Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ist Ernährung mehr al... / 1.2.1 Möglichkeiten nach § 20b SGBV

Zudem hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V geschaffen, um finanzielle Anreize für Unternehmen zu schaffen. Zum einen hat 2010 der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt. Dieser i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schrittweise Einführung ein... / 3.2 Qualitätskriterien der Krankenkassen nach dem Leitfaden Prävention

Qualitätskriterien für die Gestaltung eines BGM lassen sich auch bei den gesetzlichen Krankenkassen finden. Gemäß § 20b SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig zu werden. Sie haben "unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.4 Ambulante Palliativversorgung (Abs. 2b)

Rz. 32 Abs. 2b in der aktuellen Fassung (ursprünglich eingeführt als Abs. 2a durch das HPG, vgl. Rz. 3a, mit Wirkung zum 8.12.2015) begründet für Versicherte am Lebensende im Rahmen der Regelversorgung einen Anspruch auf die notwendige palliative Pflege als Bestandteil der häuslichen Behandlungspflege nach Abs. 1 und 2, soweit kein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2.4 Rechtsstand ab 1.1.2017 aufgrund der Änderung durch das PSG II

Rz. 22 Mit dem Inkrafttreten des PSG II zum 1.1.2017 (vgl. Rz. 3c) hat der Gesetzgeber in Abs. 2 Satz 2 den 2. Halbsatz (der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 SGB XI zu berücksichtigen ist) gestrichen. Damit wird ein Neb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.2 Vereinbarungen

Rz. 5 Aufgrund der Ermächtigung nach § 176a sind Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. getroffen worden (wegen Einzelheiten zu den Vereinbarungen vgl. die Homepage: rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Rz. 6 Eine Vereinbarung zur Beitragszahlung und zum Meldeverfahren für Pflegepersonen sowie zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.8 Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes

Rz. 41 Für die Umsetzung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld gab der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene (zuletzt) am 19.10.2022 eine Reihe von Hinweisen ("Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V"; https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.3 Richtlinien und Rahmenvertrag (Abs. 1a Satz 10 bis 13)

Rz. 38 Nach Abs. 1a Satz 10 bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 7 und 12 die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts. Dieser Verpflichtung ist der Gemeinsame Bundesausschuss durch entsprechende Beschlüsse vom 17.12.2015 zur Änderung der Arzneimittel-, häusliche Krankenpflege-, Heilmittel-, Hilfsmittel-, Sozialtherapie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.4 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2021

Rz. 36 Durch das GWB-Digitalisierungsgesetz v. 18.1.2021 und durch das anschließende "Vierte Bevölkerungsschutzgesetz" v. 22.4.2021 (vgl. Rz. 1) wurde der in § 45 Abs. 1 und 2 geregelte Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 noch einmal erheblich verlängert. Danach bestand gemäß dem neuen Gesetzestext des § 45 Abs. 2a im Kalenderjahr 2021 ein Anspruch auf K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.5 Anspruchsdauer für das Jahr 2022

Rz. 38 Aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen v. 18.3.2022 (vgl. Rz. 1) sowie aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2022 wie bereits für das Jahr 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.3 Anspruchsdauer für das Kalenderjahr 2020

Rz. 35 Durch das "Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser" (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 um einen Abs. 2a ergänzt. Danach bestand der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Kalenderjahr 2020 abweichend von Abs. 2 für jedes Kind (statt für längstens 10) für längstens 15 Arbeitstage und für alleinerziehende Versicherte (Definiti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.6 Anspruchsdauer für das Jahr 2023

Rz. 39 Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 v. 16.9.2022 (Rz. 1) wurde die pandemiebedingte Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld (vgl. Rz. 38 und Hinweise des GKV-Spitzenverbandes unter Rz. 41) auf den Zeitraum bis 7.4.2023 beschränkt. Ab dem 8.4.2023 konnten Elternteile nur noch f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.4 Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder (Abs. 2)

