Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist sukzessiv grundlegend neugestaltet worden und hat mit den früheren Fassungen nur noch wenig gemein. So lautet die Überschrift des § 28b in der vor dem 1.1.2009 geltenden Fassung "Aufgaben der Einzugsstelle bei Meldungen, gemeinsame Grundsätze" und in der ab 1.1.2023 geltenden Fassung "Inhalte und Verfahren für die Gemeinsamen Grundsätze und die Daten...mehr

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Jansen, SGB IV § 28c Verord... / 2.2.2 Ermächtigung nach Nr. 2 (Voraussetzungen für die Zulassung)

Rz. 8 Hiernach ist das BMAS befugt, das Nähere über die Voraussetzungen für die Zulassung sowie die Gründe für eine Verweigerung, Rücknahme oder den Verlust einer Zulassung eines Programms oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe im Rahmen einer Systemprüfung per Verordnung zu regeln. Die Begründung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.1.3 Aufnahme der Tätigkeit (Satz 3)

Rz. 9 Die Stiftung soll ihre Informations- und Beratungstätigkeit am 1.1.2024 aufnehmen. Die vorbereitenden Maßnahmen dafür sind bereits im Jahr 2023 zu treffen. Damit wird ein reibungsloser Übergang des Informations- und Beratungsangebots der aktuellen UPD, die bis zum 31.12.2023 tätig ist, hin zum neuen Informations- und Beratungsangebot der Stiftung ermöglicht. Dies ist e...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 43 Die Tätigkeit der Stiftung ist alle 2 Jahre extern und unabhängig zu evaluieren (Satz 1). Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen (Satz 2). Die Evaluation wird durch den Stiftun...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3 Beispiel für eine regionale Arzneimittelvereinbarung

Rz. 35 Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen. Ziel dieser Verei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

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Temporärer Auslandseinsatz:... / 3.1.1 Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die Verordnung (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Im Ausgangspunkt sieht die Verordnung vor, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Hiern...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben

Die Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der Implementierung und Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen mithilfe von:[1] Analysen (z. B. Arbeitssituationsanalysen), Beratungen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen, Beratungen zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit, einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 2.2 Der betriebliche Gesundheitsförderungsprozess

Betriebliche Gesundheitsförderung ist demnach eine Managementaufgabe. Die prozessorientierte Vorgehensweise muss hierbei auf die Unternehmensstruktur abgestimmt werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern. Angefangen in der obersten Führungsebene bis hin zum einzelnen Mitarbeiter soll BGF eine Motivations- und Leistungssteigerung...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3.1 Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung"

Das Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung" umfasst folgende Präventionsprinzipien: gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen, gesundheitsgerechte Führung, gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen, bewegungsförderliche Umgebung, gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag, verhältnisbezogene...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union ist ein Netzwerk, welches sich aus den Organisationen aller 27 Mitgliedsstaaten, den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz zusammensetzt. "Ziel des Netzwerkes ist es, auf der Basis eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches, nachahmenswerte Praxisbeispiele zur...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3 Handlungsfelder und Präventionsprinzipien

Die Handlungsfelder beschreiben die Möglichkeiten der gesetzlichen Förderungen der Krankenkassen im Hinblick auf die Maßnahmenplanung und Umsetzungsphase. Diese sind wie folgt im Leitfaden für Prävention festgelegt.[1] Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil Überbetriebliche Vernetzung und Beratung entsprechend den ...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3.3 Handlungsfeld "Überbetriebliche Vernetzung und Beratung entsprechend den jeweils definierten Kriterien"

Das Präventionsprinzip verfolgt den Ansatz der "Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke". Ziel ist es, Betriebe (v. a. KMU) durch Netzwerkarbeit zu unterstützen und überbetriebliche Synergien zu schaffen. Mithilfe von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern können so Austausch, Informationswei...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 1 Das Präventionsgesetz

In den letzten Jahren hat sich ein Wandel in der Arbeitswelt vollzogen. Von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bedeutet dies für Beschäftigte Arbeitsverdichtung, steigender Leistungs- und Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit.[1] Aber nicht nur die Digitalisierung wird weiterhin für Veränderungen in der modernen Arbeitswelt sorgen, sondern auch die Beschleunigung...mehr

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Durchführung eines BGM: Unt... / 3.2 Handlungsfeld "Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil

