Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

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§ 21 Krankenversicherung / C. Beitragssätze

Rz. 21 In der gesetzlichen Krankenversicherung existieren unterschiedliche Beitragssätze, die im Wesentlichen abhängig davon sind, ob der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ob er Anspruch auf Krankengeld hat. Zudem können die Krankenkassen kassenindividuelle Zusatzbeiträge erheben. Rz. 22 Für Arbeitnehmer kommt, da ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem En...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / V. Anwendungsausschlüsse

Rz. 27 Wie schon zur Gleitzone sind auch die Regelungen zum sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich auf Auszubildende nicht anwendbar. Das ergibt sich für Ausbildungsvergütungen bis 325 EUR im Monat aus § 20 Abs. 3 SGB IV, im Übrigen nunmehr aus § 20 Abs. 2a S. 9 SGB IV. Der früher zahlreichen Sonderregelungen in den einzelnen Sozialgesetzbüchern bedarf es nicht mehr...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Zeitobergrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen

Rz. 47 Die auf den ersten Blick nicht recht zueinander passenden, verschiedenen zeitlichen Obergrenzen von entweder drei Monaten oder siebzig Arbeitstagen sind tatsächlich zwei verschiedene Fallvarianten. Die zuständigen Spitzenverbände der Sozialversicherung haben mit Billigung der wohl überwiegenden Auffassung im Schrifttum lange Zeit die Drei-Monats-Grenze nur dann angewa...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die geringfügige Beschäftigung ist ein spätestens seit der Diskussion um die sog. Hartz-Gesetzgebung kurz nach der Jahrtausendwende beschäftigungs- und sozialpolitisch umstrittenes Thema, das eine erhebliche und politisch letztlich gewollte Bedeutung im allgemeinen deutschen Arbeitsmarkt hat. Der zeitweilig verbreiteten Praxis, Aushilfen mehr oder weniger unabhängig vo...mehr

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§ 30 "Midi-Jobs" und Überga... / III. Beitragsbemessung

Rz. 14 Nach Wegfall des früheren Rentenversicherungsnachteils (dazu bereits oben Rdn 9 sowie unten Rdn 31) liegt die einzige Besonderheit der Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich (Midi-Job) in der Höhe und der Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie bereits erwähnt bleibt der prozentuale Gesamtsozialversi...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.3 Rahmenvorgaben für die Prüfungen nach Abs. 1

Rz. 24 Die Verlagerung der Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen der ärztlich verordneten Leistungen auf die regionale Ebene ermöglicht nach der Gesetzesbegründung passgenauere Lösungen; dennoch sei es erforderlich, gewisse Mindeststandards bundeseinheitlich zu regeln. Rz. 25 Nach Abs. 2 sind daher die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der GKV-Spitzenverband verpfl...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.4 Zuständige Einzugsstelle bei Summenbescheid

Rz. 9 Nach § 28i Satz 3 ist für die Umsetzung eines Lohnsummen-Beitragsbescheides nach § 28f Abs. 2 zuständige Einzugsstelle die nach § 175 Abs. 3 Satz 4 SGB V bestimmte Krankenkasse. Die Vorschrift gibt vor, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Regeln über die Zuständigkeit für die Fälle festlegt, in denen der Versicherungspflichtige keine Angaben über die gewählt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / e) Pflegebedürftigkeit

Rz. 39 Eine voraussichtlich dauerhafte Pflegebedürftigkeit wurde seit 1990 von den Versicherern häufig in ihren AVB oder im Anhang zu diesen[96] nach Maßgabe der Musterbedingungen für die Pflegerentenversicherung[97] als alternative gesundheitliche Voraussetzung des Versicherungsfalls aufgenommen. Die MB BUV/BUZ 22 sehen in § 2 Abs. 5 vor, dass die versicherte Person eine ge...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.8 Datenübermittlung (Abs. 8)

Rz. 18 Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen mit dem BAS das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung nach Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 1 (Satz 1). Dadurch können Veränderungen bei den technischen Gegebenheiten der Krankenkassen gezielter und zeitnäher berücksichtigt werden als durch Änderungen der RSAV. So kann der GKV-Spitzenverband bei der Datenmeldung nac...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.6 Verfahren (Abs. 6)

Rz. 12 Zur Unterstützung der Ombudsstellen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den Abs. 2 bis 5 legt der GKV-Spitzenverband zur verbindlichen Nutzung jeweils geeignete einheitliche Verfahren fest (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband setzt sich dazu mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der ...mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.5 Statistische Auswertungen (Abs. 5)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband wird ermächtigt und verpflichtet, ausschließlich aufgrund einer Anforderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) statistische Auswertungen der ihm übermittelten Daten ohne Versichertenbezug und Arztbezug dem BMG in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Die Formulierung "zur Wahrnehmung seiner Aufgaben" erscheint überflüssig, wei...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 30 Breyer/Zweifel/Kifmann, Gesundheitsökonomik, Berlin, 2007. Bundesamt für Soziale Sicherung, Risikostrukturausgleich. Göpffarth/Greß/Jacobs/Wasem (Hrsg.), Jahrbuch Risikostrukturausgleich 2009/2010, Heidelberg. Neumann, Auf dem Weg zur Beitragssatzautonomie, Welt der Krankenversicherung 2014, 36. Wasem, Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs ab dem Jahr 2009, G...mehr

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Sommer, SGB V § 345 Angebot... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Bundesministerium für Gesundheit, Die elektronische Patientenakte (ePA)4. GKV-Spitzenverband (Hrsg.), ePA-Liste. Krüger-Brand, Krankenversicherungen: Im digitalen Umbruch, Deutsches Ärzteblatt 2018.mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.1 Daten (Abs. 1)

Rz. 17 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr (Berichtsjahr) die versichertenbezogenen Daten nach Abs. 1, 2 (Satz 1). Die Daten werden benötigt, um den RSA durchzuführen und ihn weiterzuentwickeln. Sie werden für das Kalenderjahr erhoben und pseudonymisiert bis zum 15.8. des Folgejahres über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an das ...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.2 Erwerbsminderungsrente (Abs. 2)

Rz. 21 Die Krankenkassen übermitteln für jedes Kalenderjahr bis zum 15.8. des jeweiligen Folgejahres die Versichertentage mit Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die Daten dienen der Weiterentwicklung des RSA. Sie werden über den GKV-Spitzenverband an das BAS übermittelt. Die Daten werden nicht für die Durchführung des Ausgleichsverfahrens benötigt, sondern sind für die Ausw...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.4 Verarbeitung, Pseudonymisierung(Abs. 4)

Rz. 23 Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt in § 7 RSVA das Nähere zu den Fristen der Datenübermittlung und zum Verfahren der Verarbeitung der zu übermittelnden Daten (Satz 1; z. B. Aufbewahrungsdauer, Pseudonymisierung, Herstellung des Versichertenbezugs, zeitliche Zuordnung der Daten und inhaltliche Konkretisierung). Der GKV-Spitzenverband bestimmt im Einvernehmen...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.6 Weiterentwicklung des RSA (Abs. 6)

Rz. 25 Zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs analysiert das BAS den Zusammenhang zwischen den Leistungsausgaben eines Versicherten in den vorangegangenen 3 Jahren und den Leistungsausgaben eines Versicherten im Ausgleichsjahr 2019 (Satz 1). Die Regelung wurde vom Wissenschaftlichen Beirat in seinem Gutachten aus dem Jahr 2017 empfohlen, um die Zielgenauigkeit de...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.6 Monitoring (Abs. 2d)

Rz. 4g Die KBV trifft erstmals bis zum 30.6.2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden (Satz 1). Die Festlegungen sind fortlaufend fortzuschreiben (Satz 2). In Folge des am 31.3.2021 in Kraft getretenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-B...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.24 Kosten des Technologieservers (Abs. 14)

Rz. 21 Bei der gematik unmittelbar für die Errichtung und den Betrieb des Technologieservers entstehende Kosten werden vom BfArM getragen (Satz 1). Das BfArM legt die Einzelheiten der Kostenerstattung im Einvernehmen mit der gematik fest (Satz 2). Die Finanzierung der Kosten der gematik erfolgt durch den GKV-Spitzenverband. Dies ist anzupassen, da es sich beim Terminologiese...mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.4 Nutzung durch das Forschungsdatenzentrum (Abs. 4)

Rz. 6 Die übermittelten Daten werden im Rahmen der Datenzusammenführung und -übermittlung (§ 303b) über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband; Datensammelstelle) und die Vertrauensstelle (§ 303c) an das Forschungsdatenzentrum übermittelt (Satz 1). Sie werden dort zugänglich gemacht und mit dem Hinweis versehen, dass es sich um unbereinigte Daten im Ra...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.5 Datenübermittlung der Krankenkassen (Abs. 5)

