Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften (§ 285 Nr. 11b)

Rn. 529 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für börsennotierte UN aus § 285 Nr. 11 (a. F.) in eine neue Nr. 11b verortet. Von börsennotierten KapG sind im Anhang gemäß § 285 Nr. 11b "alle Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten;" entsprechende Angabepflichten bestehen für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren: Annahmen

Rn. 145 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Illustration der beiden Gliederungsschemata des HGB wird hier, ausgehend von der Gliederung nach § 275 Abs. 2 und unter verschiedenen Annahmen, ein Überleitungsbeispiel dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein Produktions-UN in der Rechtsform einer GmbH, das neben seinen Erzeugnissen allerdings auch in erheblichem Umfang bezogene Hand...mehr

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Anlagespiegel: Praxisfall / 3 Spalte 3: Abgänge

Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe unter den Abgängen erfasst (mengenmäßige Verminderung). Die auf die ausgeschiedenen Vermögensgegenstände entfallenden kumulierten Abschreibungen müssen deshalb im Jahr des Abgangs aus der entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 911 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 58 Abs. 2a AktG können "Vorstand und Aufsichtsrat den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist in der Bilanz gesondert auszuweisen; er kann auch im Anhang angegeben werden" (vgl. zur bilanziellen Behandlung die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fehlender Rechnungspreis

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Dominanz des Rechnungspreises setzt voraus, dass eine Eingangsrechnung für einen zu bewertenden Gegenstand vorliegt. Für den Bereich der Finanzanlagen ist dies nicht immer der Fall. An die Stelle des Rechnungspreises tritt bei Nichtvorliegen einer Eingangsrechnung der Betrag, der als Anschaffungspreis anzusehen ist. Bei Wertpapieren kann ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 174 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Baetge/Fischer (1987), Zur Aussagefähigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung nach neuem Recht, in: Albach/Forster (Hrsg.), Beiträge zum Bilanzrichtlinien-Gesetz, Wiesbaden, S. 175–201. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. Biener (1979), AG – KGaA – GmbH – Konzerne, Köln. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rücklagenbildung

Rn. 6 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Gegensatz zur "normalen" GmbH, für die es keinen gesetzlichen Zwang zur Rücklagenbildung gibt, muss bei der UG (haftungsbeschränkt) 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem VJ geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Die Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags nach ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 87 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese Position stellt einen Sammelposten auf der Aktivseite dar. Hierunter fallen bspw. auch Forderungen aus Krediten gemäß § 89 AktG bzw. § 115 AktG . Diese Forderungen sind als sonstige VG zu zeigen, wenn es sich auf der Grundlage allg. Bilanzierungskriterien um kurzfristige Darlehen handelt (vgl. hinsichtlich der Vermerkpflicht im Anhang § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehung und Entwicklung

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Publizitätsgesetz – amtlich: Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (PublG) vom 15.08.1969 – stammt aus dem Jahr 1969 (vgl. BGBl. I 1969, S. 1189ff.; fernerhin Biener (1973)). Es handelt sich um eigenständige RL-Vorschriften, die bestimmten UN und Konzernen Auflagen hinsichtlich Substanz, Form, Prüfung und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 275 Abs. 4)

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die bisherigen Ausführungen beschäftigten sich ausschließlich mit der GuV – und ihren nach § 275 Abs. 2f. vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragskomponenten – bis zur Abschlusssumme "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag". Nach § 275 Abs. 4 dürfen sämtliche Veränderungen von Kap.- und Gewinnrücklagen in der GuV nach § 275 Abs. 2 oder Abs. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 275

Rn. 158c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zuwiderhandlungen gegen die in § 275 vorgegebene Staffelform bei der Aufstellung der GuV und damit die Reihenfolge der einzelnen Posten bei Anwendung des GKV/UKV durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG sind ordnungswidrig (vgl. §§ 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht einer AG beginnt mit ihrem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall. I.d.R. dürfte dies die Aktienübernahme durch die Gesellschaftsgründer sein. Obwohl die AG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person entstanden ist, findet durch die Regelungen des § 29 AktG bereits auf die Vor-AG Aktie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

