Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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Leitfaden Prävention

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 45 GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11.12.2023: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2023-12-11_Katalog_Beitragseinnahmen_240SGBV_barrierefrei.pdf. Informationen zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (Formular G0162)...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 82 Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf, zuletzt abgerufen am 9.8.2024. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6 Auswirkungen des Bezuges von Spender-Krankengeld auf die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung

Rz. 74 Der Gesetzgeber zielt darauf ab, den Einkommensverlust des Spenders aus Anlass des spendenbedingten Arbeitsausfalls nach Möglichkeit umfassend auszugleichen und seinen sozialversicherungsrechtlichen Status in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu schützen. Der Bezug des Spender-Krankengeldes löst somit eine Versicherungszeit bzw. einen Mitglie...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.1 Spender i. S. d. § 44a

Rz. 12 Gemäß § 27 Abs. 1a Satz 1 haben Spender von Körperorganen (wie z. B. Herz, Lunge, Leber, Augen und Magen, Bauchspeicheldrüse und Darm) oder Körpergeweben (wie z. B. Haut, Sehnen, Gelenke, Bänder, Blutgefäße und Muskeln) oder Blut zur Separation von Blutstammzellen (z. B. Knochenmarkentnahme) oder anderen Blutbestandteilen (rote Blutkörperchen – Erythrozyten –, Blutplättc...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.5 Individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse (Abs. 4)

Rz. 35 Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind (§ 44 Abs. 4 SGB V). Zwar haben die Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX die Verpflichtung, die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe zu prüfen (§ 9 ...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.16.2 Zuordnung der Versicherten

Rz. 298 Entsprechend der Absicht des Gesetzgebers, den Krankenversicherungsschutz der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall in Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen, wird die Zuordnung nach der letzten Art der Versicherung vorgenommen. Dabei ist dies für die Krankenversicherungspflicht nach Nr. 13 in der Weise vorgenommen, dass n...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.3 Hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (Abs. 5)

Rz. 331 Mit der Regelung des Abs. 5 ist erstmals (nur für die Krankenversicherung und als Folge davon für die Pflegeversicherung) als Ausschlusstatbestand die Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit eingeführt worden. Dies entspricht nicht nur der Tendenz des Gesetzgebers, selbständige Erwerbstätigkeiten aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszugrenzen (vg...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

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BGM bei "schwer erreichbare... / 2.3 Partizipation und Einbindung

Gemäß Luxemburger Deklaration kann betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Ziel "gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen" nur dann gelingen, wenn die gesamte Belegschaft mit einbezogen wird. Prozessschritt übergreifend bilden die kontinuierliche Sensibilisierung, Partizipation und das Empowerment der Beschäftigten sowie die regelmäßige interne Öffentlichkeitsarbeit wes...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 271 Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1.1.2009 ein allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) für alle Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Zuvor bestimmte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz entsprechend ihrer Finanzlage selbst. Seit 1.1.2015 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % des beitragspflichtigen Ei...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 6 Tabellen / B. Informationsquellen

Rz. 4 Gerade auch das Internet gibt vielfach Hilfestellung bei der Sach- und Rechtsaufklärung. [3] Rz. 5 Übersicht 6.1: Juristische Informationenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Nachfrage

Rz. 308 Liegen Arztberichte, Gutachten pp. vor, muss sich der Sachbearbeiter Klarheit verschaffen: Rz. 309 Möglic...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 2.7 Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes (Abs. 6 i. d. F. ab 26.3.2024)

Rz. 9 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) kann über die Voraussetzungen nach Abs. 4 hinaus weitere Maßnahmen festlegen, wenn dies aufgrund des Gefährdungspotenzials erforderlich ist. Die weiteren Maßnahmen sind in die Richtlinien nach § 217f Abs. 4b Satz 1 aufzunehmen (GKV-Spitzenverband, Schutz der Sozialdaten, www.gkv-spitzenverband.de/krankenver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 358 Elektro... / 2.11 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 10)

