Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Übernahme von Aufwendungen des Gesellschafters

Tz. 439 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Handelt es sich nicht um wirtsch Leistungen der Kö, sondern im wes um Aufwendungen bzw Verbindlichkeiten, die die Kö zu Gunsten des Gesellschafters übernommen und als BA verbucht hat (zB private Reisekosten, Handwerkerrechnung für die Privatwohnung oÄ), ist die vGA grds nur iHd zu Unrecht übernommenen Ausgaben anzusetzen. Ein Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Formwechsel der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, in eine Kap-Ges anderer Rechtsform hat grds keine Auswirkungen auf die St-Verstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Wird eine GmbH in eine AG oder umgekehrt formgewechselt, hält der AE statt einbringungsgeborener GmbH-Anteile fortan einbringungsgeborene Aktien un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Problemstellung

Tz. 82 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Fraglich ist die Gewinnrealisierung und die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, wenn der Gesellschafter die Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit vd AK erworben hat und/oder der AE sowohl einbringungsgeborene Anteile als auch nicht nach § 21 UmwStG st-verstrickte Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Funktionsverlagerung ins Inland

Rz. 1125 [Autor/Stand] Anwendung der Funktionsverlagerungsgrundsätze bei Verlagerungen ins Inland. Unternehmerischer Hintergrund einer Funktionsverlagerung ist nicht selten der, dass die Unternehmen Verlustfunktionen ins Ausland verlagern, um dort von geringeren Kosten profitieren zu können.[2] Sie erhoffen sich dadurch, in Zukunft wieder gewinnbringend agieren zu können. De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Minderheitsgesellschafter als nahe stehende Person des beherrschenden Gesellschafters

Tz. 535 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als nahe stehende Pers kommt grds auch ein Minderheitsgesellschafter in Betracht. Dies ist insbes dann von Bedeutung, wenn der Minderheitsgesellschafter einem beherrschenden Gesellschafter oder einer beherrschenden Pers-Gr mit gleich gerichteten Interessen nahe steht, so dass auch in den Fällen die strengen Anforderungen für beherrschende G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (c) Vorteilsgeneigtheit

Rz. 24 [Autor/Stand] Begriff "Vorteilsgeneigtheit". In seinem Urteil v. 7.8.2002 hat der BFH[2] erstmalig als weitere Tatbestandsvoraussetzung einer vGA gefordert, dass die Unterschiedsbetragsminderung die Eignung haben müsse, bei dem betroffenen Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen. Die Entscheidung betraf Beiträge für eine Rü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (a) Vermögensminderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Tatbestandsvoraussetzung der vGA ist zunächst eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der Körperschaft, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Mithin erfordert die vGA eine Auswirkung auf den steuerbilanziellen Gewinn der er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Ersatzansprüche ohne vorherige gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Tz. 720f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die og Grundsätze gelten immer dann, wenn der zu beurteilende Vorgang eine vGA darstellt. Davon zu unterscheiden sind aber folgende Fälle, in denen von vornherein keine vGA vorliegt. Es geht hier dabei also darum, ob bereits die Entstehung einer vGA durch einen – betriebl veranlassten und zu aktivierenden – Anspruch der Kap-Ges vermieden wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung

Tz. 9 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der aktuellen Definition der vGA will der BFH vor allem das Grundprinzip der zweistufigen Gewinnermittlung manifestieren und verdeutlichen. Kap-Ges haben keine Privatsphäre (anders als zB ein Verein; dazu s Urt des BFH v 15.01.2015, BStBl II 2015, 713); in der 1. Stufe der Gewinnermittlung einer Kap-Ges sind deshalb alle Vorgänge betriebli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.1 Pensionsrückstellung in der Anwartschaftsphase

Tz. 410 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In der Anwartschaftsphase einer Pensionszusage kann es neben Zuführungen auch zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung kommen, zB wegen Tod des Berechtigten oder bei einer Gehaltsabsenkung. Beispiel 1 Die P-GmbH hat ihrem beherrschenden Ges-GF im Dezember 01 eine Pensionszusage auf das 67. Lebensjahr erteilt. Der ledige P war diesem Zeitp...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Auswirkungen auf andere Steuerarten

Tz. 35 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 UE bietet § 32a Abs 1 KStG auch eine Korrekturmöglichkeit für einen GewSt-Messbescheid, wenn eine vGA bei einem AE zu einem geänderten gew Gewinn führt. Der GewSt-Messbescheid ist zwar selbst kein St-Bescheid im eigentlichen Sinn. Nach § 184 Abs 1 S 3 AO sind die Vorschriften über die Besteuerung für St-Messbeträge sinngemäß anzuwenden. Somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Rechtslage nach § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG idF des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und des steuerlichen Reisekostenrechts

Tz. 27 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nachdem ein erster gesetzgeberischer Anlauf zur Änderung des § 17 S 2 KStG iRd JStG 2010 (dazu s Eiselt, NWB 2010, 3269; s Prinz, DStR 2010, 1512; weiter s Eingabe des IDW an das BMF v 24.11.2010, WPg 2011, 55 und s Prüfbitte in der Stellungnahme des BRats, BR-Drs 318/10) nicht weiterverfolgt worden ist, kam es im Ges zur Änderung und Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Entsprechende Anwendung der §§ 14–16 KStG

Tz. 40 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Rechtsfolge bestimmt § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG (sog Rechtsgrundverweis). Daraus folgt, dass für eine GmbH als OG alle in § 14 KStG für OG in der Rechtsform der AG bzw KGaA genannten Voraussetzungen (zB finanzielle Eingliederung) sowie alle in den §§ 14–16 KStG genannten Rechtsfolgen entspr gelten. Eine GmbH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schönfeld, Ausgewählte internationale Aspekte der neuen Regelungen über die KapSt, IStR 2007, 850; Brusch, Unternehmensteuerreformgesetz 2008: AbgSt, FR 2007, 999; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Schienke-Ohletz/Selzer, AbgSt und einkommensteuerrechtlicher Spendenabzug, DStR 2008, 136; Wagner, Das Zusammenspiel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 28.7 [Autor/Stand] Ebene des Gesellschafters (Muttergesellschaft). Bei dem im Inland ansässigen Gesellschafter (inländische Muttergesellschaft) sind die Anschaffungskosten der Beteiligung an der ausländischen Tochtergesellschaft um den Teilwert der verdeckten Einlage zu erhöhen. Die verdeckte Einlage führt infolgedessen zu einer Gewinnrealisierung auf Ebene der Mutterges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Umqualifizierung von Einnahmen des Gesellschafters

Tz. 442 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die vGA, die beim begünstigten Gesellschafter bereits iRd Einkommensermittlung vor Annahme einer vGA erfasst war, darf nicht noch einmal beim begünstigten Gesellschafter erfasst werden. Die Doppelerfassung wird dadurch vermieden, dass die bereits erfassten Eink umqualifiziert werden. Beispiel: Die Z-GmbH zahlt ihrem Ges-GF B in 01 ein monatl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Klare und eindeutige Vereinbarung

Tz. 266 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Vereinbarung ist klar und eindeutig, wenn ein außen stehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, dass die Leistung auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wird (s Urt des BFH v 24.01.1990, BStBl II 1990, 645; v 04.12.1991, BStBl II 1992, 362) und in welcher Höhe – einerlei ob laufend oder einmalig – e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Vorteilszuwendung an nahe stehende Person, die mehreren Gesellschaftern nahe steht und selbst nicht Gesellschafter ist

Tz. 521b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei einer Vorteilsgewährung an eine mehreren Gesellschaftern nahe stehende Pers ist zunächst von Bedeutung, welches Näheverhältnis für die als vGA zu beurteilende Zuwendung ausschlaggebend ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, welcher Gesellschafter die Vorteilszuwendung beherrscht und ob der/die andere(n) Gesellschafter von der Vorteil...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Berechnung des Höchstbetrags (Satz 3)

3 Für die Berechnung dieses Höchstbetrags sind die für die Besteuerung maßgeblichen Bilanzansätze des inländischen Unternehmens zugrunde zu legen, es sei denn, der Ansatz anderer Werte führt im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3236 [Autor/Stand] Berechnungsmethode. Für die Berechnung des Höchstbetrags s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.2 Rechtsprechung des BFH im Jahr 2007

