Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.7.3 Studiengebühren (§ 8 Abs. 4 TVSöD)

Sofern der Studierende als Voraussetzung für die Aufnahme und Weiterführung eines Hochschulstudiums Studiengebühren entrichten muss, werden diese gem. § 8 Abs. 4 TVSöD vom Ausbildenden übernommen. Von den Studiengebühren zu unterscheiden sind normalerweise die regulären Semesterbeiträge, mit denen Studierende universitäre Angebote unterstützen (z. B. Semesterticket), und Prüf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / Zusammenfassung

Begriff Damit Krankengeld geleistet werden kann, ist neben den Voraussetzungen des Krankengeldanspruchs auch das Versicherungsverhältnis für das Entstehen des Krankengeldanspruchs entscheidend. Abgestellt wird dabei auf das – zeitgleich zum Entstehen des Krankengeldanspruchs oder unmittelbar vorher (Nahtlosigkeitsregelung) – bestehende Versicherungsverhältnis. Danach richten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Arbeitslosen-/... / Zusammenfassung

Begriff Bezieher von Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld nach dem SGB III haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Für Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld enthält § 44 Abs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Anspruch) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Häufigster Anwendungsfall ist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers oder anderer Personen, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Krankengeld erhalten außerdem Versicherte, die wegen einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation oder wegen eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / Zusammenfassung

Begriff Zu den Versorgungsbezügen gehören Renten der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich müssen immer dann Beiträge aus dem Versorgungsbezug gezahlt werden, wenn die Leistung unmittelbar mit dem Erwerbsleben in Zusammenhang steht und die Leistung ohne diesen Zusammenhang nicht denkbar wäre. Für die beitragsrechtliche Beurteilung, ob ein Versorgungsbezug im Sinne des Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / Zusammenfassung

Begriff Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderpflegekrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben oder bei einer stationären Behandlung des Kindes als Begleitperson mitaufgenommen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.4 Versorgungsbezüge

Für die der Rente vergleichbaren Einnahmen wird im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Begriff "Versorgungsbezüge" verwendet. Versorgungsbezüge werden für die Beitragsbemessung herangezogen, wenn sie wegen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Altersversorgung oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden. Der Grad der Erwerbsminderung sowie das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / Zusammenfassung

Begriff Bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (medizinische oder kriminologische Indikation) übernehmen die Krankenkassen die gesamten medizinischen Kosten des Abbruchs. Wird der Abbruch rechtswidrig aber straffrei durchgeführt (Beratungsregelung bei sozialer Indikation) ist die Krankenkasse nur eingeschränkt leistungspflichtig. Die Kosten des eigentlichen Sc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastungsbetrag / Zusammenfassung

Begriff Einen Entlastungsbetrag erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Er wird zusätzlich zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt und zweckgebunden für Aufwendungen erstattet. Der Entlastungsbetrag beträgt ab 1.1.2025 131 EUR monatlich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen für die Leistung ist § 45b SGB XI. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 4.1.3 GKV-Spitzenverband, DVKA

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung[1] für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ebenfalls elektronisch übermittelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 4.1.3 GKV-Spitzenverband, DVKA

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ebenfalls elektronisch übermittelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 4.1.2 GKV-Spitzenverband, DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zuständig, angesiedelt beim GKV-Spitzenverband. Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an die DVKA zu über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Montenegro. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, (DVKA)[1] auf deutscher Seite und der entsprechenden chinesischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch bei der DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) [1] auf deutscher Seite und der entsprechenden albanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch bei der DVKA gestellt werden.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.8 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 23b Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Krankenkassenwahlrecht – Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 2.12.2022 – Teil 1, Die Leistungen 2022, 604).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 1.6 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 12 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können vgl. auch GKV-Spitzenverband, Krankenkassenwahlrecht – Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 2.12.2022 – Teil 1, Die Leistungen 2022, 604).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 1.9 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 35 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können (vgl. auch GKV-Spitzenverband, Krankenkassenwahlrecht – Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes vom 2.12.2022 – Teil 1, Die Leistungen 2022, 604).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.7 Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband hat " Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht " (Stand: 2.12.2022) erarbeitet, die online auf der Website des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) eingesehen werden können.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 46 Zu einem Anwendungsfall des Abs. 3 – Auffangtatbestand § 5 Abs. 1 Nr. 13: BSG, Urteil v. 2.4.2025, B 1 KR 10/24 R. Zum Binnenverhältnis der Regelungen in Abs. 3: BSG, Urteil v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, Rz. 10, 13. Der Begriff "zuletzt versichert" knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a an und impliziert, dass beide Vorschriften – § 174 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 177 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 94 Bleschick, Sonderausgabenabzug für Beiträge an einen Solidarverein, der seinen Mitgliedern die Erstattung von Krankheitskosten gewährt – Anm. zu: FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 – 9 K 897/19 E, jurisPR-SteuerR 7/2025 Anm. 3. Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung , SGb 2024, 189. Bohlmann, Kein Sonderausgabenabzu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.9 Meldungen und Verfahren (Abs. 6)

Rz. 213 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt nach Abs. 6 für die Meldungen und Informationspflichten nach dieser Vorschrift einheitliche Verfahren und Vordrucke fest und bestimmt die Inhalte für das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen nach den Abs. 2, 3a, 4 und 5). Rz. 214 Den Spitzenverbänden ist es daher überlassen worden, für die Meldungen und...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM in Großunternehmen und ... / 3 Klassifizierung großer Unternehmen

