Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.2 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 17 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen s...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.4.1.2 Besonderheit in der Krankenversicherung: Muster Vordruck 61

Rz. 38 Insbesondere in der Krankenversicherung wird eine ärztliche Verordnung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung über Rehabilitations-/Teilhabeleistungen als Antrag i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 bewertet – und zwar auch dann, wenn der Versicherte in seiner Person unmittelbar gegenüber der Krankenkasse aktiv keinen konkreten Wunsch nach einer Teilhabeleistung geäußert hat (konklu...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.1 Förderung (Abs. 1)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband fördert ambulante KBS mit einem Gesamtbetrag von jährlich bis zu 21 Mio. EUR (Satz 1). Die Förderung beginnt am 1.7.2020. Gefördert wird bereits mit Wirkung für das Jahr 2020. Die Fördersumme wird ab dem 1.7.2021 rückwirkend zum 1.1.2021 auf einen Gesamtbetrag von jährlich bis zu 42 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung erzielt eine nachhaltig gesicherte...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband ist verantwortlich, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.12.2022 über die Erfahrungen mit der Förderung zu berichten. Er hat sich dazu mit dem Verband der PKV ins Benehmen zu setzen. In den Bericht fließen die Erfahrungen aus dem ersten 3-jährigen Förderzeitraum ein.mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.3 Richtlinien des Spitzenverbandes Bund

Rz. 41 Zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie zur Bestimmung des Verhältnisses zur Aufteilung der Ausgaben zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung hat der GKV-Spitzenverband online abrufbare Richtlinien erlassen.mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.6 Rechtsstellung und Entschädigung der Mitglieder der Schiedsämter

Rz. 22 Nach Abs. 7 Satz 1 führen die Mitglieder des Schiedsamtes ihr Amt als Ehrenamt. Das Ehrenamt eines Schiedsamtsmitgliedes ist nach der Definition ein unbesoldetes, vornehmlich gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt. Die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Schiedsämter richtet sich nach der Schiedsamtsverordnung. Dies ergibt sich aus Abs. 11 der Vo...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingeführt. Den Krankenkassen wird ermöglicht, Versorgungsinnovationen zu fördern. Rz. 1a Art. 1 Nr. 6a des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikin...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.2 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Bundesebene

Rz. 9 Nach Abs. 2 der Vorschrift bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium auf Bundesebene. "Bilden" verpflichtet die 3 Vertragsparteien, das Schiedsgremium nach den gesetzlichen Vorgaben gemeinsam zu erri...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 42 Fahlbusch, Aktuelle Fragen der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln, NDV 2004, 5. Gaßner/Schottky, Falschbuchungen von Pflegehilfsmitteln zu Lasten der Pflegeversicherung in der ambulanten Versorgung – zu SG München, Urteil v. 12.5.2004, S 3 P 50/01, NZS 2005, 523. Udsching, Schnittstellen von gesetzlicher Kranken- und sozialer Pflegeversicherung, Festschri...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3.2 Antragsverfahren

Rz. 12 Die Amtsgeschäfte der sektorenübergreifenden Landesschiedsgremien werden wie bei den Landesschiedsämtern i. d. R. auch bei den Landesverbänden der Ortskrankenkassen geführt, wie die des sektorenübergreifenden Bundesschiedsamtes beim GKV-Spitzenverband (§ 11 Schiedsamtsverordnung). In § 115 Abs. 3 i. d. F. des TSVG ist z. B. ausgeführt, dass das zuständige sektorenüberg...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.6 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 19 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.3 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 18 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 3 Materialien

Rz. 13 Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 19.12.2024.mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der KBS beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambul...mehr

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Sauer, SGB IX § 7 Vorbehalt... / 2.1.1 Hilfsmittelversorgung

Rz. 9 Für diejenigen Hilfsmittel, die dem Behinderungsausgleich dienen oder die zur Vorbeugung einer Behinderung eingesetzt werden und die damit als Leistungen zur Teilhabe anzusehen sind, gelten grundsätzlich die Vorschriften im Teil I des SGB IX, soweit sich aus dem für die Krankenkassen geltenden Leistungsgesetz nichts Abweichendes ergibt. Aufgrund § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB I...mehr

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Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1.1 Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung und anderer Leistungsträger (Subsidiarität)

Rz. 9 Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen gemäß § 40 nur zur Verfügung gestellt, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Primär hat eine Abgrenzung von Pflegehilfsmitteln zu den von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 23 und § 33 SGB V zur Verfügung zu st...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 2.2 Inhalt des Entlastungsbetrages