Tz. 669 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein gewisser Paradigmenwechsel bei diesen Fragen trat dann durch das Urt des BFH v 07.11.2007 (BStBl II 2008, 258) ein. Mit diesem Urt hat der BFH zwar zunächst entschieden, dass bei einer vGA an eine dem Gesellschafter nahe stehende Person regelmäßig keine freigebige Zuwendung iSv § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG des Gesellschafters an die nahe stehen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 "Kann-Vorschrift"

Tz. 25 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 32a Abs 1 S 1 KStG kann ein St-Bescheid oder Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter … erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Anders als andere Korrekturvorschriften (zB s § 173 Abs 1 AO: "Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern …") ist § 32a KStG nach seinem Wortlaut eine Kann-Vorschrift. Ob es sich dabei um eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhinderte Vermögensmehrung

Tz. 78 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Den Begriff "verhinderte Vermögensmehrung" hat der BFH im Jahre 1989 im Zusammenhang mit der Neudefinition der vGA eingeführt (s Urt des BFH v 01.02.1989, BStBl II 1989, 471). Er wird seitdem in ständiger Rspr innerhalb der Definition der vGA verwendet. Zuvor bezeichnete der BFH die verhinderte Vermögensmehrung schlicht als den "entgangenen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte 2006, 203; Jacobsen, Der Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Folgen des Abflusses der vGA bei der Kö

Tz. 433a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Neben der Einkommenskorrektur gibt es für eine vGA auf Ebene der Kö dann weitere Folgen zu beachten, wenn die vGA an den Gesellschafter abfließt. Der Abflusszeitpunkt kann, muss sich aber nicht mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur decken (dazu s Tz 356ff). Klassische Bsp für "zeitverschobene" Rechtsfolgen sind vGA im Zusammenhang mit ...mehr

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ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.4.1 Bezugsrecht und Abspaltungstheorie

Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Beteiligung an einer Kap-Ges (Gesellschaftsanteil) umfasst ein Bündel von sog Mitgliedschaftsrechten. Dazu gehört ua das Bezugsrecht. Es bestimmt den Anspruch des Gesellschafters gegen die Gesellschaft auf Erwerb eines seiner bisherigen Beteiligung entspr Anteils am erhöhten Nennkap (allg Meinung zum GmbH-Anteil: s Bayer, in Lutter/Homme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Voraussetzung für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (Abs. 3)

(3) 1 Ein Bergbauunternehmen oder ein Erdöl- oder Erdgasunternehmen kann jedoch abweichend von Absatz 2 Satz 2 einen Preis für die anzunehmende schuldrechtliche Beziehung im Sinne des Absatzes 2 ansetzen, der als Fremdvergleichspreis gilt, obwohl er den nach § 16 Absatz 2 Satz 1 anzusetzenden Betrag unterschreitet. 2 Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbauunternehmen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges nach Kap-Erhöhung?, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH vom 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF vom 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.2 "Verdeckte Einlage" der Anteile

Tz. 175 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Begriff der verdeckten Einlage ist im Ges nicht definiert. Nach ständiger Rspr des BFH (zB s Urt des BFH 13.12.2022, IX R 5/22, DStR 2023, 507 unter Rn 23 mwNachw) ist eine "verdeckte Einlage gegeben, wenn ein Gesellschafter (oder eine nahe stehende Pers) seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen ohne (angemessenes)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist im R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Zeitpunkt der Beurteilung der Beherrschung

Tz. 207 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Verw-Auff muss die beherrschende Stellung im Zeitpunkt der Vereinbarung oder des Vollzugs der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensminderung vorliegen; s R 8.5 Abs 2 S 2 KStR 2015. Der erste Zeitpunkt dürfte unstreitig sein. Das Rückwirkungsverbot gilt also auch dann, wenn der Gesellschafter zwar im Zeitpunkt der Vereinbarung, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Stiftung (nur) als Besitzunternehmen (Betriebsaufspaltung)

Tz. 112 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Dass eine Stiftung Besitzunternehmen sein kann, ist aufgr der Rechtsformneutralität des Besitzunternehmens wohl kaum zu bestreiten. Eine Stiftung kann jedoch nicht Betriebsunternehmen sein. Eine Stiftung ist nur dem Willen der Satzung unterworfen und nicht dem Willen der "hinter ihr stehenden Pers" (Stifter oder Destinatäre). Dies gilt selb...mehr