Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.3 Übermittlungspflicht sonstiger ärztlicher Leistungserbringer (Abs. 1b)

Rz. 18 Leistungserbringer, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu Modellvorhaben (§ 64e), zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a), zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b), zur Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), zur Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) oder zur ambulanten spezialfachärztlichen Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 327 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Das Gesetz zur Verbes...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift regelt die Datenverarbeitung durch das Forschungsdatenzentrum. Berechtigten Nutzern sind diese Daten zugänglich zu machen. Ihnen steht damit eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verfügung, um Finanzmittel zielgerichtet einzusetzen sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Datenschutz der Versicherten und ...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 2.4 Inhalt der Rechtsverordnung (Abs. 4)

Rz. 10 Die Regelung legt in einer nicht abschließenden Aufzählung fest, was auf jeden Fall in der Rechtsverordnung nach Abs. 1 Satz 2 zu regeln ist. Damit wird die Ermächtigungsgrundlage für die Datentransparenzverordnung auf Basis der bisherigen Erfahrungen konkretisiert und erweitert (BT-Drs. 19/13438 S. 71). Der tatsächlich zu übermittelnde Datenumfang wird abschließend be...mehr

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Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Farin/Follert/Gerdelmann/Jäckel, (2005), Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation durch die Gesetzliche Krankenversicherung: Hintergrund, Anforderungen und Ergebnisse, Prävention und Rehabilitation, 17/4, 125. G-BA, Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. GKV-Spitzenverband, Hintergrundinformationen und Instrumente zum...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) v. 14.12.2019 (BGBl. I S. 2789) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 328 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Das MDK-Reformgesetz hat die Organisation der Medizinischen Dienste (MD) umfassend reformiert. Die angefügten §§ 327, 328 enthalten Übergangsregelung...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.8 Art und Weise der Datenübermittlung (Abs. 4)

Rz. 26 Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren übermitteln die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben den Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung (Satz 1). Dafür können das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 über die Telematikinfrastruktur oder...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 46 Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen (IK). Häser, Lebenslange Arztnummer, Krankenhausarztnummer, Arztnummer, klinikarzt 2019, 6. Klever-Deichert/Rau/Tilgen, Das PsychVVG in der Gesamtschau, KH 2017, 98. Müller-Bohn, Irritationen um Pseudoarztnummern – Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes zum Umgang mit Entlassrezepten, DAZ 2020, Nr. 29, 9. Zuck, Die Apotheke i...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.5 Leitfaden Prävention der Gesetzlichen Krankenkassen

Da die Ausführungen zur Unterstützung im SGB V recht knapp gehalten sind, haben die Krankenkassen einen Leitfaden zur Umsetzung des Gesetzes erstellt, der die Inhalte einer ganzheitlichen Sichtweise der BGF vorstellt und die notwendigen Kriterien einer qualitätsorientierten Durchführung benennt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien f...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.7 Präventionsgesetz

Die Historie des Präventionsgesetzes (PrävG) reicht bis in das Jahr 2004 zurück, bevor das Gesetz im Juli 2015 veröffentlicht wurde. Das PrävG wird in der öffentlichen Darstellung mit zahlreichen Zielen und Leistungen präsentiert, wobei das Gesetz selbst keine eigenen Leistungen beinhaltet. Es ist ein Artikelgesetz, das regelt, welche Änderungen u. a. im Sozialgesetzbuch V v...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 3 Materialien

Rz. 78 Gemeinsames Rundschreiben vom 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand Juli 2023. Datenaustausch eAU: Vom GKV-Spitzenverband auf dem Internetportal www.g...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich werden die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, zu denen auch die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zählt, von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen; hierzu gehören die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 23 Abs. 2 SGB I, § 125 Satz 1). Die A...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.2.1 Vereinbarung mit den gesetzlichen Pflegekassen

Rz. 7 Bei Vorliegen der in § 3 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen besteht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für diesen Personenkreis ergibt sich die Höhe der für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen aus § 166 Abs. 2 und die Beitragstragung aus § 170 Abs. 1 N...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.1 Vereinbarung zur Zuständigkeit der Einzugsstellen (§ 211 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 5 Für die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus dem Arbeitsentgelt abhängig Beschäftigter sowie für Hausgewerbetreibende gelten gemäß § 174 Abs. 1 die in §§ 28d bis 28n und 28r SGB IV enthaltenen Regelungen über die Einziehung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die für abhängig Beschäftigte zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, P...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.4.3 Arbeitnehmende, deren Arbeitsentgelt von dem Ergebnis der Arbeitsleistung abhängig ist ("Akkord- und Stücklöhner")

