwerb ist. Ein ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.5.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Eheliche Güterstände

Rn. 59 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der Beurteilung ehelicher Güterstände als Mitunternehmerschaft Hinweis auf § 26a EStG und die Kommentierung dazu (s § 26a Rn 20 ff Schneider). mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / I. Problemaufriss

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft basiert auf Gütertrennung. Jeder Ehegatte verwaltet das ihm gehörende Vermögen eigenständig und erwirbt solches auch für sich allein (§ 1378 BGB). Über die ihnen gehörenden Gegenstände können die Ehegatten frei verfügen und Verpflichtungen eingehen. Sie sind unabhängig sowohl was den Umgang mit ihrem Vermögen angeht als auc... mehr

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FF 06/2026, Keine betreuung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren über das Erbrecht der Beteiligten zu 1, die von Januar 2016 bis zum Tod des Erblassers mit diesem im gesetzlichen Güterstand verheiratet war. [2] Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie verbrachten den damals bereits an mittelgradiger Demenz erkrankten Erblasser im Deze... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von... mehr

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FF 06/2026, Kein Anspruch a... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Herausgabe eines Pkw Audio A5 Cabriolet. [2] Die Beteiligten haben am 22.2.2022 auf den I [Inselgruppe] geheiratet. Spätestens seit Mai 2024 leben sie dauerhaft getrennt; das Scheidungsverfahren ist anhängig. [3] Am 17.12.2021 kaufte der Antragsgegner beim A. Ingolstadt den streitgegenständlichen Pkw für die Fa.A., deren Inhaber e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320. mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Familienrecht

Rz. 135 Bei der Beurkundung eines Antrags auf Annahme als Kind (§ 1752 Abs. 2 S. 2 BGB) kann der Notar verpflichtet sein, die Beteiligten über die erbrechtlichen Folgen einer Adoption zu belehren.[441] Diese Belehrungspflicht lässt sich aus Abs. 1 ableiten. Die erbrechtlichen Auswirkungen gehören zur rechtlichen Tragweite der Erklärung, da sie als zwingende Folge der Adoptio... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Sachverhaltsklärung

Rz. 18 Der Notar hat den Sachverhalt zu klären. Nur wenn er das getan hat, kann er den Willen der Beteiligten richtig erfassen und in die passende rechtliche Form bringen.[50] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung ist insofern die notwendige inhaltliche Voraussetzung für die Belehrungspflicht.[51] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung trifft den Notar allerdings nur insoweit, al... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Sonstige Willenserklärungen (§ 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG)

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG können überdies Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden. Insoweit geht es um die sog. unechten Satzungsbestandteile.[35] Hierbei handelt es sich um Regelungen, die lediglich schuldrechtlich wirken und die Betroffenen nur per... mehr