Rz. 5 Der Entlastungsbetrag ist auf bis zu 125,00 EUR monatlich begrenzt. Dieser Betrag wird i. d. R. nicht auskömmlich sein, um die gewählten Leistungen vollständig zu finanzieren und ist daher im Sinne eines Zuschusses zu verstehen. Rz. 6 Es handelt sich bei der Leistung nach § 45b auch ab dem 1.1.2017 unverändert um einen Kostenerstattungsanspruch, der zum Ersatz von Aufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 2 Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI ist die interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die der Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiterer Akteure des Gesundheitswesens sowie der Rehabilitation und der Pflege dient (Datenautobahn des Gesundheitswesens). Ihre Gesamtarchitektur ist technikneutral vorgegeben, indem die einzelne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 86a Verwend... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung ist die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Vordrucke zum Ersatz klassischer Überweisungsscheine in Papierform in den Bundesmantelverträgen bisher nur fragmentarisch abgebildet. Daher sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und der GKV-Spitzenverband durch Satz 1 beauftragt worden, als Bestandteil der Bundesmantelvert...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Warum ein BEM? / 1.3 Kosten und Nutzen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Sie ist für Unternehmen ab einem Mitarbeiter Pflicht und sollte als wertvolles Werkzeug auch für das BEM genutzt werden. Wenn ein Unternehmen Beschäftigte wegen Krankheit über längere Zeit oder sogar dauerhaft verliert, verliert es damit auch: Erfahrung, Kompetenz und ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozVers, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in > Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.19 Datengrundlage

Rz. 51 Das so angepasste Klassifikationssystem wird durch das Institut des Bewertungsausschusses auf Basis der für 2015 erhobenen Datengrundlagen mit periodengleicher Abgrenzung von Diagnosebezug (2015) und Leistungsbezug (2015) kalibriert, und zwar in der Leistungsbedarfsabgrenzung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung entsprechend der Abgrenzung der morbiditätsbedingten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.9 Telemedizinische Leistungen

Rz. 28 Mit Abs. 2 Satz 6 gehören mit Wirkung zum 29.12.2015 zu den besonders förderungswürdigen Leistungen auch die vertragsärztlichen Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden. Nach der Gesetzesbegründung gewinnen telemedizinische Leistungen vor dem Hintergrund der Stärkung der inter- und intrasektoralen Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten und der Verbesserung d...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.5 Durchführung der finanziellen Förderung

Rz. 16 Die Abs. 7 und 8 der Vorschrift lassen Möglichkeiten zu, die Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin und für die grundversorgenden Fachärzte flexibel zu gestalten. Die Wörter "kann auch vereinbart werden" in Abs. 7 überlassen es den Vertragspartnern die Fördermittel durch eine zentrale Stelle auf Landes- oder Bundesebene zu ver...mehr

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Sommer, SGB V § 75a Förderu... / 2.3 Vereinbarung auf der Bundesebene über Umfang und Durchführung der finanziellen Förderung der Weiterbildung

Rz. 9 In Abs. 4 der Vorschrift ist die bisherige Aufgabe der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene übernommen worden, das Nähere über den Umfang und die Durchführung der finanziellen Förderung zu vereinbaren. Partner dieser Fördervereinbarung sind nach Abs. 4 Satz 1 die KBV, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausges...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages

Rz. 9 § 82 Abs. 1 bezieht sich lediglich auf den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt. Die offen angelegte Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht ein breites Spektrum an möglichen Regeln. Damit umfasst sind auch persönliche und fachliche Qualifikationen von Vertragsärzten oder andere, die Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.1 Partner der Gesamtverträge

Rz. 5 Partner des Gesamtvertrages sind auf Landesebene die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einerseits sowie die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen andererseits. Die Verbände der Ersatzkassen, der VdAK e. V. und der AEV e. V., handelten bisher sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene die Verträge für die Ersatzkassen...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.5 Austausch des verordneten Arzneimittels (Satz 5)

Rz. 7 Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar und wird das verordnete Arzneimittel durch die Apotheke gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße ausgetauscht, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig zu leisten. Die Zuzahlung richtet sich nach der Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht. Rz. 8 Die Regelung wird auf Arzneimittel angewendet, die nicht verfü...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.4 Mitwirkungspflichten/Prüfhilfen (§ 28q Abs. 3)