Rz. 44 Ist eine Berechnung des Regelentgelts über Stunden nicht möglich und erhält der Arbeitnehmende auch keine monatlich feste Grundvergütung, ist das im letzten, vom Arbeitgebenden vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat (= Entgeltabrechnungszeitraum) erzielte Arbeitsentgelt durch 30 zu teilen (Abs. 2 Satz 3). Bezüglich des Bemessungszeitraums und der Defin...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 3 Materialien

Rz. 90 Gemeinsame Rechtliche Anweisung (GRA) der Deutschen Rentenversicherung zu § 73 SGB IX, online abrufbar im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de). Gemeinsame Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten (UV-Reisekostenrichtlinien zum 1.7.2023), abrufbar auf der Website de...mehr

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Jansen, SGB VI § 211 Sonder... / 2.3.1 Absprache zur Zuständigkeit mit Leistungsträgern

Rz. 10 Eine Absprache zur Zuständigkeit für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge erfolgte im Zusammenhang mit der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 11.7.2007. Danach ist grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse für die Erstattung zuständig, wenn...mehr

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Sauer, SGB IX § 73 Reisekosten / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig sind. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI, § 33 SGB VII), wenn eine Begleitung aufgrund des...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Gemeinsame Empfehlungen der BAR, veröffentlicht auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de), z. B.: Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess", Gemeinsame Empfehlung "Begutachtung". Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) , veröffentlicht auf der Websit...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6 Beitragsbemessung Selbstständiger mit Wirkung zum 1.1.2018 (Abs. 4a)

Rz. 46 Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 4a eingefügt. Durch diese Neuregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass bei freiwillig versicherten Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung zugrunde zu legende Arbeitseinkommen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den tatsächlich im jeweiligen Kalenderjahr...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.3 Endgültige Beitragsfestsetzung (Satz 3 und 4)

Rz. 46e Mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids sind die Beiträge rückwirkend für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid erlassen wurde, endgültig festzusetzen. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung sind diese Beiträge entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen zu berechnen, so dass es möglicherweise zu Erstattungen oder Nacherhebu...mehr

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Sommer, SGB V § 20j Präexpo... / 2.2 Anspruchsberechtigung und Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten und zu den Voraussetzungen für die Ausführung der Leistungen hat der Gesetzgeber gemäß Abs. 2 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen einer Vereinbarung als Bestandteil der Bundesmantelverträge übertragen. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hat der Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6 – also versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld und freiwi...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Schutzfrist ist ein Begriff des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Das MuSchG ist arbeitsrechtlicher Natur und kann nur bei Arbeitnehmerinnen und Heimarbeiterinnen sowie bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde (Rz. 20 ff.), angewandt werden. Für Versicherte, die nicht diesen Personengruppen zuzuordnen sind (vgl. Rz. 41), kann als leistungsauslösen...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.1 Arbeitsleistung innerhalb der letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung

Rz. 154 Eine Fallgestaltung für die Verschiebung des Mutterschaftsgeldanspruchs wegen der unter Rz. 153 aufgeführten EG-Mutterschaftsrichtlinie liegt vor, wenn die Mutter kein vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger ausgestelltes Zeugnis etc. über einen voraussichtlichen Entbindungstermin vorlegen kann und in den letzten 6 Wochen vor der tatsächlichen Entbindung ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.1 Datenübermittlung an den GKV-Spitzenverband (Abs. 1)

Rz. 6 Die Kranken- und Pflegekassen sind berechtigt und verpflichtet, dem GKV-Spitzenverband für die in § 303e Abs. 2 genannten Zwecke die erforderlichen Daten zu übermitteln (Satz 1). Die Daten sind quartalsweise innerhalb von 10 Wochen nach dem jeweiligen Quartalsende zu liefern. Der GKV-Spitzenverband hat in diesem Zusammenhang die Funktion einer Datensammelstelle. Die Da...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.4 Weiterleitung der Daten (Abs. 3)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband übermittelt die Daten nach den Abs. 1 und 1a an das Forschungsdatenzentrum ohne das Lieferpseudonym, an die Vertrauensstelle eine Liste mit den Lieferpseudonymen (Satz 1). Die direkte Übermittlung der Daten durch den GKV-Spitzenverband stellt wesentlich aktuellere Daten für die Aufbereitung durch das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (BT-Drs. 19...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Daten der Krankenkassen werden für die Zwecke der Datentransparenz in pseudonymisierter Form (Lieferpseudonym) an den GKV-Spitzenverband geliefert. Rz. 5a §§ 303a ff. etablieren ein neues Datentransparenzverfahren, in dem die in § 303b Abs. 1 Satz 1 genannten Daten der gesetzlich Versicherten (u. a. Alter, Geschlecht, Wohnort und bestimmte Gesundheitsdaten) an den G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 2.2 Abrechnung (Abs. 2)

