Rz. 311

Nach dem gemeinspanischen "Codigo Civil" ist gesetzlicher Güterstand eine Errungenschaftsgemeinschaft, bei der zum gemeinsam zu verwaltenden Gesamtgut insbesondere gehört, was der Mann oder die Frau während der Ehe durch Arbeitstätigkeit oder sonst auf Kosten des gemeinsamen Vermögens erwirbt sowie die Früchte und Einkünfte aus Vorbehalts- und Sondergut.[942] Zum Sondervermögen zu rechnen ist v.a. das, was einem Ehegatten bei Beginn der Errungenschaftsgemeinschaft gehört und was er später unentgeltlich oder als Ersatz für bzw. auf Kosten von Sondervermögen erwirbt.[943] Ehevertraglich kann der Güterstand der Teilhabe – eine Art Zugewinngemeinschaft – (Art. 1411 ff. CC) sowie die Gütertrennung (Art. 1435 ff. CC) vereinbart werden.[944]

 

Rz. 312

Was die Foralrechtsgebiete angeht, so ist gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft in Aragonien und Navarra, die Gütertrennung in Katalonien und auf den Balearen sowie die Güterverbindung im Baskenland.[945]

[942] DNotI, (Hrsg.), Notarielle Fragen des internationalen Rechtsverkehrs, 1995, S. 425.
[943] Schotten/Schmellenkamp/Eschelbach, IPR, Rn 423.
[944] DNotI (Hrsg.), Notarielle Fragen des internationalen Rechtsverkehrs, 1995, S. 426.
[945] Ausf.: Schotten/Schmellenkamp/Eschelbach, IPR, Rn 423.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge