Zudem hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V geschaffen, um finanzielle Anreize für Unternehmen zu schaffen. Zum einen hat 2010 der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt.

Dieser ist für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich.

Auf dieser Grundlage werden die Unternehmen von Krankenkassen in allen Handlungsfeldern des BGM unterstützt. Die Betriebsverpflegung nimmt hierbei einen wichtigen Stellenwert ein.

 
Wichtig

Betriebsverpflegung: geförderte Maßnahmen

  • Ausrichtung des Angebots an den aktuellen Ernährungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung insbesondere die Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung;
  • Erhöhung der Akzeptanz und Inanspruchnahme "gesunder" Angebote;
  • Stärkung der Motivation und Handlungskompetenz der Beschäftigten zu einem eigenverantwortlichen Umgang mit einer bedarfsgerechten Ernährung.

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