Rz. 12 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 9) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial so rechtzeitig bereit, dass dieses den Versicherten durch die Krankenkassen zur Einführung der Anwendungen zur Verfügung gestellt werden kann. Über die Inhalte setzt ...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 2.3 Unterstützung der Informationspflicht (Abs. 2; aufgehoben zum 15.1.2025)

Rz. 7 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt die Krankenkassen dabei, ihre Informationspflichten (Abs. 1) zu erfüllen. Der GKV-Spitzenverband stellt das Informationsmaterial spätestens bis zum 30.11.2020 bereit. Über die Inhalte stellt der GKV-Spitzenverband Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfr...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.4 Vereinbarungen für weitere erstattungsberechtigte Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 6 Das Abrechnungsverfahren nach Abs. 2 wird von folgenden Vertragspartnern vereinbart: für die Heilmittelerbringer nach Abs. 2 Nr. 1 der GKV-Spitzenverband mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene (bis zum 1.1.2024), für die Leistungserbringer nach Abs. 2 Nr. 1, die Hilfsmittel oder die weiteren i...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.10 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (Abs. 10)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit einschließlich der Ausfertigung für den Arbeitgeber durch ein elektronisches Äquivalent dazu mit gleich hohem Beweiswert in der elektronischen Patientenakte abgelöst werden kann (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband beteiligt das Bundesministerium für...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung vom 1.1.1993 die Überschrift geändert sowie Abs. 1 inhalt...mehr

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Sommer, SGB V § 343 Informa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.2.1 Richtlinien (Satz 1)

Rz. 6e Das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens bestimmt der GKV-Spitzenverband in Richtlinien, die in den Leistungs- oder Lieferverträgen zu beachten sind. Die Verbände oder Interessenorganisationen der sonstigen Leistungserbringer sind an der Beschlussfassung über die Richtlinien nicht beteiligt. Maßgeblich sind weiterhin die Richtlinien der Spitzenverbänd...mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.5 Bericht über Mehrkostenvereinbarungen (Abs. 5)

Rz. 10 Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht jährlich einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen (Satz 1). Der Bericht enthält insbesondere nach Produktgruppen differenzierte quantitative Daten, wie die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittlich...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) vereinbaren bis zum 30.4.2023 die Höhe und die Abrechnungen der TI-Pauschale im jeweiligen Bundesmantelvertrag (Satz 1; Anlage 32 zum BMV-Ä, Anlage 11 bis 11d zum BMV-Z). Rz. 4a Das Gesetz macht den Vertragspartnern nur wenige inhaltliche Vorgaben. Die Regelungsbefugnis ist auf die Ausstattu...mehr

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Sommer, SGB V § 314 Informa... / 2.2 Informationsmaterial (Satz 2)

Rz. 4 Für Informationen über die elektronische Patientenakte hat die gematik das hierzu durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach § 343 erstellte Informationsmaterial zu nutzen. Ebenso wie die gematik haben die Krankenkassen ihre Versicherten über di...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 2.3 Vereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 4 Das Abrechnungsverfahren nach Abs. 1 für Hebammen und Physiotherapeuten wird in Vereinbarungen geregelt (Satz 1). Vertragspartner ist jeweils der GKV-Spitzenverband. Vertragspartner aufseiten der Hebammen sind deren Verbände auf Bundesebene (z. B. Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.). Für die Physiotherapeuten sind deren Spitzenorganisationen auf Bundesebe...mehr

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Sommer, SGB V § 380 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Digitales Gesundheitswesen (Herausg.), Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer – Ausschluss statt Anschluss, https://digitales-gesundheitswesen.de/hebammen-telematikinfrastruktur-ausschluss-statt-anschluss; abgerufen: 1.5.2021. GKV-Spitzenverband, Aktuell gültige Finanzierungsvereinbarungen, https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/te...mehr

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Sommer, SGB V § 336 Zugriff... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen, WzS 2021, 263. Cornelius/Spitz, Auskunfts- und Einsichtnahmerechte von Patienten im digitalisierten Gesundheitswesen, GesR 2019, 69. Hauner, Die Einführung von neuen digitalen Anwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2021, 241. GKV-Spitzenverband (Herausg.), Richtlinie des G...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KZBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 63 Betrieb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.1 Zuständigkeit und Definition (Abs. 1)

Rz. 3 Zuständig, die Telematikinfrastruktur zu schaffen, sind die Bundesrepublik Deutschland (BRD), vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB), die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Kr...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 3 Literatur und Materialien

Rz. 10 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KZVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen...mehr

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Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen – handelnd durch den GKV-Spitzenverband – und dem Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Finanzausgleichs nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5 in der aktuell gültigen Fassung v. 1.9.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 302 Abrechn... / 2.3 Elektronische Verordnung (Abs. 3)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband regelt in seiner Richtlinie nach Abs. 2 die Voraussetzungen und das Verfahren, wenn Heil- oder Hilfsmittel elektronisch verordnet werden. Die bereits vorgesehene Möglichkeit der elektronischen Datenübertragung soll durch die elektronische Verordnung für alle Beteiligten deutlich vereinfacht und unbürokratischer ausgestaltet werden (BT-Drs. 19/134...mehr

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Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Höhe und Abrechnungen der TI-Pauschale (Satz 1). Rz. 5 Der ursprüngliche Vertrag enthält mit Wirkung zum 1.10.2020 insbesondere Regelungen über den Ausgleich für die Nutzung elektronischer Patientenakten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und elektronischer ärztlicher Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Die Vertragspartner ...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

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Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.3 Verordnungsermächtigungen (Abs. 3)

Rz. 6 Nach Abs. 3 kann das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere regeln über: die inhaltliche und zeitliche Abgrenzung und Ermittlung der Beträge nach den §§ 66 bis 68, die Fälligkeit der Beträge und Verzinsung bei Verzug, das Verfahren bei der Durchführung des Finanzausgleichs sowie die hierfür von den Pflegekassen mi...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff Telemonitoring ist eine übergeordnete Bezeichnung, die die verschiedensten Anwendungen zur elektronischen Übermittlung von biologischen Daten oder Selbstberichten des Patienten zum Arzt zusammenfasst. Es ist als Methode in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen einsetzbar, wenn es in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 4 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren bis zum 31.3.2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (telemedizinisches Monitoring; Satz 1). Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für die...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.7 Abrechnung der Leistung für die Erstbefüllung (Abs. 6 i. d. F. bis 14.1.2025)

Rz. 13 Die Leistungen für die Erstbefüllung dürfen in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.2021 für jeden Versicherten nur einmal erbracht und abgerechnet werden (Satz 1). Das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen und -verfahren vereinbaren der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Wirkung zum 1.1. 2021 (Satz 2;...mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV, KZBV, DKG als auch der GKV-Spitzenverband. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.4 Übersteigen des Rücklagesolls (Abs. 4)

Rz. 7 Nach Abs. 4 Satz 1 ist bei einem Übersteigen des Rücklagesolls durch die Rücklage der übersteigende Betrag den Betriebsmitteln bis zu der in § 63 Abs. 2 genannten Höhe zuzuführen. Darüber hinaus sind nach Abs. 4 Satz 2 verbleibende Überschüsse bis zum 15. des Monats an den Ausgleichsfonds (§ 65) zu überweisen. Damit ist vorrangig die Auffüllung des Betriebsmittelsolls b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Kosten der Telematik, die den Apotheken entstehen, leisten die Krankenkassen Erstattungen, um die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase sowie die während des laufenden Betriebes dort entstehenden Kosten refinanzieren zu können (BT-Drs. 15/4924 S. 10 zu § 291a). Mit Wirkung zum 29.12.2022 wird die Finanzierung von einer Anschub- zu einer lau...mehr