Streitig ist, ob das FA zu Recht den Abzug der von der Kommanditistin gezahlten Schuldzinsen zur Refinanzierung ihrer Kapitaleinlage als Sonderbetriebsausgaben versagt hat.

Im Fall der vollkonsolidierenden Gruppenbesteuerung nach niederländischem Recht (sog. "fiscale eenheid"), bei der die gruppeninternen Transaktionen unberücksichtigt bleiben, liegt keine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage i.S.d. § 4i S. 1 EStG vor.

FG Münster v. 31.8.2023 – 10 K 2613/20 F

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