In Kombination mit den zuvor genannten Maßnahmen aus der Verhältnisprävention nehmen die verhaltenspräventiven Maßnahmen eine wichtige Rolle im Sinne der Förderung und Stärkung gesundheitsförderlicher Kompetenzen ein. Diese umfassen folgende Präventionsprinzipien: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, gesund...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die wissenschaftliche Erprobung von Telepflege zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen stellt der Gesetzgeber nach Satz 1 der Vorschrift 10 Mio. EUR im Zeitraum von 2022 bis 2025 zur Verfügung. Rz. 4 Das geförderte Modellprogramm nach § 125a stellt im Rahmen der für das gesamte Gesundheitswesen angestrebten Digitalisierung einen weiteren ...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.6 Abs. 6 i. d. F. durch das AMVSG zum 13.5.2017

Rz. 39c Das AMVSG v. 4.5.2017 hat Abs. 6 wieder eingeführt. Die Norm regelt die Bewertung von Arzneimitteln im sog. Bestandsmarkt, die mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz aufgehoben worden war. Der Gesetzgeber sah es sinnvoll und erforderlich an, in bestimmten Fällen eine Nutzenbewertung für Arzneimittel mit Wirkstoffen durchzuführen, die schon in bereits vor dem 1.1.2011 erst...mehr

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Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.2 Krankengeldbezieher und Versicherungspflichtige nach § 21 Nr. 1 bis 5 (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 HS 1 zahlen die Krankenkassen die Beiträge für Bezieher von Krankengeld. Wie bei Arbeitnehmern hat die Krankenkasse den vom Krankengeldbezieher zu tragenden Beitragsanteil einzubehalten, hierzu verweist HS 2 auf § 28g Satz 1 SGB IV. Zahlt die Krankenkasse für ein Mitglied Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld im Auftrag eines Leis...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.8 Umrechnung (Abs. 9)

Rz. 25 Der durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu in das Gesetz aufgenommenen Abs. 9 beinhaltet eine Folgeänderung zur Neuregelung der Großhandelszuschläge in der Arzneimittelpreisverordnung, die im Wesentlichen dem bisherigen § 35 Abs. 8 entspri...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Diese Regelung gehört zu den umstrittensten des Reformgesetzes. Die Abs. 1 bis 3 regeln die Möglichkeit der bundesweiten Festsetzung von Festbeträgen. Die bei der Festsetzung zu berücksichtigenden Kriterien, die indessen oft nicht mehr als allgemeine Programmsätze sind, finden sich in Abs. 1 und Abs. 5 der Vorschrift. Rz. 5 Die Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. insbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.6 Ausgleich bei Leistungen zur Prävention und zur Nachsorge (§ 20 Abs. 3 und 4)

Rz. 28 Bei den Leistungen zur Prävention (§ 14) und Leistungen zur Nachsorge (§ 17) handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die in Teilen berufsbegleitend und damit nur stundenweise erbracht werden können. § 20 Abs. 3 regelt, dass eine stundenweise Therapie in Form einer Vor- oder Nachsorgeleistung einen Anspruch auf Übergangsgeld auslöst, wenn der Versi...mehr

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Sommer, SGB XI § 125 Modell... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Zuge der grundlegend angestrebten Digitalisierung des Gesundheitswesens hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz zur besseren Versorgung der Versicherten ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, zu dessen Zielen auch die weitreichendere Anbindung der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur gehört. Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in...mehr

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Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.3 Sicherstellung der besonderen Zulassungsvoraussetzungen des Abs. 3a und 3b

Rz. 8a Zur Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Abs. 3a und 3b als wesentlicher Bestandteil der in Abs. 3 Satz 1 HS 1 Nr. 2 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach Abs. 3c Satz 1 erstmals bis zum Ablauf des 30.9.2021 damit beauftragt, das Nähere zu den hierzu notwendigen Verfah...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.5 Ausschlussregelung des Abs. 4

Rz. 5 Für den stationären Bereich stellt Abs. 4 Nr. 1 und 2 klar, dass stationäre Einrichtungen (Nr. 1) sowie Krankenhäuser (Nr. 2), in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Kranker oder Behinderter im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, keine Pflegeeinrichtunge...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 71 Abs. 1a schreibt fest, dass für ambulante Betreuungseinrichtungen unter den dort näher genannten Voraussetzungen die für die ambulanten Pflegeeinrichtungen geltenden Regelungen entsprechend gelten, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Hieran knüpft § 112a an und sieht gemäß Abs. 1 für ambulante Betreuungsdienste bis zur Einführung des neuen Qualitätssys...mehr