Rz. 13 Der durch das GMG eingeführte Abs. 2 verpflichtet die Krankenkassen, unter den genannten Voraussetzungen auch sozialmedizinische Leistungen in Form von Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder zu erbringen oder zu fördern. Dabei hat sich der Gesetzgeber von der Überlegung leiten lassen, dass sich bei chronisch kranken oder schwerstkranken Kin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.3 Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 11 Abs. 1 Nr. 2 (seinerzeit noch Satz 1 Nr. 3) ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführt worden. Die Norm ist die Rechtsgrundlage für qualitativ hochwertige Patientenschulungsmaßnahmen, die auch interdisziplinär erbracht werden können. Die Regelung eröffnet die Möglichkeit, Angehörige und ständige Betreuungspersonen in die Schulungsmaßnahme einzubeziehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24h Haushal... / 2.5 Abgrenzung der Haushaltshilfe-Ansprüche zwischen § 24h und § 38

Rz. 49 Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 24h besteht, wenn die werdende bzw. junge Mutter den von ihr geführten Haushalt wegen ihrer Schwangerschaft oder wegen der Entbindung nicht fortführen kann. In der Praxis bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchen Fällen eine Schwangerschaft oder eine Entbindung in Abgrenzung zu einer Krankheit ursächlich für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.3 Exkurs: Stief- und Enkelkinder

Rz. 12 Stief- und Enkelkinder gelten gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 4 Satz 1 dann als Kinder, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden oder in seinen Haushalt aufgenommen wurden. Nachstehend werden die einzelnen Begriffe erläutert: Stiefkind Ein Stiefkind ist ein Kind, welches der Ehegatte aus einer früheren Beziehung in eine Ehe mitbringt. Auch währen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.4 Ärztliche Verordnung/Prüfpflicht des Krankenhauses

Rz. 24 Nimmt ein Versicherter das Krankenhaus auf die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung in Anspruch, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Sachleistung. Der im Gesetz abstrakt verankerte Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung wird durch die Entscheidung des Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.2.6 Ambulante Behandlung im Krankenhaus

Rz. 16 Das Entfallen der bis zum 31.12.2016 in Abs. 1 Satz 1 enthaltenen Bezugnahme auf § 115b hat nichts daran geändert, dass es sich ebenso wie bei der vor- und nach stationären Leistungserbringung durch Krankenhäuser auch beim ambulanten Operieren nach Maßgabe des § 115b um eine Form der Krankenhausbehandlung handelt, die von § 39 erfasst wird und von der ambulanten vertr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.5 Abruf der zuständigen Krankenkasse durch Arbeitgeber

Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei einer Krankenkasse anzumelden. Vom 01.01.2024 an können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband elektronisch abfragen, wenn ihnen die zuständige Krankenkasse zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung noch nicht bekannt ist. Gleiches gilt für Zahlstellen bei der Gewährung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / Zusammenfassung

Überblick Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2024 gegeben. Bei den für 2024 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR auf 538 EUR hervorzuheben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Gre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 3 Grenz-/rechtskreisüberschreitende Tätigkeit

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / Zusammenfassung

Begriff Mit häuslicher Krankenpflege wird die Versorgung kranker Menschen mit bestimmten Pflegeleistungen in ihrer Wohnung bzw. ihrer häuslichen Umgebung bezeichnet. Die häusliche Krankenpflege im Sinne des SGB V bezweckt die Genesung von einer Krankheit oder die Behandlung einer Krankheit. Die häusliche Krankenpflege kommt entweder zur Verkürzung oder Vermeidung einer stati...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege bei fehlende... / Zusammenfassung

Begriff Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenkasse z. B. wegen schwerer Krankheit nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn ambulante Versorgung mit Haushaltshilfe oder häuslicher Krankenpflege nicht ausreicht und keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. zu: BSG, Urteil v. 16.6.2021 – B 5 RE 7/19 R, NZS 2022, 32. GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.7.2 Vereinbarungstext

Rz. 55 Text der Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach § 28 i. V. m. § 51 Abs. 5 SGB IX (ab 1.1.2018: § 44 i. V. m. § 71 Abs. 5 SGB IX) Anmerkung des Autors: Zur Klärung des Verfahrens haben die Krankenkassen-Bundesverbände unter Beteiligung des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Rentenversicherung Bund – stellvertretend auch f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 5.1.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1], auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde im Vereinigten Königreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. Nach derzeitigem Stand können auch in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Lettland. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordmazedonien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Nordmazedonien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Luxemburg. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Spanien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Spanien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Ungarn. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Liechtenstein. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Norwegen. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Schweden. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Italien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in der Schweiz. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bulgarien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr