Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 19 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 3 Materialien

Rz. 13 Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 19.12.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der KBS beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambul...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 2.2 Inhalt des Entlastungsbetrages

Rz. 5 Der Entlastungsbetrag ist auf bis zu 125,00 EUR monatlich begrenzt. Dieser Betrag wird i. d. R. nicht auskömmlich sein, um die gewählten Leistungen vollständig zu finanzieren und ist daher im Sinne eines Zuschusses zu verstehen. Rz. 6 Es handelt sich bei der Leistung nach § 45b auch ab dem 1.1.2017 unverändert um einen Kostenerstattungsanspruch, der zum Ersatz von Aufwen...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.1 Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Für diejenigen Hilfsmittel, die dem Behinderungsausgleich dienen oder die zur Vorbeugung einer Behinderung eingesetzt werden und die damit als Leistungen zur Teilhabe anzusehen sind, gelten grundsätzlich die Vorschriften im Teil I des SGB IX, soweit sich aus dem für die Krankenkassen geltenden Leistungsgesetz nichts Abweichendes ergibt. Aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 2 Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI ist die interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die der Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiterer Akteure des Gesundheitswesens sowie der Rehabilitation und der Pflege dient (Datenautobahn des Gesundheitswesens). Ihre Gesamtarchitektur ist technikneutral vorgegeben, indem die einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung ist die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Vordrucke zum Ersatz klassischer Überweisungsscheine in Papierform in den Bundesmantelverträgen bisher nur fragmentarisch abgebildet. Daher sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und der GKV-Spitzenverband durch Satz 1 beauftragt worden, als Bestandteil der Bundesmantelvert...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in > Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozVers, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.19 Datengrundlage

Rz. 51 Das so angepasste Klassifikationssystem wird durch das Institut des Bewertungsausschusses auf Basis der für 2015 erhobenen Datengrundlagen mit periodengleicher Abgrenzung von Diagnosebezug (2015) und Leistungsbezug (2015) kalibriert, und zwar in der Leistungsbedarfsabgrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entsprechend der Abgrenzung der morbiditätsbedingten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.9 Telemedizinische Leistungen

Rz. 28 Mit Abs. 2 Satz 6 gehören mit Wirkung zum 29.12.2015 zu den besonders förderungswürdigen Leistungen auch die vertragsärztlichen Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden. Nach der Gesetzesbegründung gewinnen telemedizinische Leistungen vor dem Hintergrund der Stärkung der inter- und intrasektoralen Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten und der Verbesserung d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.3 Vereinbarung auf der Bundesebene über Umfang und Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung

Rz. 9 In Abs. 4 der Vorschrift ist die bisherige Aufgabe der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene übernommen worden, das Nähere über den Umfang und die Durchführung der finanziellen Förderung zu vereinbaren. Partner dieser Fördervereinbarung sind nach Abs. 4 Satz 1 die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausges...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.4 Mitwirkungspflichten/Prüfhilfen (§ 28q Abs. 3)

Rz. 41 Hiernach sind die Einzugsstellen verpflichtet, bei der Darlegung der Kassen- und Rechnungsführung aufklärend mitzuwirken und bei mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführter Verfahren angemessene Prüfhilfen zu leisten (Abs. 3 Satz 1). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die DRV Bund und die BA treffen entsprechende Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2). Rz. 42 D...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.5 Austausch des verordneten Arzneimittels (Satz 5)

Rz. 7 Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar und wird das verordnete Arzneimittel durch die Apotheke gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße ausgetauscht, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig zu leisten. Die Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht. Rz. 8 Die Regelung wird auf Arzneimittel angewendet, die nicht verfü...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.2 Vertragsarzt/-einrichtung ist zur elektronischen Meldung verpflichtet

Rz. 27 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist ein Arbeitsunfähigkeitsdokument, das über das Praxisverwaltungssystem oder das Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V v. 10.3.2000 i. d. F. v. 21.10.2022. zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene.mehr

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Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ein bedeutsames Feld der Krankheitsverhütung ist die Erhaltung der Zahngesundheit. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB V am 1.1.1989 wurden deshalb erstmals Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dabei wird zwischen der Gruppen- und Individualprophylaxe unterschieden. Die Gruppenprophylaxe soll eine flächen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerähnliche Personen sind alle Personen, die, ohne Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind, etwa die in Heimarbeit Beschäftigten (Heimarbeit) und Einfirmenvertreter (Handelsvertreter). Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind solche selbstständig Erwe...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 vom Juni 2019, veröffentlicht u. a. auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation. Selbsthilfegruppenjahrbücher, abrufbar auf der Website der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen. Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegr...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.4.1 Selbsthilfegruppen