Rn. 157 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Bilanzposition sind sämtliche Schuldwechsel auszuweisen, die das bilanzierende UN als Bezogener akzeptiert hat. Noch nicht akzeptierte Wechsel (sog. Tratten) sind bilanziell nicht zu erfassen, vielmehr verbleibt es hier bei dem Ausweis der dem Wechsel zugrunde liegenden Verbindlichkeit (vgl. mit a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 229). A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Anwendungsbereich der Regelung des § 91 Abs. 3 AktG beschränkt sich auf eine börsennotierte Gesellschaft (vgl. § 3 Abs. 2). Dies ist im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, eine ausdrückliche Verpflichtung flankierend zu bereits für kap.-marktorientierte bestehenden Berichts- und Prüfungspflichten zur Einrichtung der Systeme zu sch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Ausleihungen

Rn. 54 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Ein Bilanzausweis als Ausleihung kommt nur dann in Frage, wenn ein kap.-mäßiges Engagement auf der Grundlage eines schuldrechtlichen Austauschvertrags eingegangen worden ist; die Art der vereinbarten Vergütung ist für die bilanzielle Ausweisfrage unerheblich. I.d.S. sind daher partiarische Darlehen als Ausleihung auszuweisen (vgl. explizit be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Weitere Gliederungsvorschriften

Rn. 7 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Neben § 266 beinhalten sowohl die allg. RL-Vorschriften als auch die von bestimmten Rechtsformen zu beachtenden Spezialvorschriften noch weitere Regelungen hinsichtlich des formalen Ausweises einzelner Bilanzposition (vgl. auch die Kommentierungen der einzelnen Vorschriften):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 106 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb – z. B. Erbschaft, Schenkung, Stiftung – wird der Bilanzansatz des unentgeltlich erworbenen VG kontrovers diskutiert (vgl. z. B. HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 73 f.). Die Ansichten reichen von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zur Aktivierungspflicht. Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/202...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung gegenüber sonstigen Dritten

Tz. 85 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine Haftung nach § 93 AktG scheidet nicht nur gegenüber Aktionären, sondern auch gegenüber sonstigen Dritten aus (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 84). Denkbar ist eine Haftung von Vorstandsmitgliedern gegenüber Dritten aus vertraglichen Ansprüchen (z. B. Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), aus § 280 Abs. 1 i. V. m. § 311 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abgrenzung von Anschaffung und Herstellung

Rn. 133 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unterschiede und Abgrenzung von HK und AK sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Beachtung gefunden hat dieser Problembereich insbesondere bei der Behandlung bestimmter Aufwendungen für Rechte und GmbH-Anteile (vgl. Wichmann, BB 1986, S. 28ff.) sowie im Zusammenhang mit spezifischen, nach der Anschaffung anfallenden Aufwendungen für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 115 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema beinhaltet ausdrücklich die Zeile "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag stellt das Ergebnis des bilanzierenden UN für das abgelaufene GJ dar, für welches Rechnung gelegt wird (vgl. hinsichtlich des Inhalts dieser Position HdR-E, HGB § 275, Rn. 107). Allg. lässt sich festha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 276

Rn. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erleichterungsvorschriften des § 276 für die Gliederung der GuV dürfen nur von kleinen und mittelgroßen KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellten PersG in Anspruch genommen werden. Große KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a haben dagegen die Gliederungsvorschriften des § 275 uneingeschränkt zu befolgen. Vonseiten eines Mitglieds des vertretu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertpapiere des Anlagevermögens

Rn. 52 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern Wertpapiere langfristig gehalten werden, die weder als Anteil an einem verbundenen UN noch als Beteiligung i. S. v. § 271 auszuweisen sind, hat ein Ausweis als Wertpapiere des AV zu erfolgen. Insoweit handelt es sich bei dieser Position um einen Auffangtatbestand, d. h., es sind sämtliche Wertpapiere, die dem AV zuzuordnen sind, jedoch...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.3.4 Andere Finanzanlagen und Wertpapiere