Rz. 6 Das Abrechnungsverfahren wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Betriebsärzte maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene bis zum 1.10.2024 vereinbart. Die entsprechende "Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Betriebsärzten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten gemäß § 382a SGB V" wurde inzwischen (Stand: 5.1...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.3 Zusammenführung der Daten (Abs. 2)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband führt die Daten nach den Abs. 1 und 1a zusammen, prüft sie auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz und klärt Auffälligkeiten jeweils mit der liefernden Stelle. Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität entspricht im Wesentlichen der Rolle des GKV-Spitzenverbandes bei der Erhebung der Daten des Risikostrukturausgleichs. Dafür ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 382a Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsärzten, die nicht vertragsärztlich tätig sind, werden die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erstattet. Die Erstattung richtet sich nach der Finanzierungsvereinbarung für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in der jeweils geltenden Fassung. Das Abrechnungsverfahren wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krank...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.5 Arbeitsgemeinschaft (Abs. 4)

Rz. 13 Der GKV-Spitzenverband kann eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 mit der Durchführung seiner Aufgaben nach dieser Vorschrift beauftragen. Die privatrechtliche Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft ist gesetzlich nicht vorgegeben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Bis zum 31.12.2011 wurden die Bildung eines Beirates bei der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz und dessen Zusammensetzung geregelt. Rz. 2 Das Gesetz zur Verb...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.2 Basis für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (Abs. 2)

Rz. 14 Beim BAS ist ein Schätzerkreis eingerichtet. Er schätzt auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 15.10. für das jeweilige Jahr und für das Folgejahr die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die Ausgaben der Krankenkassen sowie die Zahl der Versich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 350 Übertra... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Das Nähere zu Inhalt und Struktur der relevanten Datensätze haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu vereinbaren (Satz 1). Die Regelung sieht vor, die Vereinbarung bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / 3. Privat Versicherte

Rz. 72 Privat Krankenversicherte erhalten jeweils eine Beitragszuschuss der Arbeitgeber (berechnet aus dem Arbeitsentgelt) sowie der DRV (berechnet aus der Rente). Weil gesetzliche Mitteilungs- und Erstattungsansprüche für diese Fallkonstellationen erst geschaffen werden müssten (und weil Aufwand, Prüfaufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stünden), dürfen privat Krankenvers...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Freiwillig Versicherte

Rz. 71 Freiwillig in der Krankenversicherung Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss der DRV. Dieser bemisst sich aus der Rente und ist gedeckelt auf das, was die DRV für gesetzlich Krankenversicherte zu zahlen hätte. Der Beitragszuschuss ist somit auf den hälftigen maximalen Beitrag aus der Beitragsbemessungsgrenze limitiert. Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber im Münc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / I. Kein Münchener Modell im Freizeitblock

Rz. 81 Viele Beschäftigte, die sich in der Freizeitphase der verblockten Altersteilzeit befinden, überlegen derzeit, ob sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt eine Altersrente beziehen können. Das würde eine Kombination von Altersteilzeit und dem Münchener Modell bedeuten. Die Sozialversicherungsträger haben eine solche Kombination abgelehnt. Bereits im Gemeinsamen Rundschreiben d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.5 Transparenz und Hinweispflicht (Abs. 5)

Rz. 30 Der auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-FQWG angefügte Abs. 5 verpflichtet die Krankenkassen, ihre aktuellen Zusatzbeiträge nach Abs. 1 dem Spitzenverbandbund der Krankenkassen zu übermitteln. Der Spitzenverband hat diese Information in einer Übersicht vorzuhalten, aus der ersichtlich ist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 242a Durchs... / 2.1 Berechnungsverfahren (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 ergibt sich der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen nach den §§ 266 und 270 zur Verfügung stehen. Bei diesem Berechnungsschritt stehen sich nicht die Ausgaben der Krankenkassen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sozialversicherungspflicht ... / 1 Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern

In der Praxis gibt es häufig Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch mitarbeitende Gesellschafter, die nicht gleichzeitig Geschäftsführer sind, die daran interessiert sind, nicht als sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden. Meist ist die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge der zentrale Beweggrund. Aber auch der umgekehrte Fall ist in der Praxis anzutreffen. ...mehr