Rz. 14 Die Wirkungen des Risikostrukturausgleichs insbesondere auf den Wettbewerb der Krankenkassen und die Manipulationsresistenz des Risikostrukturausgleichs werden regelmäßig (mindestens alle 4 Jahre) durch den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim BAS in einem Gutachten geprüft (§ 266 Abs. 10 Satz 1). Die dafür erforderlichen D...mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.3 Pseudonymisierung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Krankenkassen übermitteln die Daten nach Abs. 1 und 2 in pseudonymisierter und maschinenlesbarer Form (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband hat die Funktion einer Datensammelstelle und leitet die Daten an das BAS weiter. Der Schlüssel für die Herstellung des Pseudonyms ist vom Beauftragten für den Datenschutz der Krankenkasse aufzubewahren und darf anderen Personen nic...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift regelt die Aufgaben der Vertrauensstelle. Es soll eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen werden, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Der Datenschutz der Versicherten und Leistungserbringer wird gewahrt. Rz. 6a §§ 303a f...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.1 Aufgabe (Abs. 1)

Rz. 7 Die Vertrauensstelle überführt die nach § 303b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 übermittelten Lieferpseudonyme in periodenübergreifende Pseudonyme. Das dazu einheitlich anzuwendende Verfahren richtet sich nach Abs. 2. Rz. 7a Die Aufgaben der Vertrauensstelle führte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) als Institut im Geschäftsbereich des Bunde...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Datenaufbereitungsstelle wird zu einem Forschungsdatenzentrum mit einem deutlich erweiterten und aktuelleren Datenangebot entwickelt. Die Vorschrift regelt dessen Aufgaben. Damit wird eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 17 Das BMG regelt in der Rechtsverordnung nach § 266 Abs. 8 Satz 1 (Risikostruktur-Ausgleichsverordnung – RSAV) die notwendigen Vorgaben zur Umsetzung der Abs. 1 bis 3 und 6, insbesondere zum Verfahren der Zuweisungen, zu den Vorgaben für die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates und zu Übergangsbestimmungen entsprechend Abs. 6. Zudem regelt es in der RSAV die Festl...mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ombudsstellen sind bei jeder Krankenkasse eingerichtet, um die Versicherten im Zusammenhang mit der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte zu beraten (individuell) und zu informieren (allgemein). Die bisher in § 342 Abs. 3 vorgesehenen Aufgaben der Ombudsstellen der Krankenkassen zur Beratung und Aufklärung der Versicherten im Zusammenhang mit allen Fragen ...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ein zentrales Anliegen des Gesetzgebers im Bereich von Rehabilitation und Teilhabe ist die Koordinierung der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist die Verpflichtung der Rehabilitationsträger (mit Ausnahme der Träger der Eingliederungshilfe und der öffentlichen Jugendhilfe), Gemeinsame Empfehlu...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.5 Verfahren zur Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen einschließlich Vorbereitung (Abs. 5)

Rz. 57 Die BAR hat die Aufgabe, die Teilhabeleistungen (§ 5) im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und zu fördern und bietet die Plattform für rehabilitationsträgerübergreifende Abstimmung und Verständigung. Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung hat die BAR u. a. darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitationsträger nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der Menschen ...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.2 Berücksichtigung der tatsächlichen Krankengeldausgaben nach § 45 (Abs. 2)

Rz. 8 Ab dem Ausgleichsjahr 2021 werden die Leistungsausgaben der einzelnen Krankenkassen nach § 45 (Kinderpflegekrankengeld) durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds vollständig ausgeglichen (Satz 1). Die erforderlichen Daten sind ab dem Berichtsjahr 2021 über den GKV-Spitzenverband an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu melden (Satz 2). Meldepflichtig sind d...mehr

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Sommer, SGB V § 393 Cloud-E... / 2.5 Angemessene Maßnahmen (Abs. 5)

Rz. 9 Technische und organisatorische Maßnahmen gelten als angemessen (Abs. 3 Nr. 1), wenn folgende Anforderungen erfüllt werden: in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung die Voraussetzungen des § 390, in zugelassenen Krankenhäusern die Voraussetzungen des § 391 und von Krankenkassen die Voraussetzungen des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.2.6 Förderung von Selbsthilfegruppen/-organisationen (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 35 Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Charakteristisch für sie ist die spezifische Fachkompetenz, die auf der Kenntnis der Lebenssituation von kranken Menschen oder von Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung beruht – und zwar aufgrund unmittelbarer, eigener Erfahrung der handelnden Personen. Dieses fördert die Akzeptanz bei...mehr