Wertpapiere können nach den Grundsätzen des § 266 HGB dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. Eine Zuordnung anhand der Mindestlaufzeiten wie bei Ausleihungen (bis 1 Jahr, 1-4 Jahre, über 4 Jahre) kann hier nicht zum Ansatz kommen; vielmehr ist die Dauerhaftigkeit der Wertpapiere heranzuziehen. Der Erwerb von Wertpapieren erfolgt häufig in der Absicht, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ausweis von Ansprüchen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Abs. 1)

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Vorschrift, dass Salden mit Gesellschaftern i. d. R. als solche auszuweisen oder im Anhang anzugeben sind, ist § 42 Abs. 3 GmbHG nachgebildet. Anlass für diese Sonderregelung, die im Falle einer AG, KGaA bzw. SE nicht besteht, ist eine mögliche nicht unwesentliche Bedeutung von Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 186 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE dazu verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten (in § 91 Abs. 2 AktG und § 317 Abs. 4 wird der Terminus "Überwachungssystem" sowie in § 321 Abs. 4 der Terminus "internes Überwachungssystem" verwendet). Der AP muss gemäß § 317 Abs. 4 bei börsennotierten AG, KGaA bzw....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Name, Sitz und gezeichnetes Kapital von Komplementärgesellschaften (§ 285 Nr. 15)

Rn. 1044 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 haben im Anhang anzugeben "Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital" (§ 285 Nr. 15). § 285 Nr. 15 wurde durch das KapCoRiLiG in das HGB eingefügt. Die Angaben sind von allen mittelgroßen und großen PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 zu machen. Auch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verbindlichkeiten

Rn. 141 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 266 sind die Verbindlichkeiten bei großen und mittelgroßen KapG bzw. bei PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 4) wie folgt zu gliedern:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitliche Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 28 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da die Abgrenzung des Anschaffungsvorgangs maßgeblich den Umfang der möglichen Anschaffungsnebenkosten determiniert, soll zunächst der Frage nach den Begrenzungspunkten des Anschaffungsvorgangs nachgegangen werden. Als Beginn des Anschaffungsvorgangs sind sämtliche Tätigkeiten anzusehen, die auf die Beschaffung von Gegenständen gerichtet sind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zweck und Rechtsnatur

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Norm gibt ein Organisationsziel vor und verpflichtet den Gesamtvorstand aller AG zu geeigneten Maßnahmen. Wie in § 91 Abs. 1 AktG für die Buchführung wird ein Einzelaspekt der in § 76 Abs. 1 AktG kodifizierten Leitungsverantwortung konkretisiert: Dem gesamten Vorstand wird die Schaffung eines Organisationsstandards auferlegt, der die Früh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtung zwischen dem UN und ihren Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2020), § 285, Rn. 193). Kredit versteht sich dabei als die "Überlassung von Kapital bzw. Kaufkraft auf Zeit" (Hölscher/Helms (2020), S. 1247). Als Kredi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wertpapiere

Rn. 88 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Zu den Wertpapieren des UV zählen folgende Positionen: Eine Unterscheidung zwischen Beteiligungsverhältnissen und verbundenen UN, wie sie ansonsten i. R.d. Bilanzgliederung vorgenommen wird, entfällt, da ex definitione ein Beteiligungsverhältnis nie im UV erfasst werden kann. Eine Beteiligun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / d) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt (vgl. Tabelle):mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / 2. Ausgangsbeispiel

Für die nachfolgenden Betrachtungen soll das unten dargestellte Ausgangsbeispiel gebildet werden, wonach der hier infragestehende Steuerpflichtige einen 100%igen Anteil an einer GmbH hält; eine 50%ige Kommanditbeteiligung an einer originär gewerblich tätigen KG mit Betriebsstätte im Inland innehat; eine inländische Immobilie besitzt; und ein inländisches Tagesgeldkonto unterhält...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wegzugsbesteuerung und dere... / e) Zwischenfazit

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland auch nach einem Wegzug für die einzelnen Vermögensgegenstände des Ausgangsbeispiels grundsätzlich wie folgt aufrechterhalten bleibt:[59]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1 Abkürzungsverzeichnis

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