2024 gab es in Deutschland rund 3,5 Mio. Unternehmen wovon ca 18.600zu den großen Unternehmen zählten.[1] Die Bilanz der Krankenkassen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung fiel 2024 etwas schwcäher aus als im Vorjahr. Erreicht wurden insgesamt ca 2 Mio Beschäftigten in rund 28.000 Betrieben. Nach Branchen betrachtet entfiel der größte Anteil der Maßnahmen auf den Dienstleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 4.1.3 GKV-Spitzenverband, DVKA

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) zu übermitteln.[1] Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom GKV-Spitzenverband, DVKA ebenfalls elektronisch übermittelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden japanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 4.1.2 GKV-Spitzenverband, DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung der GKV-Spitzenverband, DVKA zuständig. Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom GKV-S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 3.1 Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA auf deutscher Seite und der entsprechenden marokkanischen Behörde. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung elektronisch beim GKV-Spitzenverband, DVKA gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 2.1.1 Zeitliche Begrenzung

Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung von 36 Kalendermonaten. Die 36-Monatsfrist beginnt immer am 1. des Kalendermonats. Der tatsächliche Einreisetag ist unerheblich. Sollte von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gilt Folgendes: Die deutschen Rechtsvorschriften gelten in jedem Fall für die Dauer der im deutsch-m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Belgien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arzneimittel / 8.1 Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Der GKV-Spitzenverband kann per Beschluss Arzneimittel von der Zuzahlung befreien. Voraussetzungen dafür sind, dass deren Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer mindestens 20 % niedriger ist als der jeweils gültige Festbetrag, welcher diesem Preis zugrunde liegt und dass hieraus Einsparungen zu erwarten sind.[1] Entsprechende Listen über zuzahlungsbef...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Feststellung der Pflegebedü... / Zusammenfassung

Begriff Der Medizinische Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter prüfen im Auftrag der Pflegekassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungsentscheidung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Gutachtens des MD. Die Bearbeitung der Anträge hat innerhalb von 5 bzw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 4 Heilmittelpreise

Der GKV-Spitzenverband schließt mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene für jeden Heilmittelbereich einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel. Dabei werden auch bundeseinheitliche Preise vereinbart.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 3 Hilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband legt für bestimmte Hilfsmittel Festbeträge fest. Dazu werden unter Berücksichtigung des Hilfsmittelverzeichnisses funktionell gleichartige und gleichwertige Hilfsmittel zu Gruppen zusammengefasst. Für jede Gruppe wird ein einheitlicher Höchstbetrag festgelegt, den die Krankenkassen für die Versorgung übernehmen. Bei der Bildung von Festbetragsgruppen u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / 6 Leistungserbringung

Heilmittel dürfen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur von zugelassenen Leistungserbringenden abgegeben werden.[1] Voraussetzung für die Zulassung sind insbesondere eine entsprechende Berufsausbildung und eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet. Weitere Einzelheiten regelt der GKV-Spitzenverband. Heilmitte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Festbeträge (Arznei-/Hilfsm... / 2 Arzneimittel

Bei den Arzneimitteln bestimmt zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien die Gruppen von Arzneimitteln mit denselben Wirkstoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen, für die Festbeträge in Betracht k...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit sind die Umsätze der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (§ 278 SGB V). Aufgrund des § 278 SGB V ist in jedem Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" errichtet worden; dabei ist den Diensten die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden. Der Medizinische ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 15a UStG wurde durch Art. 12 JStErgG 1996 vom 18.12.1995 in das UStG eingefügt. Nach Art. 29 Abs. 3 des JStErgG1996 trat die Steuerbefreiung rückwirkend zum 01.01.1991 in Kraft. Diese (begünstigende) Rückwirkung beruht auf dem Gedanken, dass die USt-Befreiung ebenso wie die körperschafts-, gewerbe- und vermögenssteuerlichen Befreiungen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungseinsatz (Pflegever... / Zusammenfassung

Begriff Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung sowie der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Beratungsbesuche können von zugelassenen Pflegediensten, qualifizierte Pflegeberater, neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz und von der Pflegek...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzzeitpflege / Zusammenfassung

Begriff Können Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 zu Hause vorübergehend nicht versorgt bzw. betreut werden, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies kann z. B. während einer Krankheit/Urlaub der Pflegeperson oder kurzfristigen erhöhten Pflegebedürftigkeit der Fall sein. Die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungseinsatz (Pflegever... / 3.4.1 Formular

Der Beratungseinsatz wird auf einem einheitlichen Formular dokumentiert und bei der Pflegekasse eingereicht. Das Formular zum Nachweis eines Beratungseinsatzes steht den Trägern der ambulanten Pflegedienste zum Download auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zur Verfügung. Der Beratungseinsatz ist der Pflegekasse von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in halbjäh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegekurse (Pflegeversiche... / Zusammenfassung

Begriff Pflegepersonen und sonstige an der ehrenamtlichen Pflege interessierte Personen haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Pflegekursen. In den Pflegekursen werden Pflegekenntnisse vermittelt und den Pflegepersonen die Möglichkeit gegeben, Erfahrungen auszutauschen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, entsprechende Kurse anzubieten. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Frankreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr