Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 6 Organisation und Beschlussfassung

Das Gesetz enthält keine Regelungen zur Organisation und Beschlussfassung des Beirats. Deshalb ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag oder in der Beiratsordnung entsprechende Regelungen zu treffen. Dies gilt vor allem für die interne Organisation des Beirats, seine Einberufung, die Durchführung von Sitzungen, die Bestimmung des Teilnehmerkreises und die Beschlussfassung. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH hat mindestens einen Geschäftsführer, der für die GmbH handelt und die operativen Geschäfte führt. Der Geschäftsführer wird von den Gesellschaftern in sein Amt bestellt und wird von ihnen auch wieder abberufen. Grundsätzlich kann der Geschäftsführer jederzeit von den Gesellschaftern abberufen werden. Die Abberufung kann jedoch im Gesellschaftsvertrag auf wic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 7 Weiterarbeiten nach der Abberufung

Selbst, wenn der Geschäftsführer abberufen wurde, muss er weisungsgebundene Arbeiten für die GmbH verrichten, bis das Dienstverhältnis (sei es durch Zeitablauf, sei es durch Kündigung) beendet wird. Der abberufene Geschäftsführer muss also eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten nach angemessene andere (leitende) Stellung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses ausüben – ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 3 Ablauf der freiwilligen Liquidation der Gesellschaft

Gesellschafterbeschluss fassen: Die Liquidation beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die Gesellschaft aufzulösen. Dieser Beschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Grundsätzlich kann also die Minderheit überstimmt werden. Wer z. B. nur 10 % der Stimmen hat, kann sich grundsätzlich nicht dagegen wehren, dass die Gesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 1 Einführung – Aufgaben und Risiken

Aufgabe des GmbH-Geschäftsführers ist es, Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, wenn sich die GmbH in der Krise befindet oder aber rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen. Wenn die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen (§§ 15 a ff. InsO). Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beirat in der GmbH: Rechte ... / 8 Verantwortung, Verhaltens- und Treuepflichten

Als Mitglieder eines Gesellschaftsorgans unterliegen die Beiratsmitglieder Verhaltens- und Treuepflichten. Die Verhaltenspflichten richten sich nach der Aufgabenstellung des Beirats: Wenn der Beirat Aufgaben der Geschäftsführung übernimmt, hat er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zu wahren; obliegen dem Beirat Überwachungsaufgaben, gelten für ihn d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / Zusammenfassung

Begriff GmbH-Anteile sind frei vererblich. Sie gehen mit dem Tod des Gesellschafters auf die Erben über. Die Frage ist aber, ob sie dort bleiben sollen oder nicht. Darüber können Regelungen in der Satzung getroffen werden. Die verbleibenden Gesellschafter möchten ggf. nicht die Erben als Mitgesellschafter in ihren Reihen aufnehmen oder zumindest nicht alle von ihnen. Die Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 2 Gestaltung eines gemeinnützigen Gesellschaftsvertrags

Neben den zwingenden Mindestinhalten des Gesellschaftsvertrags (Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Stammeinlagen, Gesellschafter laut § 3 GmbHG) sind bei der Gestaltung einer gemeinnützigen GmbH-Satzung die unter 1. erwähnten zusätzliche Regelungen zu berücksichtigen. Hierbei enthält die Anlage 1 zu § 60 AO eine sog. Mustersatzung, mit denen aus steuerlichen Gründen notw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 3.1 Einschränkungen der Abberufung

Der Gesellschaftsvertrag kann die Möglichkeit der Abberufung auf Fälle beschränken, in denen ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind beispielsweise: der Missbrauch der Vertretungsmacht, der Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, pflichtwidrige Geschäftsführungsmaßnahmen, das weisungswidrige Verhalten gegenüber der Gesellschafterversammlung sowie die Vornahme von strafbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 2 Vinkulierung

Zur Verhinderung einer anderweitigen Verfügung durch die Erben kann eine Vinkulierung gemäß § 15 Abs. 5 GmbHG sinnvoll sein. Bei der Vinkulierung wird das Recht der Übertragung von Anteilen an die Genehmigung der im Gesellschaftsvertrag bezeichneten Personen oder Gremien gebunden. Ohne deren Zustimmung darf der Geschäftsanteil nicht übertragen werden. Achtung Kein Ausschluss ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 4 Steuerliche Aspekte der Abtretung

Im Verhältnis zum Empfänger, also dem Zessionar, der den Anteil im Wege der Abtretung erhält, wäre zu prüfen, ob damit die letztwillige Verfügung erfüllt wird. Der Anteil wäre Bestandteil des Nachlasses und für den Empfänger, der den Anteil im Wege der Erbauseinandersetzung erhielte, gelten die Regelung des Erbschaftsteuerrechts. Für den Bereich der Einkommensteuer kann die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 1 Verfahren der Abberufung