Rz. 6 Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen auf freiwilliger und meist örtlicher Ebene, die ein gleiches krankheits- oder behinderungsbedingtes Problem haben und gemeinsam Menschen dieser Klientel unterstützen wollen. Im Vordergrund steht die Hilfe bei Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen wegen drohenden Behinderungen (z. B. be...mehr

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Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.4.4 Institutionen, die nicht von den Förderleistungen nach § 45 erfasst werden

Rz. 9 Gemäß § 45 i. V. m. § 3 Abs. 2 der Gemeinsamen Empfehlung (Rz. 4) können folgende Institutionen nicht gefördert werden: Wohlfahrts- und Sozialverbände, Fördervereine und Arbeitsgruppen bzw. Arbeitskreise der Selbsthilfeorganisationen, Patientenberatungsstellen und Verbraucherverbände, -organisationen/-einrichtungen, stationäre und ambulante Hospizdienste, Berufs- und Fachve...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.6 Verzeichnis der in Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte (Abs. 7)

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte (Satz 1). Das Verzeichnis wird ergänzend zum Krankenhausverzeichnis (Abs. 6) geführt. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen verwenden und nutzen die im Verzeichnis enthaltenen Angaben zunächst nur im Bereich de...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen sind bundesweit gesetzlich geregelt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen dazu ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter anderem Kennzeichen zum Standort und das Institu...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift zielt darauf ab, durch eine nachhaltig verbesserte Datengrundlage für die Entscheidungsprozesse (z. B. Nutzen- und Kostenanalyse) und für die Versorgungsforschung (z. B. Längsschnittanalysen zum Versorgungsgeschehen über längere Zeiträume bezüglich bestimmter Fragestellungen) einen effizienten Ressourceneinsatz im System der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 2.5 Auswertung (Abs. 3)

Rz. 8 Um eine bundeseinheitliche Vergleichbarkeit der Auswertungsergebnisse sicherzustellen, haben der Gemeinsame Bundesausschuss in den Fällen des § 136 Abs. 1 Satz 1, § 136b sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer im Fall des § 137d für die Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 eine unabhängige Stelle zu bestimme...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.3 Kostenteilung (Abs. 3)

Rz. 9 Die jeweiligen Kosten des BfArM und des RKI für die Datentransparenz werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen und nach der Zahl ihrer jeweiligen Mitglieder aufgeteilt. Kostenerstattung und Vorschuss regelt § 21 FDZGesV (vgl. Rz. 12). Danach werden die Sach- und Personalkosten erstattet, wobei die Personalkostensätze sowie die Sachkostenpauschalen eines Arbeits...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, um den Verwaltungsaufwand zu decken. Die Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände, der GKV-Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit sind von den Gebühren befreit. Das Nähere wird in einer Gebührenverordnung geregelt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 303f Gebühr... / 2.1 Gebühren (Abs. 1)

Rz. 3 Das Forschungsdatenzentrum erhebt von den Nutzungsberechtigten Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes (Satz 1). Zu den Leistungen gehören z. B. auch Aufwände für die Antragsprüfung und Schulungen (BT-Drs. 19/13438 S. 75). Damit werden die durch die Datentransparenz entstehenden Kosten teilweise ref...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.1 Aufgaben der Datentransparenz (Abs. 1)

Rz. 7 Die Aufgaben der Datentransparenz werden von öffentlichen Stellen des Bundes als Vertrauensstelle (§ 303c) und als Forschungsdatenzentrum (§ 303d) sowie vom GKV-Spitzenverband als Datensammelstelle wahrgenommen (Satz 1). Die Aufgaben der Vertrauensstelle sowie der Datenaufbereitungsstelle führte ursprünglich das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Informa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.1 Nutzungsberechtigte (Abs. 1)

Rz. 10 Das Forschungsdatenzentrum verarbeitet die Daten, die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und von der Vertrauensstelle (§ 303c) übermittelt werden und stellt diese den Nutzungsberechtigten zur Verfügung (Satz 1). Dazu ist vom Nutzungsberechtigten ein Antrag zu stellen (konstitutiver Antrag), ohne den das Forschungsdatenzentrum nicht handeln ...mehr