Rz. 41 Hiernach sind die Einzugsstellen verpflichtet, bei der Darlegung der Kassen- und Rechnungsführung aufklärend mitzuwirken und bei mithilfe automatischer Einrichtungen durchgeführter Verfahren angemessene Prüfhilfen zu leisten (Abs. 3 Satz 1). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die DRV Bund und die BA treffen entsprechende Vereinbarungen (Abs. 3 Satz 2). Rz. 42 D...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Besonderheit: Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 16 Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) dient dazu, arbeitsunfähige Versicherte nach länger andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Durch eine individuell angepasste Steigerung von Arbeitstagen, arbeitstäglichen Arbeitszeiten und/oder Ar...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 41 Teilhabe... / 2.3 Meldung und Datenauswertung (Abs. 2)

Rz. 44 Während § 41 Abs. 1 regelt, welche Daten zu welchem Sachverhalt zu erfassen sind, schreibt Abs. 2 vor, wer die Daten an wen und in welchem Datenformat zu melden hat und dass die BAR für die Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich ist. Von der Pflicht zur Meldung der nach Abs. 1 erhobenen Daten sind nach Abs. 2 alle Rehabilitationsträger betroffen. Die Rehabil...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.8.2 Vertragsarzt/-einrichtung ist zur elektronischen Meldung verpflichtet

Rz. 27 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 ruht der Anspruch auf Krankengeld wegen einer verspäteten Meldung der Arbeitsunfähigkeit nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom Vertragsarzt etc. im elektronischen Verfahren nach § 295 Abs. 1 Satz 10 an die Krankenkasse gemeldet werden (eAU). Die eAU ist ein Arbeitsunfähigkeitsdokument, das über das Praxisverwaltungssystem oder das Kranken...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20h Förderu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 15 Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V v. 10.3.2000 i. d. F. v. 21.10.2022. zur Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene.mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 20f Landesr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20d Abs. 3 verpflichtet die Krankenkassen sowie die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Pflegekassen unter Beteiligung weiterer Behörden des Bundes und der Länder zur Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur nationalen Präventionsstrategie. § 20f enthält die maßgeblichen verfahre...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ein bedeutsames Feld der Krankheitsverhütung ist die Erhaltung der Zahngesundheit. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB V am 1.1.1989 wurden deshalb erstmals Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen als Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Dabei wird zwischen der Gruppen- und Individualprophylaxe unterschieden. Die Gruppenprophylaxe soll eine flächen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Abgrenzung der Ansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG

Rz. 10 Das EFZG sieht keine gesetzliche Regelung zur Abgrenzung der Entgeltfortzahlungsansprüche nach §§ 3 und 3a EFZG in den Fällen vor, in denen eine Arbeitsunfähigkeit infolge einer Spende von Organen, Geweben oder von Blut und eine Arbeitsunfähigkeit wegen einer davon unabhängigen Erkrankung zusammentreffen. Folgende Konstellationen sind denkbar: Rz. 11 Während der Arbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Erstattungsmodalitäten

Rz. 18 Die Erstattung der Kosten nach § 3a Abs. 2 Satz 1 EFZG ist vom Arbeitgeber zu beantragen, erfolgt also nicht etwa automatisch. Rz. 19 Nach § 3a Abs. 2 Satz 6 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Angaben zu machen. Hinweis Der Arbeitgeber hat in der Regel keine Kenntnis von der Spende und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Personen / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerähnliche Personen sind alle Personen, die, ohne Arbeitnehmer zu sein, für andere in wirtschaftlich abhängiger Stellung Arbeit leisten und einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sind, etwa die in Heimarbeit Beschäftigten (Heimarbeit) und Einfirmenvertreter (Handelsvertreter). Arbeitnehmerähnliche Selbstständige sind solche selbstständig Erwe...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe nach § 26 Abs. 2 Nr. 6 vom Juni 2019, veröffentlicht u. a. auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation. Selbsthilfegruppenjahrbücher, abrufbar auf der Website der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen. Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 45 Förderun... / 2.4.1 Selbsthilfegruppen

Rz. 6 Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen auf freiwilliger und meist örtlicher Ebene, die ein gleiches krankheits- oder behinderungsbedingtes Problem haben und gemeinsam Menschen dieser Klientel unterstützen wollen. Im Vordergrund steht die Hilfe bei Lebenskrisen oder belastenden sozialen Situationen wegen drohenden Behinderungen (z. B. be...mehr