Eine Abberufung als GmbH-Geschäftsführer ist jederzeit möglich. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung. Diese entscheidet durch Gesellschafterbeschluss. Die einfache Stimmenmehrheit ist dafür ausreichend, sofern der Gesellschaftsvertrag keine höhere Mehrheit vorschreibt. Umgesetzt wird der Beschluss, indem die Gesellschafterversammlung oder ein von ihr ermächtigte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 1.4 Auflösungsklage

In der Praxis kaum eine Bedeutung hat die Auflösungsklage. Danach kann die GmbH durch Urteil aufgelöst werden.[1] Die Auflösungsklage können Gesellschafter erheben, die mindestens 10 % halten. Sie ist nur als äußerstes Mittel möglich, wenn z. B. das Vertrauensverhältnis völlig zerrüttet ist und ein anderer zumutbarer Weg der Trennung, z. B. eine Kündigung gegen angemessene A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 4 Wege aus der Überschuldung

Praxis-Tipp Steuerberater einschalten Da die Feststellung der Überschuldung in der Praxis nicht ganz einfach ist, sollte der Geschäftsführer unverzüglich den Steuerberater einschalten und diesen mit der Aufstellung einer Zwischenbilanz (Überschuldungsstatus) beauftragen. Eine Überschuldung kann bereits durch einfache bilanzielle Maßnahmen beseitigt werden. Hat z. B. einer der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 1 Anlässe für eine Auflösung/Liquidation

1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 1.2 Liquidation, weil Gesellschaftszweck wegfällt

Ebenso wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn ihr Zweck nicht erreicht werden kann. Das kann z. B. der Fall sein, weil sich infolge von Gesetzesänderungen der Zweck nicht mehr verfolgen lässt. Handelt die Gesellschaft mit Spirituosen und erlässt der Gesetzgeber ein Verbot dagegen, wäre die Gesellschaft auf einen unmöglichen Zweck gerichtet und zwangsweise aufgelöst.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 4 Widerspruch gegen die Abberufung

Der Geschäftsführer kann sich gerichtlich gegen die Abberufung wehren. Ein Fremdgeschäftsführer ist auf seine Rechte aus dem Anstellungsvertrag beschränkt. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hingegen hat auch Rechtspositionen inne, die aus seiner Stellung als Gesellschafter resultieren. Er kann sich daher in einem größeren Umfang zur Wehr setzen und z. B. argumentieren, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidation/Auflösung der G... / 2 Liquidation oder Insolvenzverfahren?

Die Auflösung ist nur möglich, wenn nicht vorrangig ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Ein Insolvenzantrag hat also grundsätzlich Priorität. Dieser ist zu stellen, wenn die Gesellschaft insolvenzreif, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Ist die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig oder überschuldet, kann eine freiwillige Liquidation erfolgen. Stellt sich allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 1 Zweck der Nachfolgeklausel

Zweck der Abtretungs- bzw. Nachfolgeklausel ist es, die Mitgliederzahl der Gesellschaft zu beschränken, bzw. auf die Personen zu erstrecken, die allseits auch gewünscht sind. Denkbar wäre z. B. nur einem der Abkömmlinge des Erblassergesellschafters die Nachfolge in dessen Gesellschafterstellung zu ermöglichen (qualifizierte Nachfolgeklausel). Auch die Abtretung an die Gesell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachfolgeklausel / 3 Auswahl des Nachfolgers

Die Auswahl des Nachfolgers kann den Mitgesellschaftern überlassen werden. Dabei ist eine möglichst weitgehende Konkretisierung der Auswahlkriterien und des Personenkreises angebracht. Praxis-Tipp Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel Ein Gesellschafter kann seinen Geschäftsanteil bereits zu Lebzeiten aufschiebend bedingt durch den Todesfall oder auslösend bedingt auf das Vorv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 3 Abberufung durch Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt per Gesellschafterbeschluss. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, hat er bei der ordentlichen Abberufung ebenfalls ein Stimmrecht, nicht jedoch bei der Abberufung aus wichtigem Grund. Der Beschluss der Gesellschafter ist wirksam, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wird. Eine gerichtliche Entscheidung in diese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 5 Abberufung und Kündigung

Von dem organschaftlichen Geschäftsführerverhältnis ist das Dienstverhältnis zu trennen. Dieses wird durch einen Geschäftsführer-Dienst- oder Anstellungsvertrag geregelt. Die Wirksamkeit der Abberufung ist gesondert von der Wirksamkeit der Beendigung des Dienstvertrags zu betrachten. Praxis-Tipp Abberufung ist nicht automatisch Kündigung Im Einzelfall ist zu prüfen, ob mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Abberufung / 2 Gründe für eine Abberufung

Die Abberufung eines Geschäftsführers ist grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch vorsehen, dass ein Geschäftsführer nur aus einem besonderen Grund abberufen werden kann. In eng umgrenzten Ausnahmefällen kann eine Abberufung im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, z. B. bei einem mitarbeitenden Gesellschafter-Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / Einführung

Der Einzelkaufmann haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen. Er hat meist klein angefangen und wollte sich die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Aufwand ersparen. Nun ist er gewachsen. Er operiert ggf. mit größeren Beträgen und trägt ein entsprechendes Haftungsrisiko. In Zeiten, in denen die Absatz- und Auftragslage starken Schwankungen unterliegt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 4 Anmeldung der Ausgliederung

Es sind 2 Anmeldungen vorzunehmen: Eine beim bisherigen Handelsregister des Einzelkaufmanns und eine bei dem Handelsregister, das für die zukünftige GmbH zuständig ist. Selbst wenn der Sitz der GmbH und des Einzelkaufmanns identisch ist, sind hierfür 2 Abteilungen des Handelsregisters zuständig. Der Einzelkaufmann ist in Abteilung A, die GmbH in Abteilung B verzeichnet. Acht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 2.2 Einhaltung des Gläubigerschutzes

Da bei der Umwandlung die Gläubigerschutzvorschriften des GmbH-Rechts zur Anwendung kommen, darf das Einzelunternehmen keinesfalls überschuldet sein. Liegt also bereits eine Überschuldung vor, scheidet eine Umwandlung aus, denn der Geschäftsführer müsste für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen.[1] Eine Umwandlung ist aber nicht erst bei einer Überschuldung unzulässi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Geld ohne Geschäftsführeranstellungsvertrag

Zusammenfassung Aus der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers folgt kein Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit als Geschäftsführer. Diese muss separat in einem Anstellungsvertrag vereinbart werden, wobei eine Kopplung von Organstellung und Vergütungsanspruch zulässig und häufig ratsam ist. Sachverhalt Man stelle sich vor: Ein Gast bestellt in einem Restaurant: "Erdbeeren". Di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 6.2 Kündigung des Anstellungsvertrags

Das sollte man beachten: Zuständig für den Ausspruch einer Kündigung auf Seiten der GmbH ist die Gesellschafterversammlung bzw. die Person, die aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung dazu ermächtigt bzw. bevollmächtigt wird. Bei einer Kündigung durch den Geschäftsführer ist für die Entgegennahme die Gesellschafterversammlung, aber auch jeder Mitgeschäftsführer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 3.1 Ausgliederungsplan und Anlagen

Kernstück der Umwandlung ist die sogenannte Ausgliederungserklärung, die den Ausgliederungsplan (Spaltungsplan) enthält. Diese Erklärung wird notariell errichtet. Der Gang zum Notar ist also unerlässlich. Bevor Sie den Notar aufsuchen, müssen Sie Folgendes vorbereiten: Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss er spätestens 1 Monat vor der Ausgliederungsklärung informiert werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 2.3 Kündigung nur durch die Gesellschafterversammlung

Für die Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags ist die Gesellschafterversammlung per Beschlussfassung zuständig. Sie beauftragt einen Bevollmächtigten, die Kündigung auszusprechen (z. B. einen Gesellschafter oder Mit-Geschäftsführer). Fehlt diese ausdrückliche Bevollmächtigung im Gesellschafterbeschluss, kann der Geschäftsführer die Kündigung ggf. – wenn sie ihm g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 5 Amtsniederlegung

Die Amtsniederlegung erfolgt durch den Geschäftsführer selbst und ist eine einseitige Maßnahme, die auch ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig und sofort wirksam ist. In Extremfällen, z. B. wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sich, ohne einen Nachfolger zu bestellen, während einer Krise aus der Affäre bzw. aus der Insolvenzantragspflicht ziehen will, kann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 4 Verbindung von Abberufung und Kündigung

Die Gesellschafterversammlung kann mit der Abberufung die Kündigung des Anstellungsvertrags verbinden. Dies ist jedoch nicht zwingend. Deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob neben dem Abberufungsbeschluss tatsächlich auch die Kündigung des Anstellungsverhältnisses erfolgte. Die Koppelung des Anstellungsvertrags an die Organstellung ist möglich. So ist die Aufnahme eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Die GmbH ist eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen. Sie finanziert Ihre geschäftlichen Aktivitäten aus eigenen Mitteln (Eigenkapital wie dem Stammkapital oder aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen), aus Fremdkapital wie Bankkrediten, aber auch aus Darlehen der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen). Umgekehrt kann die GmbH eigene Mittel einem Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 6.1 Abberufung