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Sauer, SGB IX § 26 Gemeinsa... / 2.4 Befugnis der Vertretung durch die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger (Abs. 4)

Rz. 56 Nach Abs. 4 können sich die Kranken-, Renten- und Unfallversicherungsträger bei der Vereinbarung von Gemeinsamen Empfehlungen durch ihre Spitzenverbände vertreten lassen. Als Spitzenverbände i. d. S. gelten der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217a ff. SGB V), die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gemäß § 138 SGB VI die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorsorgeleistungen im Ausland / 2.2 Verfahren/Höhe

Der Versicherte weist der Krankenkasse die ihm entstandenen Kosten durch geeignete Belege nach (z. B. Kosten der ärztlichen Behandlung oder der Heilmittel).[1] Die Rechnung sollte möglichst in deutscher Sprache von einem qualifizierten Leistungserbringer ausgestellt sein. Der GKV-Spitzenverband informiert regelmäßig über die nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannten Kurort...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorsorgeleistungen im Ausland / 2.4 Länder

Der GKV-Spitzenverband hat mit RS 2023/093 eine Liste der Mitgliedstaaten der EU, der Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR und der Schweiz veröffentlicht, aus der hervorgeht, für welche der in diesen Ländern in Anspruch genommenen Leistungen der ambulanten Vorsorge in anerkannten Kurorten nach § 23 Abs. 2 SGB V eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 4 SGB V zulässig ist....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.9 Störfälle in der Familienpflegezeit; Risikoabsicherung des Arbeitgebers

Störfälle können sowohl in der Phase der Familienpflegezeit als auch in der Phase der sog. Nachpflegezeit eintreten. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei ganz- oder teilweisem Scheitern der vertraglichen Pflichten in der Familienpflegephase ist zu beachten, dass bei einer Familienpflegezeitvereinbarung, die auf dem ratierlichen Abschmelzen von bereits vo...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.8 Eigenanteile/Eigenbeteiligung

Rz. 57 In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich bei Erhalt des Hilfsmittels eine Zuzahlung von dem volljährigen Versicherten zu leisten (vgl. § 33 Abs. 8 SGB V). Diese beträgt bei einer Versorgung im Rahmen des § 33 SGB V je Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR. Die Zuzahlungsverpflichtung besteht bis zur Err...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 60 Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln v. 18.12.2007 (GR v. 18.12.2007) Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Hilfsmittelverzeichnis (Homepage des GKV-Spitzenverbandes) Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutis...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.4.1 Abgrenzung zu den Pflegehilfsmitteln i. S. d. SGB XI

Rz. 29 Die Kosten für Pflegehilfsmittel sind nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen zu übernehmen. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (Produktgruppe 50; z. B. Pflegebetten und Zubehör, Pflegebett-Tische), zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (Produktgruppe 51, z. B. Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urin...mehr

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Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.2.3 Hilfsmittelverzeichnis

Rz. 27 Die Zielsetzungen des § 33 SGB V und des § 47 sind im Prinzip identisch. Deshalb haben die Regelungen zum Recht der Hilfsmittel i. S. d. Krankenversicherung nicht nur wegen § 7 Abs. 1 unmittelbare Auswirkungen auf das Recht des § 47. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmi...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.18 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 167 Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

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Sommer, SGB V § 115d Statio... / 2.4 Evaluation (Abs. 4)

Rz. 10 Der nach Abs. 4 Satz 1 zu erstellende gemeinsame Bericht über die Auswirkungen der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen ist vom GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutscher Krankenhausgesellschaft am 23.12.2021 vo...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.8 Meldeverfahren und Vordrucke (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 94 Den Spitzenverbänden der Krankenkassen war durch Art. 1 Nr. 3 GSG mit Wirkung ab 1.1.1993 die Verpflichtung auferlegt worden, sowohl für die Meldungen des Mitgliedes als auch für das Meldeverfahren untereinander ein einheitliches Verfahren und einheitliche Vordrucke zu verwenden. Rz. 94a Mit dem GKV-WSG ist Satz 2 mit Wirkung zum 1.7.2008 neu gefasst worden. Danach hat...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.3 Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 365)

Rz. 78 Eine Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung kann z. B. hilfreich sein bei langen Anfahrtwegen oder nach einer Operation des Patienten, wenn das Aufsuchen der Praxis unmöglich ist. Die organisatorischen Voraussetzungen der Videosprechstunde regelt die Anlage 31b zum BMV-Ä i.F.v. 13.11.2023. Eine Videosprechstunde stellt eine Online-Sprechstunde zwischen...mehr