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Qualitätszirkel im BGM / 4 Qualitätszirkel im BGM versus Gesundheitszirkel

Der Qualitätszirkel darf nicht mit dem Gesundheitszirkel innerhalb eines BGM verwechselt werden. Die Teilnehmer des Gesundheitszirkels haben den Auftrag, als "Betroffene" innerhalb eines Unternehmens Maßnahmen bzw. Ansätze zur Organisationsentwicklung zu erarbeiten, die Gesundheitsrisiken mindern und/oder Gesundheitsressourcen stärken. Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenv...mehr

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Sommer, SGB XI § 115 Ergebn... / 2.2.3 Vereinbarungsfristen/Übergangsregelung

Rz. 11 Nach Abs. 1a Satz 10 sind die Qualitätsdarstellungsvereinbarungen für den stationären Bereich bis zum 31.12.2017 und für den ambulanten Bereich bis zum 31.12.2018 zu beschließen und danach gemäß Abs. 1a Satz 12 an den jeweiligen medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt anzupassen. Rz. 12 Bis zum Abschluss der neuen Qualitätsdarstellungsvereinbarungen gelten nach Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.1 Prüfstellen, Prüfauftrag, und Prüfarten

Rz. 4 Zwingende Voraussetzung für die Durchführung einer Qualitätsprüfung im Einzelfall ist nach Abs. 1 Satz 1 stets ein gemeinsamer Prüfauftrag der Landesverbände der Pflegekassen (§ 52) an die gesetzlich vorgesehenen Prüfstellen des Medizinischen Dienstes, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder an die von ihnen bestellten Sachverständigen....mehr

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Sommer, SGB XI § 115a Überg... / 2.1 Übergeleitete Pflege-Transparenzvereinbarungen (Abs. 1)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf die umfangreichen Änderungen des SGB XI verpflichtet Abs. 1 Satz 1 die Vertragsparteien nach § 113 unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. und der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene, die Pflege-Transparenzvereinbarungen an dieses Gesetz in der am 1.1.2017 geltenden Fassung anzupass...mehr

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Sommer, SGB XI § 114 Qualit... / 2.3 Prüffrequenz, Inhalte und Umfang der Regelprüfung

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 haben die Landesverbände der Pflegekassen für jede zugelassene Pflegeeinrichtung turnusmäßig eine Prüfung zu veranlassen, die durch den Medizinischen Dienst, den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. oder durch von ihnen bestellte Sachverständige für die Zeit nach Inkrafttreten der Neufassung des § 114 ab 1.7.2008 bis 31.12....mehr

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Sommer, SGB XI § 114a Durch... / 2.8 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen

Rz. 22 Der Medizinische Dienst Bund beschließt gemäß Abs. 7 Satz 1 im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur verfahrensrechtlichen Konkretisierung Richtlinien über die Prüfung der in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 (QPR...mehr

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Sommer, SGB XI § 113c Perso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ab 1. 7.2023 gelten für das Personalbemessungsverfahren in der Pflege neue gesetzliche Vorgaben. Ab diesem Zeitpunkt können gemäß Abs. 1 vollstationäre Pflegeeinrichtungen in den Pflegesatzvereinbarungen nach § 84 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 für das Pflege- und Betreuungspersonal höchstens eine personelle Ausstattung vereinbaren, die sich an den dort näher festgelegten bundese...mehr

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Sommer, SGB XI § 114b Erheb... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das neue Qualitätssystem umfasst die Erhebung indikatorenbezogener Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im vollstationären Bereich, die auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements erfasst werden, eine damit verbundene Umstrukturierung des Prüfgeschehens und ein neues Instrument der Qu...mehr

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Sommer, SGB XI § 113 Maßstä... / 2.2 Zustandekommen/Veröffentlichung der Vereinbarungen

Rz. 10 Die Vereinbarungen sind nach deren Zustandekommen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und gelten vom ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats (Abs. 1 Satz 9); sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für alle nach § 72 zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich (Abs. 1 Satz 10). Keine unmittelbare Verbindlichkeit besteht f...mehr

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Steuerrechtliche Betrachtun... / 2.2 Variante B: Ausnutzung des "600-EUR-Paragrafen"

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, können diese bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei angeboten werden (siehe § 3 Nr. 34 EStG...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.9 Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der vertragsärztlichen Versorgung (Abs. 1a)