Das sollte man beachten: Die Abberufung beendet nur die Organstellung des Geschäftsführers. Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abberufung durch einfache Mehrheit der Gesellschafterversammlung. Erfolgte die Bestellung des abzuberufenden Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag als Sonderrecht, ist seine Abberufung nur aus wichtigem Grund ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 1 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit

Beim Ausscheiden des Geschäftsführers aus der GmbH müssen zwei Rechtsverhältnisse korrekt beendet werden: die Stellung als Organ der Gesellschaft und sein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag/-Dienstvertrag. 1.1 Ende der Organstellung Die Organstellung des Geschäftsführers endet meist durch Abberufung des Geschäftsführers aus seinem Amt. Zuständig ist die Gesellschafterversammlu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 2.1 Ordentliche Kündigung

Die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Fehlt dort eine Regelung, gilt die arbeitsrechtliche Grundkündigungsfrist. Danach ist das Dienstverhältnis binnen 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende kündbar. Strittig ist, ob sich die von der GmbH einzuhaltende Kündigungsfrist durch die Dauer der Beschäftigung des Geschäftsführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftsansprüche der Gesellschaft gegen ehemalige Geschäftsführer

Zusammenfassung Ehemalige Geschäftsführer sind auch nach ihrem Ausscheiden gegenüber der Gesellschaft zur Auskunft verpflichtet. Die Pflicht besteht selbst dann, wenn die Auskunft Fehlverhalten des Geschäftsführers offenbart. Auskunftspflicht des Geschäftsführers GmbH-Geschäftsführer unterliegen während ihrer Geschäftsführungstätigkeit vielfältigen Pflichten. Unter anderem ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 5 Wirkungen der Eintragung

Die gesellschafts- und zivilrechtlichen Wirkungen treten erst ein, wenn die Umwandlung im Handelsregister eingetragen ist. Dennoch kann insbesondere für steuerrechtliche Zwecke sowie für das Innenverhältnis ein Umwandlungsstichtag abweichend von der Eintragung gewählt werden. Erhebliche Abwicklungsprobleme entstehen, wenn die Eintragung scheitert, da dann das einzelkaufmänni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung: aus einem einze... / 2.1 Eintragung im Handelsregister

Umwandeln können sich nur Einzelunternehmer, die als Einzelkaufmann oder -frau im Handelsregister eingetragen sind. Sonstige Einzelunternehmer, etwa Kleingewerbetreibende, die nicht von ihrem Recht, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, Gebrauch gemacht haben, können ihr Einzelunternehmen nicht über eine Umwandlung in eine GmbH einbringen. Das Gleiche gilt auch für ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 3.2 Voraussetzung: wirksamer Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung muss die Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit herbeiführen. Die Satzung kann eine höhere Mehrheit vorsehen, die dann maßgeblich ist. Der Beschluss kann auf zwei Wegen rechtssicher umgesetzt werden: Indem die Gesellschafterversammlung bei Anwesenheit des Geschäftsführers auf der Versammlung ihm gegenüber die Abberu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 6.3 Amtsniederlegung

Das sollte der Geschäftsführer beachten: Mit der Amtsniederlegung wird in der Regel nur die Stellung des Geschäftsführers als Vertretungsorgan der GmbH, nicht die des Dienstnehmers beendet. Die Amtsniederlegung muss den Gesellschaftern gegenüber erklärt werden. Sie wird mit dem Zugang der Erklärung wirksam. Das sollte der Geschäftsführer tun: Die Amtsniederlegung möglichst per Ei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 8 Darlehen an Gesellschafter nach Auflösung der GmbH

Die Auflösung der GmbH hat keine Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensverbindlichkeit zur Folge. Das hat der BFH mit Urteil vom 16.6.2015 entschieden.[1] Im entschiedenen Fall erhielt ein Gesellschafter von der GmbH ein über ein Verrechnungskonto gebuchtes Darlehen. Da mit der Uneinbringlichkeit der Forderung gegenüber dem Ge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
GmbH, Kapitalherabsetzung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Herabsetzung des Stammkapitals einer GmbH

Die Gesellschafter der X-GmbH beschließen eine Herabsetzung des Stammkapitals von 50.000 EUR auf 25.000 EUR. Das verminderte Kapital soll an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen an GmbH-Gesellschafter

Die X-GmbH gewährt ihrem mit 20 % beteiligten Gesellschafter M ein Darlehen i. H. v. 70.000 EUR. Buchungsvorschlag:mehr