Rz. 54 Mit Wirkung zum 1.1.2004 können MVZ gleichberechtigt mit Vertragsärzten (Vertragspsychotherapeuten) als zugelassene Leistungserbringer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (vgl. Abs. 1 Satz 1). In Abs. 1 Satz 2 ist vorgegeben, dass die in einem zugelassenen MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte tätigen Ärzte/Psychotherapeuten nach Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 der V...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.6 Niederschlagung oder Erlass der Säumniszuschläge

Rz. 9 § 24 enthält keine Bestimmung, wonach Säumniszuschläge niedergeschlagen oder erlassen werden können. Es bestand daher die Notwendigkeit, zumindest für gewisse Ausnahmefälle, die Möglichkeit für die Niederschlagung oder den Erlass von Säumniszuschlägen zu schaffen. Dafür muss auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen werden. Diese Vorschrift ist nach der Gesetzesbegründung in Anl...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.7.1 Aufgaben

Rz. 13 Neben dem Verwaltungsrat wird beim GKV-Spitzenverband ein Vorstand als weiteres Organ gebildet (Satz 1). Er besteht aus höchstens 3 Personen (Satz 2). Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, müssen ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören. Der Vorstand verwaltet den GKV-Spitzenverband, ist für alle Angelegenheiten des GKV-Spitzenverbandes zuständ...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die erforderlichen Bestimmungen zur internen Willensbildung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie der Umsetzung nach außen. Mit dem Verwaltungsrat, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung werden die Organe des GKV-Spitzenverbandes bestimmt, die entsprechend intern und nach außen für den Verband tätig werden. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.10 Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (Abs. 4)

Rz. 22 Beim GKV-Spitzenverband wird ein Lenkungs- und Koordinierungsausschuss gebildet (Satz 1). Die Amtsdauer entspricht der des Vorstands (Satz 2; vgl. Rz. 16) und richtet sich nach den alle 6 Jahre stattfindenden Sozialwahlen. Für die Wahlperiode 2017 bis 2023 ergibt sich somit eine verkürzte Amtsdauer. Das Gremium bildet eine organisatorische Verbindung von operativem Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.1.1 Aufgaben

Rz. 5 Der Verwaltungsrat wird als Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbandes gebildet. Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und soweit die Aufgaben nicht vom Vorstand wahrzunehmen sind (BT-Drs. 16/3100 S. 161). Durch den Verweis auf Vorschriften des SGB IV wird eine funktionale Übereinstimmung mit dem Verwaltungsrat nach den für den Verwaltungsrat der...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.7.4 Vergütung

Rz. 18b Während einer Amtszeit ist es nicht zulässig, die Vorstandsvergütung zu erhöhen (Satz 8). Automatische Vergütungsanpassungen oder auch die vertragliche Möglichkeit, eine Anpassung in gewissen zeitlichen Abständen zu verhandeln, haben in der Vergangenheit zu einer stetigen Erhöhung der Vergütung geführt, ohne dass dieser rechtsaufsichtlich sicher entgegengetreten werd...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.7.2 Mitglieder

Rz. 15 Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt. Das Organ besteht aus höchstens 3 Personen, wobei der Verwaltungsrat aus seiner Mitte den Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, mindestens also 2 Personen, wählen muss. Rz. 16 Der Vorstand übt sein Amt hauptamtlich aus (Satz 5). Die allgemeinen Vorschriften für die hauptamtlichen Vorstände bei den Krankenkassen g...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.2 Einsicht in Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen (Abs. 1a)

Rz. 12a Der Verwaltungsrat kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen (Satz 1). Dieses Informationsrecht ist notwendig, damit der Verwaltungsrat die ihm übertragene Überwachungsfunktion gegenüber dem Vorstand wahrnehmen kann und diese Überwachungsfunktion gewährleistet ist (BT-Drs. 18/10605). Der Verwaltungsrat kann diese Befugnis jederzeit ausüb...mehr

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Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.5 Veröffentlichung der Entschädigungen (Abs. 1d)

Rz. 12i Die jährlichen Entschädigungen der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates einschließlich Nebenleistungen sind jährlich zum 1.3. vom GKV-Spitzenverband im Bundesanzeiger und gleichzeitig in den Mitteilungen des Spitzenverbandes zu veröffentlichen. Die erste Veröffentlichung ist zum 1.3.2017 fällig.mehr